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§ 12 VersVermV
Sicherheitsleistung, Versicherung
- Inhalt
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- geleistet werden. Als Bürge können nur Körperschaften des öffentlichen Rechts mit
- Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines
- der Vertrauensschadenversicherung im Inland befugt ist und2.die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
- Verbraucherpreisindexes, wobei sie auf den nächsthöheren Hundertbetrag in Euro aufzurunden ist. Die angepasste
- ; 64 des Versicherungsvertragsgesetzes bevollmächtigt ist.(7) Hat im Zeitpunkt einer
BFH - VI R 39/09
Bundesfinanzhof vom 29.07.2010
- Inhalt
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- FGO Rz 50). 242. Hiervon ist im Streitfall auszugehen. Das FA hat in der Einspruchsentscheidung das
- die Sonderzahlungen, die regelmäßig im Dezember eines Jahres fällig wurden, in der Weise "eingesetzt
- - oder erwerbsunfähig ... ist. 126.1 Leistungen im Todesfall erhält auf Antrag der Ehegatte oder ein
- das Recht, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und auch zur Rechtslage zu
- Erwägung zu ziehen. Eine Verpflichtung, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen
Betriebsverfassungsgesetz gilt auch bei Kärcher
Thorsten Blaufelder vom 07.11.2014
- Inhalt
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- Kärcher recht. Kärcher hat weltweit über 10.000 Mitarbeiter, davon 1.900 am Hauptsitz im schwäbischen
- Betriebsräte dürfen eine im Unternehmen vertretene Gewerkschaft nicht mit Tricks ausbooten. Finden
- Metall im Streit mit Geschäftsführung und ehemaligem Betriebsrat des Hochdruckreiniger-Herstellers
- – Fotolia.com Konflikte sind alltäglich. Wichtig ist der richtige Umgang mit ihnen und die Wahl der
- dann noch die Betriebsversammlungen nicht wie gesetzlich vorgegeben statt, ist der Betriebsrat
Azubis sind angemessen zu entlohnen
Thorsten Blaufelder vom 17.03.2015
- Inhalt
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- Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Dienstag, 17.03.2015, im Fall einer angehenden
- Förderung aus öffentlichen Mitteln berücksichtige. Das Thüringer Landesarbeitsgericht gab ihr Recht
- Werden Ausbildungsplätze mit öffentlichen Geldern gefördert, steht den Auszubildenden eine
- monatliche Vergütung in Höhe von mindestens zwei Dritteln des Bafög-Satzes für Schüler zu. Dies hat das
- mindestens 80 Prozent der tariflichen Ausbildungsvergütung zahlen. Im jetzt entschiedenen Fall hatte
Mehr Urlaub für Beschäftige im öffentlichen Dienst: TVöD-Urlaubsstaffelung ist altersdiskriminierend
Thorsten Blaufelder vom 20.03.2012
- Inhalt
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- Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Das BAG gab der Frau nun recht. Die altersabhängige Staffelung der
- Hunderttausende Beschäftigte im öffentlichen Dienst können mehr Urlaub beanspruchen. Denn die
- Vorschriften über die Urlaubsdauer im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind
- , 20.03.2012, in Erfurt (AZ: 9 AZR 529/10). Allen TVöD-Beschäftigten müssten 30 Urlaubstage gewährt
- -Vorschriften gibt es auch im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Hierüber
LAG Rheinland-Pfalz - 6 Ta 160/07
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 18.07.2007
- Inhalt
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- hat in seinen angefochtenen Beschlüssen vom 02. Mai 2007 zu Recht festgestellt, dass sich die
- der Lage ist, die angefallenen 28,82 € Gerichts- und 992,50 € Rechtsanwaltskosten im Verfahren 3 Ca
- oder sonstiger Beendigung des Verfahrens. Im vorliegenden Fall war, wie das Gericht bereits mit
- LAG Mainz 18.07.2007 6 Ta 160/07 Nachträgliche Zahlungsanordnung im Prozesskostenhilfeverfahren
- 2007, die formal in zwei Beschlüssen zu den Aktenzeichen 3 Ca 2675/04 und 3 Ca 118/05 ergingen und
Azubis sind angemessen zu entlohnen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 17.03.2015
- Inhalt
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- Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Dienstag, 17.03.2015, im Fall einer angehenden
- Förderung aus öffentlichen Mitteln berücksichtige. Das Thüringer Landesarbeitsgericht gab ihr Recht
- Werden Ausbildungsplätze mit öffentlichen Geldern gefördert, steht den Auszubildenden eine
- monatliche Vergütung in Höhe von mindestens zwei Dritteln des Bafög-Satzes für Schüler zu. Dies hat das
- mindestens 80 Prozent der tariflichen Ausbildungsvergütung zahlen. Im jetzt entschiedenen Fall hatte
Sprit sparen leicht gemacht – so geht’s
Rechtsanwältin Franziska Richardt vom 17.12.2013
- Inhalt
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- Recht” veröffentlicht. Der Banchmark: Die erste Fahrt Zunächst wurde eine Vergleichsfahrt
- absolviert, um vom Profi zu lernen, wie das geht. Seine Ergebnisse wurden in der Sendung “Ratgeber
- bestätigt der Tester, dass er ganz normal gefahren ist. So wie eigentlich immer. Maßnahmen zum Sprit
- Gewicht loswerden Autofahrer, die Kraftstoffkosten sparen möchten, sollten nicht so viel Balast mit sich
- herumschleppen. D.h. raus mit allem aus dem Kofferraum, was nicht unbedingt benötigt wird. 2
BGH - 3 Kart 44/08
Bundesgerichtshof vom 17.11.2009
- Inhalt
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- Referenzjahres nicht abstellen. 9b) Diese Auslegung steht auch in Einklang mit der im Wortlaut ähnlichen
- Bundesnetzagentur in ihrer ständigen Genehmigungspraxis zu Recht davon aus, dass es sich hierbei um das letzte
- ). Reicht der Netzbetreiber einen genehmigungsfähigen Genehmigungsantrag in den ersten elf Monaten
- letzten Kalenderjahr im Sinne des § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr
- Betriebsstundenzahl lag in diesem Zeitraum mit Ausnahme der Jahre 2001 und 2007 über 7.500 Stunden. Ursächlich für
OLG Düsseldorf - I-3 Wx 200/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 20.01.2006
- Inhalt
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- das Landgericht zu Recht aus. Denn – anders als im Zivilprozess (vgl. dort § 81 ZPO) – ist im
- auf einer Verletzung des Rechts (§ 27 FGG) beruht. 35Es ist schon fraglich, ob die Annahme des
- – der gesetzliche Vertreter der beteiligten Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Er kann
- Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung im Jahre 1919 in den Familien seines Ur-Ur-Ur-Ur-Großvaters
- Jahre 1894 und die von ihm anlässlich seiner Eheschließung im Jahre 1900 angefertigte Petschaft mit
LSG Rheinland-Pfalz - L 2 RI 230/02
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 17.03.2003
- Inhalt
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- Agoraphobie stünden im Vordergrund. In einem mit dem Befundbericht vorgelegten Arztbrief des Neurologen
- Rentenzahlung erstmals unter Geltung des neuen Rechts verlangen, so hat ihr Rentenanspruch nicht im Sinne des
- § 302 Abs 2 SGB VI bis zum Zeitpunkt der Aufhebung des alten Rechts bestanden. Für ihn ist mithin
- voller Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI in der ab 1.1.2001 geltenden Fassung zu gewähren ist. 2. Die
- , die sie am 15.7.1980 mit Erfolg abschloss. In diesem Beruf arbeitete sie bis Ende 1988. Danach war
§ 1 KrFrHemmGErgG
- Inhalt
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- Reich im Kriegszustand befindlichen Land angehörte oder in einem solchen Land seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
- eintrat.(2) Für den Ablauf von Fristen auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts und der bü
- örte oder in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und dem Land, dem der
- Verpflichtete angehörte oder in dem dieser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, der Kriegszustand
- entsprechend anzuwenden ist, gilt die Bestimmung des Absatzes 1 über die Verjährung
Art 1 GnO
Vorbehaltene Gnadenentschließungen
- Inhalt
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- Dienstverhältnis, b)Aberkennung des Ruhegehalts oder Aberkennung der Rechte aus dem Gesetz zur
- Ich behalte mir vor, in rechtskräftig abgeschlossenen Strafsachen, Disziplinarsachen oder
- Ehrengerichtssachen, in denen das Begnadigungsrecht dem Bund zusteht, folgende Gnadenerweise selbst zu
- erteilen: 1.den Erlaß oder die Milderung einer Strafe, wenn der Bundesgerichtshof oder in Aus
- übung von Gerichtsbarkeit des Bundes ein Oberlandesgericht im ersten Rechtszug oder wenn ein
§ 31 StUG
Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des
Bundesbeauftragten auf Antrag von Behörden
- Inhalt
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- Herausgabe ab, entscheidet über die Rechtmäßigkeit dieser Ablehnung auf Antrag der
- . Der Beschluss ist unanfechtbar. Ein Vorverfahren findet nicht statt. Zuständig ist das
- Oberverwaltungsgericht, in dessen Bezirk der Bundesbeauftragte seinen Sitz hat.(2) Der Vorsitzende kann aus
- besonderen Gründen die Einsicht in die Akten oder in Aktenteile sowie die Fertigung oder
- Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung sind nicht anfechtbar. Im Übrigen sind die Beteiligten
BGH - 1 StR 141/10
Bundesgerichtshof vom 08.06.2010
- Inhalt
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- Verletzung sachlichen Rechts rügt. Die Revision ist unbegründet (§ 349 Abs. 2 StPO). 2Der aus den
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 141/10 vom 8. Juni 2010 in der Strafsache gegen wegen
- verworfen; jedoch wird klargestellt, dass der Angeklagte im Übrigen freigesprochen wird. Der
- Steuerhinterziehung in zwei Fällen sowie wegen Subventionsbetrugs zu einer Gesamtgeldstrafe von 120
- Tagessätzen verurteilt. Hiergegen richtet sich die Revision des Angeklagten, mit der er die