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OLG Brandenburg - 12 U 65/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 02.03.2006
- Inhalt
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- Kollisionspunkt in einem Umfang von 20 cm auf die rechte Fahrbahnmarkierung geraten ist. Die
- - im Umfang von 50 cm - in die Vorfahrtstraße einfahren dürfen, insbesondere ist nicht ersichtlich und
- auch nicht mit Erfolg darauf berufen, das Einfahren in die Vorfahrtsstraße sei im Hinblick auf das
- herannahenden Beklagten zu 3. zu einer Notbremsung veranlasst, in dessen Rahmen das Fahrzeug nach rechts
- Amtsgerichts Mitte in Berlin entstanden sind. Im Übrigen werden die Kosten dieser Instanz
LSG Berlin-Brandenburg - L 7 KA 30/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 21.11.2007
- Inhalt
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- . O.). Zu Recht hat der Beklagte in allen betroffenen Quartalen bei den konservierend-chirurgischen
- . 48). Dem werden die vom Beklagten festgelegten Grenzwerte - in den Quartalen II/1995 bis I/1996 mit
- 60 % über dem Fallkostenwert und im I. Quartal 1995 in der Einzelposition Cp mit 131,59 % und bei
- Vit E mit 100 % über dem Durchschnitt aller abrechnenden Vertragszahnärzte - gerecht. In allen hier
- Beklagte zu Recht von der Vermutung der Unwirtschaftlichkeit ausgegangen ist. Gründe für eine abweichende
BGH - V ZR 268/05
Bundesgerichtshof vom 14.07.1992
- Inhalt
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- des Rechts im - dazu anzulegenden - Gebäudegrundbuch erforderlich. Daran fehlt es. Auch die später
- im Wege der Übereignung an den Grundstückseigentümer nach § 929 Satz 2 BGB. c) Seitdem ist die
- -Räntsch, die Richterin Dr. Stresemann und den Richter Dr. Czub für Recht erkannt: Auf die Revision
- mit Bindungswirkung für die Parteien fest. Jedenfalls hätten die Parteien Grundstück und Gebäude in
- Auslegung einer Willenserklärung kann im Revisionsverfahren nur beschränkt überprüft werden (st. Rspr
OLG Hamm - II-2 WF 201/10
Oberlandesgericht Hamm vom 09.11.2010
- Inhalt
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- . Eine Kostenentscheidung ist im Hinblick auf §§ 76 II FamFG, 127 IV ZPO nicht veranlasst. 20
- ist die sofortige Beschwerde allerdings nicht begründet. 8Zu Recht hat das Amtsgericht den
- 30.07.2010, mit der sie ihr Begehren weiterverfolgt. 3 II. 56A. Das Rechtsmittel der Antragstellerin vom
- 30.07.2010 ist als sofortige Beschwerde nach §§ 76 II FamFG, 127 II S. 2 ZPO statthaft. 7Es ist
- zulässig, insbesondere fristgerecht gemäß §§ 76 II FamFG, 127 II S. 3 ZPO eingelegt worden. In der Sache
OLG Brandenburg - 4 U 131/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 28.07.2006
- Inhalt
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- € gegen den Verein N. e.V. im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben …straße 5 in P. hat. 2Der Verein ist dem
- vorauszuzahlen. II. 22 Die Berufung ist zulässig; in der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. 23 1. Eine
- zwischen der Beklagten und dem Streithelfer reicht in den Bereich des Klägers hinein, da dieser gegenüber
- 19.03.2003 mit dem Streithelfer einen Zuwendungsvertrag. Hiernach war der Streithelfer verpflichtet, in
- in Höhe von 137.606, 87 € freizustellen (insoweit ist das Urteil rechtskräftig). 6Im Übrigen wird auf
BGH - I ZR 98/05
Bundesgerichtshof vom 03.05.2007
- Inhalt
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- zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin ist Transportversicherer der S. GmbH in Düsseldorf
- . Dr. Bornkamm und die Richter Pokrant, Prof. Dr. Büscher, Dr. Bergmann und Dr. Kirchhoff für Recht
- Beklagte zu 2 als deren persönlich haftende Gesellschafterin aus abgetretenem und übergegangenem Recht der
- Versenderin der Beklagten zu 1 sechs Pakete mit Computermaterialien im Gesamtwert von 20.565 DM
- 1 drei Pakete mit Computermaterialien im Gesamtwert von 17.287,50 DM (8.838,96 €) zur Beförderung
50 % Mithaftung oder mehr des Vorfahrtsberechtigten bei Blinken und Weiterfahren ohne Abbiegen
Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 23.01.2014
- Inhalt
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- eigentlich vorfahrtsberechtigte Fahrzeugführer mit nach rechts eingeschalteten Fahrtrichtungsanzeiger an
- interessieren könnten:Haftungsabwägung: Blinken ohne Abzubiegen und Vorfahrtsverletzung Wer trotz nach rechts
- Beitrag vom 06.08.2008: In letzter Zeit häufen sich bei mir die Verkehrsunfälle, in denen der
- Fahrzeug eindeutig abbiegt. Andernfalls droht eine erhebliche Mithaftung. Ist nur der
- biegt nicht ab: 25 % Haftung Das AG Heinsberg hat mit Urteil vom 08.04.2009, Az. 17... Mithaftung
§ 49 VwVfG
Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
- Inhalt
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- Gründen ein Widerruf unzulässig ist.(2) Ein rechtmäßiger begünstigender
- unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, au
- Verwaltungsakt darf, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für
- Verwaltungsakt vorbehalten ist; 2.wenn mit dem Verwaltungsakt eine Auflage verbunden ist und der Beg
- Voraussetzung ist, kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise auch mit
VG Düsseldorf - 3 K 4948/02
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 19.11.2002
- Inhalt
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- leistet. Tatbestand: 12Die Klägerin betreibt unter der Anschrift Y Straße 0 in S ein Heim. Mit
- nach § 5 Abs. 2 HeimPersV zu treffen. Zu Recht weist die Beklagte darauf hin, dass sie auf Grund der
- Unterschreitung der Fachkraftquote eine ordnungsgemäße Versorgung der Heimbewohner möglich ist. Im Übrigen
- macht die Beklagte zu Recht geltend, dass es an einer besonderen Situation mangelt, die ausnahmsweise
- Mindestanforderungen im Regelfall eingehalten werden, ist darüber hinaus nicht rechtfertigungsbedürftig. 18Die
Die wiederkehrende Problematik bei Einfuhrabgaben: Vertrauensschutz bei unverbindlichen Tarifauskünften?
martina heck vom 02.09.2013
- Inhalt
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- Veröffentlichung im Amtsblatt das einzige positive Recht in der Union sind, welches nicht zu kennen
- niemand für sich geltend machen kann, ist vom Europäischen Gerichtshof in jenen Entscheidungen nicht
- das Finanzgericht Hamburg zu Recht verneint. Aus dem vom Finanzgericht Hamburg für seine Entscheidung
- Sorgfalt” gehandelt, nicht gefolgt werden. Wie der erkennende Senat mit Urteil in BFHE 205, 366
- . Mißlich ist es dabei immer, wenn zuvor anderslautende – unverbindliche – Auskünfte des Hauptzollamtes zur
Pferde auf dem Gnadenhof sind steuerrechtlich (teure) Freizeitpferde
martina heck vom 15.01.2015
- Inhalt
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- . Zu Recht hat das Finanzgericht in der Folge aber dargelegt, dass diese Abweichung im Streitfall
- nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist, hat das Finanzgericht Nürnberg zu Recht erkannt, dass die
- ) handelt. Der Kläger ist Landwirt. Auf seinem landwirtschaftlichen Anwesen betrieb er in den Jahren 2005
- nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nämlich zu Recht entschieden, dass die streitbefangenen
- erbrachten streitbefangenen Leistungen nicht anwendbar ist. Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG in der in den
BGH - II ZR 294/04
Bundesgerichtshof vom 09.01.2006
- Inhalt
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- Abschrift BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 294/04 vom 9. Januar 2006 in dem Rechtsstreit Der II
- Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Der von der
- Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 6. Zivilsenats des
- Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2004 wird zurückgewiesen, weil keiner der im Gesetz (§ 543 Abs. 2 ZPO
- Beklagten nicht ausgeschöpfte Betrag im Rahmen des Zwei-Konten-Modells kann im Betragsverfahren
Anhörung des Versicherungsnehmers zum Beweis eines Diebstahls in der KFZ-Kaskoversicherung
Rechtsexperte Christian Luber vom 07.06.2017
- Inhalt
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- Amtsgericht gab der Teilkaskoversicherung Recht und wies die Klage ab. Auf die hiergegen eingelegte
- mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit ü
- Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht! Kontakt 
- gem. § 141 ZPO führen.Das Landgericht München I als Berufungsinstanz hat mit Datum
- Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im
Merkzeichen G bei krankhaft starker Hitzeunverträglichkeit
Thorsten Blaufelder vom 23.04.2015
- Inhalt
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- . Das LSG gab ihm nun recht. Bei dem Kläger liege eine erhebliche Beeinträchtigung der BewegungsfÃ
- ) in Kassel zu. Bildnachweis: © Fotowerk – Fotolia.com Konflikte sind alltäglich. Wichtig ist der
- Eine krankhaft bedingte starke Hitzeunverträglichkeit kann das Gehvermögen Schwerbehinderter im
- Tagen auftreten, können Betroffene damit das Merkzeichen G in ihrem Schwerbehindertenausweis
- beanspruchen, entschied Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (LSG) in Schleswig in einem aktuell
Betriebsrat kann Dauereinsatz von Leiharbeitern verhindern
Thorsten Blaufelder vom 15.01.2014
- Inhalt
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- Sanktionen festgelegt werden, liege nach EU-Recht in der Hand der einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Bildnachweis: © sabine voigt – Fotolia.com
- hierfür verweigern. Denn nach der europäischen Leiharbeitsrichtlinie und nach deutschem Arbeitsrecht ist
- zumindest seit Dezember 2011 der Einsatz von Leiharbeitern in einem Entleihbetrieb nur
- “vorübergehend” erlaubt, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in Kiel in einem am
- Dienstag, 14.01.2014, bekanntgegebenen Beschluss vom 08.01.2014 (AZ: 3 TaBV 43/13). Im konkreten Fall war