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Poker
Diana Werfel vom 31.10.2020
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Anhang EV AGB DDR
Auszug aus EinigVtr Anlage II Kapitel III und Kapitel X
(BGBl. II 1990, 889, 1207, 1208, 1216, 1218, 1220)
- Inhalt
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- . II 1990, 1207) - Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maß
- Abschnitt III (BGBl. II 1990, 1208) - Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit
- Nr. 4 (BGBl. II 1990, 1216) - Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit
- ) - Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1
- - Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt II (BGBl. II 1990, 1207) - Folgendes Recht der Deutschen
Fremdgehen lohnt nicht – Mängelgewährleistung im Kauf unterliegt keiner Verjährung
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 02.04.2012
- Inhalt
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- verjähren, die anderen aber in zwei Jahren? Der Einzelhandel könnte dichtmachen, wenn Sie recht
- Siebers scheint fremdzugehen. Auch im Zivilrecht. Und ist auch allenfalls mit dem guten Ende zufrieden
- Missverständnis. Auch das Rücktrittsrecht oder von mir aus die Rechte daraus verjährt in zwei Jahren
- „Fremdgehen“ bezeichnen kann. Arbeitsrecht ist auch Zivilrecht und im Grundsatz jedenfalls sogar BGB
- eingereicht. Das Rücktrittsverlangen steht auch erst in der Klage drin. Verjährung ist eingewandt. Also
KG Berlin - 12 U 188/09
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- einem Unfall mit einem Fahrzeug auf dem zweiten Fahrstreifen von rechts so spricht der Anscheinsbeweis
- Beklagte zu 1) befand, war ein Pfeil, der nur nach rechts wies. Bis zur Ausfahrt in den Spreeweg, die auf
- klägerischen Kfz in den Spreeweg nach rechts aus dem Kreisverkehr hinausfahren. Die Beklagte zu 1), die eine
- halbe Fahrzeuglänge versetzt vor dem klägerischen Kfz fuhr, fuhr nicht nach rechts in den Spreeweg
- Beklagten zu 1) eingehalten worden seien. Der Kläger habe daher, als er nach rechts in den Spreeweg aus dem
LSG Hessen - L 10 Ar 813/84
Hessisches Landessozialgericht vom 22.06.1984
- Inhalt
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- Antragsgegnerin ist die Antragstellern in ihrem Recht auf Neutralität der Antragsgegnerin, das sich
- , mit dem im Wege der einstweiligen Anordnung einem Antrag der Antragstellerin in Bezug auf
- Maßnahmen der Antragsgegnerin, die in Zusammenhang mit einem Arbeitskampf stehen, stattgegeben worden ist
- Verwaltungsaktcharakter beizumessen sei, in ihrem Recht auf Koalitionsfreiheit des Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG
- ) sowie in ihrem Recht aus § 116 AFG auf Neutralität der Antragsgegnerin verletzt. Durch die
§ 40 MarkenV 2004
Zustimmung Dritter
- Inhalt
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- eingetragenen Inhabers eines Rechts an der Marke reicht die Abgabe einer von dieser Person oder ihrem
- Für die nach § 48 Abs. 2 des Markengesetzes erforderliche Zustimmung eines im Register
- der Unterschrift ist nicht erforderlich. Die Zustimmung kann auch auf andere Weise nachgewiesen werden.
OLG Köln - 11 W 20/02
Oberlandesgericht Köln vom 03.06.2002
- Inhalt
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- Deutschland schon das Recht in Anspruch nehme, im Wege der Streitverkündung Dritte vor deutsche Gerichte zu
- Streitverkündung, niemand wisse so recht, wie man den Begriff in die französische Sprache übersetzen solle
- . War das Fahrzeug nicht gestohlen, ist der Kläger nach deutschem Recht dessen Eigentümer (§ 932 Abs
- gehende Erweiterung der Rechte 11 des Streitverkündeten ist jedenfalls auch nach Auffassung der genannten
- ; er ist der Ansicht, er könne bei der Streitverkündeten Rückgriff nehmen, wenn sich im vorliegenden
(XXXX) Münz2EuroBek 2011
- Inhalt
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- ;nze beträgt 30 Millionen Stück.Die Münze wird ab dem 3. Februar 2012 in den Verkehr
- “ oder „J“) befindet sich im Kernbereich der Bildseite rechts vom Baudenkmal.Der
- -Gedenkmünze entsprechen der aktuellen 2-Euro-Umlaufmünze.Der Münzrand enthält in
- vertiefter Prägung unverändert die Inschrift:„EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT
- . 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „Bayern“ im
KG Berlin - 22 U 216/03
Kammergericht vom 02.06.2003
- Inhalt
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- . April 1981 zu Recht dahin ausgelegt, dass auf der Mieterseite die drei im Vertrag namentlich
- Rechts keinesfalls gehindert waren, als Gesellschaft aufzutreten und Geschäfte ausdrücklich im Namen
- unterlaufen ist, oder ob auf Rechtsfehler beruhende Irrtümer in der Tatsachenfeststellung die
- Hinweis darauf, dass eine Gesellschaft daran beteiligt sein könnte. Im Gegenteil ist der zu Nummer 8
- der Kläger in Bezug auf den hier im Streit befindlichen Vertrag keinen Vertrauensschutz genießen
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 1534/09
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.09.2009
- Inhalt
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- Elternbeitrag ist ersichtlich zu Recht erfolgt. Da in dem zum 1. August 2008 in Kraft getretenen
- lediglich sichergestellt werden, "dass die nach altem Recht im Rahmen von Abschlagszahlungen
- bereitgestellten Landesmittel auch nach dem vor In-Kraft- Treten dieses Gesetzes geltenden Recht abzurechnen
- den Grundsätzen des intertemporalen Rechts, von denen auch das Verwaltungsgericht ausgegangen ist
- VwGO. Es vermag die Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht in Frage zu stellen, wonach die mit
§ 3 BGBEG
Inhalt der vorvertraglichen Information bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen
- Inhalt
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- des Bundesdatenschutzgesetzes ergebenden Rechte.(2) Gesamtbetrag ist die Summe aus
- , insbesondere in Zusammenhang mit der Auszahlung oder der Verwendung eines
- Widerrufsrechts,14.das Recht des Darlehensnehmers, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen,15.die sich aus
- Satzes 3 Teilzahlungen vorgesehen, ist anzugeben, in welcher Reihenfolge die ausstehenden
- § 491a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergebenden Rechte,16.die sich aus § 29 Abs. 7
EuGH - C-114/02
Europäischer Gerichtshof vom 10.04.2003
- Inhalt
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- Richtlinie in nationales Recht abzuschließen. 9. Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger
- Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich
- der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt
- GERICHTSHOF (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Französische Republik hat dadurch gegen
- . 1) verstoßen hat, dass sie nicht alle notwendigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat
§ 3 VerkFlBerG
Rechte bei öffentlicher Nutzung
- Inhalt
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- Rechte des Nutzers nach den Absätzen 1 und 3 können nur zusammen mit der Unterhaltungspflicht
- Eigentums am Grundstück gestaltet werden. Die Ausübung des Rechts bedarf der Schriftform
- Kaufvertrages verweigern.(4) Die Rechte des Nutzers nach den Absätzen 1 und 3 können
- beurkundeten Angebots zum Abschluss eines Kaufvertrages nach diesem Gesetz ausgeübt. Der Grundstü
- ;ckseigentümer ist zur Annahme des Angebots verpflichtet, wenn der Inhalt des Angebots den
BGH - II ZR 13/09
Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- im Überschuldungsstatus zu passivieren ist, sofern nicht ein - hier nur in Gestalt einer
- "qualifizierten" Erklärung in Betracht kommender - Rangrücktritt erklärt ist. Der im Gesellschaftsvertrag
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 13/09 vom 1. März 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja
- , 1273; v. 20. Juli 2009 - II ZR 36/08, ZIP 2009, 1806). Ob ein Zulassungsgrund besteht, ist nach dem
- , wobei insbesondere erforderlich ist, dass die betreffende Rechtsfrage in einem gewissen Umfang
§ 12 SpTrUG
Heilung unwirksamer Einzelübertragungen,
Haftung für Altverbindlichkeiten
- Inhalt
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- beruhende Mängel des Rechtsübergangs des einzelnen Gegenstandes mit der Eintragung der neuen
- Kapitalgesellschaft im Handelsregister geheilt. Zum Nachweis des Rechtsübergangs gegenü
- Treuhandanstalt; in der Bescheinigung sind die übergegangenen Rechte nach § 28 der Grundbuchordnung zu
- ehemals eine Wirtschaftseinheit im Sinne des § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Umwandlung von
- volkseigenen Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen in Kapitalgesellschaften vom 1. März 1990 (GBl. I Nr