Rechtsanwalt Mathias Klose

93049, Regensburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht Arbeitsrecht
23.11.2015

SG Landshut: Deutliche Worte an die DRV

Sehr deutliche Worte zu einem Schriftsatz der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd (DRV) fand das Sozialgericht Landshut jüngst in einem Rentenprozess, nachdem die DRV ein Sachverständigengutachten (§ 109 SGG), das das Klagebegehren trug, wenig objektiv und wenig sachlich angegriffen hatte:

"Die sozialmedizinische Stellungnahme von Frau Dr. B.wird vom Gericht als unsachlich
zurückgewiesen.


Die Allgemeinärztin reiht eine Fülle von provozierenden Äußerungen aneinander, die nur
geeignet sind, das Gutachten des Sachverständigen nach § 109 SGG zu diskreditieren. Es steht einer Sozialärztin der Deutschen Rentenversicherung nicht zu, das Gutachten eines Sachverständigen des Vertrauens des Klägers auf diese Art und Weise 'herunterzumachen', zumal die sozialmedizinische Stellungnahme von einer Ärztin für Allgemeinmedizin und Allergologie abgegeben wurde, was im vorliegenden psychiatrischen Fall weder sachgerecht noch angemessen ist
."


Ein sehr erfreulicher Hinweis, der deutlich zeigt, dass vor Gericht auch für Behörden (sachliche) Grenzen gelten.

SG Landshut, Prot. vom 17.11.2015, Az. S 3 R 351/14