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BPatG - 28 W (pat) 2/10
Bundespatentgericht vom 01.12.2008
- Inhalt
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- MarkenG entgegen. Die Markenstelle hat die Anmeldung daher zu Recht und mit überzeugender Begründung
- Voreintragungen – zu Recht oder zu Unrecht – erfolgt sind, kann lediglich in die umfassende
- zur Eintragung in das Markenregister ist die Wortmarke Naturplus als Kennzeichnung für die
- letzterer im Erinnerungsverfahren ergangen ist, hat die Markenstelle für Klasse 29 des Deutschen
- sowohl in Alleinstellung als auch in Kombination mit anderen Begriffen spreche nicht gegen eine
BGH - IV ZR 137/06
Bundesgerichtshof vom 02.05.2006
- Inhalt
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- einem Invaliditätsgrad in Höhe von 50 % ausgegangen ist. Dagegen wendet sich die Beklagte mit ihrer
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 137/06 Verkündet am: 7. März 2007 Heinekamp
- auf die mündliche Verhandlung vom 7. März 2007 für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten
- Beeinträchtigung erklären ließen, auch wenn im Einzelfall das Ausmaß, in dem sich die organische Ursache
- Invaliditätsleistung beruft, noch gar nicht auf, kann der mit der Regelung in § 7 I (1) Abs. 2 AUB 95 verfolgte Zweck
§ 88 VAG
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens;
Anzeigen des Vorstands
- Inhalt
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- ;gebliche Recht und der bestellte Insolvenzverwalter anzugeben.(4) Die Aufsichtsbehörde kann
- Versicherungsunternehmens sind im Bereich des Europäischen Wirtschaftsraumes allein die jeweiligen Behörden
- des Herkunftsstaates. Wird in einem Mitglied- oder Vertragsstaat ein Insolvenzverfahren über
- , die ihren Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat haben, sind nicht zulässig. Dies
- gilt nicht hinsichtlich Niederlassungen von Versicherungsunternehmen eines Drittstaates im Sinne des
Adoptionsrecht 2.0 – Bundesregierung bringt Reformvorschlag auf den Weg
Rechtsanwalt Ronny Jänig vom 19.02.2020
- Inhalt
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- soll gestärkt werden. Sie sollen ein Recht auf Mitteilung jener Informationen über das Kind
- Adoptiveltern freiwillig herausgegeben werden. Im Einzelfall ist dann zu entscheiden, welche Informationen
- zur Weitergabe an die Herkunftseltern tatsächlich mit dem Kindeswohl im Einklang
- in der Praxis umgesetzt werden soll, ohne dass Vermittlungsstellen mit der Bewältigung der
- Das Adoptionsrecht in Deutschland soll einer Modernisierung unterzogen werden – zumindest
OLG Düsseldorf - d auf 400.000
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 13.12.2006
- Inhalt
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- entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur
- Einkaufkonditionen mit den Lieferanten nicht in mittelbarer Stellvertretung für die Klägerin sondern im eigenen
- Vertrag, reicht aus, dass für den Leistungsanspruch, der mit Hilfe der begehrten Auskunft geltend
- Beeinträchtigung; die bloße 63 Eignung hierfür reicht nicht aus. Für die Frage, ob eine Behinderung unbillig ist
- zurückgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. III. Das Urteil ist vorläufig
Oberlandesgericht verurteilt POKON Unternehmensgruppe - Prospekt enthält irreführende Werbeangaben
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 10.09.2012
- Inhalt
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- Absicherung der Anleger durch die Anlage in Sachwerten ergebe. Das Unternehmen wirbt auch mit der
- Stellung nimmt, können sich aus den recht eindeutigen, gerichtlichen Feststellungen nach meiner
- -Holsteinische Oberlandesgericht hat die im Bereich regenerativer Energien tätige POKON Unternehmensgruppe
- wegen irreführender Werbeangaben in ihrem Prospekt verurteilt. "Anleger, die sich über die
- , von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen", meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in
BGH: Aus für Abzocke mit Branchenbucheinträgen im Internet?
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer vom 14.09.2012
- Inhalt
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- erhalten per Post ein Formular mit dem Angebot, einen Eintrag in ein Internet-Branchenbuch zu erhalten
- . Auf der rechten Seite des Formulars dagegen befand sich in einem umrahmten Kasten mit der
- das Augenmerk allein auf die vom Kunden auszufüllende linke Seite gelenkt sei. Dies gelte erst Recht
- Erfahrungen mit einer ganz bestimmten Geschäftsmasche von „Branchenverzeichnissen“ gemacht. Sie
- Adressdaten noch aktuell seien. Erst im Kleingedruckten findet sich der Hinweis, dass es sich um eine
§ 7 SEAG
Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan
- Inhalt
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- dem Verfahren der Verordnung hat eine übertragende Gesellschaft im Verschmelzungsplan oder in
- . Die Barabfindung ist nach Ablauf des Tages, an dem die Verschmelzung im Sitzstaat der SE nach den
- dort geltenden Vorschriften eingetragen und bekannt gemacht worden ist, mit jährlich 5
- dem Tage angenommen werden, an dem die Entscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.(5
- Aktionäre einer übertragenden Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europ
LSG Bayern - L 5 B 26/05 KR
Bayerisches Landessozialgericht vom 07.03.2005
- Inhalt
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- in Höhe von 5.000,00 Euro festgestellt. Gegen den mit einer Beschwerdebelehrung versehenen und dem
- eingelegt. Im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens sei von einem Regelstreitwert in Höhe von
- . 2001 mit Wirkung ab 02.01.2002 - sind, wenn in einem Rechtszug weder der Kläger noch der Beklagte
- Klageschrift fällig werden und Gegenstand des Verfahrens nicht eine bestimmte Geldsumme in Euro ist oder
- hat. Zwar kann der Rechtsanwalt aus eigenem Recht die Festsetzung des Werts beantragen und
OLG Stuttgart - 19 W 52/10
Oberlandesgericht Stuttgart vom 26.01.2011
- Inhalt
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- sofortige Beschwerde ist zulässig, aber nicht begründet. 1. 2 Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen
- Antragsgegnerin, seiner Ehefrau, in Höhe von 58.300,00 EUR im Dezember 2003 in Höhe von 7.287,50 EUR (1/8
- ) nicht zusteht. a) 3 Im Rahmen des § 2325 BGB ist es Aufgabe des Pflichtteilsberechtigten, zu beweisen
- Gegenleistung zu beweisen, ist für den Pflichtteilsberechtigten aber dann mit kaum überwindbaren
- unentgeltlich gewährte Leistungen nachträglich zu „Gegenleistungen“ erklärt werden. In solchen Fällen ist
§ 4 BABauRaumOG
Überleitungsvorschriften
- Inhalt
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- Bauverwaltung des Bundes in Berlin, die Rechte und Pflichten nach den Bestimmungen des
- obersten Bundesbehörden in dem vom Internationalen Städtebaulichen Ideenwettbewerb Spreebogen
- ür Landeskunde und Raumordnung; dieser ist berechtigt, neben seiner neuen Amtsbezeichnung den
- Zusatz "und Professor" zu führen.(2) Beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung wird im
- Bundespersonalvertretungsgesetzes wahr. § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes ist auf die
§ 48 EStG
Steuerabzug
- Inhalt
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- zusammenzurechnen.(3) Gegenleistung im Sinne des Absatzes 1 ist das Entgelt zuzüglich
- § 2 des Umsatzsteuergesetzes oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts
- (1) 1Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung (Leistender) an einen Unternehmer im Sinne des
- (Leistungsempfänger), ist der Leistungsempfänger verpflichtet, von der Gegenleistung einen
- Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent für Rechnung des Leistenden vorzunehmen. 2Vermietet der
OLG Hamm - 4 W 163/01
Oberlandesgericht Hamm vom 08.01.2002
- Inhalt
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- , dass die Staatskasse aus dem Ordnungsmittelbeschluss von Anfang an keine Rechte herleiten konnte und
- erhoben. Die Kosten im übrigen nach einem Wert von 25.570,22 Euro trägt die Gläubi-gerin. Gründe
- : 12Die nach § 793 ZPO im Zwangsvollstreckungsverfahren statthafte sofortige Beschwerde der Schuldnerin
- Kostenerstattung zurückzugeben ist. Nach der Aufhebung des Ordnungsmittelbeschlusses des Landgerichts Bielefeld
- vom 22. Oktober 1997 in der Fassung des Beschlusses des Senats vom 19.Februar 1998 (4 W 107 / 97
LSG Niedersachsen-Bremen - L 6 U 39/01
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 04.07.2002
- Inhalt
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- , Cervikalsyndrom bei Blockierung C1 rechts und C5 rechts, Blockierungskette rechter Arm und rechtes Bein”. Im
- . beschäftigt und in der Parkund Gartenanlage tätig. Mit Unfallanzeige vom 7. Mai 1998 teilte das Städtische
- in den Ohren und leichte Schmerzen im Hals- und Rückenbereich verspürt. Er habe seine Vorgesetzte
- Kläger benannte Mit-arbeiter habe erklärt, dass gemeinsame Reparaturarbeiten in der vom Kläger ge
- "Lendenwirbelsäulensyndrom mit chronifiziertem Rücken- und Beinschmerz” Folge des Arbeitsunfalls vom 8. April 1998 ist, 3
OVG Nordrhein-Westfalen - 16 A 1939/98
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.06.1998
- Inhalt
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- übereinstimmende - Auffassung des Verwaltungsgerichts mit der erforderlichen Intensität in Frage zu
- Unterhaltspflicht der Eltern nach §§ 1601, 1602 Abs. 2 BGB in Betracht. Dabei ist gemäß § 1589 BGB
- den Fall enthält, daß das Jugendamt das für das Einkommen geltende Recht hier zunächst einmal falsch
- Grundlage des Zulassungsvorbringens ist jedoch nicht mit der erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit
- , Beschluß vom 2. Oktober 1980 - V TH 13/80 -, NJW 1981, 596. 11Gerade im vorliegenden Fall, in dem