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§ 13 LuftFzgG

Inhalt
  • er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn die in § 66 f
  • ist der Eigentümer und jeder, der auf Grund eines im Range gleich- oder nachstehenden Rechts
  • äftig ist.(2) Für das Aufgebotsverfahren gelten die besonderen Vorschriften in den §
  • (1) Ist der Gläubiger, dessen Anspruch durch die Vormerkung gesichert ist, unbekannt, so kann
  • ;§ 449 und 450 Abs. 1, 3 und 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den

§ 2a JAbschlWUV

Inhalt
  • anzugeben:Auf der Aktivseite A. II. 1.Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit WohnbautenA. II. 2
  • .Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- und anderen BautenA. II. 3
  • .Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne BautenA. II. 4.Grundstücke mit
  • MaschinenA. II. 7.andere Anlagen, Betriebs- und GeschäftsausstattungA. II. 8.Anlagen im BauA. II. 9
  • Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtB. II. 5.Forderungen gegen verbundene

Abmahnfalle Facebook

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 03.01.2013
Inhalt
  • , dass in Deutschland das so genannte Recht am eigenen Bild existiert. Wer demnach Bilder bei Facebook
  • eigene Facebook-Seite häufig für mehrere hunderte Freunde öffentlich zugänglich ist, wird man in den
  • Unterlassung im Wege einer Abmahnung in Anspruch genommen werden. Dies gilt insbesondere auch dann
  • , wenn im Wege des Mobbing herabsetzende Bilder eines Dritten in die eigene Facebook Pinnwand
  • eingestellt werden.   Lustige Bilder: Insbesondere bei Jugendlichen ist es sehr beliebt, im Internet

Zur Haftung bei Grenzbeschlagnahme

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 24.05.2015
Inhalt
  • Wenn bei der Einfuhr das Gut durch den Zoll (nicht) beschlagnahmt wird, können sich recht schnell
  • für eine Haftung ergeben, wie speziell der zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch
  • eine letztlich unberechtigte Beschlagnahme vorlag. In diesem Fall können sich tatsächlich Grundlagen
  • die Zollbehörden (Verordnung (EU) Nr. 608/2013) zu entnehmen ist. Hier finden sich Artikel 27, Haftung
  • Artikel 27, dass es so einfach nicht ist – anders als die Überschrift suggeriert, sieht dieser

BGH - VIII ZR 261/02

Bundesgerichtshof vom 26.02.2003
Inhalt
  • Berufungsanträge in das Berufungsurteil ist aber sogar nach neuem Recht, das eine weitgehende Entlastung der
  • mündliche Verhandlung vom 26. Februar 2003 für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das
  • ihren Klageantrag in vollem Umfang weiter. Entscheidungsgründe: I. Das Berufungsurteil ist aufzuheben
  • , auch für die Abfassung des Berufungsurteils noch das alte Recht maßgebend (Senatsurteil vom 19. Februar
  • Berufungsgericht zurückzuverweisen. II. In der neuen Berufungsverhandlung wird das Landgericht

Wettbewerbsrecht: Auch 2017 gibt es unangenehme Post von der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg an eBay-Nutzer

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2017
Inhalt
  •  Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt für Urheber- und
  • :info (at) ra-gerth.de in Verbindung setzen.Von noch größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte
  • Auch im Jahr 2017 verschickt die Kanzlei Hämmerling von Leitner -Scharfenberg Rechtsanwälte in
  • dem Kunden zugänglich ist;·      Informationen darüber, wie der Kunde mit den zur Verfügung
  • ,  beraten lassen.Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier

§ 15 SachenRBerG

Verhältnis der Ansprüche
Inhalt
  • Recht nach Satz 1 Gebrauch, so sind die in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche des Nutzers ausgeschlossen.
  • aus der baulichen Investition begründeten Rechte des Nutzers ablösen, wenn die in § 81
  • ücks nicht mehr als 100.000 Deutsche Mark oder im Falle der Bebauung mit einem Eigenheim nicht
  • mehr als 30.000 Deutsche Mark beträgt.(3) Ist der Grundstückseigentümer eine
  • Grundstück im komplexen Wohnungsbau oder Siedlungsbau bebaut oder für gewerbliche Zwecke in

OLG Hamm - 15 W 79/01

Oberlandesgericht Hamm vom 05.04.2001
Inhalt
  • ohne rechtsgeschäftliche Erklärung und selbst ohne Kenntnis in das mit dem dinglichen Recht
  • eingetragenen Rechts setzt grundsätzlich die Bewilligung des Betroffenen voraus (§ 19 GBO). Ist das
  • Wohnungsrecht ein an sämtlichen Räumen im Erdgeschoß des Wohnhauses E-Straße in einer Größe von ca. 100 m
  • gesicherte Recht." 5Darüber hinaus übernahm der Beteiligte zu 2) weitere Gegenleistungen schuldrechtlicher
  • wurde unter Ziffer IV 2 b) des notariellen Vertrages die Eintragung bewilligt und beantragt mit dem

BSG - S 32 SB 323/00

Bundessozialgericht vom 05.07.2007
Inhalt
  • steuerpflichtig iS von § 1 Abs 2, 3 EStG ist, weil er Einkommen im Inland zB in Form von Einnahmen
  • reicht es aber schon aus, dass eine Verletzung in eigenen Rechten möglich ist; ob sie tatsächlich
  • Verfahrensmangel, den der Kläger zu Recht gerügt hat. Im Übrigen reichen die berufungsgerichtlichen
  • , ist für die Anwendung beider Gesetze im vorliegenden Fall § 30 SGB I maßgebend. Dieser bestimmt in
  • § 69 SGB IX gewährte subjektive soziale Recht berührt den Rechtskreis des Antragstellers also immer

§ 945 BGB

Erlöschen von Rechten Dritter
Inhalt
  • Eigenbesitzes in Ansehung dieser Rechte nicht in gutem Glauben ist oder ihr Bestehen später erf
  • ährt. Die Ersitzungsfrist muss auch in Ansehung des Rechts des Dritten verstrichen sein; die
  • Eigenbesitzes begründeten Rechte Dritter, es sei denn, dass der Eigenbesitzer bei dem Erwerb des
  • Mit dem Erwerb des Eigentums durch Ersitzung erlöschen die an der Sache vor dem Erwerb des

BGH - I ZR 185/98

Bundesgerichtshof vom 09.11.2000
Inhalt
  • Revisionsverfahren ist das im Zeitpunkt der Entscheidung geltende Recht (vgl. BGHZ 141, 329, 336 - Tele-Info-CD
  • keinen Erfolg. Mit Recht hat das Berufungsgericht das Unterhalten der Beratungsstelle der Beklagten
  • nicht unzulässig in ihrem Recht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) beeinträchtigt. (1) Die
  • zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die klagende Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern nimmt im
  • Steuerberater und üben ihren Beruf in einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts aus. Sie haben ihre

OLG Karlsruhe - 17 U 157/01

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 11.05.2004
Inhalt
  • Sachverständigen Prof. Dr. L. vom 22.12.2003 (II 313 - 323) ist nach tschechischem Recht wie im
  • . Der Konkursverwalter ist danach nach tschechischem Recht eine Person, welche Kraft ihres Amtes im
  • im deutschen Recht gibt. Eine solche Rechtsvergleichung ist für die Entscheidung des Rechtsstreits
  • selber treffenden Verpflichtungen nicht mehr im Stande ist, das Recht einzuräumen, unter Berufung auf
  • Konkursverwalter nach tschechischem Recht befugt, eine Forderung des Gemeinschuldners im eigenen Namen

LG Köln - 33 O 55/04

Landgericht Köln vom 27.07.2004
Inhalt
  • Internet-Adresse "q.de" ist unbefugt, da dem Beklagten keine eigenen Rechte an diesem Namen zustehen. Sein
  • , als Namensträger identifiziert wird. Nicht erforderlich ist dagegen, dass es zu Verwechslungen mit
  • fremden Namen namensmäßig im Rahmen einer Internet-Adresse verwendet. Denn der Verkehr sieht in der
  • unterscheidungskräftigen Namens das berechtigte Interesse hat, mit dem eigenen Namen unter der im Inland üblichen
  • , dass der Name "q" im Zusammenhang mit dem Betrieb von Grafikbüros nicht auftauche und der Beklagte

§ 84 SAG

Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
Inhalt
  • mit dem Vertrag verbundenen Rechte und Pflichten bei dem in Abwicklung befindlichen Institut oder
  • äftstages.(2) Die Abwicklungsbehörde kann das Recht einer Partei, einen Vertrag mit einem
  • verbundenen Rechte und Pflichten des in Abwicklung befindlichen Instituts oder des gruppenangehö
  • (1) Bei Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen kann die Abwicklungsbehörde das Recht einer
  • Partei, einen Vertrag mit einem in Abwicklung befindlichen Institut oder gruppenangehörigen

OVG Nordrhein-Westfalen - 13 B 1317/08

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29.10.2008
Inhalt
  • zusätzliches Sachverständigengutachten einzuholen, verwehrt worden ist. Das Recht des betroffenen
  • Inanspruchnahme der mit dem Recht auf Gegengutachten verbundenen Garantien unmöglich mache oder übermäßig
  • für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird der
  • übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 92 Abs. 3 S
  • Unternehmers auf Gegenprobe ist gemeinschaftsrechtlich in Art. 11 Abs. 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr