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BVerfG - 2 BvR 1444/00

Bundesverfassungsgericht vom 20.02.2001
Inhalt
  • - 1. a) Der Begriff "Gefahr im Verzug" in Art. 13 Abs. 2 GG ist eng auszulegen; die richterliche
  • Durchsuchung einer Wohnung wegen Gefahr im Verzug. 2 1. Der Beschwerdeführer ist Polizeibeamter. In einem
  • er das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (BVerfGE 51, 97 ). In diese grundrechtlich geschützte
  • ). Gerichtliche Kontrolle endet also dort, wo das materielle Recht der Exekutive in verfassungsrechtlich
  • volle gerichtliche Kontrolle der Annahme von "Gefahr im Verzug" ist in der Praxis nur möglich, wenn

OLG Köln - 4 WF 28/07

Oberlandesgericht Köln vom 21.03.2007
Inhalt
  • Rechtsprechung und Literatur, der der Senat schon nach bisher geltendem Recht gefolgt ist (vgl. FamRZ
  • vorgetragenen ehebedingten Schulden keine Leistungen erbringt. Zutreffend ist im Grundsatz daher das
  • Umfange auch leistungsfähig ist. 5Da die Sache auch im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren weiter
  • darüber erklärt, in welchem Umfang er ehebedingte Schulden tilgt. Schließlich ist er für seine
  • der Sache selbst weitere Sachaufklärung zu betreiben. Im Hinblick auf § 127 Abs. 4 ZPO ist eine

LSG Hessen - L 1 Kg 1005/79

Hessisches Landessozialgericht vom 26.06.1980
Inhalt
  • Verwaltungsakt erlassen wird, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift ist diesem Gelegenheit zu geben
  • unterbliebene Anhörung ist in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich
  • liege nur dann nicht vor, wenn im Kalendermonat eine Tätigkeit gegen Entgelt an keinem Tage oder nur in
  • in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Der Begriff der Berufsausbildung wird im
  • Ausbildung als Flugbegleiterin im Ausland. In welchem Umfange eine Erwerbstätigkeit, die der

§ 11 SPV

Sonderung zur Sachenrechtsbereinigung
Inhalt
  • in der Grundstücksliste eingetragenen Rechte nach Maßgabe der zugrundeliegenden Vertr
  • dargestellt. In dem Sonderungsbescheid ist in diesem Fall zu bestimmen, daß sich die Grundstü
  • ;cksgrenzen mit der Bestandskraft des Bescheids in der darin dargestellten Weise ändern und die
  • Rechtserwerb eingetreten sind. Der Sonderungsbescheid ist dem Grundbuchamt erst nach Eintritt der in Satz 3
  • Sonderungsbescheid beantragt, so sind in der Grundstückskarte die Flächen, auf die sich

I. ZOVers-BMPT

Übertragung von beamtenversorgungsrechtlichen Zuständigkeiten
Inhalt
  • des Bundesamtes für Zulassungen in der Telekommunikation die Ausübung des Rechts, ü
  • Bekanntmachung vom 16. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3858) übertrage ich im Einvernehmen mit dem
  • Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG) in der Fassung der
  • ür Post und Telekommunikation vorbehalten sind Entscheidungen, die die in Satz 1 genannten Beh

§ 870a ZPO

Zwangsvollstreckung in ein Schiff oder Schiffsbauwerk
Inhalt
  • ;ber Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken vom 15. November 1940 (RGBl. I S. 1499) ist
  • (1) Die Zwangsvollstreckung in ein eingetragenes Schiff oder in ein Schiffsbauwerk, das im
  • Schiffsbauregister eingetragen ist oder in dieses Register eingetragen werden kann, erfolgt durch
  • Zwangsversteigerung eines Seeschiffs ist unzulässig, wenn sich das Schiff auf der Reise befindet
  • und nicht in einem Hafen liegt.(2) § 866 Abs. 2, 3, § 867 gelten entsprechend.(3) Wird

§ 8 KraftstoffLBV

Anträge von Gewerbetreibenden, Landwirten, freiberuflich Tätigen sowie für sonstigen beruflichen Bedarf
Inhalt
  • davon ist der Antrag von der Zweigniederlassung zu stellen, wenn diese im Handelsregister, in der
  • Unternehmen mit mehreren Niederlassungen, so ist die Hauptniederlassung antragsberechtigt. Abweichend
  • Handwerksrolle oder im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen ist und die Fahrzeuge
  • juristische Personen oder sonstige Vereinigungen des privaten Rechts haben Bezugscheine für ihren
  • Betriebstätte beantragen. Die Voraussetzungen für eine Zuteilung sind durch die im Vordruck

§ 1 VAAufsG

Inhalt
  • , 54, 54a Abs. 1 bis 3 und 4 bis 6, §§ 54d, 55 Abs. 1 Satz 1 und 2 mit Ausnahme der in Satz
  • geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 32 Abs. 4 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch f
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt die Rechts- und
  • Behörden für den Bund ausgeübt. § 7 Abs. 2, § 13 Abs. 1, §§ 14
  • ür Versicherungsunternehmen nach § 341b des Handelsgesetzbuchs in der am 4. April 2002

BFH - IX B 173/07

Bundesfinanzhof vom 28.11.2007
Inhalt
  • postulationsfähigen Vertreter eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist ebenfalls unzulässig, weil in ihr der
  • , sofern es sich nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um eine Behörde handelt
  • BUNDESFINANZHOF Beschluß vom 28.11.2007, IX B 173/07 Mehrfache Einlegung eines Rechtsmittels Gründe
  • 1Die Beschwerde ist unzulässig. Über die mehrfache Einlegung eines Rechtsmittels gegen ein und
  • dieselbe Entscheidung ist einheitlich zu entscheiden (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom

§ 1 DIndBVermVerwG

Inhalt
  • der Verwendung des Vermögens der Deutschen Industriebank eine Stiftung des privaten Rechts
  • (1) Das Vermögen der Deutschen Industriebank darf im Wege der Verschmelzung auf die
  • . Dezember 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 1839) Anwendung.(2) Die Verschmelzung darf in das Handelsregister
  • gegründet und genehmigt worden ist, deren Satzung sicherstellt, daß 1.die Stiftung ausschlie
  • ßlich der Förderung der gewerblichen Wirtschaft dient, 2.die Stiftung ein Organ erhält

§ 6 BGBEG

Verjährung
Inhalt
  • Frist ab, so ist die Verjährung mit dem Ablauf der längeren Frist vollendet.(3) Die Absä
  • ;tze 1 und 2 sind entsprechend auf Fristen anzuwenden, die für die Geltendmachung, den Erwerb oder den Verlust eines Rechts maßgebend sind.
  • ür den Zeitraum vor dem Wirksamwerden des Beitritts nach den bislang für das in Artikel 3
  • des Einigungsvertrages genannte Gebiet geltenden Rechtsvorschriften.(2) Ist die Verjä
  • ür das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet galten, so wird die kürzere Frist

§ 1 GO-MEDAS

Mitglieder
Inhalt
  • Stellvertreter vertreten; in diesem Fall nimmt der Stellvertreter die Rechte und Pflichten des vertretenen
  • den nach Maßgabe des § 108 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 5 des Seearbeitsgesetzes
  • berufenen 1.ständigen Mitgliedern mit Stimmrecht und2.ständigen beratenden Mitgliedern ohne
  • (1) Der Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt (Ausschuss) besteht aus
  • (Bundesministerium) im Einzelfall nach fachlichem Bedarf berufen worden sind.(2) Das Bundesministerium

Keine Blitzer mehr auf Schweizer Autobahn?

Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.) vom 16.10.2012
Inhalt
  • etwas zu Lasten der Autofahrer angedacht wird (siehe City-Maut). In der Schweiz ist dies anders. Dort
  • Automobilclubs machen sich für die Rechte von Autofahrern stark und sind die ersten, die sich erheben, wenn
  • Eine jüngst in der Unfallzeitung veröffentlichte Kurzmeldung sorgt bei Temposündern für Freude und
  • . Gut, solche Forderungen kommen auch immer wieder einmal auch in Deutschland vor. Gerade
  • Schweizer Modell tatsächlich Schule macht. Gerade von denjenigen, die in Tempokontrollen eher eine

LSG Nordrhein-Westfalen - L 2 KN 96/00 U

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 27.06.2002
Inhalt
  • , wahrscheinlich im Zusammenhang mit beruflicher Staubexposition in Kohlebergbau). 5Im September 1985 veranlasste
  • ist. Entscheidungsgründe: 29Die Berufung ist unbegründet. 3031 Zu Recht hat des SG die ablehnende
  • einherging. Im Sommer 1985 wurde bei der Kur in C1 eine chronische Bronchitis mit Atemnot, Giemen
  • Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch
  • wesentlich von den bereits im Jahre 1985 erhobenen ab (Gutachten vom 06.11.2001 mit ergänzender

LSG Bayern - L 19 R 208/03

Bayerisches Landessozialgericht vom 27.07.2005
Inhalt
  • Grad I bis II beidseits, mäßige Funktionseinschränkung, 6. beginnende Gonarthrose rechts ohne
  • streiten um die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Der 1954 geborene Kläger ist im
  • beschäftigt. Ein erster Rentenantrag des Klägers vom 30.11.1999 ist mit Bescheid der Beklagten vom
  • körperliche Arbeiten, vorwiegend im Sitzen mit gelegentlichem Umhergehen, noch vollschichtig möglich und
  • Arbeiten im Umfang bis zu drei Stunden. Dem Kläger sei auch eine Gehstrecke von 500 Metern in jeweils