Rechtsanwalt Ronny Jänig

ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
10117, Berlin
Rechtsgebiete
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Internationales Wirtschaftsrecht
19.02.2020

Adoptionsrecht 2.0 – Bundesregierung bringt Reformvorschlag auf den Weg

Das Adoptionsrecht in Deutschland soll einer Modernisierung unterzogen werden – zumindest wenn es nach den Plänen der Bundesregierung geht. Ein entsprechender Entwurf für ein künftiges Adoptionshilfe-Gesetz wurde bereits vorgelegt.

Bessere Beratung und umfassende Unterstützung

In erster Linie sollen die an einer Adoption Beteiligten besser unterstützt und beraten werden. Dafür sorgen soll insbesondere ein tatsächlicher Rechtsanspruch auf eine nachgehende Begleitung und bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung der Beteiligten. Diese Aufgaben sollen Adoptionsvermittlungsstelle auch bereits vor Ausspruch einer Adoption erfüllen.

Dabei ist gerade die Stellung der Adoptionsvermittlungsstellen bedeutend. Sie sollen mit den betroffenen Kindern eine altersgerechte Aufklärung zur Adoption durchführen und auch zwischen den Herkunftseltern und den Adoptiveltern vermitteln. Wie eine konkrete Kommunikation zwischen ihnen ausgestaltet werden kann und was dabei zum Wohle des Kindes zu beachten ist, ist dabei ebenfalls von den Vermittlungsstellen zu lenken. Die Begleitung der Adoption durch die Vermittlungsstellen soll sich dabei nicht in einer einmaligen Beratung erschöpfen, sondern in angemessen Zeitabständen wiederholt werden können – ein umfassender Arbeitskatalog, der auf die Adoptionsvermittlungsstellen zukommen soll.

Herkunftseltern bekommen Informationsrecht

Auch die Stellung der Herkunftseltern soll gestärkt werden. Sie sollen ein Recht auf Mitteilung jener Informationen über das Kind bekommen, welche die Adoptiveltern freiwillig und zum Zwecke der Weitergabe an die Herkunftseltern der Adoptionsvermittlungsstelle geben. Auch hier nehmen die Vermittlungsstellen also eine wichtige Vermittlerposition ein. Allerdings handelt es sich eben nur um solche Informationen, die von den Adoptiveltern freiwillig herausgegeben werden. Im Einzelfall ist dann zu entscheiden, welche Informationen zur Weitergabe an die Herkunftseltern tatsächlich mit dem Kindeswohl im Einklang stehen.

Strengere Vorgaben für Auslandsadoptionen

Die Bedingungen für Auslandsadoptionen sollen weiter verschärft werden. Auch hier kommt den Vermittlungsstellen eine besondere Bedeutung zu, denn sie sollen künftig immer im Rahmen einer Auslandsadoption involviert sein.
Für Adoptionsbeschlüsse aus dem Ausland soll ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren im Inland eingeführt werden. Nicht selten kommt es nämlich bei der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung zu einer Adoption zu Schwierigkeiten, wenn diese in Deutschland rechtlich anerkannt und damit auch durchgesetzt werden soll. Das künftige Anerkennungsverfahren soll auch in diesem Punkt mehr Klarheit schaffen.

Adoptionsvermittlungsstellen im Fokus

Insgesamt zeigt der Entwurf der Bundesregierung, dass insbesondere die Stellung und Aufgabenbereiche der Adoptionsvermittlungsstellen weiter ausgebaut werden sollen. Die Einrichtung solcher Vermittlungsstellen ist Sache der Jugendämter und der Landesjugendämter.

Auf die Vermittlungsstellen könnte so künftig weitaus mehr Arbeit zukommen. Um eine noch umfassendere Betreuung und Unterstützung der Beteiligten an einer Adoption zu gewährleisten, wird es nötig sein, die Vermittlungsstellen aufzustocken – insbesondere mit Personal.

Dies wird wohl auch die größte Herausforderung sein. Die Pläne der Bundesregierung sind grundsätzlich zu begrüßen. Wie dieses hoch gesteckte Ziel in der Praxis umgesetzt werden soll, ohne dass Vermittlungsstellen mit der Bewältigung der Aufgaben allein gelassen werden, bleibt abzuwarten.

Weitere Informationen zum Thema Adoption finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/familienrecht/abstammung-name/adoption.html