Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 1628 von 2512
§ 85b IRG
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person
- Inhalt
-
- ündet ist, erklärt das Gericht die Vollstreckung der freiheitsentziehenden Sanktion in dem
- Freiheitsstrafen unzulässig ist, die Vollstreckung einer im Geltungsbereich dieses Gesetzes verh
- gerechtfertigt ist. Kommt jedoch eine andere Ermessensentscheidung in Betracht, hebt das Gericht die
- Entscheidung der Vollstreckungsbehörde auf und reicht ihr die Akten zur erneuten Ermessensausü
- .die Vollstreckungsbehörde ihr Ermessen nach § 85 Absatz 1 und 4 fehlerfrei ausgeübt
§ 25 InVorG
Sonderregelungen für die Treuhandanstalt
- Inhalt
-
- Treuhandunternehmen nur, wenn sie ohne dessen Zustimmung verfügt. Sie ist dann für das
- der Hand der Treuhandanstalt befinden (Treuhandunternehmen), unbeschadet der Rechte deren Vorstands
- (1) Die Treuhandanstalt handelt bei Vermögenswerten, die im Eigentum einer
- Kapitalgesellschaft stehen, deren sämtliche Geschäftsanteile oder Aktien sich unmittelbar oder mittelbar in
- oder Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter. Sie haftet im Verhältnis zu dem
§ 17 BergArbWoFöG
Treuhandvermögen
- Inhalt
-
- (1) Die Treuhandstelle übt die zum Treuhandvermögen gehörenden Rechte in eigenem
- Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bis zum 31. Dezember 1996 nach Maßgabe dieses Gesetzes in der
- ögen gehört auch, was die Treuhandstelle auf Grund eines zum Treuhandvermögen gehö
- zum Treuhandvermögen gehörenden Gegenstandes oder mit Mitteln des Treuhandvermögens
- oder durch ein Rechtsgeschäft erwirbt, das sich auf das Treuhandvermögen bezieht.(3) Mittel
§ 9 BeschV 2013
Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt
- Inhalt
-
- rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt
- haben oder2.sich seit drei Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer
- Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten; Unterbrechungszeiten werden entsprechend § 51 Absatz 1 Nummer 7
- zeitlich begrenzt ist, werden auf die Aufenthaltszeit angerechnet, wenn der Ausländerin oder dem
§ 8 FahrlG
Rücknahme und Widerruf der Fahrlehrerlaubnis
- Inhalt
-
- den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz rechtmäßig niedergelassen ist.(4
- ) Die Fahrlehrerlaubnis ist zu widerrufen, wenn nachträglich eine der in § 2 Abs. 1 Satz 1
- Nr. 2 genannten Voraussetzungen weggefallen ist. Unzuverlässig im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz
- (1) Die Fahrlehrerlaubnis ist zurückzunehmen, wenn bei ihrer Erteilung eine der
- Voraussetzungen des § 2 nicht vorgelegen hat und keine Ausnahme nach § 34 Abs. 1 erteilt worden ist
Thomas Burchardt verliert erneut vor Gericht!
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 24.06.2015
- Inhalt
-
- : Thomas Burchardt selbst ist nicht der Urheber dieser Münz-Bilder. Er hat sich die Rechte offenbar
- In einem von IPCL Rieck & Partner geführten Verfahren vor dem Amtsgericht Hannover unterlag der
- hatte in der Vergangenheit schon einen Abgemahnten erfolgreich gegen Thomas Burchardt vertreten (wir
- auch unwirksam sind und/oder abgewehrt werden können, können wir nur im Einzelfall und nach Prüfung
- Sie gleich an: Tel. 040/41167625 Fax 040/41167626 E-Mail info(at)ipcl-rieck.de IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte – schnell, preiswert, bundesweit.
LG Köln - 28 O 876/08
Landgericht Köln vom 04.11.2009
- Inhalt
-
- Firma B selbst nicht davon ausgegangen ist, Rechte an den Präsentationen zu haben, die sie
- Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist hinsichtlich des Ausspruchs zu Ziffer 3) in
- Höhe von 3.000,- €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu
- seien mit Zustimmung des Klägers in das personalisierte Webseitensystem eingespeist worden und mit
- . II. Entscheidungsgründe 23Die Klage ist begründet. 2425 1. Dem Kläger steht der geltend gemachte
OVG Nordrhein-Westfalen - 14 B 467/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.03.2007
- Inhalt
-
- erkennen lassen. 10Damit ist nicht glaubhaft, dass der Antragsteller im Kurs Protethik II die
- Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden, 5 zu Recht abgelehnt. 67Der Kläger hat einen
- festgesetzt. Gründe: 12Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat den
- Antragsteller den Leistungsnachweis "Prothetik II" zu erteilen und auszuhändigen, hilfsweise 4der
- Antragsgegnerin aufzugeben, über die Erteilung des Leistungsnachweises "Prothetik II" nach Maßgabe der
VG Gelsenkirchen - 13 K 2485/05
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 15.02.2007
- Inhalt
-
- ). Der Verstoß gegen § 89 AO ist im Übrigen vergleichbar mit den in § 126 Abs. 1 AO geregelten
- Recht auf eine gute Verwaltung eingeräumt werde. Der Beklagte sei nach § 87a Abs. 2 und § 89 AO
- Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 b KAG NRW i. V. m
- § 125 Abs. 1 AO). Der streitbefangene Widerspruchsbescheid ist ein Verwaltungsakt im Sinne des § 12
- Abs. 1 Nr. 3 b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in Verbindung mit
§ 4 BGBEG
Eheliches Güterrecht
- Inhalt
-
- Eintragung in das Güterrechtsregister verbunden, so hat das Kreisgericht den Antrag mit der Erklä
- Güterstand ist, wenn einer der Ehegatten dies beantragt, in das Güterrechtsregister
- ;ber die Ehewohnung das bisherige Recht maßgebend.(6) Für die Beurkundung der Erklärung
- (1) Haben die Ehegatten am Tag des Wirksamwerdens des Beitritts im gesetzlichen Güterstand
- Ehegatte kann, sofern nicht vorher ein Ehevertrag geschlossen oder die Ehe geschieden worden ist, bis
BFH - V R 23/08
Bundesfinanzhof vom 28.05.2009
- Inhalt
-
- Steuerbefreiung zu differenzieren. 6Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG
- /NV 2009, 95, unter II.2.a) und sind daher grundsätzlich mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar
- V R 118/76, BFHE 130, 118, BStBl II 1980, 415, unter I.3., und in BFHE 222, 143, BFH/NV 2009, 95
- durch die Finanzverwaltung (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 222, 143, BFH/NV 2009, 95, unter II.2.b, und
- 2007 V R 59/03, BFHE 219, 469, BStBl II 2009, 57, jeweils zweiter Leitsatz). Zwar ist weiterhin
BVerfG - 1 BvR 1745/06
Bundesverfassungsgericht vom 08.06.2010
- Inhalt
-
- Weise in die Rechte anderer eingreife. 12 d) Mit dem hier angegriffenen Beschluss vom 2. Juni 2006
- in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf freie Berufsausübung des Klägers verwehrt, diesen
- unzulässig aus der Diskussion über Abtreibung ausgeschlossen. Ihm bleibe vielmehr das Recht, sich in der
- Entscheidungen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 1745/06 - Im Namen des Volkes In dem Verfahren über
- auf in der Praxis - insbesondere durch den Kläger - vorgenommene Abtreibungen hinzuweisen. 5 Mit
BAG: Beinahe-Rentner brauchen keine hohen Abfindungen mehr
Thorsten Blaufelder vom 28.03.2013
- Inhalt
-
- Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Im entschiedenen Rechtsstreit sollten der 62-jährige
- gekürzten Abfindungen für rentennahe Arbeitnehmer nicht gegen EU-Recht und auch nicht gegen den
- „rentennahe“ Jahrgänge deutlich geringere Abfindungen vorsehen. Dies ist kein Verstoß gegen den
- , das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 1 AZR 813/11). Es folgte damit der Rechtsprechung des
- Arbeitnehmervertreter hatten sich auf einen Sozialplan mit Abfindungszahlungen geeinigt. Danach sollte der
Gerichtlich bestellter Sachverständiger hat die Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 13.07.2011
- Inhalt
-
- durchgeführt oder zumindest insgesamt daran teilgenommen hat. Dies gilt erst recht, wenn bei der
- Verantwortung des Sachverständigen für das Gutachten in Frage gestellt wird. Dies hat der BGH in seinem
- Beschluß vom 25. Mai 2011 in dem Verfahren 2 StR 585/10 festgestellt und in den Entscheidungsgründen u.a
- unbedenklich, dass die unter anderem mit der Schuldfähigkeitsbegutachtung beauftragte psychiatrische
- Sachverständige Dr. K. die Durchführung einer Exploration des Angeklagten “einer erfahrenen Hilfskraft mit
Fahrtenbuchauflage trotz Zeugnisverweigerungsrecht
Rechtsanwalt Thomas Brunow vom 01.03.2011
- Inhalt
-
- Fahrtenbuchauflage nicht entgegen. Ein „doppeltes Recht“ - so die Richter - nach einem Verkehrsverstoß auf
- , auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht; 3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie
- Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi
- entgehen. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit dem Fahrzeug einer Halterin wurde auf der
- Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h überschritten. Dies hätte einen Punkt im