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BGH - 2 StR 524/00
Bundesgerichtshof vom 21.02.2001
- Inhalt
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- d. L. hat in dem aus der Urteilsformel ersichtlichen Umfang Erfolg. Im übrigen ist es
- materiellen Rechts. Die Staatsanwaltschaft wendet sich mit ihrer Revision gegen den Teilfreispruch der
- Falschgeld als echt in Verkehr gebracht hat (§ 147 StGB). Der Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB
- Falschgeld in der Absicht verschafft haben, daß es als echt in Verkehr gebracht oder ein solches
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 524/00 vom 21. Februar 2001 in der Strafsache
BGH - IX ZR 224/12
Bundesgerichtshof vom 16.05.2013
- Inhalt
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- Begriff des Hausstandes ist in der Zwangsverwaltung nach allgemeinem Recht auszulegen. b) Wohnt der
- Räumen einen eigenen Hausstand unterhält. Dieser Rechtsbegriff ist im Sinne des allgemeinen Rechts
- Titelgläubiger im Sinne des § 2 AnfG sein. In Rechtsprechung und Schrifttum ist daher nur erwogen worden, dass
- Anwesen zuweisen. Dem stellt es die mit Recht versagte Befugnis des Zwangsverwalters gegenüber, den
- grundsätzlich zu bejahen. Sie findet ihre Grenze erst in der Zumutbarkeit eines Umzugs und dem Recht des
Anlage 1 ArbMDFAngAusbV
(zu § 3 Absatz 1 Satz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen
- Inhalt
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- Fachaufgaben anwenden; sich in neues Recht einarbeitenb)Sachverhalte unter Tatbestandsmerkmale
- )Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen
- )Stellung des Ausbildungsbetriebes im Wettbewerb mit anderen Marktteilnehmern beachten und das Handeln
- weiterleitene)Bescheide erlassenf)Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und Möglichkeiten
- )Zweck, Zustandekommen und Gliederung des Haushaltes beschreiben sowie Rechts- und
Bundesgerichtshof zur Werbung mit Garantien beim Verbrauchsgüterkauf
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.04.2011
- Inhalt
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- Garantieerklärung enthalten sein müssen, nicht notwendig schon in der Werbung mit der Garantie aufgeführt
- damit lediglich die Garantieerklärung und nicht die Werbung mit der Garantie gemeint ist. Urteil vom 14
- ordnungsgemäß auf seine gesetzlichen Rechte hinzuweisen. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil
- Garantieerklärung den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf enthalten, dass
- diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Ferner muss die Erklärung den Inhalt
LG Saarbrücken - I O 77/06
Landgericht Saarbrücken vom 09.08.2006
- Inhalt
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- niederländischem Recht gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Heerlen, Niederlande, die den
- . 3 GG, in dem die Bindung der vollziehenden Gewalt an Gesetz und Recht normiert ist. Wie den
- Internetapotheke Doc Morris mit einem neuen Standort im Saarland anzusiedeln. In der Anfangphase könnten bei
- Rechtsprechung, dass diese das nationale Recht auf seine Vereinbarung mit dem EG-Recht nicht nur
- , wenn der EuGH entschieden habe, dass die betreffende Norm des deutschen Rechts mit Gemeinschaftsrecht
LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 B 159/08 AS ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 16.09.2008
- Inhalt
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- Recht zugrunde zu legen, auch wenn die Rechtsmittelfrist noch in den April 2008 hineinragt und die
- Recht auch die hier relevante besondere Fallkonstellation erfassen wollte, in denen die Rechtsänderung
- . Verrechnung aus laufenden Leistungen" im Recht der Sozialhilfe anders als im Grundsicherungsrecht
- Rücknahme- und Erstattungsbescheid im Recht der Sozialhilfe zudem aufschiebende Wirkung hat, darf der
- Fallkonstellation dem Regime des neuen Rechts zu unterstellen (a.A. LSG NRW a.a.O.). Denn das mit der
BGH - VII ZR 44/10
Bundesgerichtshof vom 11.11.2010
- Inhalt
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- Vertragspartei beitritt, ist gemäß Art. 28 Abs. 2 EGBGB grundsätzlich das Recht des Niederlassungsortes
- des Beitretenden anzuwenden. Allein der dem Schuldbeitritt immanente Zusammenhang mit dem Recht der
- Softwarelizenzvertrages. Die Klägerin, ein Unternehmen mit Sitz in H. , schloss im Jahr 22001 mit der in
- . Cana- da Corp. beigetreten ist, hat nach dem Recht des Niederlassungsortes der Beklagten zu erfolgen
- dem Schuldbeitritt immanente Zusammenhang mit dem Recht der ursprünglichen Schuld hat regelmäßig
OLG Frankfurt - 19 U 205/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 14.03.2008
- Inhalt
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- die Inhaberschaft an einem Recht und das Eigentum an einer Urkunde, in der dieses Recht verbrieft ist
- BGB, worauf die Beklagte zu Recht hinweist, nur Urkunden des privaten Rechts erfasst und
- . der Unterwerfungsurkunde nur im Verhältnis Altgläubiger/Schuldner in Betracht kommt. Tenor Die
- , hilfsweise die Feststellung, dass die Vollstreckungsklausel in Höhe eines Teilbetrages ungültig ist
- nunmehr, was unstreitig ist, im Besitz einer dritten vollstreckbaren Ausfertigung und andererseits der
OLG Düsseldorf - I-15 U 41/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 22.09.2004
- Inhalt
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- habe zwar in das Recht des Klägers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingegriffen
- allerdings die streitige E-Mail zu Recht als rechtswidrigen Eingriff in das Recht des Klägers am
- Werbenachricht als unterlassungsrelevanter Eingriff in die Rechte des Empfängers am eingerichteten und
- zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen verwiesen. II. 191.2021Die Berufung ist
- erstinstanzlichen Entscheidung. Dabei ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten (Gummer/Heßler in
§ 3 BGBEG
Inhalt der vorvertraglichen Information bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen
- Inhalt
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- des Bundesdatenschutzgesetzes ergebenden Rechte.(2) Gesamtbetrag ist die Summe aus
- , insbesondere in Zusammenhang mit der Auszahlung oder der Verwendung eines
- Widerrufsrechts,14.das Recht des Darlehensnehmers, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen,15.die sich aus
- Satzes 3 Teilzahlungen vorgesehen, ist anzugeben, in welcher Reihenfolge die ausstehenden
- § 491a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergebenden Rechte,16.die sich aus § 29 Abs. 7
BGH - 1 StR 672/99
Bundesgerichtshof vom 02.02.2000
- Inhalt
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- geltenden Straftatbestände ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. § 2 Abs. 1, Abs. 3 StGB). Die
- Fallgestaltung nicht als das mildere Recht (siehe dazu BGH NStZ-RR 1998, 235; NStZ 1999, 32, 33; BGH
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 672/99 vom 2. Februar 2000 in der Strafsache gegen wegen
- das Landgericht die Verurteilung des im wesentlichen geständigen Angeklagten nicht auf das für den
- Brandversicherer erstattete, in der Hauptverhandlung verlesene Schätzgutachten des Ingenieurs T
Verrechnung von Plusstunden bei Zeitarbeit unzulässig
Rechtsanwalt Christopher von Preuschen vom 28.04.2015
- Inhalt
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- stärkt damit die Rechte der Leiharbeiter. Im zu entscheidenden Fall wurde eine Sachbearbeiterin im
- Ist ein Verleiher nicht in der Lage, einem Beschäftigten beim Entleiher Arbeit anbieten, weil keine
- (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) ausgeschlossen. Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des
- vereinbarten Arbeitszeit. Ihre tatsächlichen Arbeitszeiten wurden in einem Arbeitszeitkonto erfasst. Der
- Arbeitgeber berücksichtigte dort Zeiten, in denen er die Arbeitnehmerin nicht einsetzen konnte, zu Lasten
OLG Köln - 4 UF 229/05
Oberlandesgericht Köln vom 11.02.2006
- Inhalt
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- Antragsgegners hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Familiengericht im Wege des
- , inwieweit es dem sorgeberechtigten Elternteil gestattet ist, zusammen mit gemeinsamen Kindern in einen
- Auffassung vertreten, dass der Umzug in ein entfernteres fremdes Land mit dem Kind im Zweifelsfall zu
- studienbedingt weitgehend in Italien aufgehalten und ist nur gelegentlich mit seinen Kindern
- recht ungesicherte soziale Status des Kindesvaters in Deutschland spricht gegen eine solche Lösung
OLG Celle - 10 UF 232/09
Oberlandesgericht Celle vom 22.11.2010
- Inhalt
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- Rentenbetrag ist nach neuem Recht entbehrlich geworden. Eine sachliche Änderung in der Berechnung des
- Versicherungszeiten ermittelt werden. Auch nach neuem Recht ist im Erstverfahren von einem fiktiven
- die Frage, ob der Versorgungsausgleich nach altem oder neuem Recht durchzuführen ist, nur
- 2009 geltenden materiellen Recht durchgeführt. Gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG ist – abweichend von
- fallenden Versicherungszeiten zwingen würden, kann nicht gefolgt werden. Auch nach neuem Recht ist der
VG Karlsruhe - 10 K 1850/07
Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 19.08.2008
- Inhalt
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- Dienstbezüge und zwar nach dem Recht der Stammbehörde ist jedoch auch der aufnehmende Dienstherr, demnach
- einem Amt nach dem Recht des im Geltungsbereich des Landessonderzahlungsgesetzes aufnehmenden
- öffentlichen Rechts in Sach- und Interessenlage wesentlich gleich. Denn bereits vor der Versetzung
- trete in die Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis ein, so dass auch auf die Versetzung die
- Treue bestehe auch im Abordnungsverhältnis zum Land, das mit dem Ziel einer Versetzung erfolgt sei