Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 1537 von 2512
LSG Bayern - L 7 B 1072/08 AS ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 10.02.2009
- Inhalt
-
- Verpachtung der Garage erfolge nach § 11 SGB II zu Recht in Höhe von brutto 100,00 Euro abzüglich der
- abzuwarten. Ein Anordnungsgrund in diesem Sinne ist im vorliegenden Fall nicht erkennbar. Der Bf
- er nicht in der Lage ist, die üblichen mit der Bestandspflege eines Hauses verbundenen Arbeiten zu
- nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Form von Arbeitslosengeld (Alg) II. Am
- anerkannt. II. Die zulässige Beschwerde ist sachlich nicht begründet. Die Voraussetzungen für den
BPatG - 35 W (pat) 48/09
Bundespatentgericht vom 08.07.2010
- Inhalt
-
- . Zu Recht hat die Gebrauchsmusterabteilung I mit dem angefochtenen Beschluss vom 22. Juli 2009 die
- . September 2006 angemeldeten und am 8. Februar 2007 mit 7 Schutzansprüchen in das Register
- gekennzeichnet, dass an einem Armband (1) ein Werbeträger (2) in Form einer stilisierten Armbanduhr (3) mit
- Uhrenziffernblatt (4) angeordnet ist.“ In der Beschreibung wird hierzu ausgeführt, dass der Erfindung
- Akten Bezug genommen. II. Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist zulässig, jedoch nicht begründet
Ausnahmsweise keine Rückzahlung zu viel gezahlter Rente
Thorsten Blaufelder vom 05.06.2013
- Inhalt
-
- Rentners vor Gericht recht. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hatte nach dem Tod des
- mit einer Kontovollmacht nicht immer für die Überzahlung geradestehen. Denn haben sie nie von ihrer
- sie nicht für die überzahlte Rente haften, entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am
- Versicherten noch eine Rentenzahlung in Höhe von 1.515,81 € geleistet. Die Volksbank überwies zwar einen
- aufkommen müsse. Das Sozialgericht betonte, dass normalerweise Personen mit einer Kontovollmacht
Sanktionen wegen Arbeitsaufgabe bei Hartz-IV-Beziehern schwieriger – LSG Mainz: Gemobbte Arbeitslose muss Leistungen nicht zurückzahlen
Thorsten Blaufelder vom 14.11.2012
- Inhalt
-
- 26.06.2012 jedoch der Arbeitslosen recht. Beim steuerfinanzierten Hartz IV würden nicht so strenge
- , beantragte sie Hartz IV. Das Jobcenter zahlte zwar, forderte das Arbeitslosengeld II jedoch später wieder
- Gegen Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht so schnell Sanktionen wegen einer Arbeitsaufgabe verhängt
- -Pfalz in Mainz in einem am Mittwoch, 14.11.2012, bekanntgegebenen Urteil entschieden (AZ: L 3 AS 159/12
- zurück. Die Frau habe ihre Arbeitslosigkeit mit der Kündigung „grob fahrlässig“ herbeigeführt. Ein
(XXXX) Münz2DMBek 1988
- Inhalt
-
- mit der vertieften Inschrift: "EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT"versehen. Zwischen jedem der Worte
- "umschlossen. Dabei steht die Wertziffer 2 in der Mitte unter dem Adler. Oberhalb des Adlerkopfes ist das
- (1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in
- der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung
- DM-Umlaufmünze mit dem Bildnis des ehemaligen Bundeskanzlers und langjährigen
§ 33 ProdSG 2011
Ausschuss für Produktsicherheit
- Inhalt
-
- Bundesoberbehörden haben das Recht, in Sitzungen des Ausschusses vertreten zu sein und geh
- Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.(4) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beruft im
- Produktsicherheit eingesetzt.(2) Der Ausschuss hat die Aufgaben, 1.die Bundesregierung in Fragen der
- Produkt keine harmonisierte Norm gibt,3.die in § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bezeichneten
- Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem
§ 19 VermAnlG
Auskünfte des Anbieters
- Inhalt
-
- § 7 Absatz 1 und 2, auch in Verbindung mit einer auf Grund des § 7 Absatz 3 erlassenen
- oder dem Anbieter verbundenen Unternehmen. In dem Verlangen ist auf die Befugnis nach § 26b
- ;ber sein Recht zu belehren, die Auskunft zu verweigern.(4) (weggefallen)
- ; 15 zu überwachen,2.zu prüfen, ob der Verkaufsprospekt die Angaben enthält, die nach
- ; 18 Absatz 3 vorliegen.Die Befugnis nach Satz 1 besteht auch gegenüber einem mit dem Emittenten
§ 17 BörsG 2007
Gebühren und Entgelte
- Inhalt
-
- örsenhandel,2.die Zulassung zum Besuch der Börse ohne das Recht zur Teilnahme am Handel,3
- ühren oder Entgelte ist so zu bemessen, dass einer übermäßigen Nutzung im Sinne des
- ;rsenhandel, die Einbeziehung von Wertpapieren zum Börsenhandel im regulierten Markt sowie den Widerruf
- Notierung von Wertpapieren, deren Laufzeit nicht bestimmt ist,6.die Prüfung der Druckausstattung
- er im Rahmen des Börsenbetriebs für Handelsteilnehmer oder Dritte erbringt, separate
§ 4 EÖlBNLDV
- Inhalt
-
- ändischem Recht eine Vorratspflicht obliegt (§ 2 Abs. 2), ist eine Erklärung des
- (1) Den Meldungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes ist von dem vorratspflichtigen
- Unternehmer ein Verzeichnis beizufügen, das jeweils aufgegliedert in die Bestandsgruppen des § 2
- Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 4 Buchstaben a und b folgende Angaben enthält: a)Art und Menge der
- des niederländischen Hafens, in dem sich die Bestände befinden. Bestände, für die
§ 127 BBauG
Erhebung des Erschließungsbeitrags
- Inhalt
-
- Recht, Abgaben für Anlagen zu erheben, die nicht Erschließungsanlagen im Sinne dieses
- ) Erschließungsanlagen im Sinne dieses Abschnitts sind 1.die öffentlichen zum Anbau
- ;chlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete (z. B
- Erschließung der Baugebiete notwendig sind; 4.Parkflächen und Grünanlagen mit Ausnahme
- von Kinderspielplätzen, soweit sie Bestandteil der in den Nummern 1 bis 3 genannten
Singulus Technologies AG: Bekommen Anleiheninhaber jetzt Aktien? Ist eine Kündigung der Anleihe sinnvoll?
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 14.10.2015
- Inhalt
-
- AG strebt eine Neuordnung der Kapitalstruktur an. Im Jahr 2012 hatte die Gesellschaft eine mit 7,75
- dieses Recht andernfalls ausgeübt werden wird.“ so Braun weiter. Tatsächlich gehen Beobachter davon aus
- % verzinste Anleihe in einem Volumen von € 60 Mio. emittiert. Am 8. Oktober 2015 fand die erste
- am 29. Oktober 2015 stattfinden. In der Gläubigerversammlung soll nicht nur ein gemeinsamer
- Restrukturierung der Finanzlage von Singulus ist. Am Ende könnte auch ein so genannter Debt-to-Equity-Swap
OLG Dresden - 19 U 512/03
Oberlandesgericht Dresden vom 26.06.2003
- Inhalt
-
- daher unwirksam. Diese Bestimmung, der im neuen Recht § 308 Nr. 1 BGB entspricht, findet auf das
- Grundsätze und in Übereinstimmung mit dem Landgericht ist die vorliegende Annahmefrist von 10 Wochen nach
- Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der bis zum 31.12.2001 geltenden
- und Richterin am Amtsgericht M für Recht erkannt: 1.Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil
- 19.06.2003 Bezug genommen. II. Die zulässige Berufung bleibt ohne Erfolg. 1.Die Berufung ist - insbesondere
OLG Frankfurt - 11 U 41/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 24.04.2007
- Inhalt
-
- genommen, jedoch nicht im Detail überprüft, ob lediglich äußerlich in Augenschein genommen, jedoch
- Recht tätig, habe jedoch – obwohl er als Rechtsanwalt über entsprechende Sachkunde verfüge – selbst
- einem geringen Teil zu. 16 1.) Allerdings geht der Senat in Übereinstimmung mit dem Landgericht
- zutreffen und weshalb und in welchen Punkten die Beweiswürdigung falsch ist (Thomas/Putzo/Reichhold
- ( § 283 ZPO). 24 Nach allem ist aufgrund der tatsächlichen Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil
BGH - VIII ZR 313/07
Bundesgerichtshof vom 29.10.2008
- Inhalt
-
- Voraussetzung liegt, wie die Revision mit Recht rügt, bei den hier zu beurteilenden "Schutzhütten" nicht
- Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender
- oder daran befestigte Anlage in ihrem Bestand abhängig ist. Hieran fehlt es, wenn das Tragwerk ohne
- Dr. Frellesen, die Richterin Dr. Milger und den Richter Dr. Achilles für Recht erkannt: Auf die
- diagonal verlaufende Stahlträger verbunden. Mit diesen ist über eine an deren Kreuzungspunkt
OVG Nordrhein-Westfalen - 15 B 1439/03
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.01.2004
- Inhalt
-
- Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zu Recht abgelehnt. Dem Antrag ist nicht aus den
- Beitragsbescheid im Hauptsacheverfahren aus den in der Beschwerdebegründung genannten Gründen
- vorrangig das Baugesetzbuch anzuwenden ist und damit, soweit eine erstmalige Herstellung in Rede steht
- Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. 4Es ist weiter wahrscheinlich, dass die C. straße vor dem hier in Rede
- wäre lediglich erforderlich, um bereits die Fertigstellung der Anlage insgesamt nach altem Recht