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§ 53 FlurbG
- Inhalt
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- (1) Wird ein Teilnehmer ganz oder teilweise in Geld abgefunden und ist er mit der Höhe der
- ausgezahlt werden, sobald das Verfügungsverbot (§ 52 Abs. 3) im Grundbuch eingetragen ist. Nach
- ück mit Rechten Dritter belastet, so ist die Abfindung dem Eigentümer nach Abzug des Wertes
- dieser Rechte auszuzahlen. Eine diesen Rechten zugrunde liegende persönliche Schuld des Eigent
- Auszahlung der Geldabfindung kann ihre Änderung nicht mehr verlangt werden.(2) Ist das Grundst
SG Landshut: Deutliche Worte an die DRV
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 23.11.2015
- Inhalt
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- Allgemeinärztin reiht eine Fülle von provozierenden Äußerungen aneinander, die nurgeeignet sind, das
- das Sozialgericht Landshut jüngst in einem Rentenprozess, nachdem die DRV ein
- Ärztin für Allgemeinmedizin und Allergologie abgegeben wurde, was im vorliegenden psychiatrischen Fall
- weder sachgerecht noch angemessen ist."Ein sehr erfreulicher Hinweis, der deutlich zeigt, dass vor
Strafanzeige des Arbeitgebers geht nach hinten los – Arbeitgeber trägt Anwaltskosten
Thorsten Blaufelder vom 19.12.2014
- Inhalt
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- diese von seinem früheren Arbeitgeber zurück. Zu Recht, wie das Arbeitsgericht urteilte. Zwar dürfe
- : © eschwarzer – Fotolia.com Konflikte sind alltäglich. Wichtig ist der richtige Umgang mit ihnen und die
- Erstatten Arbeitgeber im guten Glauben eine Strafanzeige gegen einen Arbeitnehmer, können sie
- Strafanzeige mit dem Einholen von Auskünften bei dem Beschäftigten leicht vermeidbar gewesen wäre
- nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1985 nicht jemand mit dem Risiko
§ 100a KAGB
Grunderwerbsteuer bei Übergang eines Immobilien-Sondervermögens
- Inhalt
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- Recht der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft, das Immobilien-Sondervermögen zu verwalten, 1
- Erwerbsvorgänge im Sinne des § 1 des Grunderwerbsteuergesetzes, die sich aus dem Ü
- ;ndig im Sinne der §§ 18 bis 20 des Grunderwerbsteuergesetzes angezeigt werden. Für
- Erwerbsvorgänge im Sinne des Satzes 1 findet die Vorschrift des § 17 Absatz 3 des
- 4erloschen ist, und das Immobilien-Sondervermögen gemäß § 100 Absatz 2
§ 9 KitaFinHG
Qualifiziertes Monitoring; Berichtspflichten
- Inhalt
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- Bundesrechnungshof ein Recht auf einzelfallbezogene Informationsbeschaffung einschließlich örtlicher
- zusätzlichen Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sowie ü
- Verwendungsnachweises erfolgt laufend und ist bis zum 31. Januar 2017 abzuschließen. Bestehen tats
- Familie, Senioren, Frauen und Jugend bis zum 1. August 2014 in Form eines zusammenfassenden vorlä
- ist bis zum 30. Juni 2017 ein zusammenfassender Abschlussbericht vorzulegen.
§ 20c BKAG 1997
Befragung und Auskunftspflicht
- Inhalt
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- Person ist über ihr Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren. Auskünfte, die gem
- Handlungspflichten bestehen, soweit die Auskunft zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist.(3) Unter den in
- erforderlich ist. Eine in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 4 der Strafprozessordnung genannte
- Person ist auch in den Fällen des Satzes 2 zur Verweigerung der Auskunft berechtigt. Die betroffene
- ;ndigen.(2) Die befragte Person ist verpflichtet, Namen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
Kein Unfallversicherungsschutz bei Verfolgung eines Diebes bei Dienstreise
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 08.04.2019
- Inhalt
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- Recht, befand das LSG. Zwar seien Beschäftigte während einer Dienstreise auch auf dem Rückweg vom
- Belangen“ erfolgt, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt am Mittwoch
- einem Kongress in Barcelona teil. Als dem 46-Jährigem nach einem Barbesuch um 5 Uhr morgens die
- Newsletter In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und
- nicht mal Mediation probieren? Vielleicht sollten es Streitparteien öfters mal mit Mediation
Auszubildender erhält Lohnnachschlag von 21.678 EUR
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 21.05.2015
- Inhalt
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- gering. Nach dem Gesetz stehe ihm aber eine „angemessene“ Vergütung zu. Vor dem BAG bekam er nun recht
- unterschreiten. Selbst wenn ein gemeinnütziger Ausbildungsträger den Azubi-Lohn aus Spenden finanziert, ist
- sprachen damit einem früheren Lehrling einen Lohnnachschlag in Höhe von 21.678,00 € brutto zu. Der heute 24
- , sei diese „in der Regel nicht mehr angemessen“. Werde die Ausbildungsvergütung über Spenden
- der geforderte Lohnnachschlag in Höhe von 21.678,00 € zu. Bildnachweis: © Alexander Steinhof
Strafanzeige des Arbeitgebers geht nach hinten los – Arbeitgeber trägt Anwaltskosten
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 19.12.2014
- Inhalt
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- diese von seinem früheren Arbeitgeber zurück. Zu Recht, wie das Arbeitsgericht urteilte. Zwar dürfe
- : © eschwarzer – Fotolia.com Konflikte sind alltäglich. Wichtig ist der richtige Umgang mit ihnen und die
- Erstatten Arbeitgeber im guten Glauben eine Strafanzeige gegen einen Arbeitnehmer, können sie
- Strafanzeige mit dem Einholen von Auskünften bei dem Beschäftigten leicht vermeidbar gewesen wäre
- nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1985 nicht jemand mit dem Risiko
LSG Sachsen - L 2 U 141/00
Sächsisches Landessozialgericht vom 28.02.2002
- Inhalt
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- aufgetretenen Sensibilitätsstörungen im Ulnarisbereich ließen sich mit dem Unfallereignis in keinen
- Entscheidungen sind zu Recht ergangen; der Kläger ist hierdurch nicht beschwert. Er hat keinen
- Veränderungen im Sinne eines Kompressionssyndroms des Nervus medianus rechts gefunden werden können
- . Tatbestand: Streitig ist, ob es sich bei den Gesundheitsstörungen des Klägers im Bereich der
- medizinischer Hinsicht und zog u. a. das im Verfahren S 5 U 383/96 erstellte Gutachten bei. In diesem
VG Gelsenkirchen - 6 K 286/04
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 06.02.2007
- Inhalt
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- Aussiedler. In den Antragsformularen ist die Volkszugehörigkeit der Klägerin mit „deutsch" angegeben. Der
- : 1Die am 02. Januar 1957 in T. (L. ) geborene Klägerin reiste am 25. Juli 1995 aus U. /V. kommend mit
- Sprachkenntnissen der Klägerin ein Vermerk gefertigt, in dem es wie folgt heißt: „Lediglich rudimentäre dt
- . Juli 2004 eingelegten Widerspruch begründete die Klägerin mit ihrem Vortrag im bisherigen
- Entscheidung nach Absatz 1 entgegen, zu Recht aufgegeben hat. Auf den hiergegen rechtzeitig eingelegten
Inhaltsübersicht AO 1977
- Inhalt
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- Steuerstraftaten§ 117Zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen§ 117aÜbermittlung
- ; 131Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts§ 132Rücknahme, Widerruf
- Vollstreckung§ 255Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts§
- Verfahren der Staatsanwaltschaft§ 402Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde§
- juristischen Personen des öffentlichen Rechts, geistliche Genossenschaften und Kapitalgesellschaften
LSG Berlin-Brandenburg - L 22 RJ 160/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 11.04.2006
- Inhalt
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- begründet. Die Beklagte hat zu Recht die Erstattung der freiwilligen Beiträge in Höhe von 4 499,61 DM
- Maßnahme wurde vom 07. März 2000 bis zum 28. März 2000 in der B B durchgeführt. Mit Schreiben vom
- im Beitragszeitraum Leistungen der Beklagten bezogen habe. Im Übrigen habe sie ihr Ermessen in
- ). Ob unter diesen Umständen die rückwirkende Beendigung der freiwilligen Versicherung zu Recht erfolgt
- ist, ist im vorliegenden Verfahren nicht im Streit. Auf die Berufung der Beklagten war mithin das
BSG - B 3 KR 3/04 R
Bundessozialgericht vom 01.09.2005
- Inhalt
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- Leistungserbringer in Zukunft insgesamt nur noch nach öffentlichem Recht zu bewerten sein sollen (vgl BSGE 89, 24
- Versicherten mit medizinischen Leistungen ambulanter Rehabilitation erforderlich ist, in wohnortnahen
- Zulassung zu erfolgen hat, ist im Gesetz nicht geregelt; diese Lücke ist deshalb in entsprechender
- gegen höherrangiges Recht verstoßen. Ein solcher Verstoß ist vorliegend nicht ersichtlich. Der
- gibt dort gemeinsam mit weiterem Fachpersonal Heilmittel in Form von Physiotherapie, Krankengymnastik
HessVGH - 5 TG 2648/06
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 16.01.2007
- Inhalt
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- Antragsgegnerin verstoße gegen den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben
- Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO und § 68 Abs. 1 S. 4 in Verbindung mit § 66 Abs. 3 S. 3 GKG
- zwar nicht unmittelbar zur Nichtigkeit (analog § 59 Abs. 1 HessVwVfG in Verbindung mit § 134 BGB) der
- HessVwVfG in Verbindung mit § 177 Abs. 1 BGB) führe. Eine Heilung dieses Mangels durch einen Beschluss
- Vereinbarung dar, weil sie gemäß § 59 Abs. 1 HessVwVfG in Verbindung mit § 134 BGB gegen ein