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LSG Sachsen - L 4 RA 45/99
Sächsisches Landessozialgericht vom 17.11.2000
- Inhalt
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- Sozialzuschlages über den 30.06.1994 hinaus begehrt ist. II. Die Beklagte hat der Klägerin die
- im ersten Bescheid angeführten Gründe. Das Sozialgericht (SG) wies schließlich die Klage mit Urteil
- vom 25.01.1999 ab. Die Beklagte habe zu Recht den Rückzahlungsantrag der Klägerin zurückgewiesen. Sie
- zu. Mit dem Gesetz zur Zahlung eines Sozialzuschlages zur Rente im Beitrittsgebiet vom 25.06.1991
- in der Folgezeit mit den Renten und betrug zum 01.07.1995 schließlich 1.093,00 DM. Der
§ 5h BinSchPRG
- Inhalt
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- Befriedigung der in Satz 1 genannten Ansprüche zur Verfügung. Gefährliche Güter im
- ;gten Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juni 2009 (BGBl. 2009 II S. 534 –
- -Verwaltungsausschusses vom 26. August 2010 (BGBl. 2010 II S. 1550), in der jeweils in Deutschland in Kraft
- Navigationshilfen den Vorrang.(4) Reicht der nach Absatz 2 Nr. 1 maßgebende Haftungshö
- Vorschriften verboten oder nach den darin vorgesehenen Bedingungen gestattet ist: 1.Teil 2 Kapitel 3.2
BSG - S 3 AS 5145/06
Bundessozialgericht vom 16.12.2008
- Inhalt
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- des § 13 SGB II gedeckt ist, hat der 14. Senat des BSG mit beachtlichen Gründen in Zweifel gezogen
- Lebensunterhalts nach dem SGB II im Zeitraum vom 1.4. bis 30.4.2006 in Höhe von 40,54 Euro und im
- Abs 1 SGB II ist hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den
- . Die Aufhebung erfolgt dabei im Anwendungsbereich des SGB II mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung
- angenommen, dass auch eine JVA eine Einrichtung iS des § 7 Abs 4 SGB II (aF) darstellt, weil im
Anhang EV URaG
Auszug aus EinigVtr Anlage II Kapitel XII Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 885, 1226)
- Inhalt
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- Abschnitt III Fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik 1.Umweltrahmengesetz vom
- ändige Behörde im Einvernehmen mit der obersten Landesbehörde sie von der Verantwortung
- üche bleibt unberührt." c)Artikel 2 § 2 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 1 zu Artikel 2
- Nr. 6 und 7 d)Artikel 3 § 2 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 zu Artikel 3 Nr. 3 e
- )Artikel 4aa)§ 2 Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 zu Artikel 4 Nr. 4 bb)§ 2 Nr. 2 in Verbindung
§ 35 SaatVerkG 1985
Sortenbezeichnung
- Inhalt
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- verwandt im Sinne der Nummer 4 ansieht.(3) Ist die Sorte bereits 1.in einem anderen Vertragsstaat oder
- geltenden Fassung geschützte Sorte ist nur die im Zusammenhang mit der Sortenschutzerteilung
- .mit einer Sortenbezeichnung übereinstimmt oder verwechselt werden kann, unter der in einem
- Vermehrungsmaterial einer solchen Sorte in den Verkehr gebracht worden ist, es sei denn, dass die Sorte nicht mehr
- Sortenkataloge entsprechen,in einem amtlichen Verzeichnis von Sorten eingetragen oder ist ihre
LSG Bayern - L 13 RA 155/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 20.10.2004
- Inhalt
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- zu gewähren. Das SG hat die dagegen erhobene Klage mit Gerichtsbescheid vom 03.06.2002 zu Recht
- ambulanter Untersuchung). Beide Sachverständige kommen in Übereinstimmung mit dem im
- versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung (§ 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - SGB IV - in
- erwerbsfähig. Leichte körperliche Arbeiten überwiegend im Sitzen mit gelegentlichem Gehen und Stehen
- /93 - mit der Begründung, der Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit sei erst im Zeit- punkt der
§ 71 SAG
Zwecke der Bewertung
- Inhalt
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- , die Bestimmung der zu übertragenden Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten oder Anteile
- ;erung angewandt wird, die Bestimmung der zu übertragenden Vermögenswerte, Rechte
- Abwicklungsvoraussetzungen erfüllt sind, die Entscheidung über die in Bezug auf das Institut oder das
- der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente gemäß § 89 ausgeübt
- oder anderen Eigentumstitel und die Bewertung der Gegenleistung, die an das in Abwicklung befindliche
§ 45a AufenthG 2004
Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung
- Inhalt
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- Asylgesetz besitzt und bei dem ein dauerhafter und rechtmäßiger Aufenthalt nicht zu erwarten ist
- , wird vermutet, dass ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt nicht zu erwarten ist.(3
- Eingliederungsvereinbarung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vorgesehen ist. Leistungen zur Eingliederung in
- ohne Zustimmung des Bundesrates im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern nähere
- (1) Die Integration in den Arbeitsmarkt kann durch Maßnahmen der berufsbezogenen
VG Saarlouis - 10 L 339/07
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 12.03.2007
- Inhalt
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- Formkaufmann und damit buchführungspflichtig ist, gelten diese Überlegungen erst Recht. Vgl. hierzu OVG
- 25.01.2000, 3 F 24/99, und des OVG des Saarlandes vom 22.03.2000, 9 V 1/00). Erst Recht gilt dies mit
- Führung eines Fahrtenbuches angeordnet ist. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen. Die Kosten des
- . 4 VwGO keine aufschiebende Wirkung zukommt. Der auch im Übrigen zulässige Antrag hat in der Sache
- Wirkung des Widerspruchs ist in der Regel abzulehnen, wenn der Rechtsbehelf nach dem derzeitigen
Neu und jetzt (fast) live: Geprüfte Experten auf jusmeum.de
jusmeum Team vom 19.04.2017
- Inhalt
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- Kanzleien. Alle diese Quellen haben eines gemeinsam: Es ist schwer als Laie in Sachen Recht die
- Bekannter und ich überhaupt ein Rechtsproblem im selben Rechtsgebiet, in dem der empfohlene Anwalt
- vielen Fachgebieten ist wahre Expertise in einem Spezialgebiet nicht mehr plausibel?Welche
- ;fen wir Anwälte auf Herz und Nieren: Von rund 50 Anwälten im Prüfverfahren können
- sich nun in Kürze eine Handvoll darunter zum exklusiven Kreis der jusmeum-Experten zählen
BGH ermöglicht Eintragung bestehender GbR in das Grundbuch
Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke vom 19.05.2011
- Inhalt
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- nicht möglich ist. Sicherster Ausweg bisher: Gründung einer neuen GbR im Rahmen des Grundstückserwerbs
- beseitigt und klargestellt, dass eine bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Grundeigentum
- Hürden aufgestellt werden dürfen. Diese Hürden bestanden in der Vergangenheit darin, dass verlangt
- wurde, das Bestehen der GbR in der Form des § 29 GBO nachzuweisen, was in der Praxis in der Regel
- in der notariellen Urkunde. Diverse Oberlandesgerichtsentscheidungen, zur genannten Problematik
BAG - 10 AZR 243/13
Bundesarbeitsgericht vom 15.01.2014
- Inhalt
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- sei sie jedoch in der gesetzlichen Höhe zu leisten. 5Der Beklagte focht daraufhin mit Schreiben vom 8
- Beklagte nicht völlig frei, sondern müsse sich an die gesetzliche Mindesthöhe halten. Ein Recht auf
- nicht zugestanden. Jedenfalls habe er ein solches Recht nicht wirksam ausgeübt, da ein Anfechtungsgrund
- in gesetzlicher Höhe führe, finde nicht statt. Aus diesem Grund verbiete sich auch im Rahmen der
- eine Karenzentschädigung in Höhe von 20 % des bisherigen Verdienstes angemessen. Im Übrigen habe sich
BPatG - 24 W (pat) 289/99
Bundespatentgericht vom 12.12.2000
- Inhalt
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- Sachverhalts wird auf den Inhalt der Akten Bezug genommen. II Die Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat
- schutzsuchende IR-Marke mit ihrer Wortfolge "Green Tea" in der gewählten Schrift. "Green Tea", also grüner Tee
- IR-Marke den Schutz in der Bundesrepublik Deutschland teilweise verweigert, nämlich für die Waren
- Beschwerde eingelegt. Ihrer Ansicht nach darf der IR-Marke der Schutz in der Bundesrepublik
- freihaltungsbedürftigen Angabe "Grüner Tee". Im übrigen sei mit der Vorschrift des § 23 Nr 2 MarkenG
OLG Dresden - W XV 0984/02
Oberlandesgericht Dresden vom 22.01.2003
- Inhalt
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- und 2 FGG statthafte und zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat
- Waldinventarbeiträge gehandelt haben sollte , ist - wie das Landwirtschaftsgericht zu Recht entschieden
- Verbindung mit § 281 BGB a.F. aus. a) In der Rechtsprechung ist die Frage, ob ein Erlös, den die LPG
- Beschwerdeführerin begehrt von der Antragsgegnerin aus abgetretenem Recht die Zahlung von Waldgeld und Waldverzinsung
- Herr G.B. die im Jahre 1972 verkaufte Holzung nicht zuvor in die LPG "V.K. " Klitten eingebracht habe
LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 SB 97/99
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 18.12.2001
- Inhalt
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- Behinderten aus dem öffentlichen Leben führen. Mit Recht ist zwischen den Beteiligten nicht streitig, daß
- -renpflicht gegen höherrangiges Recht verstößt, wie das BSG in seinem Urteil vom 28. Juni 2000, Az. B 9
- geborenen Berufungskläger ist inzwischen auf seinen Erhö-hungsantrag von April 1996 hin mit
- mit Begleitperson. Er könne sich auch bei öffentlichen Veranstaltungen aufhalten. Im Hinblick auf die
- zumuten wäre. Mit dem BSG, Urt. v. 10. August 1993, Az. 9/9a RVs 7/91, ist der Senat der Auffassung