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HessVGH - 5 TH 214/88

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 24.07.1991
Inhalt
  • Anforderungen können darauf beruhen, daß die Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik im
  • , wie es bei Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik im jeweiligen Einzelfall möglich
  • Kommentierung zum Abwasserabgabenrecht (Abwasserabgabe in Hessen, 1982, Tz. 3.1.6, S.37). Zu Recht weist
  • bestimmt. Es genügt also nicht, daß der Bescheid das Ziel weitergehender Abwasserreinigung nur allgemein
  • dies bei Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik im Einzelfall möglich und nach den

Kein Platz für Rassisten im Unternehmen

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 25.11.2020
Inhalt
  • Vorgehen ist nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, entschied das
  • gab ihm Recht. Der Arbeitgeber sprach daraufhin die fristlose Kündigung aus. Er verwies zudem auf
  • Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot hätten vor dem Recht auf freie Meinungsäußerung hier Vorrang
  • Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die damit befasste AGG-Beschwerdestelle des Unternehmens

BSG - B 4 RA 13/01 R

Bundessozialgericht vom 30.07.2002
Inhalt
  • vom 4. Februar 1999). Ferner bewilligte die Beklagte der Klägerin ab 1. Mai 1996 das Recht auf
  • dem Recht zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung beurteilt, sofern das materielle Recht
  • . Dabei wird es den Rechtsstreit ggf im Hinblick auf § 96 SGG auszusetzen und eine am neuen Recht
  • auf Rente wegen EU in ein Recht auf RAR Gegenstand des die Höhe der EU Rente betreffenden
  • noch zu erlassenden Bescheiden dieses Recht zutreffend angewandt hat. 3. Die Voraussetzungen für die

BGH - VIII ZR 268/02

Bundesgerichtshof vom 12.11.2003
Inhalt
  • . Hübsch, Wiechers, Dr. Wolst und Dr. Frellesen für Recht erkannt: Die Revision der Klägerin gegen das
  • Rechtswahlvereinbarung das englische und walisische Recht. Das Landgericht hat die Klage in Anwendung
  • der Parteien finde entgegen der Ansicht des Landgerichts deutsches Recht Anwendung. In Bezug auf
  • die von der Klägerin geltend gemachte Sachwalterhaftung der Beklagten sei das anzuwendende Recht nicht
  • geschlossenen Beratungsvertrag der Parteien sei gemäß Art. 28 Abs. 1 und 2 EGBGB deutsches Recht

LAG Hessen - 13 Sa 1990/09

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 11.05.2010
Inhalt
  • auch nichts Ungewöhnliches. Sie ist dem geltenden Recht allgemein nicht fremd. Das Transparenzgebot
  • Klage zu Recht und mit zutreffender Begründung abgewiesen. 37 Der Kläger hat keinen Anspruch auf die
  • Gesetzeswerk werden Bezugnahmen auf nicht immer einfach zugängliche Tarifverträge allgemein als zulässige
  • Prüfungspflicht auf einen Verstoß gegen die Verfassung, höherrangiges Recht oder gegen die guten Sitten (BAG vom
  • , als allgemeine Geschäftsbedingungen betrachtet werden müssen, unterliegen sie den Regeln der §§ 305

OLG Köln - 16 Wx 87/01

Oberlandesgericht Köln vom 27.06.2001
Inhalt
  • negativen Schuldanerkenntnisses hat, ist allgemein anerkannt (vgl. z. B. BGH MDR 1997, 537 = NJW 1997
  • , sondern allgemein dahin geht, dass derjenige, der einen anderen mit der Erledigung einer bestimmten
  • Antragsteller haben die Gerichtskosten des Rechts-beschwerdeverfahrens zu tragen. Eine Erstattung
  • Rechte der einzelnen Wohnungseigentümer auf Einsichtnahme in Belege und der Gemeinschaft selbst auf
  • bloße förmliche Einschreibung als Student nicht reicht. Für eine Zurechnung entsprechend § 166 Abs

Landesdatenschutzbeauftragte Bremen: Spitze Impulse aus dem Norden

Dr. Sebastian Kraska vom 22.08.2017
Inhalt
  • vorhandene Misstrauen ja zu Recht“, betont Sommer. „Dass der Anbieter der Plattform, derer ich mich bediene
  • verdienen wollen, an europäisches Recht halten müssen.“ Landesdatenschutzbeauftragte Bremen: Dr. Imke
  • Selbstbestimmung in ein Recht mit einem viel kleineren Umfang um: „Das ist nichts als eine pauschale
  • reiche nicht, dass der Bundesgerichtshof den Menschen das Recht attestiert hat, zu wissen, welche ihrer
  • Europa löschte. Sommer: „Facebook merkte, dass das nicht durchzuhalten war. Das Recht am eigenen

CC-Lizenz – kostenlos, nicht umsonst

Rechtsanwalt Lars Rieck vom 13.09.2018
Inhalt
  • aufzugeben. Das ist insbesondere bei den Urheberpersönlichkeitsrechten (wie etwa dem Recht, als
  • entsprechendem Fachvokabular. Zweitens für die Urheber und Nutzer in einer allgemein verständlichen
  • etwa das Recht, also Urheber genannt zu werden, oder zu entscheiden, ob das Werk gewerblich oder nicht
  • alle eines gemeinsam: Sie fordern die Namensnennung des Urhebers. Das liegt daran, dass das Recht
  • darauf, die entsprechenden Rechte geltend zu machen. Und schließlich gibt es auch noch eine Meinung

BGH - XII ZB 171/06

Bundesgerichtshof vom 14.02.2007
Inhalt
  • es auf den Hinweisbeschluss vom 28. Juli 2006 Bezug genommen und ausgeführt, dass das allgemein
  • , sondern nach § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig verworfen, schließt § 522 Abs. 3 ZPO die allgemeine
  • und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung
  • Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer

Ein etwas kurioser Facebook-Fall

Rechtsanwalt Dr. Jan Christian Seevogel vom 27.08.2010
Inhalt
  • Einzelfalles ist eine rechtliche Einordnung freilich unmöglich. Allgemein kann aber gesagt werden, dass
  • (Rolex) II und Internet-Versteigerung (Rolex) III). Demnach kann Facebook nach deutschem Recht dazu
  • Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Weitere Informationen zum Social Media Recht finden Sie auch auf meiner Facebook-Seite "Social Media & Law". 

7.000 EUR Schmerzensgeld nach veröffentlichtem Sexfoto im Internet

Thorsten Blaufelder vom 07.06.2017
Inhalt
  • Beziehung das Intimfoto ohne zu fragen veröffentlicht. Das Foto war allgemein einsehbar. Die
  • ihr Recht am eigenen Bild verletzt hatte. Das Landgericht sprach ihr noch ein Schmerzensgeld in
  • Höhe von 20.000,00 € zu. Das OLG gab der Frau in seinem Urteil vom 20.02.2017 ebenfalls recht. Es sah

EU-Datenschutz zu Cookie-Nutzung auf Webseiten

Dr. Sebastian Kraska vom 15.10.2013
Inhalt
  • nationales Recht umgesetzt, ein Drittel der Mitgliedstaaten hat die Vorgaben dem Wortlaut getreu in
  • nationales Recht überführt und das letzte Drittel der Mitgliedstaaten hat die nationalen Regelungen zum
  • Deutschland ist umstritten: während unmittelbar nach Richtlinienerlass allgemein davon ausgegangen wurde

Insichvertretung: Zur Befreiung des Geschäftsführers von den Beschränkungen des §181 BGB

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.03.2015
Inhalt
  • inhaltlich nicht nur auf die Registereintragung reduziert werden. So stellt sich bei der allgemein
  • hat nach diesen Grundsätzen zu Recht angenommen, dass die Eintragung der angemeldeten generellen
  • der Satzung). Das Erstgericht hat daher zu Recht angenommen, dass der beantragten Eintragung ein

Google-WLAN-Scanning: Staatsanwaltschaft Hamburg hat Ermittlungsverfahren eingestellt

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 15.11.2012
Inhalt
  • voraussetzt, wird zu Recht abgelehnt. Der BGH will die Überwindung der Zugangssicherung eng auslegen (siehe
  • nur hier), die StA folgt dem zu Recht. Hinsichtlich der Datenfragmente wird es aber schwieriger: Hier
  • . Jedoch sieht die StA Hamburg diese Datenfragmente als “allgemein zugänglich” und damit vom BDSG nicht

BSG - B 3 KR 3/99 R

Bundessozialgericht vom 03.11.1999
Inhalt
  • zurückzuweisen. Der Kläger hat, wie die Vorinstanzen zu Recht entschieden haben, keinen Anspruch auf
  • , sondern kompensiert nur teilweise dessen ausgefallene Funktionen. Das LSG hat daraus zu Recht abgeleitet
  • Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs 4
  • benutzt werden, sind grundsätzlich nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens
  • zuständig sind. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das durch Art 1 und 2 GG geschützt wird, kann