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§ 12 VersVermV

Sicherheitsleistung, Versicherung
Inhalt
  • geleistet werden. Als Bürge können nur Körperschaften des öffentlichen Rechts mit
  • Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines
  • der Vertrauensschadenversicherung im Inland befugt ist und2.die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
  • Verbraucherpreisindexes, wobei sie auf den nächsthöheren Hundertbetrag in Euro aufzurunden ist. Die angepasste
  • ; 64 des Versicherungsvertragsgesetzes bevollmächtigt ist.(7) Hat im Zeitpunkt einer

BFH - VI R 39/09

Bundesfinanzhof vom 29.07.2010
Inhalt
  • FGO Rz 50). 242. Hiervon ist im Streitfall auszugehen. Das FA hat in der Einspruchsentscheidung das
  • die Sonderzahlungen, die regelmäßig im Dezember eines Jahres fällig wurden, in der Weise "eingesetzt
  • - oder erwerbsunfähig ... ist. 126.1 Leistungen im Todesfall erhält auf Antrag der Ehegatte oder ein
  • das Recht, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und auch zur Rechtslage zu
  • Erwägung zu ziehen. Eine Verpflichtung, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen

Betriebsverfassungsgesetz gilt auch bei Kärcher

Thorsten Blaufelder vom 07.11.2014
Inhalt
  • Kärcher recht. Kärcher hat weltweit über 10.000 Mitarbeiter, davon 1.900 am Hauptsitz im schwäbischen
  • Betriebsräte dürfen eine im Unternehmen vertretene Gewerkschaft nicht mit Tricks ausbooten. Finden
  • Metall im Streit mit Geschäftsführung und ehemaligem Betriebsrat des Hochdruckreiniger-Herstellers
  • – Fotolia.com Konflikte sind alltäglich. Wichtig ist der richtige Umgang mit ihnen und die Wahl der
  • dann noch die Betriebsversammlungen nicht wie gesetzlich vorgegeben statt, ist der Betriebsrat

Azubis sind angemessen zu entlohnen

Thorsten Blaufelder vom 17.03.2015
Inhalt
  • Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Dienstag, 17.03.2015, im Fall einer angehenden
  • Förderung aus öffentlichen Mitteln berücksichtige. Das Thüringer Landesarbeitsgericht gab ihr Recht
  • Werden Ausbildungsplätze mit öffentlichen Geldern gefördert, steht den Auszubildenden eine
  • monatliche Vergütung in Höhe von mindestens zwei Dritteln des Bafög-Satzes für Schüler zu. Dies hat das
  • mindestens 80 Prozent der tariflichen Ausbildungsvergütung zahlen. Im jetzt entschiedenen Fall hatte

Mehr Urlaub für Beschäftige im öffentlichen Dienst: TVöD-Urlaubsstaffelung ist altersdiskriminierend

Thorsten Blaufelder vom 20.03.2012
Inhalt
  • Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Das BAG gab der Frau nun recht. Die altersabhängige Staffelung der
  • Hunderttausende Beschäftigte im öffentlichen Dienst können mehr Urlaub beanspruchen. Denn die
  • Vorschriften über die Urlaubsdauer im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind
  • , 20.03.2012, in Erfurt (AZ: 9 AZR 529/10). Allen TVöD-Beschäftigten müssten 30 Urlaubstage gewährt
  • -Vorschriften gibt es auch im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Hierüber

LAG Rheinland-Pfalz - 6 Ta 160/07

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 18.07.2007
Inhalt
  • hat in seinen angefochtenen Beschlüssen vom 02. Mai 2007 zu Recht festgestellt, dass sich die
  • der Lage ist, die angefallenen 28,82 € Gerichts- und 992,50 € Rechtsanwaltskosten im Verfahren 3 Ca
  • oder sonstiger Beendigung des Verfahrens. Im vorliegenden Fall war, wie das Gericht bereits mit
  • LAG Mainz 18.07.2007 6 Ta 160/07 Nachträgliche Zahlungsanordnung im Prozesskostenhilfeverfahren
  • 2007, die formal in zwei Beschlüssen zu den Aktenzeichen 3 Ca 2675/04 und 3 Ca 118/05 ergingen und

Azubis sind angemessen zu entlohnen

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 17.03.2015
Inhalt
  • Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Dienstag, 17.03.2015, im Fall einer angehenden
  • Förderung aus öffentlichen Mitteln berücksichtige. Das Thüringer Landesarbeitsgericht gab ihr Recht
  • Werden Ausbildungsplätze mit öffentlichen Geldern gefördert, steht den Auszubildenden eine
  • monatliche Vergütung in Höhe von mindestens zwei Dritteln des Bafög-Satzes für Schüler zu. Dies hat das
  • mindestens 80 Prozent der tariflichen Ausbildungsvergütung zahlen. Im jetzt entschiedenen Fall hatte

Sprit sparen leicht gemacht – so geht’s

Rechtsanwältin Franziska Richardt vom 17.12.2013
Inhalt
  • Recht” veröffentlicht. Der Banchmark: Die erste Fahrt Zunächst wurde eine Vergleichsfahrt
  • absolviert, um vom Profi zu lernen, wie das geht. Seine Ergebnisse wurden in der Sendung “Ratgeber
  • bestätigt der Tester, dass er ganz normal gefahren ist. So wie eigentlich immer. Maßnahmen zum Sprit
  • Gewicht loswerden Autofahrer, die Kraftstoffkosten sparen möchten, sollten nicht so viel Balast mit sich
  • herumschleppen. D.h. raus mit allem aus dem Kofferraum, was nicht unbedingt benötigt wird. 2

BGH - 3 Kart 44/08

Bundesgerichtshof vom 17.11.2009
Inhalt
  • Referenzjahres nicht abstellen. 9b) Diese Auslegung steht auch in Einklang mit der im Wortlaut ähnlichen
  • Bundesnetzagentur in ihrer ständigen Genehmigungspraxis zu Recht davon aus, dass es sich hierbei um das letzte
  • ). Reicht der Netzbetreiber einen genehmigungsfähigen Genehmigungsantrag in den ersten elf Monaten
  • letzten Kalenderjahr im Sinne des § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr
  • Betriebsstundenzahl lag in diesem Zeitraum mit Ausnahme der Jahre 2001 und 2007 über 7.500 Stunden. Ursächlich für

OLG Düsseldorf - I-3 Wx 200/05

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 20.01.2006
Inhalt
  • das Landgericht zu Recht aus. Denn – anders als im Zivilprozess (vgl. dort § 81 ZPO) – ist im
  • auf einer Verletzung des Rechts (§ 27 FGG) beruht. 35Es ist schon fraglich, ob die Annahme des
  • – der gesetzliche Vertreter der beteiligten Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Er kann
  • Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung im Jahre 1919 in den Familien seines Ur-Ur-Ur-Ur-Großvaters
  • Jahre 1894 und die von ihm anlässlich seiner Eheschließung im Jahre 1900 angefertigte Petschaft mit

LSG Rheinland-Pfalz - L 2 RI 230/02

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 17.03.2003
Inhalt
  • Agoraphobie stünden im Vordergrund. In einem mit dem Befundbericht vorgelegten Arztbrief des Neurologen
  • Rentenzahlung erstmals unter Geltung des neuen Rechts verlangen, so hat ihr Rentenanspruch nicht im Sinne des
  • § 302 Abs 2 SGB VI bis zum Zeitpunkt der Aufhebung des alten Rechts bestanden. Für ihn ist mithin
  • voller Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI in der ab 1.1.2001 geltenden Fassung zu gewähren ist. 2. Die
  • , die sie am 15.7.1980 mit Erfolg abschloss. In diesem Beruf arbeitete sie bis Ende 1988. Danach war

§ 1 KrFrHemmGErgG

Inhalt
  • Reich im Kriegszustand befindlichen Land angehörte oder in einem solchen Land seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
  • eintrat.(2) Für den Ablauf von Fristen auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts und der bü
  • örte oder in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und dem Land, dem der
  • Verpflichtete angehörte oder in dem dieser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, der Kriegszustand
  • entsprechend anzuwenden ist, gilt die Bestimmung des Absatzes 1 über die Verjährung

Art 1 GnO

Vorbehaltene Gnadenentschließungen
Inhalt
  • Dienstverhältnis, b)Aberkennung des Ruhegehalts oder Aberkennung der Rechte aus dem Gesetz zur
  • Ich behalte mir vor, in rechtskräftig abgeschlossenen Strafsachen, Disziplinarsachen oder
  • Ehrengerichtssachen, in denen das Begnadigungsrecht dem Bund zusteht, folgende Gnadenerweise selbst zu
  • erteilen: 1.den Erlaß oder die Milderung einer Strafe, wenn der Bundesgerichtshof oder in Aus
  • übung von Gerichtsbarkeit des Bundes ein Oberlandesgericht im ersten Rechtszug oder wenn ein

§ 31 StUG

Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesbeauftragten auf Antrag von Behörden
Inhalt
  • Herausgabe ab, entscheidet über die Rechtmäßigkeit dieser Ablehnung auf Antrag der
  • . Der Beschluss ist unanfechtbar. Ein Vorverfahren findet nicht statt. Zuständig ist das
  • Oberverwaltungsgericht, in dessen Bezirk der Bundesbeauftragte seinen Sitz hat.(2) Der Vorsitzende kann aus
  • besonderen Gründen die Einsicht in die Akten oder in Aktenteile sowie die Fertigung oder
  • Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung sind nicht anfechtbar. Im Übrigen sind die Beteiligten

BGH - 1 StR 141/10

Bundesgerichtshof vom 08.06.2010
Inhalt
  • Verletzung sachlichen Rechts rügt. Die Revision ist unbegründet (§ 349 Abs. 2 StPO). 2Der aus den
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 141/10 vom 8. Juni 2010 in der Strafsache gegen wegen
  • verworfen; jedoch wird klargestellt, dass der Angeklagte im Übrigen freigesprochen wird. Der
  • Steuerhinterziehung in zwei Fällen sowie wegen Subventionsbetrugs zu einer Gesamtgeldstrafe von 120
  • Tagessätzen verurteilt. Hiergegen richtet sich die Revision des Angeklagten, mit der er die