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§ 13 LuftFzgG
- Inhalt
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- er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn die in § 66 f
- ist der Eigentümer und jeder, der auf Grund eines im Range gleich- oder nachstehenden Rechts
- äftig ist.(2) Für das Aufgebotsverfahren gelten die besonderen Vorschriften in den §
- (1) Ist der Gläubiger, dessen Anspruch durch die Vormerkung gesichert ist, unbekannt, so kann
- ;§ 449 und 450 Abs. 1, 3 und 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den
§ 2a JAbschlWUV
- Inhalt
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- anzugeben:Auf der Aktivseite A. II. 1.Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit WohnbautenA. II. 2
- .Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- und anderen BautenA. II. 3
- .Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne BautenA. II. 4.Grundstücke mit
- MaschinenA. II. 7.andere Anlagen, Betriebs- und GeschäftsausstattungA. II. 8.Anlagen im BauA. II. 9
- Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtB. II. 5.Forderungen gegen verbundene
Abmahnfalle Facebook
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 03.01.2013
- Inhalt
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- , dass in Deutschland das so genannte Recht am eigenen Bild existiert. Wer demnach Bilder bei Facebook
- eigene Facebook-Seite häufig für mehrere hunderte Freunde öffentlich zugänglich ist, wird man in den
- Unterlassung im Wege einer Abmahnung in Anspruch genommen werden. Dies gilt insbesondere auch dann
- , wenn im Wege des Mobbing herabsetzende Bilder eines Dritten in die eigene Facebook Pinnwand
- eingestellt werden. Lustige Bilder: Insbesondere bei Jugendlichen ist es sehr beliebt, im Internet
Zur Haftung bei Grenzbeschlagnahme
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 24.05.2015
- Inhalt
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- Wenn bei der Einfuhr das Gut durch den Zoll (nicht) beschlagnahmt wird, können sich recht schnell
- für eine Haftung ergeben, wie speziell der zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch
- eine letztlich unberechtigte Beschlagnahme vorlag. In diesem Fall können sich tatsächlich Grundlagen
- die Zollbehörden (Verordnung (EU) Nr. 608/2013) zu entnehmen ist. Hier finden sich Artikel 27, Haftung
- Artikel 27, dass es so einfach nicht ist – anders als die Überschrift suggeriert, sieht dieser
BGH - VIII ZR 261/02
Bundesgerichtshof vom 26.02.2003
- Inhalt
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- Berufungsanträge in das Berufungsurteil ist aber sogar nach neuem Recht, das eine weitgehende Entlastung der
- mündliche Verhandlung vom 26. Februar 2003 für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das
- ihren Klageantrag in vollem Umfang weiter. Entscheidungsgründe: I. Das Berufungsurteil ist aufzuheben
- , auch für die Abfassung des Berufungsurteils noch das alte Recht maßgebend (Senatsurteil vom 19. Februar
- Berufungsgericht zurückzuverweisen. II. In der neuen Berufungsverhandlung wird das Landgericht
Wettbewerbsrecht: Auch 2017 gibt es unangenehme Post von der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg an eBay-Nutzer
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2017
- Inhalt
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- Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und
- :info (at) ra-gerth.de in Verbindung setzen.Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte
- Auch im Jahr 2017 verschickt die Kanzlei Hämmerling von Leitner -Scharfenberg Rechtsanwälte in
- dem Kunden zugänglich ist;· Informationen darüber, wie der Kunde mit den zur Verfügung
- , beraten lassen.Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier
§ 15 SachenRBerG
Verhältnis der Ansprüche
- Inhalt
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- Recht nach Satz 1 Gebrauch, so sind die in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche des Nutzers ausgeschlossen.
- aus der baulichen Investition begründeten Rechte des Nutzers ablösen, wenn die in § 81
- ücks nicht mehr als 100.000 Deutsche Mark oder im Falle der Bebauung mit einem Eigenheim nicht
- mehr als 30.000 Deutsche Mark beträgt.(3) Ist der Grundstückseigentümer eine
- Grundstück im komplexen Wohnungsbau oder Siedlungsbau bebaut oder für gewerbliche Zwecke in
OLG Hamm - 15 W 79/01
Oberlandesgericht Hamm vom 05.04.2001
- Inhalt
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- ohne rechtsgeschäftliche Erklärung und selbst ohne Kenntnis in das mit dem dinglichen Recht
- eingetragenen Rechts setzt grundsätzlich die Bewilligung des Betroffenen voraus (§ 19 GBO). Ist das
- Wohnungsrecht ein an sämtlichen Räumen im Erdgeschoß des Wohnhauses E-Straße in einer Größe von ca. 100 m
- gesicherte Recht." 5Darüber hinaus übernahm der Beteiligte zu 2) weitere Gegenleistungen schuldrechtlicher
- wurde unter Ziffer IV 2 b) des notariellen Vertrages die Eintragung bewilligt und beantragt mit dem
BSG - S 32 SB 323/00
Bundessozialgericht vom 05.07.2007
- Inhalt
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- steuerpflichtig iS von § 1 Abs 2, 3 EStG ist, weil er Einkommen im Inland zB in Form von Einnahmen
- reicht es aber schon aus, dass eine Verletzung in eigenen Rechten möglich ist; ob sie tatsächlich
- Verfahrensmangel, den der Kläger zu Recht gerügt hat. Im Übrigen reichen die berufungsgerichtlichen
- , ist für die Anwendung beider Gesetze im vorliegenden Fall § 30 SGB I maßgebend. Dieser bestimmt in
- § 69 SGB IX gewährte subjektive soziale Recht berührt den Rechtskreis des Antragstellers also immer
§ 945 BGB
Erlöschen von Rechten Dritter
- Inhalt
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- Eigenbesitzes in Ansehung dieser Rechte nicht in gutem Glauben ist oder ihr Bestehen später erf
- ährt. Die Ersitzungsfrist muss auch in Ansehung des Rechts des Dritten verstrichen sein; die
- Eigenbesitzes begründeten Rechte Dritter, es sei denn, dass der Eigenbesitzer bei dem Erwerb des
- Mit dem Erwerb des Eigentums durch Ersitzung erlöschen die an der Sache vor dem Erwerb des
BGH - I ZR 185/98
Bundesgerichtshof vom 09.11.2000
- Inhalt
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- Revisionsverfahren ist das im Zeitpunkt der Entscheidung geltende Recht (vgl. BGHZ 141, 329, 336 - Tele-Info-CD
- keinen Erfolg. Mit Recht hat das Berufungsgericht das Unterhalten der Beratungsstelle der Beklagten
- nicht unzulässig in ihrem Recht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) beeinträchtigt. (1) Die
- zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die klagende Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern nimmt im
- Steuerberater und üben ihren Beruf in einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts aus. Sie haben ihre
OLG Karlsruhe - 17 U 157/01
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 11.05.2004
- Inhalt
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- Sachverständigen Prof. Dr. L. vom 22.12.2003 (II 313 - 323) ist nach tschechischem Recht wie im
- . Der Konkursverwalter ist danach nach tschechischem Recht eine Person, welche Kraft ihres Amtes im
- im deutschen Recht gibt. Eine solche Rechtsvergleichung ist für die Entscheidung des Rechtsstreits
- selber treffenden Verpflichtungen nicht mehr im Stande ist, das Recht einzuräumen, unter Berufung auf
- Konkursverwalter nach tschechischem Recht befugt, eine Forderung des Gemeinschuldners im eigenen Namen
LG Köln - 33 O 55/04
Landgericht Köln vom 27.07.2004
- Inhalt
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- Internet-Adresse "q.de" ist unbefugt, da dem Beklagten keine eigenen Rechte an diesem Namen zustehen. Sein
- , als Namensträger identifiziert wird. Nicht erforderlich ist dagegen, dass es zu Verwechslungen mit
- fremden Namen namensmäßig im Rahmen einer Internet-Adresse verwendet. Denn der Verkehr sieht in der
- unterscheidungskräftigen Namens das berechtigte Interesse hat, mit dem eigenen Namen unter der im Inland üblichen
- , dass der Name "q" im Zusammenhang mit dem Betrieb von Grafikbüros nicht auftauche und der Beklagte
§ 84 SAG
Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
- Inhalt
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- mit dem Vertrag verbundenen Rechte und Pflichten bei dem in Abwicklung befindlichen Institut oder
- äftstages.(2) Die Abwicklungsbehörde kann das Recht einer Partei, einen Vertrag mit einem
- verbundenen Rechte und Pflichten des in Abwicklung befindlichen Instituts oder des gruppenangehö
- (1) Bei Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen kann die Abwicklungsbehörde das Recht einer
- Partei, einen Vertrag mit einem in Abwicklung befindlichen Institut oder gruppenangehörigen
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 B 1317/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29.10.2008
- Inhalt
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- zusätzliches Sachverständigengutachten einzuholen, verwehrt worden ist. Das Recht des betroffenen
- Inanspruchnahme der mit dem Recht auf Gegengutachten verbundenen Garantien unmöglich mache oder übermäßig
- für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird der
- übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 92 Abs. 3 S
- Unternehmers auf Gegenprobe ist gemeinschaftsrechtlich in Art. 11 Abs. 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr