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LSG Sachsen - L 4 RA 45/99

Sächsisches Landessozialgericht vom 17.11.2000
Inhalt
  • Sozialzuschlages über den 30.06.1994 hinaus begehrt ist. II. Die Beklagte hat der Klägerin die
  • im ersten Bescheid angeführten Gründe. Das Sozialgericht (SG) wies schließlich die Klage mit Urteil
  • vom 25.01.1999 ab. Die Beklagte habe zu Recht den Rückzahlungsantrag der Klägerin zurückgewiesen. Sie
  • zu. Mit dem Gesetz zur Zahlung eines Sozialzuschlages zur Rente im Beitrittsgebiet vom 25.06.1991
  • in der Folgezeit mit den Renten und betrug zum 01.07.1995 schließlich 1.093,00 DM. Der

§ 5h BinSchPRG

Inhalt
  • Befriedigung der in Satz 1 genannten Ansprüche zur Verfügung. Gefährliche Güter im
  • ;gten Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juni 2009 (BGBl. 2009 II S. 534 –
  • -Verwaltungsausschusses vom 26. August 2010 (BGBl. 2010 II S. 1550), in der jeweils in Deutschland in Kraft
  • Navigationshilfen den Vorrang.(4) Reicht der nach Absatz 2 Nr. 1 maßgebende Haftungshö
  • Vorschriften verboten oder nach den darin vorgesehenen Bedingungen gestattet ist: 1.Teil 2 Kapitel 3.2

BSG - S 3 AS 5145/06

Bundessozialgericht vom 16.12.2008
Inhalt
  • des § 13 SGB II gedeckt ist, hat der 14. Senat des BSG mit beachtlichen Gründen in Zweifel gezogen
  • Lebensunterhalts nach dem SGB II im Zeitraum vom 1.4. bis 30.4.2006 in Höhe von 40,54 Euro und im
  • Abs 1 SGB II ist hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den
  • . Die Aufhebung erfolgt dabei im Anwendungsbereich des SGB II mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung
  • angenommen, dass auch eine JVA eine Einrichtung iS des § 7 Abs 4 SGB II (aF) darstellt, weil im

Anhang EV URaG

Auszug aus EinigVtr Anlage II Kapitel XII Abschnitt III (BGBl. II 1990, 885, 1226)
Inhalt
  • Abschnitt III Fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik 1.Umweltrahmengesetz vom
  • ändige Behörde im Einvernehmen mit der obersten Landesbehörde sie von der Verantwortung
  • üche bleibt unberührt." c)Artikel 2 § 2 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 1 zu Artikel 2
  • Nr. 6 und 7 d)Artikel 3 § 2 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 zu Artikel 3 Nr. 3 e
  • )Artikel 4aa)§ 2 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 zu Artikel 4 Nr. 4 bb)§ 2 Nr. 2 in Verbindung

§ 35 SaatVerkG 1985

Sortenbezeichnung
Inhalt
  • verwandt im Sinne der Nummer 4 ansieht.(3) Ist die Sorte bereits 1.in einem anderen Vertragsstaat oder
  • geltenden Fassung geschützte Sorte ist nur die im Zusammenhang mit der Sortenschutzerteilung
  • .mit einer Sortenbezeichnung übereinstimmt oder verwechselt werden kann, unter der in einem
  • Vermehrungsmaterial einer solchen Sorte in den Verkehr gebracht worden ist, es sei denn, dass die Sorte nicht mehr
  • Sortenkataloge entsprechen,in einem amtlichen Verzeichnis von Sorten eingetragen oder ist ihre

LSG Bayern - L 13 RA 155/02

Bayerisches Landessozialgericht vom 20.10.2004
Inhalt
  • zu gewähren. Das SG hat die dagegen erhobene Klage mit Gerichtsbescheid vom 03.06.2002 zu Recht
  • ambulanter Untersuchung). Beide Sachverständige kommen in Übereinstimmung mit dem im
  • versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung (§ 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - SGB IV - in
  • erwerbsfähig. Leichte körperliche Arbeiten überwiegend im Sitzen mit gelegentlichem Gehen und Stehen
  • /93 - mit der Begründung, der Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit sei erst im Zeit- punkt der

§ 71 SAG

Zwecke der Bewertung
Inhalt
  • , die Bestimmung der zu übertragenden Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten oder Anteile
  • ;erung angewandt wird, die Bestimmung der zu übertragenden Vermögenswerte, Rechte
  • Abwicklungsvoraussetzungen erfüllt sind, die Entscheidung über die in Bezug auf das Institut oder das
  • der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente gemäß § 89 ausgeübt
  • oder anderen Eigentumstitel und die Bewertung der Gegenleistung, die an das in Abwicklung befindliche

§ 45a AufenthG 2004

Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung
Inhalt
  • Asylgesetz besitzt und bei dem ein dauerhafter und rechtmäßiger Aufenthalt nicht zu erwarten ist
  • , wird vermutet, dass ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt nicht zu erwarten ist.(3
  • Eingliederungsvereinbarung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vorgesehen ist. Leistungen zur Eingliederung in
  • ohne Zustimmung des Bundesrates im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern nähere
  • (1) Die Integration in den Arbeitsmarkt kann durch Maßnahmen der berufsbezogenen

VG Saarlouis - 10 L 339/07

Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 12.03.2007
Inhalt
  • Formkaufmann und damit buchführungspflichtig ist, gelten diese Überlegungen erst Recht. Vgl. hierzu OVG
  • 25.01.2000, 3 F 24/99, und des OVG des Saarlandes vom 22.03.2000, 9 V 1/00). Erst Recht gilt dies mit
  • Führung eines Fahrtenbuches angeordnet ist. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen. Die Kosten des
  • . 4 VwGO keine aufschiebende Wirkung zukommt. Der auch im Übrigen zulässige Antrag hat in der Sache
  • Wirkung des Widerspruchs ist in der Regel abzulehnen, wenn der Rechtsbehelf nach dem derzeitigen

Neu und jetzt (fast) live: Geprüfte Experten auf jusmeum.de

jusmeum Team vom 19.04.2017
Inhalt
  • Kanzleien. Alle diese Quellen haben eines gemeinsam: Es ist schwer als Laie in Sachen Recht die
  • Bekannter und ich überhaupt ein Rechtsproblem im selben Rechtsgebiet, in dem der empfohlene Anwalt
  • vielen Fachgebieten ist wahre Expertise in einem Spezialgebiet nicht mehr plausibel?Welche
  • ;fen wir Anwälte auf Herz und Nieren: Von rund 50 Anwälten im Prüfverfahren können
  • sich nun in Kürze eine Handvoll darunter zum exklusiven Kreis der jusmeum-Experten zählen

BGH ermöglicht Eintragung bestehender GbR in das Grundbuch

Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke vom 19.05.2011
Inhalt
  • nicht möglich ist. Sicherster Ausweg bisher: Gründung einer neuen GbR im Rahmen des Grundstückserwerbs
  • beseitigt und klargestellt, dass eine bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Grundeigentum
  • Hürden aufgestellt werden dürfen. Diese Hürden bestanden in der Vergangenheit darin, dass verlangt
  • wurde, das Bestehen der GbR in der Form des § 29 GBO  nachzuweisen, was in der Praxis in der Regel
  • in der notariellen Urkunde. Diverse Oberlandesgerichtsentscheidungen,  zur genannten Problematik

BAG - 10 AZR 243/13

Bundesarbeitsgericht vom 15.01.2014
Inhalt
  • sei sie jedoch in der gesetzlichen Höhe zu leisten. 5Der Beklagte focht daraufhin mit Schreiben vom 8
  • Beklagte nicht völlig frei, sondern müsse sich an die gesetzliche Mindesthöhe halten. Ein Recht auf
  • nicht zugestanden. Jedenfalls habe er ein solches Recht nicht wirksam ausgeübt, da ein Anfechtungsgrund
  • in gesetzlicher Höhe führe, finde nicht statt. Aus diesem Grund verbiete sich auch im Rahmen der
  • eine Karenzentschädigung in Höhe von 20 % des bisherigen Verdienstes angemessen. Im Übrigen habe sich

BPatG - 24 W (pat) 289/99

Bundespatentgericht vom 12.12.2000
Inhalt
  • Sachverhalts wird auf den Inhalt der Akten Bezug genommen. II Die Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat
  • schutzsuchende IR-Marke mit ihrer Wortfolge "Green Tea" in der gewählten Schrift. "Green Tea", also grüner Tee
  • IR-Marke den Schutz in der Bundesrepublik Deutschland teilweise verweigert, nämlich für die Waren
  • Beschwerde eingelegt. Ihrer Ansicht nach darf der IR-Marke der Schutz in der Bundesrepublik
  • freihaltungsbedürftigen Angabe "Grüner Tee". Im übrigen sei mit der Vorschrift des § 23 Nr 2 MarkenG

OLG Dresden - W XV 0984/02

Oberlandesgericht Dresden vom 22.01.2003
Inhalt
  • und 2 FGG statthafte und zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat
  • Waldinventarbeiträge gehandelt haben sollte , ist - wie das Landwirtschaftsgericht zu Recht entschieden
  • Verbindung mit § 281 BGB a.F. aus. a) In der Rechtsprechung ist die Frage, ob ein Erlös, den die LPG
  • Beschwerdeführerin begehrt von der Antragsgegnerin aus abgetretenem Recht die Zahlung von Waldgeld und Waldverzinsung
  • Herr G.B. die im Jahre 1972 verkaufte Holzung nicht zuvor in die LPG "V.K. " Klitten eingebracht habe

LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 SB 97/99

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 18.12.2001
Inhalt
  • Behinderten aus dem öffentlichen Leben führen. Mit Recht ist zwischen den Beteiligten nicht streitig, daß
  • -renpflicht gegen höherrangiges Recht verstößt, wie das BSG in seinem Urteil vom 28. Juni 2000, Az. B 9
  • geborenen Berufungskläger ist inzwischen auf seinen Erhö-hungsantrag von April 1996 hin mit
  • mit Begleitperson. Er könne sich auch bei öffentlichen Veranstaltungen aufhalten. Im Hinblick auf die
  • zumuten wäre. Mit dem BSG, Urt. v. 10. August 1993, Az. 9/9a RVs 7/91, ist der Senat der Auffassung