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BVerfG - 2 BvR 1444/00
Bundesverfassungsgericht vom 20.02.2001
- Inhalt
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- - 1. a) Der Begriff "Gefahr im Verzug" in Art. 13 Abs. 2 GG ist eng auszulegen; die richterliche
- Durchsuchung einer Wohnung wegen Gefahr im Verzug. 2 1. Der Beschwerdeführer ist Polizeibeamter. In einem
- er das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (BVerfGE 51, 97 ). In diese grundrechtlich geschützte
- ). Gerichtliche Kontrolle endet also dort, wo das materielle Recht der Exekutive in verfassungsrechtlich
- volle gerichtliche Kontrolle der Annahme von "Gefahr im Verzug" ist in der Praxis nur möglich, wenn
OLG Köln - 4 WF 28/07
Oberlandesgericht Köln vom 21.03.2007
- Inhalt
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- Rechtsprechung und Literatur, der der Senat schon nach bisher geltendem Recht gefolgt ist (vgl. FamRZ
- vorgetragenen ehebedingten Schulden keine Leistungen erbringt. Zutreffend ist im Grundsatz daher das
- Umfange auch leistungsfähig ist. 5Da die Sache auch im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren weiter
- darüber erklärt, in welchem Umfang er ehebedingte Schulden tilgt. Schließlich ist er für seine
- der Sache selbst weitere Sachaufklärung zu betreiben. Im Hinblick auf § 127 Abs. 4 ZPO ist eine
LSG Hessen - L 1 Kg 1005/79
Hessisches Landessozialgericht vom 26.06.1980
- Inhalt
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- Verwaltungsakt erlassen wird, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift ist diesem Gelegenheit zu geben
- unterbliebene Anhörung ist in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich
- liege nur dann nicht vor, wenn im Kalendermonat eine Tätigkeit gegen Entgelt an keinem Tage oder nur in
- in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Der Begriff der Berufsausbildung wird im
- Ausbildung als Flugbegleiterin im Ausland. In welchem Umfange eine Erwerbstätigkeit, die der
§ 11 SPV
Sonderung zur Sachenrechtsbereinigung
- Inhalt
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- in der Grundstücksliste eingetragenen Rechte nach Maßgabe der zugrundeliegenden Vertr
- dargestellt. In dem Sonderungsbescheid ist in diesem Fall zu bestimmen, daß sich die Grundstü
- ;cksgrenzen mit der Bestandskraft des Bescheids in der darin dargestellten Weise ändern und die
- Rechtserwerb eingetreten sind. Der Sonderungsbescheid ist dem Grundbuchamt erst nach Eintritt der in Satz 3
- Sonderungsbescheid beantragt, so sind in der Grundstückskarte die Flächen, auf die sich
I. ZOVers-BMPT
Übertragung von beamtenversorgungsrechtlichen
Zuständigkeiten
- Inhalt
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- des Bundesamtes für Zulassungen in der Telekommunikation die Ausübung des Rechts, ü
- Bekanntmachung vom 16. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3858) übertrage ich im Einvernehmen mit dem
- Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG) in der Fassung der
- ür Post und Telekommunikation vorbehalten sind Entscheidungen, die die in Satz 1 genannten Beh
§ 870a ZPO
Zwangsvollstreckung in ein Schiff oder Schiffsbauwerk
- Inhalt
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- ;ber Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken vom 15. November 1940 (RGBl. I S. 1499) ist
- (1) Die Zwangsvollstreckung in ein eingetragenes Schiff oder in ein Schiffsbauwerk, das im
- Schiffsbauregister eingetragen ist oder in dieses Register eingetragen werden kann, erfolgt durch
- Zwangsversteigerung eines Seeschiffs ist unzulässig, wenn sich das Schiff auf der Reise befindet
- und nicht in einem Hafen liegt.(2) § 866 Abs. 2, 3, § 867 gelten entsprechend.(3) Wird
§ 8 KraftstoffLBV
Anträge von Gewerbetreibenden, Landwirten,
freiberuflich Tätigen sowie für sonstigen beruflichen
Bedarf
- Inhalt
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- davon ist der Antrag von der Zweigniederlassung zu stellen, wenn diese im Handelsregister, in der
- Unternehmen mit mehreren Niederlassungen, so ist die Hauptniederlassung antragsberechtigt. Abweichend
- Handwerksrolle oder im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen ist und die Fahrzeuge
- juristische Personen oder sonstige Vereinigungen des privaten Rechts haben Bezugscheine für ihren
- Betriebstätte beantragen. Die Voraussetzungen für eine Zuteilung sind durch die im Vordruck
§ 1 VAAufsG
- Inhalt
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- , 54, 54a Abs. 1 bis 3 und 4 bis 6, §§ 54d, 55 Abs. 1 Satz 1 und 2 mit Ausnahme der in Satz
- geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 32 Abs. 4 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch f
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt die Rechts- und
- Behörden für den Bund ausgeübt. § 7 Abs. 2, § 13 Abs. 1, §§ 14
- ür Versicherungsunternehmen nach § 341b des Handelsgesetzbuchs in der am 4. April 2002
BFH - IX B 173/07
Bundesfinanzhof vom 28.11.2007
- Inhalt
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- postulationsfähigen Vertreter eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist ebenfalls unzulässig, weil in ihr der
- , sofern es sich nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um eine Behörde handelt
- BUNDESFINANZHOF Beschluß vom 28.11.2007, IX B 173/07 Mehrfache Einlegung eines Rechtsmittels Gründe
- 1Die Beschwerde ist unzulässig. Über die mehrfache Einlegung eines Rechtsmittels gegen ein und
- dieselbe Entscheidung ist einheitlich zu entscheiden (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom
§ 1 DIndBVermVerwG
- Inhalt
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- der Verwendung des Vermögens der Deutschen Industriebank eine Stiftung des privaten Rechts
- (1) Das Vermögen der Deutschen Industriebank darf im Wege der Verschmelzung auf die
- . Dezember 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 1839) Anwendung.(2) Die Verschmelzung darf in das Handelsregister
- gegründet und genehmigt worden ist, deren Satzung sicherstellt, daß 1.die Stiftung ausschlie
- ßlich der Förderung der gewerblichen Wirtschaft dient, 2.die Stiftung ein Organ erhält
§ 6 BGBEG
Verjährung
- Inhalt
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- Frist ab, so ist die Verjährung mit dem Ablauf der längeren Frist vollendet.(3) Die Absä
- ;tze 1 und 2 sind entsprechend auf Fristen anzuwenden, die für die Geltendmachung, den Erwerb oder den Verlust eines Rechts maßgebend sind.
- ür den Zeitraum vor dem Wirksamwerden des Beitritts nach den bislang für das in Artikel 3
- des Einigungsvertrages genannte Gebiet geltenden Rechtsvorschriften.(2) Ist die Verjä
- ür das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet galten, so wird die kürzere Frist
§ 1 GO-MEDAS
Mitglieder
- Inhalt
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- Stellvertreter vertreten; in diesem Fall nimmt der Stellvertreter die Rechte und Pflichten des vertretenen
- den nach Maßgabe des § 108 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 5 des Seearbeitsgesetzes
- berufenen 1.ständigen Mitgliedern mit Stimmrecht und2.ständigen beratenden Mitgliedern ohne
- (1) Der Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt (Ausschuss) besteht aus
- (Bundesministerium) im Einzelfall nach fachlichem Bedarf berufen worden sind.(2) Das Bundesministerium
Keine Blitzer mehr auf Schweizer Autobahn?
Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.) vom 16.10.2012
- Inhalt
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- etwas zu Lasten der Autofahrer angedacht wird (siehe City-Maut). In der Schweiz ist dies anders. Dort
- Automobilclubs machen sich für die Rechte von Autofahrern stark und sind die ersten, die sich erheben, wenn
- Eine jüngst in der Unfallzeitung veröffentlichte Kurzmeldung sorgt bei Temposündern für Freude und
- . Gut, solche Forderungen kommen auch immer wieder einmal auch in Deutschland vor. Gerade
- Schweizer Modell tatsächlich Schule macht. Gerade von denjenigen, die in Tempokontrollen eher eine
LSG Nordrhein-Westfalen - L 2 KN 96/00 U
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 27.06.2002
- Inhalt
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- , wahrscheinlich im Zusammenhang mit beruflicher Staubexposition in Kohlebergbau). 5Im September 1985 veranlasste
- ist. Entscheidungsgründe: 29Die Berufung ist unbegründet. 3031 Zu Recht hat des SG die ablehnende
- einherging. Im Sommer 1985 wurde bei der Kur in C1 eine chronische Bronchitis mit Atemnot, Giemen
- Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch
- wesentlich von den bereits im Jahre 1985 erhobenen ab (Gutachten vom 06.11.2001 mit ergänzender
LSG Bayern - L 19 R 208/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 27.07.2005
- Inhalt
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- Grad I bis II beidseits, mäßige Funktionseinschränkung, 6. beginnende Gonarthrose rechts ohne
- streiten um die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Der 1954 geborene Kläger ist im
- beschäftigt. Ein erster Rentenantrag des Klägers vom 30.11.1999 ist mit Bescheid der Beklagten vom
- körperliche Arbeiten, vorwiegend im Sitzen mit gelegentlichem Umhergehen, noch vollschichtig möglich und
- Arbeiten im Umfang bis zu drei Stunden. Dem Kläger sei auch eine Gehstrecke von 500 Metern in jeweils