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SozG Detmold - S 20 R 91/07
Sozialgericht Detmold vom 24.07.2007
- Inhalt
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- Bezug genommen wird, für schlüssig und begründet. Die Entscheidung ist zu Recht in der Literatur
- 27entgegenzuwirken (BT-Drucksache 14/4230, S. 26 Nr. 22 ). Insofern ist dem BSG Recht zu geben, dass eine
- Abs. 2 Satz 3 SGB VI, der im Zusammenhang mit § 77 Abs. 3 SGB VI stehe. Ohne diesen Satz würde der
- rechtmäßig und beschweren den Kläger nicht im Sinne des § 54 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) in
- -men abhängig ist. Das Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente wird
BFH - X R 25/11
Bundesfinanzhof vom 12.12.2013
- Inhalt
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- " abgegolten. Zu Recht ist das FG davon ausgegangen, dass mit dieser Umschreibung die
- verweist der Senat auf seine grundlegenden Ausführungen im Urteil in BFHE 234, 239, BStBl II 2012, 856
- Versicherungsvertreters vereinbart werden (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2010, 860, unter II.3.). Im
- getroffenen Regelung über die Bestandspflege liefert erst recht die allgemeine Regelung in § 3 Nr. 1 des
- Berücksichtigung von Erfahrungswerten im einzelnen Vertrag erstmals mit Betreuungsmaßnahmen zu rechnen ist. 46b
OLG Köln - 2 W 95/03
Oberlandesgericht Köln vom 02.10.2003
- Inhalt
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- ausgeschlossen ist, bei der Bestimmung des Erbteils nicht mitzuzählen. Das Landgericht hat jedoch zu Recht
- lassen, so lange offen ist, ob und in welcher Höhe der Bürger überhaupt in Anspruch genommen wird
- Hausrat (270,00 EUR) zu Recht außen vor gelassen hat, weil diese Positionen von dem Antragsteller
- Anspruch genommen werden oder die Inanspruchnahme unmittelbar bevorsteht. In diesem Fall ist das
- ausgegangen werden, dass derzeit noch völlig ungeklärt ist, ob und wenn ja in welcher Höhe die
§ 123 PatG
- Inhalt
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- Wiedereinsetzung wieder in Kraft tritt.(7) Ein Recht nach Absatz 5 steht auch demjenigen zu, der im
- Handlung zu beschließen hat.(4) Die Wiedereinsetzung ist unanfechtbar.(5) Wer im Inland in gutem
- hat, ist auf Antrag wieder in den vorigen Stand einzusetzen. Dies gilt nicht für die Frist 1
- eine Priorität nach § 7 Abs. 2 und § 40 in Anspruch genommen werden kann. (2) Die
- enthalten; diese sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen
LAG Rheinland-Pfalz - 10 Sa 637/04
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 20.04.2005
- Inhalt
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- §§ 57 a bis 57 e HRG - mit dem vorherigen Recht übereinstimmt. Aufgrund der kurzen Zeitspanne von
- Befristung wird in § 5 dieses Vertrages auf § 57 b Abs. 2 Nr. 3 HRG verwiesen. Mit Begleitschreiben vom
- betroffen, da diese Norm mit dem 6. HRGÄndG in das Gesetz eingefügt worden sei. Hielte man in Folge der
- immerhin noch nach altem Recht die Zulässigkeit der Befristung zu prüfen. Hiernach wäre zwar die
- Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im
LG Bonn - 14 O 211/02
Landgericht Bonn vom 04.11.2004
- Inhalt
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- Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Der in der
- 14.07.1992, Anlage zur Klageschrift - ist der 1 jetzige Alleingeschäftsführer I mit einem Anteil von
- abberufen worden. Der Dienstvertrag mit Herrn I aus dem Jahr 1992 (Anlage B 2) weist im § 3 u. a. aus: "Der
- , dass der Beschluss aus formellen Gründen nicht anfechtbar ist. 4Der Kläger hält den Beschluss in
- . Entscheidungsgründe: 11Die Klage ist begründet. 1213Auf den Antrag des Klägers hin ist der in der
LSG Bayern - L 5 R 415/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 06.02.2007
- Inhalt
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- Rekonstruktion der Rotatorenmanschettenmuskulatur rechts im Jahr 2001 ist die rechte Schulter in ihrer
- zurücklegen. Daraufhin wies das Sozialgericht die Klage am 08.07.2003 ab. Im Berufungsverfahren ist nach
- Einholung eines Befundberichts von Dr.J. Dr.H. , Chefarzt im Krankenhaus N. , mit der Erstellung eines
- für vier Monate vollständig aufgehoben gewesen. Im Übrigen könne die Klägerin leichte Arbeiten mit
- seinen im Wesentlichen identisch. Am 20.02.2006 ist die Klägerin an der linken Schulter operiert worden
§ 52 PfandBG
Fortgeltende Bestimmungen des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des
Schiffsbankgesetzes
- Inhalt
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- noch in Geltung sind, auf Rechte anwendbar bleiben, die vor Inkrafttreten des bezeichneten Gesetzes in
- (1) Wird für eine Forderung, die in ausländischer Währung zu zahlen ist, eine
- Schiffsbankgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7628-2-1, verö
- Schiffshypothek in das Schiffsregister eingetragen, so kann der Geldbetrag der Forderung und etwaiger
- Nebenleistungen oder der Höchstbetrag, bis zu dem das Schiff haften soll, in ausländischer W
§ 9 SchSiMeistPrV
Optionale Qualifikation
- Inhalt
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- (1) Es ist auch eine Prüfung in "Selbstständige Betriebsführung von
- Buchführung sowie beim Jahresabschluss und dessen Bewertung. (3) Die Qualifikation ist im
- , insbesondere der Bestimmungen des bürgerlichen Rechts, des Mahn- und Klageverfahrens, der
- Sicherheitsdienstleistungsunternehmen" möglich. Zu dieser gesonderten Prüfung ist zuzulassen, wer die Pr
- Rechtsvorschriften auf Grund des § 46 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes bestanden hat.(2) Im Rahmen der Pr
§ 66 BNatSchG 2009
Vorkaufsrecht
- Inhalt
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- öffentlichen Rechts und anerkannten Naturschutzvereinigungen ausgeübt werden.(5) Abweichende Vorschriften der Länder bleiben unberührt.
- ist.(2) Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn dies aus Gründen des Naturschutzes
- (1) Den Ländern steht ein Vorkaufsrecht zu an Grundstücken, 1.die in Nationalparken
- ück erstreckt, wenn ihm der weitere Verbleib in seinem Eigentum wirtschaftlich nicht zuzumuten
- und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorge erforderlich ist.(3) Das
LSG Bayern - L 5 KR 257/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 05.04.2005
- Inhalt
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- Selbständigkeit gewertet. Im gleichen Sinn muss das Recht der Klägerin zu 3) gewertet werden
- . Auch nach der Auftragserteilung stehe ihr noch das Recht zu, den Auftrag abzulehnen bzw. das
- ), der 1949 geboren ist und seinen letzten Rentenversicherungsbeitrag im Juli 1993 entrichtet hat
- Arbeitsorganisation, die insgesamt alle Kunden im jeweiligen Einsatzgebiet innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne mit
- , hat die Beklagte mit Bescheid vom 20.08.2003 den Bescheid vom 14.06.2001 in der Gestalt des
FG Hessen - 6 K 3787/05
Hessisches Finanzgericht vom 07.11.2006
- Inhalt
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- zu Recht nicht anerkannt. 24 Im Falle der am 23.11.2000 an die Fa. G., Spanien, (einem
- Ausdruck bringt, ist die geltend gemachte Steuerfreiheit zu Recht nicht anerkannt worden. Das
- Hand der Rechnung "A". 5Die Klägerin ist der Auffassung, sie habe der Betriebsprüfung in allen noch
- . Entscheidungsgründe 17 Die Klage ist unbegründet. Das FA hat der Klägerin in allen Streitfällen die
- geltend gemachte Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen zu Recht versagt. 18 § 4 Nr
SozG Lüneburg - S 3 U 161/07
Sozialgericht Lüneburg vom 07.10.2008
- Inhalt
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- der Streitwertfestsetzung zugelassen. Im Übrigen ist der Beschluss nicht mit der Beschwerde
- als dass der Kläger auch Versicherter im Sinne des § 183 SGG ist, der in den Genuss des Schutzes
- SGG genannten Personen mit der Folge, dass das Verfahren für ihn gerichtskostenfrei ist. Für diesen
- Verfahren u. a. in seiner Eigenschaft als Versicherter im Sinne des § 183 S. 1 SGG beteiligt. Seine
- im Vergleich zu den übrigen Sozialversicherungs-zweigen aus und rechtfertigt es, die Unternehmer in
§ 18 EUAHiG
Informationsübermittlung an Drittstaaten
- Inhalt
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- ;ssig ist.(2) Das zentrale Verbindungsbüro kann die im Einklang mit diesem Gesetz erhaltenen
- die Anwendung und Durchsetzung des deutschen Rechts über die in § 1 genannten Steuern
- Informationen an einen Drittstaat weitergeben, wenn 1.die Weitergabe im Einklang mit den deutschen
- Mitgliedstaat, von dem die Informationen stammen, mit der Weitergabe einverstanden ist und4.sich der Drittstaat zum Informationsaustausch verpflichtet hat.
- (1) Erhält das zentrale Verbindungsbüro von einem Drittstaat Informationen, die für
§ 19 EUAHiG
Datenschutz und Zweckbestimmung
- Inhalt
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- Vorschriften über die Rechte der Personen, gegen die sich das jeweilige Verfahren richtet, und Zeugen in
- Verwertung im Zusammenhang mit Gerichts- und Verwaltungsverfahren, die Sanktionen wegen Nichtbeachtung
- (1) Die Informationen, die im Rahmen dieses Gesetzes an Deutschland übermittelt werden
- werden: 1.zur Anwendung und Durchsetzung des innerstaatlichen Steuerrechts über die in § 1
- , ist die Einwilligung des anderen Mitgliedstaats einzuholen.