Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 1744 von 2512
OLG Saarbrücken - 5 U 887/01
Saarländisches Oberlandesgericht vom 14.01.2004
- Inhalt
-
- : Bewertung der verglichenen Rechte Leitsätze Zur Bewertung von Rechten in einer Lebensversicherung. Tenor
- Vergleich im Deckungsprozess gegen eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- - und Streitstands zu treffen. A. Maßstab für die Verteilung der Kosten ist danach nicht, in welchem
- 31.10.2006 gemäß § 1 Abs. 1 B-BUZ in Verbindung mit § 2 Abs. 1 B-BUZ Anspruch auf eine monatliche
- unter Einschluss von Opioiden, den Folgen eines im Jahr 2000 erlittenen Hirninfarktes mit
OVG Rheinland-Pfalz - 10 A 11692/05.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 07.04.2006
- Inhalt
-
- Beanstandungen aus der Sicht höherrangigen Rechts gegeben habe. Vorliegend ist unstreitig, dass die in der
- Klage mit Urteil vom 29. Juni 2005 abgewiesen. Dabei ist es den Ausführungen der Beklagten in den
- Rechnungsbeträge bei zutreffender Auslegung der Gebührenordnung zu Recht in Rechnung gestellt hat, was sowohl durch
- Rechnungsbetrag für einen eingehende Beratung in zutreffender Auslegung der Gebührenordnung zu Recht in Ansatz
- Im Namen des Volkes In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Beamtenrechts (Beihilfe) hat der 10. Senat
BGH - I ZB 21/98
Bundesgerichtshof vom 20.11.2003
- Inhalt
-
- Unterscheidungskraft zurückgewiesen. Die Beschwerde der Anmelderin ist erfolglos geblieben. Mit der
- im marktüblichen Rahmen bleibe. Für diesen Warensektor werde der Verbraucher in der Form der Ware
- in Ländern der Europäischen Union führten ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis. Die Beurteilung im
- Veröffentlichung in GRUR mit der falschen Abbildung der Marke aus der nachstehenden Entscheidung "SWATCH
- Veröffentlichung in GRUR mit der falschen Abbildung der Marke aus der vorstehenden Entscheidung "OMEGA"). Dies
FG Hamburg - 1 Bf 25/11
Finanzgericht Hamburg vom 21.12.2012
- Inhalt
-
- auszuschreiben, sei recht- und zweckmäßig und verletze den Kläger nicht in seinen Rechten. Eine
- Widerspruchsverfahren. 1 2 Der Kläger ist Kriminalhauptkommissar (Besoldungsgruppe A 11) im Dienst der
- Erfahrungen in der Ausbildung, nicht jedoch in der Fortbildung im Bereich der Landespolizeischule. 3
- angefallenen Anwaltsgebühren in Höhe von 1.196,43 Euro erstattet würden, da die mit dem Widerspruch
- komme nicht in Betracht, da § 80 HmbVwVfG bewusst keine Kostenregelung im Falle der Erledigung des
OLG Hamburg - 1 Bf 25/11
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 21.12.2012
- Inhalt
-
- auszuschreiben, sei recht- und zweckmäßig und verletze den Kläger nicht in seinen Rechten. Eine
- Widerspruchsverfahren. 1 2 Der Kläger ist Kriminalhauptkommissar (Besoldungsgruppe A 11) im Dienst der
- Erfahrungen in der Ausbildung, nicht jedoch in der Fortbildung im Bereich der Landespolizeischule. 3
- angefallenen Anwaltsgebühren in Höhe von 1.196,43 Euro erstattet würden, da die mit dem Widerspruch
- komme nicht in Betracht, da § 80 HmbVwVfG bewusst keine Kostenregelung im Falle der Erledigung des
AG Köln - 209 C 68/01
Amtsgericht Köln vom 12.07.2001
- Inhalt
-
- Kläger hat gegen die Beklagten zum Teil aus eigenem im übrigen aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf
- Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 7.000,--. Tatbestand
- 12Die Kläger und weitere Mitmieter waren Mieter der Wohnung im Objekt xxx in Köln, die Beklagte war
- sie im einzelnen vorträgt. 10 Entscheidungsgründe 11Die zulässige Klage ist begründet. 1213Der
- 8.000,-- Kaution zu leisten, ist gemäß § 550b Abs. 3 BGB unwirksam ist und zwar in vollem Umfang, da es
LSG Bayern - L 4 KR 163/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 06.05.2005
- Inhalt
-
- Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Berufung ist unbegründet. Das SG hat zu Recht die
- 1995 über eine "automatische Weiterversicherung" beruft, kann die Klägerin daraus nicht mit Recht
- wieder geheiratet. Sie ist mittlerweile Mitglied einer anderen Krankenkasse. Mit Bescheid vom
- Beiträge in der ge- setzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wurde mit 11.295,70 DM angegeben
- mit seiner Frau zusammen versichert gewesen. Er sei aufgrund eines Gesprächs in der Geschäftsstelle
BGH - 3 StR 45/01
Bundesgerichtshof vom 10.05.2001
- Inhalt
-
- Nebenkläger zusammen mit weiteren Mitgliedern und Bekannten der Familie Y. rechts vor der Hofeinfahrt
- , der in L. einen Kiosk mit angeschlossener Gaststätte betreibt, in der Nähe seines Lokals auf
- Yilmaz Y. . Es kam zu Tätlichkeiten, in deren Verlauf Yilmaz Y. nicht unerhebliche Verletzungen im
- lückenhaft. Der Senat kann anhand der Urteilsgründe nicht nachprüfen, ob das Landgericht zu Recht
- welchen Gründen für den im Umgang mit Schußwaffen vertrauten Angeklagten durch sorgfältigeres Zielen
Anlage II Kap VIII F III EinigVtr
Anlage II Kapitel VIII
Sachgebiet F - Sozialversicherung (Allgemeine Vorschriften)
Abschnitt III
- Inhalt
-
- Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft
- . § 22 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß in der Unfallversicherung auch ehrenamtliche
- Nr. 38 S. 486)mit folgenden Maßgaben:a)§ 39 Satz 2 bleibt bis zum 31. Dezember 1990 in
- in Kraft, wobei § 10 für den Versicherungszweig Krankenversicherung nicht anzuwenden ist
- Tätigkeiten für den Staat, im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege sowie in
VG Berlin - 14 KE 227.06
Verwaltungsgericht Berlin vom 23.06.2008
- Inhalt
-
- angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschluss zu Recht abgelehnt, die 1,2 Terminsgebühr in Höhe von 361,20
- Besprechungen in einem Gütetermin oder im PKH-Verfahren, ist nach dem geltenden Wortlaut zweifelhaft, ob
- , das Einverständnis mit einer Entscheidung im Wege des schriftlichen Verfahrens erklärt ist. Denn
- gebührenrechtlich zu erfassen. Im Ergebnis ist nur die Gruppe derjenigen Fälle, in denen es ohne eine direkte
- - mit weiteren Nachweisen). Die Einbeziehung der Kostenteilung in diese Einigung im Sinne von §§ 55
BVerfG - 1 BvR 1970/99
Bundesverfassungsgericht vom 16.03.2000
- Inhalt
-
- Beschwerdeführer mit ihrem Vorbringen nahe legen wollen, dass nach der zum alten Recht entwickelten
- . 14 rechte Spalte). Weiter soll mit dem Gesetz eine Entlastung der Gerichte herbeigeführt werden
- Gesetzbuchs in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über die Vergütung von Berufsvormündern
- , § 1836 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über die Vergütung von
- gegen § 1908 i Abs. 1, § 1836 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über
OLG Brandenburg - 44 Lw 36/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 28.08.2007
- Inhalt
-
- Parteien streitig. Gesichert ist nur, dass Bt-Toxin über die Pflanzen in den Boden gelangt, jedoch sind
- Methoden zur Feststellung der Wirkung und Wirkungsschwellen des Bt-Toxins im Boden von den Parteien in
- bis zum 31. Dezember 2010. Gegenstand des Pachtvertrages ist unter anderem die Ackerfläche in der
- -Toxine im Boden auszugehen und deshalb eine eingehendere Überwachung notwendig sei. In seiner ergänzenden
- Parteien sei aber gerade streitig, in welchem Umfang die in den Boden eindringenden Bt-Toxine langfristig
LAG Hamm - 10 Sa 295/09
Landesarbeitsgericht Hamm vom 19.08.2009
- Inhalt
-
- €. Im Betrieb der Beklagten in R2-W2 ist ein Betriebsrat gewählt. Seit ca. fünfzehn Jahren ist der
- der Geschäftsführer D4 im umgangssprachlichen Sinne gelogen, worauf der Kläger zu Recht hingewiesen
- musste stattgegeben werden. 80811. Zu Recht hat das Arbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil
- der Tagschicht im Betrieb der Beklagten anwesend gewesen ist, nunmehr in Schichtarbeit einzusetzen
- Kostenstelle 350, einer Tätigkeit am Montageband, in Werk III eingestellt wurde. Im Übrigen wird auf den
BVerfG - 1 BvR 2272/04
Bundesverfassungsgericht vom 12.05.2009
- Inhalt
-
- reduziert das Recht zur Meinungsäußerung im politischen Meinungskampf zumindest mit Blick auf
- personalisierte Kritik in ehrverletzender Form im Wesentlichen auf ein Recht zum Gegenschlag und verneint
- Meinungsfreiheit gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
- Entscheidungen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2272/04 - Im Namen des Volkes In dem Verfahren über
- Öffentlichkeit und die Moral“ befasste sich mit dem seinerzeit in den Medien viel beachteten
EuG - T-198/00
Gericht der Europäischen Union vom 05.06.2002
- Inhalt
-
- rundliche Form hätten und in Papier oder Aluminiumpapier verpackt seien („it is commonplace that
- in die Rubrik „Wiedergabe der Wortmarke“ im Anmeldungsformular eingetragen habe, ist festzustellen
- Foods Corporation mit Sitz in Hershey, Pennsylvania (Vereinigte Staaten von Amerika
- teilweise, und zwar mit der Begründung, dass das Zeichen für die meisten angemeldeten Waren in
- . Dezember 2000 in der Rechtssache T-32/00, Messe München/HABM [Electronica], Slg. 2000, II-3829, Randnr. 47