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SozG Detmold - S 20 R 91/07

Sozialgericht Detmold vom 24.07.2007
Inhalt
  • Bezug genommen wird, für schlüssig und begründet. Die Entscheidung ist zu Recht in der Literatur
  • 27entgegenzuwirken (BT-Drucksache 14/4230, S. 26 Nr. 22 ). Insofern ist dem BSG Recht zu geben, dass eine
  • Abs. 2 Satz 3 SGB VI, der im Zusammenhang mit § 77 Abs. 3 SGB VI stehe. Ohne diesen Satz würde der
  • rechtmäßig und beschweren den Kläger nicht im Sinne des § 54 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) in
  • -men abhängig ist. Das Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente wird

BFH - X R 25/11

Bundesfinanzhof vom 12.12.2013
Inhalt
  • " abgegolten. Zu Recht ist das FG davon ausgegangen, dass mit dieser Umschreibung die
  • verweist der Senat auf seine grundlegenden Ausführungen im Urteil in BFHE 234, 239, BStBl II 2012, 856
  • Versicherungsvertreters vereinbart werden (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2010, 860, unter II.3.). Im
  • getroffenen Regelung über die Bestandspflege liefert erst recht die allgemeine Regelung in § 3 Nr. 1 des
  • Berücksichtigung von Erfahrungswerten im einzelnen Vertrag erstmals mit Betreuungsmaßnahmen zu rechnen ist. 46b

OLG Köln - 2 W 95/03

Oberlandesgericht Köln vom 02.10.2003
Inhalt
  • ausgeschlossen ist, bei der Bestimmung des Erbteils nicht mitzuzählen. Das Landgericht hat jedoch zu Recht
  • lassen, so lange offen ist, ob und in welcher Höhe der Bürger überhaupt in Anspruch genommen wird
  • Hausrat (270,00 EUR) zu Recht außen vor gelassen hat, weil diese Positionen von dem Antragsteller
  • Anspruch genommen werden oder die Inanspruchnahme unmittelbar bevorsteht. In diesem Fall ist das
  • ausgegangen werden, dass derzeit noch völlig ungeklärt ist, ob und wenn ja in welcher Höhe die

§ 123 PatG

Inhalt
  • Wiedereinsetzung wieder in Kraft tritt.(7) Ein Recht nach Absatz 5 steht auch demjenigen zu, der im
  • Handlung zu beschließen hat.(4) Die Wiedereinsetzung ist unanfechtbar.(5) Wer im Inland in gutem
  • hat, ist auf Antrag wieder in den vorigen Stand einzusetzen. Dies gilt nicht für die Frist 1
  • eine Priorität nach § 7 Abs. 2 und § 40 in Anspruch genommen werden kann. (2) Die
  • enthalten; diese sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen

LAG Rheinland-Pfalz - 10 Sa 637/04

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 20.04.2005
Inhalt
  • §§ 57 a bis 57 e HRG - mit dem vorherigen Recht übereinstimmt. Aufgrund der kurzen Zeitspanne von
  • Befristung wird in § 5 dieses Vertrages auf § 57 b Abs. 2 Nr. 3 HRG verwiesen. Mit Begleitschreiben vom
  • betroffen, da diese Norm mit dem 6. HRGÄndG in das Gesetz eingefügt worden sei. Hielte man in Folge der
  • immerhin noch nach altem Recht die Zulässigkeit der Befristung zu prüfen. Hiernach wäre zwar die
  • Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im

LG Bonn - 14 O 211/02

Landgericht Bonn vom 04.11.2004
Inhalt
  • Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Der in der
  • 14.07.1992, Anlage zur Klageschrift - ist der 1 jetzige Alleingeschäftsführer I mit einem Anteil von
  • abberufen worden. Der Dienstvertrag mit Herrn I aus dem Jahr 1992 (Anlage B 2) weist im § 3 u. a. aus: "Der
  • , dass der Beschluss aus formellen Gründen nicht anfechtbar ist. 4Der Kläger hält den Beschluss in
  • . Entscheidungsgründe: 11Die Klage ist begründet. 1213Auf den Antrag des Klägers hin ist der in der

LSG Bayern - L 5 R 415/03

Bayerisches Landessozialgericht vom 06.02.2007
Inhalt
  • Rekonstruktion der Rotatorenmanschettenmuskulatur rechts im Jahr 2001 ist die rechte Schulter in ihrer
  • zurücklegen. Daraufhin wies das Sozialgericht die Klage am 08.07.2003 ab. Im Berufungsverfahren ist nach
  • Einholung eines Befundberichts von Dr.J. Dr.H. , Chefarzt im Krankenhaus N. , mit der Erstellung eines
  • für vier Monate vollständig aufgehoben gewesen. Im Übrigen könne die Klägerin leichte Arbeiten mit
  • seinen im Wesentlichen identisch. Am 20.02.2006 ist die Klägerin an der linken Schulter operiert worden

§ 52 PfandBG

Fortgeltende Bestimmungen des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Schiffsbankgesetzes
Inhalt
  • noch in Geltung sind, auf Rechte anwendbar bleiben, die vor Inkrafttreten des bezeichneten Gesetzes in
  • (1) Wird für eine Forderung, die in ausländischer Währung zu zahlen ist, eine
  • Schiffsbankgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7628-2-1, verö
  • Schiffshypothek in das Schiffsregister eingetragen, so kann der Geldbetrag der Forderung und etwaiger
  • Nebenleistungen oder der Höchstbetrag, bis zu dem das Schiff haften soll, in ausländischer W

§ 9 SchSiMeistPrV

Optionale Qualifikation
Inhalt
  • (1) Es ist auch eine Prüfung in "Selbstständige Betriebsführung von
  • Buchführung sowie beim Jahresabschluss und dessen Bewertung. (3) Die Qualifikation ist im
  • , insbesondere der Bestimmungen des bürgerlichen Rechts, des Mahn- und Klageverfahrens, der
  • Sicherheitsdienstleistungsunternehmen" möglich. Zu dieser gesonderten Prüfung ist zuzulassen, wer die Pr
  • Rechtsvorschriften auf Grund des § 46 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes bestanden hat.(2) Im Rahmen der Pr

§ 66 BNatSchG 2009

Vorkaufsrecht
Inhalt
  • öffentlichen Rechts und anerkannten Naturschutzvereinigungen ausgeübt werden.(5) Abweichende Vorschriften der Länder bleiben unberührt.
  • ist.(2) Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn dies aus Gründen des Naturschutzes
  • (1) Den Ländern steht ein Vorkaufsrecht zu an Grundstücken, 1.die in Nationalparken
  • ück erstreckt, wenn ihm der weitere Verbleib in seinem Eigentum wirtschaftlich nicht zuzumuten
  • und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorge erforderlich ist.(3) Das

LSG Bayern - L 5 KR 257/03

Bayerisches Landessozialgericht vom 05.04.2005
Inhalt
  • Selbständigkeit gewertet. Im gleichen Sinn muss das Recht der Klägerin zu 3) gewertet werden
  • . Auch nach der Auftragserteilung stehe ihr noch das Recht zu, den Auftrag abzulehnen bzw. das
  • ), der 1949 geboren ist und seinen letzten Rentenversicherungsbeitrag im Juli 1993 entrichtet hat
  • Arbeitsorganisation, die insgesamt alle Kunden im jeweiligen Einsatzgebiet innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne mit
  • , hat die Beklagte mit Bescheid vom 20.08.2003 den Bescheid vom 14.06.2001 in der Gestalt des

FG Hessen - 6 K 3787/05

Hessisches Finanzgericht vom 07.11.2006
Inhalt
  • zu Recht nicht anerkannt. 24 Im Falle der am 23.11.2000 an die Fa. G., Spanien, (einem
  • Ausdruck bringt, ist die geltend gemachte Steuerfreiheit zu Recht nicht anerkannt worden. Das
  • Hand der Rechnung "A". 5Die Klägerin ist der Auffassung, sie habe der Betriebsprüfung in allen noch
  • . Entscheidungsgründe 17 Die Klage ist unbegründet. Das FA hat der Klägerin in allen Streitfällen die
  • geltend gemachte Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen zu Recht versagt. 18 § 4 Nr

SozG Lüneburg - S 3 U 161/07

Sozialgericht Lüneburg vom 07.10.2008
Inhalt
  • der Streitwertfestsetzung zugelassen. Im Übrigen ist der Beschluss nicht mit der Beschwerde
  • als dass der Kläger auch Versicherter im Sinne des § 183 SGG ist, der in den Genuss des Schutzes
  • SGG genannten Personen mit der Folge, dass das Verfahren für ihn gerichtskostenfrei ist. Für diesen
  • Verfahren u. a. in seiner Eigenschaft als Versicherter im Sinne des § 183 S. 1 SGG beteiligt. Seine
  • im Vergleich zu den übrigen Sozialversicherungs-zweigen aus und rechtfertigt es, die Unternehmer in

§ 18 EUAHiG

Informationsübermittlung an Drittstaaten
Inhalt
  • ;ssig ist.(2) Das zentrale Verbindungsbüro kann die im Einklang mit diesem Gesetz erhaltenen
  • die Anwendung und Durchsetzung des deutschen Rechts über die in § 1 genannten Steuern
  • Informationen an einen Drittstaat weitergeben, wenn 1.die Weitergabe im Einklang mit den deutschen
  • Mitgliedstaat, von dem die Informationen stammen, mit der Weitergabe einverstanden ist und4.sich der Drittstaat zum Informationsaustausch verpflichtet hat.
  • (1) Erhält das zentrale Verbindungsbüro von einem Drittstaat Informationen, die für

§ 19 EUAHiG

Datenschutz und Zweckbestimmung
Inhalt
  • Vorschriften über die Rechte der Personen, gegen die sich das jeweilige Verfahren richtet, und Zeugen in
  • Verwertung im Zusammenhang mit Gerichts- und Verwaltungsverfahren, die Sanktionen wegen Nichtbeachtung
  • (1) Die Informationen, die im Rahmen dieses Gesetzes an Deutschland übermittelt werden
  • werden: 1.zur Anwendung und Durchsetzung des innerstaatlichen Steuerrechts über die in § 1
  • , ist die Einwilligung des anderen Mitgliedstaats einzuholen.