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BGH - IX ZR 25/03
Bundesgerichtshof vom 28.01.2003
- Inhalt
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- auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Der Kläger ist Verwalter in dem am
- , 72). Diese Ausgestaltung der Rechte des Sicherungsnehmers in der Insolvenz des Sicherungsgebers
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 25/03 Verkündet am: 23. September 2004 Bürk
- Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Neškovi , Vill und die Richterin Lohmann für Recht erkannt
- ; dem Berufungsgericht ist jedenfalls im Ergebnis zuzustimmen. Dem Kläger steht wegen der vor
BGH zur Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals im Internet
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 20.02.2018
- Inhalt
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- Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Gewerblichen
- ein Vorgehen in Ihrem konkreten Fall rechtlich sinnvoll ist und in welcher Form, mit welchem Risiko
- dies eine Entscheidung mit Symbolwirkung ist. Bislang hatte der BGH stets geurteilt, dass Ärzte es
- . Im Portal der Beklagten wird sie als Nichtzahlerin gegen ihren Willen ohne Bild mit ihrem
- auf dem Portal der Beklagten erscheinen unter der Rubrik "Hautärzte (Dermatologen) (mit Bild) in der
BGH - 4 StR 520/01
Bundesgerichtshof vom 29.01.2002
- Inhalt
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- -DDR in Betracht. Welches Recht als das mildere im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB i. V. m. Art. 315 EGStGB
- Rechtsmittel hat mit der Sachrüge in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang Erfolg; im übrigen
- das mildere Recht. Wie die im Rahmen der Strafzumessung im engeren Sinne aufgeführten
- Revision, mit der er das Verfahren beanstandet und die Verletzung sachlichen Rechts rügt. Das
- Angeklagten unter Freisprechung im übrigen wegen versuchter Vergewaltigung in zwei schweren Fällen
OLG Köln - 16 U 65/05
Oberlandesgericht Köln vom 03.04.2006
- Inhalt
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- Recht ist das Amtsgericht in Übereinstimmung mit den Parteien davon ausgegangen, dass der Vertrag als
- mit Sitz in den Niederlanden ist, mithin rechts- und parteifähig ist. 1. Zum Klageanspruch: 1920 a
- Recht geschuldet ist, wenn nicht sämtliche Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen, was
- Verpflichtungen der Parteien in Einklang mit dem niederländischen Steuerrecht stehen sollen. Denn es ist bei
- niederländischem Recht verwiesen, dem der Beklagte nicht entgegen getreten ist. Das niederländische
SozG München - S 22 AS 508/05
Sozialgericht München vom 11.08.2006
- Inhalt
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- Beklagte dem Kläger die Zahlung von Arbeitslosengeld II (Alg II) zu Recht wegen fehlender Mitwirkung
- seitens der Beklagten werde er in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Wegen
- weiterhin keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Für die Kammer stellt es
- weiterhin keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines
- angefochtenen Bescheiden somit die beantragten Leistungen zu Recht gem. § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I
§ 118 BNotO
- Inhalt
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- nach dem bis zu diesem Tag geltenden Recht.(3) Die vor dem 1. September 2009 anhängigen
- 31. August 2009 geltenden Rechts getroffen worden sind, bleiben rechtswirksam. Auf vor dem 1
- (1) Die vor dem 1. September 2009 eingeleiteten Verwaltungsverfahren in Notarsachen werden in der
- Lage, in der sie sich an diesem Tag befinden, nach diesem Gesetz in der ab diesem Tag geltenden
- Fassung fortgeführt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Maßnahmen, die auf Grund des bis zum
§ 161 PatAnwO
Übergangsregelungen
- Inhalt
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- ebenso wie das weitere Verfahren nach dem bis zu diesem Tag geltenden Recht.(3) Die vor dem 1. September
- bis zum 31. August 2009 geltenden Rechts getroffen worden sind, bleiben rechtswirksam. Auf
- (1) Die vor dem 1. September 2009 eingeleiteten Verwaltungsverfahren in Patentanwaltssachen werden
- in der Lage, in der sie sich an diesem Tag befinden, nach diesem Gesetz in der ab diesem Tag
- geltenden Fassung fortgeführt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Maßnahmen, die auf Grund des
§ 13 EuRAG
Voraussetzungen
- Inhalt
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- ;ischer Rechtsanwalt in Deutschland tätig war, sich dabei im deutschen Recht jedoch nur für k
- Kenntnisse und Berufserfahrungen im deutschen Recht, ferner die Teilnahme an Kursen und Seminaren
- über das deutsche Recht einschließlich des Berufsrechts der Rechtsanwälte. § 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, 3 gilt entsprechend.
- (1) Wer mindestens drei Jahre effektiv und regelmäßig als niedergelassener europä
- 46c Absatz 1, 4 und 5 mit Ausnahme des § 46a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der
OVG Nordrhein-Westfalen - 18 B 722/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.06.2007
- Inhalt
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- - C-416/96 - (El-Yassini), InfAuslR 1999, 218. 12Das ist indes bei einer nach deutschem Recht
- Recht auf Fortsetzung einer nicht selbständigen Erwerbstätigkeit. Insofern ist es auch ohne Bedeutung
- den nationalen Gerichten) nach deutschem Recht zu beantworten ist, und dass daher die oben
- weitergehende Rechte verliehen hat als in Bezug auf den Aufenthalt. 11Vgl. dazu EuGH, Urteil vom 2. März 1999
- Beschäftigung weitergehende Rechte als in bezug auf den Aufenthalt verliehen hätte". Angesichts
OLG Köln - e am 18.10.199
Oberlandesgericht Köln vom 14.08.2009
- Inhalt
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- deutschem Recht unwirksam. Der Senat hat mit Beschluss vom 31.07.2009 den Erlaß eines
- Rechtshilfe in Strafsachen, 2003, Randnr. 127) führt dazu, dass es auf das Recht der Bundesrepublik
- Vollstreckung sowohl auf das Recht des ersuchenden Staates als auch des ersuchten Staates ankam. Diese in
- ausschließlich das Recht des ersuchenden Staates maßgeblich ist. 20Hierzu haben die Schweizerischen
- , der Verfolgte habe im Zeitraum von August bis Oktober 1993 in Zürich und andernorts in fünf Fällen
KG Berlin - 12 U 186/05
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- das Bestreiten ist prozessuales Recht des Schuldners (BGH, NJW-RR 1993, 882). 93. Im Übrigen hat die
- abgetretenem Recht des Käufers D. P. B. klagenden Kläger stehen die mit der Berufung weiter verfolgten
- ) Unerheblich ist auch, ob die Beklagte im Zusammenhang mit dem Abschluss des 6c) Unerheblich ist auch, ob
- Beklagten in vollem Umfang ausgeschlossen haben. 3Entgegen der Ansicht des Klägers ist der
- werden, dass der Käufer D. P. B. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Die Beklagte ist aber trotz
LSG Niedersachsen-Bremen - L 6 U 124/01
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 15.11.2001
- Inhalt
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- aufgetreten sind, das alte Recht (§§ 548, 580, 581 RVO) anzuwenden ist. Eine Verletztenrente wird nur
- nach Eingliederung des Rechts der Gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (SGB) zum
- Sturz sei nicht geeignet gewesen, eine Wirbelsäulenverletzung mit bleibenden Folgen zu verursachen. Im
- sich jedoch als unbegründet. Das SG und die Beklagte haben zu Recht einen Anspruch des Klägers auf
- hinreichend erklärt werden. Entgegen der Ansicht des Klägers reicht es für die Begründung eines
UNTERHALTSRECHT IN POLEN
Rechtsanwalt Alfio Mancani vom 11.10.2016
- Inhalt
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- solchen Fällen hat der/die bedürftige Ehegatte/in ein Recht auf Unterhaltszahlungen und im Falle
- Kinder, die in einer Beziehung mit polnischen Staatsbürgern leben. 1.Unterhaltszahlungen im
- Voraussetzung des Unterhalts ist die Bedürftigkeit des Antragstellers, die nach polnischem Recht als
- vorhersehen, ist bei polnischer Staatsbürgerschaft des Unterhaltsempfängers auch das polnische Recht
- Ähnliches verändert hat. 2. Gerichtszuständigkeit und Anwendbarkeit des polnischen Rechts Im Gesetz
Rechtsanwalt Stefan Weste
WK LEGAL
Arbeitsrecht
Urheberrecht und Medienrecht
Zivilrecht
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- WK LEGAL Partner - Rechtsanwalt Rechtsberatung Gesellschafter/Partner Mit Berufspraxis Personengesellschaft
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- Qualifizierte Rechtsberatung im Bereich des Wirtschaftsrecht mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht
- gerichtliches Forderungsmanagement. Qualifizierte Unternehmensberatung im Bereich
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- Interessante Kontakte, Privatpersonen und Unternehmen mit Beraungsbedarf im Bereich Recht, Kollegen
§ 4 FachkAußPrV
Inhalt der Prüfung
- Inhalt
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- Welthandel sowie internationale Zusammenschlüsse und Vereinbarungen. (2) Im Handlungsbereich "Recht
- im Außenhandel" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Bedeutung des Rechts im Auß
- ;enwirtschaftsrelevante Rechtsbestimmungen; 2.Recht des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs; 3
- .EG-Recht; 4.Internationales Privatrecht; 5.Vertragsgestaltung; 6.Internationale
- im In- und Ausland aufbauen zu können. Dabei sollen die betrieblichen Voraussetzungen gepr