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Fahrtkostenübernahme durch das Jobcenter für Ausübung des Umgangsrechts mit dem Kind nur in Höhe des günstigsten Bahntickets

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 24.11.2014
Inhalt
  • Gewährleistung des Existenzminimums im Sinne des Art 1 in Verbindung mit Art 20 des Grundgesetzes
  • Fahrtkostenübernahme durch das Jobcenter ist § 21 Abs. 6 S. 1 SGB II. Nach dieser Vorschrift wird bei
  • Hartz-IV-Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer
  • . Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass Leistungen nach § 21 Abs 6 SGB II Ausfluss des Anspruchs auf
  • sind. In diesem Rahmen ist andererseits bei der Beurteilung der "Einsparmöglichkeiten" zu

OLG Hamm - 7 UF 288/05

Oberlandesgericht Hamm vom 24.03.2006
Inhalt
  • gesetzlichen Regelung verbleibe. Im Weiteren ist ein Pflichtteilsverzicht enthalten sowie unter IV die
  • 2002. Im Mai 2003 haben sich die Parteien in der Weise voneinander getrennt, dass der Antragsteller
  • aus dem ehelichen Einfamilienhaus ausgezogen ist. Die drei Kinder leben im Haushalt der Mutter. Im
  • in Q, die Antragsgegnerin war Studentin, schrieb an ihrer Diplomarbeit im Fach Psychologie. 511
  • . In § 2 des Vertrages ist der Ehegattenunterhalt in folgender Weise geregelt: 1011"a) Sollten

OLG Frankfurt - 3 U 11/10

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 16.12.2010
Inhalt
  • schließt sich dem an. 14 Mit Recht ist das Landgericht vom Zugang der Darlehenskündigung vom 2.2.2009 an
  • . .../2000) in Anspruch. 2Wegen des Sach- und Streitstandes im Einzelnen verweist der Senat auf den
  • an einer ordnungsgemäßen Abrechnung, weil er nicht in entschuldbarer Weise im Ungewissen über das
  • zurückzuweisen. 9Sie verteidigt die angegriffene Entscheidung. II. 10 Die Berufung des Klägers ist
  • jedoch in der Sache ohne Erfolg. Bei dem mit der Berufung weiter verfolgten Antrag handelt es sich um

LAG Hessen - 7 Sa 44/10

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 20.09.2010
Inhalt
  • zulässig. II. 38 Die Berufung ist jedoch in der Sache unbegründet. Das Arbeitsgericht hat die Klage
  • zu Recht abgewiesen. 39 Das Berufungsgericht schließt sich dem angefochtenen Urteil im Ergebnis und
  • Schriftsätze gibt Anlass zu folgenden Ergänzungen: 401. Zu Recht ist das Arbeitsgericht zu dem Ergebnis
  • Willenserklärungen ausführlich dargelegt und zutreffend angewandt. 41Danach ist das Recht einer
  • ). 54a) Zu Recht ist das Arbeitsgericht deshalb davon ausgegangen, dass der Kläger trotz der

§ 90y IRG

Abgabe der Überwachung
Inhalt
  • ;ssig, wenn die zu überwachende Person 1.in diesem Mitgliedstaat ihren rechtmäßigen gew
  • übertragen, in dem die zu überwachende Person ihren rechtmäßigen gewö
  • öhnlichen Aufenthalt hat und2.sich mit einer Rückkehr in diesen Mitgliedstaat
  • üglich über 1.jede weitere Entscheidung im Zusammenhang mit einer Entscheidung über Ma
  • ;berwachung der Maßnahmen weiterhin für erforderlich hält.(5) In einem Ersuchen nach Absatz 4

§ 16 RPflG 1969

Nachlass- und Teilungssachen; Europäisches Nachlasszeugnis
Inhalt
  • Gesetzbuchs).(2) In Verfahren im Zusammenhang mit dem Europäischen Nachlasszeugnis bleiben die
  • ausländischen Rechts in Betracht kommt, ferner die Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt.(3) Wenn trotz Vorliegens einer Verfügung von
  • (1) In Nachlass- und Teilungssachen bleiben dem Richter vorbehalten 1.die Geschäfte des
  • sie den nach § 14 dieses Gesetzes von der Übertragung ausgeschlossenen Geschäften in

§ 90 SachenRBerG

Inhalt des Antrags
Inhalt
  • ;ck in den in § 8 genannten Zeitpunkten genutzt worden ist.(5) Fehlt es an den in Absatz 1
  • selbständiges Eigentum besteht, 3.die Inhaber dinglicher Rechte am Grundstück und am Gebä
  • Nutzers begründeten Rechte begehrt.(3) Der Antragsteller soll außerdem erklären, ob 1.ein
  • (1) In dem Antrag sind anzugeben 1.der Nutzer und der Grundstückseigentümer, 2.das
  • betroffene Grundstück unter Angabe seiner Bezeichnung im Grundbuch und das Gebäude, soweit

Nichtbeförderung, Annullierung, Verspätung – Fluggastrechte kennen und effektiv nutzen

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 04.10.2012
Inhalt
  • Reisenden stehen jedoch in diesen Situationen nicht rechtlos da, vielmehr ist in den meisten Fällen sogar
  • die Rechte der Flugreisenden gegenüber den Fluggesellschaften geregelt. Unterschieden wird zwischen
  • . zurück zu legenden) Entfernung. Doch selbst wenn Fluggäste die Rechte aus der Verordnung kennen
  • mit großer Verspätung am Zielort ein. Die Fluggäste werden dadurch oft noch vor weitere Probleme
  • gestellt: Termine können nicht eingehalten werden, die Weiterreise (mit Anschlussflügen oder –zügen

BSG - B 12 KR 19/00 R

Bundessozialgericht vom 11.10.2001
Inhalt
  • erkennende Senat geht mit dem BVerfG davon aus, daß das Vermögen kein Eigentum iS dieses Grundrechts ist
  • Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV), weil sie nicht mit dem Grundgesetz (GG
  • ) vereinbar sei. Die Beklagte entschied, daß der Kläger in der RV versicherungspflichtig ist (Bescheid vom
  • Beklagten wegen des Sachzusammenhangs in das Verfahren einbezogen. Mit Urteil vom 12. Mai 2000 hat es
  • versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, hilfsweise, daß er seitdem keine Beiträge mehr zu

BGH - X ZR 19/11

Bundesgerichtshof vom 29.04.2014
Inhalt
  • , ursprungsoffenbart. Dabei ist mit dem Patentgericht davon auszugehen, dass der in den Ansprüchen 1 und 6 der
  • damit noch keine Einstückigkeit des Stents offenbart ist. Im Hinblick auf das in den Figuren 1 und 2
  • ist jedoch in der Variante mit einem zweiten sich axial erstreckenden gewundenen Draht nicht
  • ­ mit einem Zick-Zack-Muster zu versehen, ist damit der Gegenstand des Patentanspruchs 1 in der
  • , die Richter Dr. Grabinski, Hoffmann, Dr. Deichfuß und die Richterin Dr. Kober-Dehm für Recht erkannt

LSG Bayern - L 5 RJ 191/03

Bayerisches Landessozialgericht vom 22.07.2003
Inhalt
  • ist eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die am 1948 im vormaligen Jugoslawien geborene
  • Klägerin ist Angehörige des Staates Kroatien mit dortigem Wohnsitz. Sie war vom 23.11.1972 bis
  • legte die Klägerin Widerspruch ein mit der Begründung, sie habe ausschließlich in Deutschland gearbeitet
  • links 1983, - Wirbelsäulensyndrom. Trotz dieser Einschränkungen sei die Klägerin im April 1987 noch in
  • fünf Jahren erfüllt wurde und in der Zeit ab 01.01. 1984 jeder Kalendermonat mit

§ 2 HAuslG

Inhalt
  • aus Berlin (West) rechtmäßig seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in den
  • , nach dem 1. Juli 1948 seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in
  • dem Geltungsbereich des Grundgesetzes oder aus Berlin (West) seinen gewöhnlichen Aufenthalt in
  • den Geltungsbereich des Grundgesetzes oder nach Berlin (West) zurückverlegen. Mit der Rü

§ 23 Biokraft-NachV

Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise
Inhalt
  • nachgewiesen werden, der belegt, dass die Biomasse in diesem Drittstaat hergestellt worden ist. Im Ü
  • (1) Nachhaltigkeitsnachweise gelten auch als anerkannt, solange und soweit sie nach dem Recht der
  • sie ausgestellt worden sind 1.von der Behörde, die in diesem Mitgliedstaat für die
  • Nachweisführung zuständig ist,2.von der Stelle, die von der nach Nummer 1 zuständigen Beh
  • örde für die Nachweisführung anerkannt worden ist, oder3.von einer sonstigen Stelle, die

OVG Nordrhein-Westfalen - 18 E 1683/09

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.04.2010
Inhalt
  • Recht ist nicht erkennbar, ob das Einkommen zusammen mit erhofften Zuwendung der Großeltern
  • Klageverfahrens ist und in zulässiger Weise sein kann. Der Bewilligung von Prozesskostenhilfe steht insoweit
  • gerechtfertigt ist, er werde in angemessener Zeit ein Studium erfolgreich abschließen können. 5Die
  • Verbindung mit § 127 Abs. 4 ZPO. Dieser Beschluss ist unanfechtbar. 7
  • für das erstinstanzliche Klageverfahren versagenden Beschluss des Verwaltungsgerichts ist

LSG Berlin-Brandenburg - L 27 P 12/10 B

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 07.07.2010
Inhalt
  • vorangegangenen Verfahren der Hauptsache aus eigenem Recht beschwerdebefugt gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1
  • SGG, 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert im sozialgerichtlichen Verfahren im Grundsatz nach der
  • Beschwerdeführern vertretene Klägerin ist darauf abzustellen, dass ihr im angefochtenen Maßnahmebescheid vom
  • Einzelmaßnahmen beigemessenen Bedeutung nicht gerecht. Immerhin ist der Klägerin im angefochtenen Bescheid
  • werden Gebühren nicht erhoben und Kosten nicht erstattet. Gründe: Die Beschwerde der Antragsteller ist