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LG Berlin - 62 T 32/07
Landgericht Berlin vom 26.04.2006
- Inhalt
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- die jetzige sofortige Beschwerde der Gläubigervertreterin aus eigenem Recht. II. 4Die Beschwerde ist
- demgemäß korrekt mit 681,63 Euro berechnet. 6Die Beschwerde ist auch im übrigen zulässig, insbesondere ist
- , Zivilprozessordnung, 26. Aufl., § 3, Rz. 16, Stichwort: Streitwertbeschwerde). Die Umsatzsteuer ist ebenso mit
- beanstanden. 9Nichts anderes gilt im übrigen - entgegen des Einwands der Beschwerdeführerin - in dem
- Abs. 1 GKG nicht in Betracht kommt. 11 Gemäß § 68 Abs. 3 GKG ist das Verfahren gebührenfrei. Kosten
OLG Düsseldorf - I-24 W 33/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 03.05.2006
- Inhalt
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- zurückgewiesen. Beschwerdewert: 22.241,19 EUR G r ü n d e 121. Das zulässige Rechtsmittel ist in
- der Sache unbegründet. Das Landgericht hat mit dem angefochtenen Beschluss das Passivrubrum im
- Versäumnisurteil vom 20. Januar 2006 wegen offenkundig unrichtiger Parteibezeichnung zu Recht von Amts
- Versäumnisurteils in Verbindung mit der zu seiner Auslegung heranzuziehenden Klageschrift vom 23
- Vertragspartner des Klägers die Beklagte ist, und zwar unter der Bezeichnung, wie sie im angefochtenen
VG Aachen - 9 L 2382/03.A
Verwaltungsgericht Aachen vom 14.01.2004
- Inhalt
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- Nizza vom 21. Februar 2001 (BGBl. 2001 II, S. 1667, 1671) hat jeder Unionsbürger das Recht, sich im
- Europäischem Gemeinschaftsrecht und den zu dessen Umsetzung in das nationale Recht ergangenen
- nicht aus Europäischem Gemeinschaftsrecht und den zu dessen Umsetzung in das nationale Recht
- Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit in die Lage versetzt hätte. Allein eine solche Änderung der Sachlage
- Asylantrages als "offensichtlich" unbegründet ist gerechtfertigt, wenn bei der im einstweiligen
§ 87 ArbGG
Grundsatz
- Inhalt
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- zu Recht zurückgewiesenes Vorbringen bleibt ausgeschlossen. Neues Vorbringen, das im ersten
- werden; § 81 Abs. 2 Satz 2 und 3 und Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.(3) In erster Instanz
- ;ssig ist, muss es der Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung, der Beschwerdegegner in
- der Kammer, Beweisaufnahme, gütliche Erledigung des Rechtsstreits, Wiedereinsetzung in den
- entsprechend. Der Antrag kann jederzeit mit Zustimmung der anderen Beteiligten zurückgenommen
§ 21 BAPostSa
Sitzungen und Beschlußfassungen
- Inhalt
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- Vorstand und Beauftragte des Vorstands haben das Recht, teilzunehmen und jederzeit gehört zu
- vorschreibt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt. Im Falle der Stimmengleichheit
- Geschäfte erfordert. Er tritt jedoch mindestens einmal im Vierteljahr zu einer ordentlichen
- Sitzung zusammen. Zu außerordentlichen Sitzungen ist er einzuberufen, wenn der Vorstand oder
- oder im Verhinderungsfalle sein Stellvertreter können jederzeit den Verwaltungsrat zu einer au
Anwälte, Beschäftigungsverbote, Urlaub – im Arbeitsrechtsdschungel
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 14.09.2011
- Inhalt
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- Arbeitsplatz. Der besteht in einer recht familiären Kleinpraxis (ja – Heilberuf…). Sie schreibt
- atemberaubender ist, wozu man einen Anwalt alles beauftragt. Die Mandantin ist schwanger und arbeitet in
- heraus. Der Kollege ist formell vom Fach und schreibt dräuend zurück („Hat uns…mit der Wahrnehmung
- Arbeitgeber, aber das hat nichts mit Ideologie zu tun. Perspektivenwechsel tut nämlich auch manchmal gut
- . Und: Auf was so manche Arbeitgeber und ihre Rechtsanwälte kommen, ist schon atemberaubend. Noch
CLLB Rechtsanwälte berichten: Insolvenzantrag der MS „List“ GmbH & Co. KG
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 07.10.2011
- Inhalt
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- mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt
- . „Denn Anlageberatern kommen nach der Recht-sprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations
- ; Co. KG vor dem AG Tostedt Insolvenzantrag gestellt (22 IN 110/11). Am 8. September 2011 wurde die
- Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Sören Schröder bestellt. Überraschend ist die Insolvenz des
- „List“ GmbH & Co. KG hatte bereits seit mehreren Jahren mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu
§ 16 MPVerfVO
Durchführung des Meisterprüfungsprojekts, Anfertigung der Meisterprüfungsarbeit, Bewertung
- Inhalt
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- errichtet ist, die Meisterprüfung abgelegt haben oder das Recht zum Ausbilden von Lehrlingen besitzen.
- ;hrung der Prüfung gewährleistet ist. Zwei der beauftragten Mitglieder müssen in dem
- mitzuteilen, sofern diese Prüfungsleistung nicht in Klausur erbracht wird.(2) Der Vorsitzende kann eine
- Person, die nicht Mitglied des Meisterprüfungsausschusses sein muss, mit der Aufsicht
- hat.(3) Der Prüfling hat das Meisterprüfungsprojekt oder die Meisterprüfungsarbeit mit
§ 35c SGB 5
Zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln
- Inhalt
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- erwarten ist, damit verbundene Mehrkosten in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten
- eine Genehmigung für das Inverkehrbringen nach europäischem Recht.
- eine ständige Expertengruppe, die fachgebietsbezogen ergänzt werden kann. Das Nähere
- ; 139b Absatz 3 Satz 2 entsprechend. Der Gemeinsame Bundesausschuss kann die Expertengruppen mit
- Bewertungen nach Satz 1 beauftragen; das Nähere regelt er in seiner Verfahrensordnung. Bewertungen
OVG Nordrhein-Westfalen - 16 A 6513/95
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.07.1998
- Inhalt
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- Stellung zu nehmen. Ihr Einverständnis ist nicht erforderlich. Die Berufung mit dem - sinngemäß
- zwar zulässig, aber nicht begründet. 5Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgelehnt und
- angefochtenen Urteils wird insoweit gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO Bezug genommen. Mit der Berufung ist nichts
- zum Prozeßkostenhilfeantrag des Klägers im einzelnen mit dessen Argumenten auseinandergesetzt. Um
- Berufungsverfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die
Wohnungsmängel und Mietminderung
Rechtsanwalt Malte Winter vom 01.06.2011
- Inhalt
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- Weist die Mietsache Mängel auf, stehen dem Mieter verschiedene Rechte zur Seite. In Frage kommen
- Mangelbeseitigung, Aufwendungsersatz, Minderung, Schadenersatz sowie, in Ausnahmefällen, die außerordentliche Kündigung. ...
Bestellung des Betreuers und das Gutachten aus einem anderen Verfahren
Rechtsanwalt Malte Winter vom 01.02.2012
- Inhalt
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- Im Verfahren zur Anordnung einer Betreuung zur Wahrnehmung der Rechte eines Beamten im
Patientenrechtegesetz – Was bedeutet dies für Ärzte?
Rechtsanwalt Jan Willkomm vom 23.10.2012
- Inhalt
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- Am 01.01.2013 tritt das neue Patientenrechtegesetz in Kraft. Erstmals werden die Rechte der
- Patienten in Gesetzesform gegossen. Patientenrechte finden u.a. Einzug ins Bürgerliche Gesetzbuch [...]
BGH - IX ZR 219/13
Bundesgerichtshof vom 08.05.2014
- Inhalt
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- Prospekthaftung im Zusammenhang mit einem geschlossenen Immobilienfonds in der Form einer BGB
- Nr. 3200 VV RVG aus dem Gegenstandswert, mit dem diese an dem Verfahren beteiligt ist, also in Höhe
- Angelegenheit ist von dem Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit abzugrenzen, der das konkrete Recht oder
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 219/13 Verkündet am: 8. Mai 2014 Preuß
- Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Vill, Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möhring für Recht
AG Bonn - 27 C 1/07
Amtsgericht Bonn vom 20.11.2007
- Inhalt
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- Schlagworte: WEG-Beschlüsse Wirksamkeit Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
- ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden
- , der Kläger ist Eigentümer der Wohnung im dritten Obergeschoss des Hauses. Am 31.05.2007 fand eine
- . Entscheidend ist, ob der Brief vorliegend am 30.06.2007 bei Gericht eingegangen ist, mithin sich im
- Begründung erfolgte erst am 10.08.2007 und damit verspätet. Eine Begründung ist nicht schon in der