Suche nach "recht allgemein"
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OLG Celle - 10 UF 78/11
Oberlandesgericht Celle vom 04.05.2011
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 1909 Abs 1 S 1, FamFG § 41 Abs 3 Leitsatz: Für die Entgegennahme des
- geheilt worden. Das Amtsgericht hat zu Recht eine Ergänzungspflegschaft angeordnet. Nach § 1909 Abs
- Amtsgericht zu Recht das Jugendamt der Landeshauptstadt Hannover als Ergänzungspfleger bestellt (§§ 1915 Abs
- Betracht, wenn im Einzelfall - über eine allgemeine typische Risikolage hinaus - konkrete Hinweise auf
- Beteiligten die Möglichkeit eingeräumt werden muss, bei einer Entscheidung, die seine Rechte
Was Whistleblowing mit „Emmely“ zu tun hat
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 22.07.2011
- Inhalt
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- mit… In Deutschland fliegen Whistleblower. Fristlos. Allgemein wird angenommen, das sei nicht
- vertreten. Dessen Prozessstrategie hatten wir scharf kritisiert, und zwar zu Recht. Aber eines muss
Zum Umtauschrecht beim Einkauf im Handel vor Ort
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.02.2012
- Inhalt
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- – fest zu halten ist, dass es ein solches Recht ganz allgemein nicht gibt: Im Gesetz ist ein
§ 5 AufenthV
Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer
- Inhalt
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- mitzuwirken und die Behandlung eines Antrages durch die Behörden des Herkunftsstaates nach dem Recht
- ßnahmen die vom Herkunftsstaat allgemein festgelegten Gebühren zu zahlen.(3) Ein
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 B 3/98
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 08.01.1998
- Inhalt
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- nicht gedeckt. 5Auch die Wertung des Verwaltungsgerichts, der Antragsgegner sei zu Recht von einer
- Bebauungsplans hinsichtlich der im WA-Gebiet allgemein zugelassenen Nutzungen ist einleuchtend. Die
Marke selbst anmelden – Teil 2: Welche Marken gibt es?
Rechtsanwalt Axel Hellinger vom 01.02.2015
- Inhalt
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- allgemein haptische Produktzeichen denkbar. Der BGH hat Tastmarken grundsätzlich als markenfähig
- Markenrecherche“. (Bildquelle: wikipedia)Notes:http://www.dpma.de/marke/markenschutz/. ↩Kanzlei Hellinger - Steuern ♦ Recht ♦ Controlling
Unbedachte Facebook Pinnwand Postings: Was geht jedenfalls nicht?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 12.10.2012
- Inhalt
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- recht überschaubare Tretminen, die man derzeit vermeiden sollte, und auch kann. Eine sehr kurze
- zu tun, siehe dazu hier bei uns. Der Ratschlag ist aber allgemein: Lassen Sie es sein. Die
BGH - VI ZR 153/13
Bundesgerichtshof vom 27.05.2014
- Inhalt
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- von Pentz und den Richter Offenloch für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil der 27
- Ergebnis zu Recht abgewiesen habe, denn die Klägerin habe gegen die Beklagte keinen Anspruch auf
- auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu. Denn die Beklagte habe das allgemeine
- allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin. 13aa) Zu den Schutzgütern des allgemeinen
- Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten
Bitcoins: Sind Bitcoins Geld bzw. Währung oder Ware?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 23.08.2013
- Inhalt
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- sein.Eine gesetzliche Definition von “Geld” ist mir im nationalen Recht bisher nicht bekannt. Gemeinhin
- recht nahe und kann durchgeprüft werden: “Bitcoins” sind rein digital, also keine Banknoten und
- entsprechend der Richtlinie (sowie entsprechend dem nationalen Recht, siehe §1 V GWG) dem Bargeld
- nationalem Recht. Auch hier kann man schlicht durchprüfen: Ein “monetärer Wert” lässt sich bei
- ”, dass es schlicht akzeptiert wird – und zwar allgemein. Wenn ich eine Rechnung erhalte und die mit
VG Aachen - 9 L 137/06.A
Verwaltungsgericht Aachen vom 29.03.2006
- Inhalt
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- vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und 5 sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter
- Monde diplomatique, "Versöhnung vor Recht" vom 14. Oktober 2005; Schweizerische Flüchtlingshilfe
- darauf an, ob die individuelle Gefährdung, die durch eine allgemeine Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7
- allegemein niedrigen Einkommen erschweren den Zugang zu Nahrungsmitteln vor allem für Gruppen wie Frauen
BGH - VII ZR 30/99
Bundesgerichtshof vom 15.06.2000
- Inhalt
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- Prof. Dr. Ullmann und die Richter Hausmann, Dr. Wiebel, Dr. Kniffka und Wendt für Recht erkannt
- zu Recht verweigerter Abnahme als derzeit unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die
- Abnahmeprotokolls. Die Beklagten hätten die Abnahme auch zu Recht verweigert. Nach dem eigenen Vortrag der
- ihrem Verlangen nach einer Gesamtabnahme von ihrem Recht abgerückt, künftig noch Teilabnahmen
- Berufungsgerichts, die Beklagten hätten die Abnahme zu Recht verweigert, wird von den getroffenen
Inhaltsübersicht SGB 1
- Inhalt
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- Gesetzbuches Erster Titel Allgemeine Grundsätze§ 30Geltungsbereich§ 31Vorbehalt
- Erster AbschnittAufgaben des Sozialgesetzbuches und soziale Rechte§ 1Aufgaben des
- Sozialgesetzbuches§ 2Soziale Rechte§ 3Bildungs- und Arbeitsförderung§ 4Sozialversicherung
- Pflichten§ 33aAltersabhängige Rechte und Pflichten§ 33bLebenspartnerschaften§
§ 5 AkkStelleG
Akkreditierungsbeirat
- Inhalt
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- Akkreditierungsstelle haben das Recht, an Sitzungen des Akkreditierungsbeirates teilzunehmen und gehö
- der Akkreditierung.(2) Der Akkreditierungsbeirat hat insbesondere die Aufgaben, 1.allgemeine oder
- Konformitätsbewertungsstellen konkretisieren oder ergänzen,2.allgemeine oder sektorale Regeln
Unwirksame AGB zur Lieferfrist: Voraussichtliche Versanddauer: 1 – 3 Werktage
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer vom 26.11.2012
- Inhalt
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- Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen (§ 305 Abs. 1 BGB). Insofern wies das Gericht zu Recht
- darauf hin, dass eine ausdrückliche Bezeichnung als „allgemeine Geschäftsbedingungen“ nicht erforderlich
- Hinweis in Zusammenhang mit Garantie, Rücknahmebedingungen und Versandkosten – also allgemeine Vorgaben
Landgericht Köln zu “Scheiss RTL”-T-Shirts – Meinungs- und Kunstfreiheit light?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 03.11.2012
- Inhalt
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- auch zu Recht: Das bekannte Logo ist derart in den Vordergrund gestellt, dass zwar sicherlich ein
- eine Herabsetzung der Marke durch das “Scheiss” erkennt wird ebenfalls zu Recht mit nur 2-3 Sätzen
- gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre bzw. durch das
- ebenfalls geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter. Bei einer fallbezogenen Abwägung zwischen