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OLG Frankfurt zur Sicherungsverwahrung nach dem Urteil des EGMR
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 06.07.2010
- Inhalt
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- – ungeachtet ihrer Bezeichnung im deutschen Recht als Maßregel der Sicherung und Besserung
- . Einfaches Recht hat zwar die Vorgaben des Grundgesetzes zu wahren, es kann aber im Einzelfall über
- erst Recht nicht, dass dieser Schutzpflicht der Vorrang zukommen müsse. Das vom BVerfG in
- der Besserung und Sicherung in Abweichung vom Grundsatz der Geltung des Rechts des
- In seinem Beschluss vom 24.06.2010 in dem Verfahren 3 Ws 485/10 hat sich das OLG Frankfurt mit den
Debi Select – CLLB Rechtsanwälte erstreiten erste Urteile - Anträge auf Einsicht in Geschäftsunterlagen werden von Seiten der Fondsgesellschaft weiterhin zurückgewiesen – CLLB reicht weitere Klagen gegen Anlageberater ein
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 13.03.2012
- Inhalt
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- Geschäftsunterlagen gewährt wird, ist bis heute nichts geschehen. Im Gegenteil: Vor Gericht beantragte
- Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB. In letzter Zeit kursieren im Internet auch weitere
- gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. Die Haftung ist im
- Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht. Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er
- Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner
OLG Hamburg - 7 U 78/12
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 02.07.2013
- Inhalt
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- Beklagte zu Recht darauf hin, dass die Berichterstattung nicht in hohem Ausmaß geeignet ist, den Kläger
- . mit ihrer Aktion bewusst und gezielt in die Öffentlichkeit trat. Anders als das Landgericht ist
- . Neues Tatsachenvorbringen, das unstreitig ist, ist in der Berufungsinstanz nicht gemäß § 531 Abs
- trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des
- Beklagten verurteilt, es zu unterlassen, in der im Tenor der landgerichtlichen Entscheidung
Der IDO - Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. hat eine neue Kuh gefunden, die zu melken ist - DAWANDA-Händlerinnen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 04.09.2017
- Inhalt
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- IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Ich
- Der Verein mit dem klingenden Namen IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting
- -Shops, IT-Dienstleister, Provider, sonstige Dienstleister, Verlage, Fabrikanten, Immobilienmakler
- der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit gefasst und sollte in dieser
- . Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten
OLG Brandenburg - 5 U 152/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 28.08.2008
- Inhalt
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- Rechtsmangel gleich, wenn im Grundbuch ein nicht bestehendes Recht eingetragen ist. Bei dem Widerspruch
- II eingetragenen Widerspruchs nicht mehr erfüllen. Der Widerspruch sei zwar kein dingliches Recht
- kann, die Beklagte hierzu aber, solange der Widerspruch im Grundbuch eingetragen ist, nicht in der
- handelt es sich zwar nicht um ein dingliches Recht im Sinne von § 435 Satz 2 BGB sondern um ein
- Rechts an einem Grundstück gegen gutgläubigen Erwerb Dritter schütze. Er sei aber einer derartigen in
§ 148 BBergG
Tatort, Gerichtsstand
- Inhalt
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- ängig vom Recht des Tatorts.(2) Im Bereich des Festlandsockels haben die Beamten der in §
- Gerichtsverfassungsgesetzes im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht begründet, so ist Hamburg
- Sache zu verhüten; die Beamten haben die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten nach den
- (1) Werden Taten nach § 146 nicht im Inland begangen, so gilt das deutsche Strafrecht unabh
- ) Ist für eine Straftat nach § 146 ein Gerichtsstand nach den §§ 7 bis 10, 13, 98
Fotoabmahnung: Rechtsanwaltskanzlei Denecke Priess & Partner mahnt jetzt auch für mauritius images GmbH ab
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 19.10.2015
- Inhalt
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- bzw. einenFachanwalt für IT-Recht .Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über
- Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwaltes für
- Bildabmahnungen oder in der Sprache der Abmahner: Kanzlei zum Schutz der Rechte an Bildern im
- reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
- Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
Inhaltsübersicht LASaarEG
- Inhalt
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- Aufhebung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften § 38 Anwendung in Berlin § 39 Inkrafttreten § 40
- Recht begründeter Verpflichtungen auf den Ausgleichsfonds § 32 Verwaltungskosten
- ;ndischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften § 21 Erstattung und Verrechnung von Leistungen
- nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften § 22 Ausschließung
- ;den an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen im
§ 393 AO 1977
Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren
- Inhalt
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- Staatsanwaltschaft rechtmäßig im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gewonnen hat, dürfen im
- Fernmeldegeheimnis unterliegen, soweit die Finanzbehörde diese rechtmäßig im Rahmen
- (1) Die Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde im
- Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren richten sich nach den für das jeweilige Verfahren geltenden
- Vorschriften. Im Besteuerungsverfahren sind jedoch Zwangsmittel (§ 328) gegen den Steuerpflichtigen
eBay: Nachträgliche Änderung des Angebotes nach erstem Gebot unbeachtlich
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 25.04.2015
- Inhalt
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- Willenserklärung im Zeitpunkt der Abgabe seines Höchstgebotes mit Auktionsende entstand. Dem Beklagten ist kein
- Standgebühr. Das Gericht erkannte zu Recht, dass der Käufer den Kaufpreis zu entrichten habe, eine
- vertragliche Abrede über die Standgebühr nicht zu Stande kam. Die Entscheidung ist im Ergebnis Richtig
- Angebote auf den Artikel abgegeben wurden. Dies gilt erst recht, wenn – wie hier – neue AGB vor mehr als
- II Ziff. 2, 433 BGB handelt. Nach diesen Vorschriften ist nämlich ein Rücktritt vom Vertrag nicht
Kann man ein Wohnrecht vererben?
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 12.11.2010
- Inhalt
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- Erblassers gewesen. Mit seinem Tod ist das Recht erloschen. Aus diesem Grund konnte der Erbe auch kein
- Urteil 3 U 519/02 diesen Anspruch abgewiesen. Das Wohnrecht ist ein höchstpersönliches Recht des
- , sofern sie übertragbar sind. Höchstpersönliche Rechte des Erblassers oder solche, die mit seinem Tod
- Mit dem Tod des Erblassers treten der oder die Erben sofort und automatisch nach § 1922 BGB in alle
- durchaus nachvollziehbar, wenn man sich dies im Detail einmal vor Augen führt. So ist z.B. die Ehe
(XXXX) Münz10DMBek
- Inhalt
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- Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der
- Adlers.Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift: "EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT
- Berliner Bären als Emblem der Stadt. In seinen Tatzen hält er das mittelalterliche
- ".Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein doppelblättriges Eichenblattornament mit 2
- rechts neben dem Wort "MARK", das Münzzeichen "J" steht zwischen den beiden Fängen des
VG Düsseldorf - 7 L 822/01
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 02.04.2001
- Inhalt
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- ihm begehrte Entscheidung mit höherrangigem Recht vereinbar sei. 17Der Antrag zu 2. ist unzulässig. An
- höherrangiges EG-Recht verstößt, könnte von dem erkennenden Gericht allenfalls mit dem Ergebnis geprüft
- höherrangiges Recht zu vermeiden. 16Für weiter gehende Ausnahmen vom Impfverbot ist angesichts der
- . Abgesehen davon geht das Vorbringen des Antragstellers, es bestehe auf Grund höherrangigen Rechts in
- Zeit ab und fügt an, dass bei einer Prüfung der Frage des Verstoßes gegen höherrangiges EG-Recht auch
OLG Köln - 5 U 142/01
Oberlandesgericht Köln vom 19.12.2001
- Inhalt
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- Berufung des Klägers bleibt in der Sache ohne Erfolg. Das Landgericht hat die Klage zu Recht
- von der Durchsetzung bestehender Rechts angehalten wird. Erst in der Gefahr, dass der
- Restbetrages. 4Der Kläger stützt sein Klagebegehen im Berufungsrechtzug in erster Linie darauf, dass die
- hier einschlägige Regelung in § 4 Abs. 4 der AVB, die Gegenstand der im Jahr 1990 geschlossenen
- Lebensversicherungsverträge ist und wonach der Rückkaufswert dem Deckungskapital abzüglich eines im
OLG Oldenburg - 12 WF 29/95
Oberlandesgericht Oldenburg vom 15.03.1995
- Inhalt
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- ., Art. 6 n.F.Rn.4). Daher ist der Versorgungsausgleich nach deutschem Recht hier gemäß Art 17 Abs.3
- Zwangsgeldandrohung ist gemäß § 33 FGG zu Recht erfolgt. Dagegen hat der Beschwerdeführer auch nichts erinnert. Die
- nach deutschem Recht entgegenstehe. Diese widerspreche zudem der Billigkeit. Die Antragstellerin
- ZPO Rn.2,3) ist sachlich nicht gerechtfertigt. Das erstinstanzliche Gericht hat mit zutreffender
- Vertragsstaaten (vgl. dazu Schotten/Wittkowski, FamRZ 1995, 264 f., 267 unter II. 5., 3.Abs. mit weiteren