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OVG Nordrhein-Westfalen - 12 B 800/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.06.2006
- Inhalt
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- anzuordnen, ist sie den diesbezüglichen Ausführungen im angefochtenen Beschluss mit der Beschwerde
- auch zu Recht das Vorliegen „gewichtiger Anhaltspunkte" im o.g. Sinne angenommen. Dabei sind im
- . § 114 Satz 1 ZPO) abzulehnen. 3Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Es ist auch im Lichte des
- Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes negativ beschieden hat. 4Soweit die Antragstellerin mit ihrem - im
- nicht substantiiert entgegengetreten. Im Übrigen erweist sich die angefochtene Entscheidung auch in der
BGH - IX ZB 35/03
Bundesgerichtshof vom 16.10.2003
- Inhalt
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- . 32). In einem solchen Fall besteht von Rechts wegen kein Zweifel darüber, welches Rechtsmittel
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 35/03 vom 16. Oktober 2003 in dem Insolvenzverfahren Der IX
- denen eine Rechtsmittelbelehrung gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch aus dem im Zivilprozeßrecht
- § 511 Rn. 30 f). Dasselbe gilt, wenn unklar ist, in welcher Funktion das Gericht entschieden hat (BGH
- Beschwerdeführerin vom 30. Dezember 2002 in zutreffender Weise als unzulässig behandelt. Es ist dabei
OLG Düsseldorf - I-2 U 53/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 27.03.2008
- Inhalt
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- im Internetauftritt mit folgenden Bemerkungen beworben worden ist: 7"Dieses EU-Importprodukt ist im
- Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (§ 543 Abs. 2 ZPO). R1 R2 R3 61
- Sicherheit in gleicher Höhe leistet. IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf
- 1.700.000,00 € festgesetzt. G r ü n d e : 1I. 23Die Klägerin ist eingetragene Inhaberin des mit Wirkung u. a
- Beklagte zu 1., deren Geschäftsführer der Beklagte zu 2. ist, vertreibt Generikaprodukte im Bereich der
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 B 2002/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.12.1999
- Inhalt
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- es zu Recht abgelehnt hat, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung die Besetzung der
- -, Recht im Amt 1999, 253, = Deutsches Verwaltungsblatt 1999, 934, ausgeführt, leistungsfremde
- an dem Gymnasium in T. ausgeschriebenen Beförderungsstelle der Besoldungsgruppe A 14 BBesO mit der
- das Gymnasium in T. entschieden und damit den für das Schuljahr 1999/2000 errechneten Bedarf im Fach
- , stehen im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats. Vgl. etwa OVG NRW, Beschluß vom 4
Keine Erwerbsminderungsrente wegen zusätzlichem Analphabetismus
martina heck vom 21.08.2012
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- Voraussetzung erfüllt ist, hat das Bundessozialgericht bereits zum Parallelproblem im Recht der Renten
- (quantitatives) Leistungsvermögen uneingeschränkt erhalten ist. Zu Recht hat das Landessozialgericht
- anderen gerade im konkreten Einzelfall die Gefahr verbunden ist, dass der Versicherte auf in Wahrheit
- ausnahmsweise notwendig machen könnte, den Ausschluss eines Rechts auf Rente nicht lediglich abstrakt mit
- , dass doch Erwerbsminderungrente zu bewilligen ist, hatte das Bundessozialgericht zu entscheiden. In
Anbieter muss Spieler Verluste aus Online-Glücksspiel zurückzahlen
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 19.10.2021
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- Mandanten zurückgeholt. Die beklagte Gesellschaft Electraworks Ltd. mit Sitz in Gibraltar h
- Juli 2021 war Online-Glücksspiel in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. „Mit
- zudem deutlich, dass das deutsche Verbot des Online-Glücksspiels im Einklang mit europäischem
- Recht stehe. Auch durch eine etwaige Duldung werde das Verbot nicht außer Kraft gesetzt. 
- ;cksspiel im Internet verstoßen München, 19.10.2021. Mehr als 26.000 Euro hatte ein
Keine Sippenhaft bei Hartz-IV-Sanktionen!
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 03.12.2014
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- sie die Gesamtmiete nicht bezahlen. Der 14. Senat des BSG gab ihnen im Wesentlichen recht. Würden
- ist der richtige Umgang mit ihnen und die Wahl der passenden Konfliktlösungsmethode. Darüber informiert dieses kurze Video:
- Wird die Hartz-IV-Leistung wegen „mangelnder Arbeitsbereitschaft“ eines heranwachsenden
- Arbeitslosen zusammengestrichen, müssen die im selben Haushalt lebenden Eltern dessen Kindergeld für die
- Begleichung seines Anteils zu den Unterkunftskosten verwenden. Ansonsten aber darf das Jobcenter mit der
LSG Nordrhein-Westfalen - L 9 B 12/06 AS ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 28.03.2006
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- auch eine Beschneidung seiner Rechte dar, ihn in diesem Zusammenhang auf die Einsparmöglichkeit der
- Antragsteller, der seit 01.01.2005 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Alg II - bezieht, mit
- Unterkunft zu suchen. Er mietete daraufhin mit Wirkung ab 01.04.2005 eine Wohnung im Hause I Str. 0
- Erstausstattung für eine Wohnung im Sinne des § 23 Absatz 3 SGB II. Hiergegen erhob der Antragsteller am
- wies den Widerspruch mit Bescheid vom 18.04.2005 zurück. Sie vertrat im Wesentlichen die Auffassung
VG Düsseldorf - 2 K 4552/03
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 06.05.2005
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- einzulegen. 62Auch im Recht des öffentlichen Dienstes beansprucht der in § 839 Abs. 3 BGB enthaltene
- SGB IX regelt Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen. Nach Abs. 2 Satz 1
- an die Bezirksregierung N. Sie bewarb sich in der Folge auf eine von der Bezirksregierung E im
- Februar 2003 ausgeschriebene Stelle für die Sekundarstufe II am T-Gymnasium in E (Ausschreibungsnummer: 1
- -GY-403-164458). Die Stelle war ausgeschrieben für die Sekundarstufe II mit der Fächerkombination
Kein Anspruch auf Nachbesichtigung
Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 31.08.2011
- Inhalt
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- /news09_2008_punkt2.pdf heruntergeladen werden. Veröffentlicht ist die Entscheidung in DV 2/2008, S. 79
- Entscheidungen hin, die ebenfalls kein Recht auf Nachbesichtigung annehmen: LG München I Urt. vom 20.12.1990
- seinem Urteil vom 10.12.2010, Az. 408 C 5293/10, entschieden, dass es grundsätzlich kein Recht auf
- Beitrag vom 27.12.2010: Die ARGE Verkehrsrecht teilt mit: Kein Anspruch auf Nachbesichtigung des
- 1476/03 - Update 27.12.2010: Nach einer Mitteilung von Captain HUK hat auch das AG Hannover in
OLG Hamm - 3 Ws 185/07
Oberlandesgericht Hamm vom 16.08.2007
- Inhalt
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- Strafvollstreckungskammer hat dem Verurteilten in dem angefochtenen Beschluss im Ergebnis zu Recht die für eine
- 2007 mit näheren Ausführungen begründet worden ist. 15Die Generalstaatsanwaltschaft hat in ihrer
- Verlusterlebnisse mit versteckter, verhaltener, aber offenbar recht nachhaltiger destruktiver Wut und einer recht
- lebte mit diesem in einer neu bezogenen Wohnung. Am Tattage verschaffte sich der Verurteilte mit einem
- , jedoch mit dependenten, unreifen Zügen. Der Verurteilte habe sich in Tests als betont normal
§ 19 LAP-gntDBWVV 2005
Praktika
- Inhalt
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- älle werden sie besonders in der Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften und in den
- (1) In den Praktika werden die Anwärterinnen und Anwärter in Schwerpunktbereichen der
- Laufbahn mit den wesentlichen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung vertraut gemacht. Anhand praktischer F
- Fortbildungsveranstaltungen, die ihrer Ausbildung förderlich sind, teilnehmen und Gelegenheit erhalten, sich im
- Vortrag und in der Verhandlungsführung zu üben.(2) Tätigkeiten, die nicht dem Ziel der
§ 1 UrhUSAG
- Inhalt
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- an Werken der Literatur, der Kunst und der Photographie, im Hinblick auf die in den Vereinigten
- Rechte unberührt, die ein anderer durch die Vervielfältigung oder Verbreitung eines solchen
- , in der Bundesrepublik Deutschland den gesetzlichen Schutz in dem in dem Übereinkommen vom 15
- . Januar 1892 (Reichsgesetzbl. S. 473) bezeichneten Umfang. Dies gilt insbesondere auch für die in
§ 88a VAG
Unterrichtung der Gläubiger
- Inhalt
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- betreffenden Vertrag bzw. das entsprechende Geschäft.(2) Ist ein bekannter Gläubiger mit gewö
- Rechtswirkung mehr entfalten und7.die Rechte und Pflichten der Versicherten in Bezug auf den
- (1) Mit dem Eröffnungsbeschluss ist den Gläubigern ein Formblatt zu übersenden, das
- wird vom Bundesministerium der Justiz im Bundesanzeiger veröffentlicht und enthält
- Direktanspruch gegen den Versicherer, so ist er in einer Amtssprache des Mitglied- oder
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 C 38/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2006
- Inhalt
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- Verwaltungsgericht zu Recht nicht auf das dahingehende Vorbringen eingegangen ist sowie ob es vorliegend in der
- einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an der RWTH Aachen im
- vereinbar gehalten mit den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 22. Oktober 1991 - 1
- über die Lehrverpflichtungsermäßigung nicht mit völliger Sicherheit und nicht in vollem Umfang
- erwarten ist. So ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeit-Angestellter u.a. mit ambulanter