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OLG Saarbrücken - 5 U 887/01

Saarländisches Oberlandesgericht vom 14.01.2004
Inhalt
  • : Bewertung der verglichenen Rechte Leitsätze Zur Bewertung von Rechten in einer Lebensversicherung. Tenor
  • Vergleich im Deckungsprozess gegen eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
  • - und Streitstands zu treffen. A. Maßstab für die Verteilung der Kosten ist danach nicht, in welchem
  • 31.10.2006 gemäß § 1 Abs. 1 B-BUZ in Verbindung mit § 2 Abs. 1 B-BUZ Anspruch auf eine monatliche
  • unter Einschluss von Opioiden, den Folgen eines im Jahr 2000 erlittenen Hirninfarktes mit

OVG Rheinland-Pfalz - 10 A 11692/05.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 07.04.2006
Inhalt
  • Beanstandungen aus der Sicht höherrangigen Rechts gegeben habe. Vorliegend ist unstreitig, dass die in der
  • Klage mit Urteil vom 29. Juni 2005 abgewiesen. Dabei ist es den Ausführungen der Beklagten in den
  • Rechnungsbeträge bei zutreffender Auslegung der Gebührenordnung zu Recht in Rechnung gestellt hat, was sowohl durch
  • Rechnungsbetrag für einen eingehende Beratung in zutreffender Auslegung der Gebührenordnung zu Recht in Ansatz
  • Im Namen des Volkes In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Beamtenrechts (Beihilfe) hat der 10. Senat

BGH - I ZB 21/98

Bundesgerichtshof vom 20.11.2003
Inhalt
  • Unterscheidungskraft zurückgewiesen. Die Beschwerde der Anmelderin ist erfolglos geblieben. Mit der
  • im marktüblichen Rahmen bleibe. Für diesen Warensektor werde der Verbraucher in der Form der Ware
  • in Ländern der Europäischen Union führten ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis. Die Beurteilung im
  • Veröffentlichung in GRUR mit der falschen Abbildung der Marke aus der nachstehenden Entscheidung "SWATCH
  • Veröffentlichung in GRUR mit der falschen Abbildung der Marke aus der vorstehenden Entscheidung "OMEGA"). Dies

FG Hamburg - 1 Bf 25/11

Finanzgericht Hamburg vom 21.12.2012
Inhalt
  • auszuschreiben, sei recht- und zweckmäßig und verletze den Kläger nicht in seinen Rechten. Eine
  • Widerspruchsverfahren. 1 2 Der Kläger ist Kriminalhauptkommissar (Besoldungsgruppe A 11) im Dienst der
  • Erfahrungen in der Ausbildung, nicht jedoch in der Fortbildung im Bereich der Landespolizeischule. 3
  • angefallenen Anwaltsgebühren in Höhe von 1.196,43 Euro erstattet würden, da die mit dem Widerspruch
  • komme nicht in Betracht, da § 80 HmbVwVfG bewusst keine Kostenregelung im Falle der Erledigung des

OLG Hamburg - 1 Bf 25/11

Hanseatisches Oberlandesgericht vom 21.12.2012
Inhalt
  • auszuschreiben, sei recht- und zweckmäßig und verletze den Kläger nicht in seinen Rechten. Eine
  • Widerspruchsverfahren. 1 2 Der Kläger ist Kriminalhauptkommissar (Besoldungsgruppe A 11) im Dienst der
  • Erfahrungen in der Ausbildung, nicht jedoch in der Fortbildung im Bereich der Landespolizeischule. 3
  • angefallenen Anwaltsgebühren in Höhe von 1.196,43 Euro erstattet würden, da die mit dem Widerspruch
  • komme nicht in Betracht, da § 80 HmbVwVfG bewusst keine Kostenregelung im Falle der Erledigung des

AG Köln - 209 C 68/01

Amtsgericht Köln vom 12.07.2001
Inhalt
  • Kläger hat gegen die Beklagten zum Teil aus eigenem im übrigen aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf
  • Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 7.000,--. Tatbestand
  • 12Die Kläger und weitere Mitmieter waren Mieter der Wohnung im Objekt xxx in Köln, die Beklagte war
  • sie im einzelnen vorträgt. 10 Entscheidungsgründe 11Die zulässige Klage ist begründet. 1213Der
  • 8.000,-- Kaution zu leisten, ist gemäß § 550b Abs. 3 BGB unwirksam ist und zwar in vollem Umfang, da es

LSG Bayern - L 4 KR 163/02

Bayerisches Landessozialgericht vom 06.05.2005
Inhalt
  • Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Berufung ist unbegründet. Das SG hat zu Recht die
  • 1995 über eine "automatische Weiterversicherung" beruft, kann die Klägerin daraus nicht mit Recht
  • wieder geheiratet. Sie ist mittlerweile Mitglied einer anderen Krankenkasse. Mit Bescheid vom
  • Beiträge in der ge- setzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wurde mit 11.295,70 DM angegeben
  • mit seiner Frau zusammen versichert gewesen. Er sei aufgrund eines Gesprächs in der Geschäftsstelle

BGH - 3 StR 45/01

Bundesgerichtshof vom 10.05.2001
Inhalt
  • Nebenkläger zusammen mit weiteren Mitgliedern und Bekannten der Familie Y. rechts vor der Hofeinfahrt
  • , der in L. einen Kiosk mit angeschlossener Gaststätte betreibt, in der Nähe seines Lokals auf
  • Yilmaz Y. . Es kam zu Tätlichkeiten, in deren Verlauf Yilmaz Y. nicht unerhebliche Verletzungen im
  • lückenhaft. Der Senat kann anhand der Urteilsgründe nicht nachprüfen, ob das Landgericht zu Recht
  • welchen Gründen für den im Umgang mit Schußwaffen vertrauten Angeklagten durch sorgfältigeres Zielen

Anlage II Kap VIII F III EinigVtr

Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet F - Sozialversicherung (Allgemeine Vorschriften) Abschnitt III
Inhalt
  • Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft
  • . § 22 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß in der Unfallversicherung auch ehrenamtliche
  • Nr. 38 S. 486)mit folgenden Maßgaben:a)§ 39 Satz 2 bleibt bis zum 31. Dezember 1990 in
  • in Kraft, wobei § 10 für den Versicherungszweig Krankenversicherung nicht anzuwenden ist
  • Tätigkeiten für den Staat, im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege sowie in

VG Berlin - 14 KE 227.06

Verwaltungsgericht Berlin vom 23.06.2008
Inhalt
  • angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschluss zu Recht abgelehnt, die 1,2 Terminsgebühr in Höhe von 361,20
  • Besprechungen in einem Gütetermin oder im PKH-Verfahren, ist nach dem geltenden Wortlaut zweifelhaft, ob
  • , das Einverständnis mit einer Entscheidung im Wege des schriftlichen Verfahrens erklärt ist. Denn
  • gebührenrechtlich zu erfassen. Im Ergebnis ist nur die Gruppe derjenigen Fälle, in denen es ohne eine direkte
  • - mit weiteren Nachweisen). Die Einbeziehung der Kostenteilung in diese Einigung im Sinne von §§ 55

BVerfG - 1 BvR 1970/99

Bundesverfassungsgericht vom 16.03.2000
Inhalt
  • Beschwerdeführer mit ihrem Vorbringen nahe legen wollen, dass nach der zum alten Recht entwickelten
  • . 14 rechte Spalte). Weiter soll mit dem Gesetz eine Entlastung der Gerichte herbeigeführt werden
  • Gesetzbuchs in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über die Vergütung von Berufsvormündern
  • , § 1836 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über die Vergütung von
  • gegen § 1908 i Abs. 1, § 1836 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über

OLG Brandenburg - 44 Lw 36/07

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 28.08.2007
Inhalt
  • Parteien streitig. Gesichert ist nur, dass Bt-Toxin über die Pflanzen in den Boden gelangt, jedoch sind
  • Methoden zur Feststellung der Wirkung und Wirkungsschwellen des Bt-Toxins im Boden von den Parteien in
  • bis zum 31. Dezember 2010. Gegenstand des Pachtvertrages ist unter anderem die Ackerfläche in der
  • -Toxine im Boden auszugehen und deshalb eine eingehendere Überwachung notwendig sei. In seiner ergänzenden
  • Parteien sei aber gerade streitig, in welchem Umfang die in den Boden eindringenden Bt-Toxine langfristig

LAG Hamm - 10 Sa 295/09

Landesarbeitsgericht Hamm vom 19.08.2009
Inhalt
  • €. Im Betrieb der Beklagten in R2-W2 ist ein Betriebsrat gewählt. Seit ca. fünfzehn Jahren ist der
  • der Geschäftsführer D4 im umgangssprachlichen Sinne gelogen, worauf der Kläger zu Recht hingewiesen
  • musste stattgegeben werden. 80811. Zu Recht hat das Arbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil
  • der Tagschicht im Betrieb der Beklagten anwesend gewesen ist, nunmehr in Schichtarbeit einzusetzen
  • Kostenstelle 350, einer Tätigkeit am Montageband, in Werk III eingestellt wurde. Im Übrigen wird auf den

BVerfG - 1 BvR 2272/04

Bundesverfassungsgericht vom 12.05.2009
Inhalt
  • reduziert das Recht zur Meinungsäußerung im politischen Meinungskampf zumindest mit Blick auf
  • personalisierte Kritik in ehrverletzender Form im Wesentlichen auf ein Recht zum Gegenschlag und verneint
  • Meinungsfreiheit gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
  • Entscheidungen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2272/04 - Im Namen des Volkes In dem Verfahren über
  • Öffentlichkeit und die Moral“ befasste sich mit dem seinerzeit in den Medien viel beachteten

EuG - T-198/00

Gericht der Europäischen Union vom 05.06.2002
Inhalt
  • rundliche Form hätten und in Papier oder Aluminiumpapier verpackt seien („it is commonplace that
  • in die Rubrik „Wiedergabe der Wortmarke“ im Anmeldungsformular eingetragen habe, ist festzustellen
  • Foods Corporation mit Sitz in Hershey, Pennsylvania (Vereinigte Staaten von Amerika
  • teilweise, und zwar mit der Begründung, dass das Zeichen für die meisten angemeldeten Waren in
  • . Dezember 2000 in der Rechtssache T-32/00, Messe München/HABM [Electronica], Slg. 2000, II-3829, Randnr. 47