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§ 32 AMWHV
Ergänzende allgemeine Anforderungen
- Inhalt
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- Fassung aufgeführt sind. In dem Vertrag ist das Recht der zuständigen Behörde
- ;ig kontrolliert werden,3.ausreichende Verfahren zur Aussonderung und zum Umgang mit verworfenen
- Arzneimittelgesetzes verfügen, übergeben werden,6.regelmäßig im Hinblick auf kontinuierliche
- im Zusammenhang mit der Entnahme oder Gewinnung, mit den für die Gewinnung erforderlichen
- Laboruntersuchungen, mit der Be- und Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder Ausfuhr in
OVG Nordrhein-Westfalen - 15 B 277/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.02.2004
- Inhalt
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- auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zu Recht abgelehnt. Dem Antrag ist nicht aus den allein
- Beitragsbescheid im Hauptsacheverfahren aus den in der Beschwerdebegründung genannten Gründen aufgehoben
- 5gleichzeitige Verschlechterung der Fahrbahn in Folge einer Verschmälerung kompensiert worden, ist zwar
- eingetreten ist und den in der Rechtsprechung des früher für das Straßenbaubeitragsrecht zuständigen 2
- festgesetzt. G r ü n d e : 12Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag
LSG Bayern - L 10 AL 393/05
Bayerisches Landessozialgericht vom 27.09.2007
- Inhalt
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- Sozialgerichtsgesetz -SGG-). Die Berufung ist jedoch nicht begründet. Zu Recht hat das SG die Klage
- Klägers im Dezember 2000 habe dieser in seiner ersten Beschäftigungswoche vom 08.12.2000 (Freitag) bis
- mit der Nebeneinkommensbescheinigung übereinstimmten. Der Kläger habe in der mündlichen Verhandlung
- mit Urteil vom 14.09.2005 abgewiesen. Die Bescheide der Beklagten vom 12.01.2001 und 11.07.2001 in
- § 330 Abs 3 Satz 1 SGB III mit Wirkung ab 08.12.2000 aufzuheben. Soweit in den tatsächlichen oder
LSG Berlin-Brandenburg - L 27 P 70/08
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 28.01.2010
- Inhalt
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- gezahlt. Der Kläger sollte sich mit der Sozialstation H in Verbindung setzen, damit im Rahmen der
- werden im Ergebnis Rechte des Klägers durch den angefochtenen Gerichtsbescheid und den Bescheid der
- dieses Bescheides nicht erfolgte. Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines
- Weitergewährung von Pflegegeld an den Kläger. Der 1961 geborene Kläger ist schwerbehindert mit einem GdB von 100
- II zu gewähren. Mit einem weiteren Schreiben ebenfalls vom 22. November 2006 teilte die Beklagte dem
§ 490 HGB
Rechte des Verfrachters bei säumiger Abladung
- Inhalt
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- ) Der Verfrachter kann die Rechte nach Absatz 2 oder 3 auch ohne Fristsetzung ausüben, wenn der
- Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.(5) Dem Verfrachter stehen die Rechte nicht zu
- gesetzten Frist nicht abgeladen oder ist offensichtlich, dass die Abladung innerhalb dieser Frist nicht
- Teils des Gutes entstehen. Von der vollen Fracht ist jedoch die Fracht für die Beförderung
- desjenigen Gutes abzuziehen, welches der Verfrachter mit demselben Schiff anstelle des nicht verladenen
LG Bochum - I-3 O 454/07
Landgericht Bochum vom 11.02.2010
- Inhalt
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- dem Unfallereignis erfolgte und dass dieses Ereignis mit keinem Wort im Mutterpass dokumentiert ist
- im Falle eines Bauchtraumas in der Schwangerschaft immer notwendig ist – spricht nach Auffassung der
- Annahme dieser Ängste ergibt sich schon aufgrund des Unfalles an sich, der sich zudem in einer noch recht
- jedoch weiter. Die Klägerin stieß deshalb frontal in die rechte Seite des gegnerischen Fahrzeuges. Die
- der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeuges befuhr die I1-Straße in nördlicher Richtung, wollte
VerfGH Berlin - 350 Gs 419/02
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 10.04.1986
- Inhalt
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- Recht, von Anfang an in seiner Rechtsprechung entwickelt. Für Entscheidungen im Strafverfahren hat
- enthaltenen Rechte verletzt sei. Nur die in der Verfassung von Berlin enthaltenen Rechte des Individuums sind
- Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung in fünf Fällen
- , Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung in zwei Fällen, Vergewaltigung in Tateinheit mit
- Beschwerdeführer müsse im Falle der Verurteilung mit dem Widerruf der Strafaussetzung und der Vollstreckung der
EuGH - C-315/96
Europäischer Gerichtshof vom 29.01.1998
- Inhalt
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- abgeschlossen seien, weiterhin das zuvor geltende Recht Anwendung finde (Urteile vom 12. Juli 1957 in
- Castillo de la Torre im Beistand von Rechtsanwalt Georg M. Berrisch, in der Sitzung vom 16. September 1997
- Zollverwaltung ausdrücklich eine Einreihung in die Unterposition 0404 10 mit der Begründung ab, die
- . April 1992, fortgelten zu lassen. 10. Mit Wirkung vom 1. Januar 1992 wurde die im Anhang der
- Zolltarifauskunft erteilt worden ist und/oder eine Ausfuhrlizenz mit Vorausfestsetzungsbescheinigung mit
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 3526/94
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29.11.1996
- Inhalt
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- , müsse das erst recht gelten, wenn einem Beamten Sonderurlaub im Zusammenhang mit der Erfüllung
- -Westfalen vom 6. Februar 1992, in der ausgeführt wurde: Unter Urlaub im Sinne der Nr. II.2.2.3 der
- Beitrittsgebiet mit Schwerpunkt im Beitrittsgebiet vergleichbar. Jedenfalls greife aber Nr. II.2.2.3 Abs. 2 der
- Ableistung einer Wehrübung. Im letzteren Falle müsse erst Recht Aufwandsentschädigung geleistet werden. Der
- an einer Wehrübung teil. Er wurde im C. in C1. eingesetzt. Der Regierungspräsident E1. hatte ihn
BSG - B 6 KA 64/98 R
Bundessozialgericht vom 28.06.2000
- Inhalt
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- Aufsichtsrecht überschritten und unzulässig in das der Klägerin zustehende Recht der Selbstverwaltung
- und Recht. Nach Satz 2 aaO gelten die §§ 88 und 89 SGB IV und nach Satz 3 aaO die §§ 67 bis 70 Abs 1
- IV soll dann, wenn durch das Handeln oder Unterlassen eines Versicherungsträgers das Recht verletzt
- aaO). Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die formellen Voraussetzungen für den
- mit den Regelungen in § 20 Ärzte-ZV vereinbaren ließe. Nach § 20 Abs 1 Ärzte-ZV ist für die Ausübung
FG Niedersachsen - S 2351/09
Niedersächsisches Finanzgericht vom 24.04.2013
- Inhalt
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- in Bezug auf die Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG nur im Zusammenhang mit der historischen
- in R zur Arbeitsstelle in W. Dieser Sachverhalt ist zwischen den Beteiligten auch unstreitig (vgl
- . hierzu BFH-Urteil vom 29. Januar 1982 VI R 133/79, BStBl II 1982, 325, m.w.N) - auch die im Streitfall
- Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger in Kenntnis der Falschbetankung losgefahren ist und damit der Schaden
- , höchstens jedoch 4.500 € im Kalenderjahr; ein höherer Betrag ist anzusetzen, soweit der
§ 15 ZDVG
Pflichten des Vorgesetzten
- Inhalt
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- Aufgabenbereich des Vertrauensmannes durch. Den Vertrauensmännern ist im Benehmen mit den Vorgesetzten
- ;ftigten des Bundesamtes führen mindestens einmal im Kalenderhalbjahr mit Vorgesetzten und
- Gelegenheit zu geben, sich auf diese Besprechungen vorzubereiten.(5) Dem Vertrauensmann ist im
- Rechte und Pflichten des Vertrauensmannes zu unterrichten und den Namen des Vertrauensmannes
- nach ihrer Wahl in ihr Amt einzuweisen.(3) Vertrauensmänner und deren Stellvertreter, die
§ 24 SEAG
Zusammensetzung des Verwaltungsrats
- Inhalt
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- Neubesetzungen einzelner oder mehrerer Sitze im Verwaltungsrat zu beachten. Reicht die Zahl der neu zu
- von jeweils 30 Prozent an Frauen und Männern im Verwaltungsrat ist bei erforderlich werdenden
- zusammengesetzt werden, wenn nach § 25 oder nach § 26 die in der Bekanntmachung des Vorsitzenden des
- Verwaltungsrats oder in der gerichtlichen Entscheidung angegebenen vertraglichen oder gesetzlichen
- derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern, müssen in dem Verwaltungsrat Frauen und
§ 11 UmstG
Deckung durch Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche
Hand
- Inhalt
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- seine Rechte aus Ansprüchen der im § 14 bezeichneten Art auf das Land zu übertragen
- , in dem es seinen Sitz hat.(2) Schuldner der im Abs. 1 bezeichneten Ausgleichsforderungen sind gegen
- (1) Den Geldinstituten wird, soweit ihre Vermögenswerte unter Einrechnung der im § 10
- eine mit drei vom Hundert jährlich verzinsliche Ausgleichsforderung gegen die öffentliche
- an mit jährlich 1 vom Hundert zu verzinsen. Die Zuteilung der Ausgleichsforderung kann nach Anh
§ 1 FlUUG
Anwendungsbereich des Gesetzes
- Inhalt
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- zwingend anzuwendenden ausländischen Rechts.(3) Unfälle und Störungen, an denen
- anfallen.(2) Wird die Untersuchung eines Unfalls oder einer Störung eines in der Bundesrepublik
- von einem anderen Staat durchgeführt, ist dieses Gesetz anzuwenden vorbehaltlich im Einzelfall
- (1) Dieses Gesetz gilt für die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb
- ziviler Luftfahrzeuge, die sich im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ereignen, und f