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Einfuhrabgaben bei Entziehung der Ware aus der zollamtlichen Überwachung
martina heck vom 09.07.2014
- Inhalt
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- 05.03.2012 bei der Bestimmungsstelle A gesetzt. Die Beendigung des Versandverfahrens wurde nicht im IT
- beanstanden. Insbesondere ist der Beklagte bei der Ermittlung des Zollwerts zu Recht von der
- Seefrachtbrief findet. Die Klägerin verweist zwar zu Recht darauf, dass es in der Handelsrechnung
- einzig konkreter Angabe abstellt. Ist der in der Handelsrechnung angegebene Preis wiederum
- angegeben wurde. Der Verkaufspreis inkl. Frachtkosten war in der Handelsrechnung mit 10.320 US
SozG Aachen - S 11 R 99/05
Sozialgericht Aachen vom 04.07.2006
- Inhalt
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- Blutkörperchen im Urin. 20Der Kläger ist angesichts dessen in der Lage, körperlich leichte Tätigkeiten
- im Wechsel zwischen Stehen, Gehen und Sitzen in geschlossenen Räumen, ohne Zwangshaltungen und in
- Toilette aufzusuchen. Unter Berücksichtigung der genannten Einschränkungen ist der Kläger in der Lage
- entnehmen. Wenn - wie der Kläger angibt - Durchfälle besonders in zeitlichem Zusammenhang mit der
- Schielen rechts, diskrete bis geringfügige Handkraftminderung links, Zustand nach Schädelbasisbruch 1975
§ 109 SGB 6
Renteninformation und Rentenauskunft
- Inhalt
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- Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten erstellt sind und damit unter
- Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten ohne den Erwerb weiterer
- der im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten stehen. Mit dem Versand der zuletzt
- dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen sowie der Richtigkeit und Vollständigkeit
- Versicherten erteilt werden oder in kürzeren Abständen erfolgen.(2) Die Renteninformation und
LSG Nordrhein-Westfalen - L 1 AL 10/07
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 19.12.2007
- Inhalt
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- Kumulation nur in recht engen Grenzen denkbar sei, wohingegen die Arbeitslosigkeit auf vielerlei Arten
- . Entscheidungsgründe: 14Die zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet. Das SG hat zu Recht
- zustehenden Anspruchs geltend zu machen ist, um dieses Recht nicht zu verlieren. Ist danach aber die
- fortwirkender Alg-Antrag zu sehen ist (vgl. Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, § 147 Rdnr. 70 m.w.N
- Fortbestehen des Alg-Anspruchs unschädliche Unterbrechung eingetreten ist. 21 Der Kläger hat auch in
LSG Bayern - L 19 RJ 257/99
Bayerisches Landessozialgericht vom 19.07.2000
- Inhalt
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- habe die Witwenrente der Klägerin zu Recht mit Wirkung für die Vergangenheit neu feststellen dürfen
- gemachten Verlustabzug habe die Beklagte zu Recht nicht in die Einkommensberechnung einbezogen, weil es
- Sonderausgaben abziehbar ist, im Rahmen des § 15 SGB IV als Einkommen anzurechnen und nicht abzuziehen ist
- nicht den eigentlichen Gewinn, der maßgebendes Arbeitskommen im Sinne des § 15 SGB IV ist. Ein
- lassen. Dies hat die Beklagte im angefochtenen Bescheid zu Recht festgestellt. Entgegen dem Vortrag der
LSG Sachsen - L 2 U 82/00
Sächsisches Landessozialgericht vom 28.11.2001
- Inhalt
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- nach rechts in Höhe LWK 5/S1 mit Osteochondrose, ansonsten keine Auffälligkeiten. In einer
- der dorso-laterale Bandscheibenvorfall nach recht im Bereich l5/S1 noch vorhanden, aber nicht mehr
- nebeneinander (Mit)Ursachen im Rechtssinne, wenn beide in ihrer Bedeutung und Tragweite beim Eintritt des
- , der Kläger habe von Mai 1978 bis Dezember 1990 in etwa 20 % seiner täglichen Arbeitszeit Lasten mit
- seien hinsichtlich der Belastungsgrößen vergleichbar mit denen der Maurer im Hochbau. Des Weiteren
Hilfe und Tipps bei Anzeige oder polizeilicher Vorladung wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexuellem Missbrauch
Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens vom 17.02.2013
- Inhalt
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- Sexualstrafrecht faktisch ein anderes Recht mit großen Nachteilen für den Sexualtäter im Vergleich zu Tätern
- Recht das sich überwiegend mit der Tat und dem Täter befasst, diesen in den Mittelpunkt der
- häufig zu beobachtendes Phänomen im Sexualstrafrecht ist, dass Opfer tatsächlich nicht Erlebtes mit
- werden können! Die Aussage als Beschuldigter zu verweigern ist ein ureigenes strafprozessuales Recht
- Sexualstrafrecht hat in der heutigen Gesellschaft und im aktuellen Zeitgeist eine nie dagewesene
VG Arnsberg - 12 K 2660/07
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 23.04.2010
- Inhalt
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- am 6. Mai 2008 die Örtlichkeiten in Augenschein genommen und mit den Beteiligten die Sach- und
- ) verwiesen. E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e: 1617Das Gericht entscheidet im Einverständnis mit
- . Oktober 2007 verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten. Zunächst ist klarstellend darauf hinzuweisen
- . Die Anschüttung mit Stützmauer hat eine Höhe von bis zu 0,75 m und konnte somit sowohl nach der im
- Belästigungen im Sinne von § 16 Satz 1 BauO NRW entstehen könnten. 36Sollte tatsächlich in
§ 80 SachenRBerG
Ansprüche wegen Pflichtverletzung
- Inhalt
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- Frist statt der in den §§ 281 und 323 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Rechte
- die folgenden Rechte zu. Der Grundstückseigentümer kann 1.vom Nutzer den Abschluß
- ;ckseigentümer kann über die in Satz 1 bezeichneten Ansprüche hinaus vom Nutzer Ersatz
- Nachfrist an ein Nutzungsentgelt in Höhe des nach dem Abschnitt 2 zu zahlenden Erbbauzinses
- verlangen. Die Regelungen über eine Zinsermäßigung in § 51 sind nicht anzuwenden, auch
§ 4 ERPSchG
- Inhalt
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- -Verwaltungsgesetzes Kreditforderungen und sonstige Rechte in Höhe von 4.650.000.000 Euro als Eigenkapital in
- ) Die einzubringenden Kreditforderungen und sonstige Rechte gehen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes
- des ERP-Sondervermögens wird der Kreditanstalt für Wiederaufbau nach Maßgabe des in
- und dem Wirksamwerden des in § 6 des ERP-Verwaltungsgesetzes genannten Vertrages auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau über.
Anlage 3 Biokraft-NachV
(zu § 33 Absatz 1, § 43 Absatz 1)Inhaltliche Anforderungen an Zertifizierungssysteme
- Inhalt
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- kann die in den Nummern 1 bis 3 genannten Anforderungen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium f
- Zertifizierungssystem benannten Zertifizierungsstelle das Recht einzuräumen, aaa)während der
- )die erforderlichen Auskünfte zu verlangen undeee)Proben zu ziehen;dieses Recht bezieht sich auf
- alle Orte, an denen die Zertifizierungsstelle oder die Schnittstelle im Zusammenhang mit der
- Anforderungen die Schnittstellen einschließlich aller von ihnen mit der Herstellung oder
LAG Köln - 11 Sa 815/07
Landesarbeitsgericht Köln vom 14.12.2007
- Inhalt
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- Voraussetzung für eine Eingruppierung in die Vergütungsgruppe II b BAT ist. 70 [2] Die im Abschnitt A
- Bruttonachzahlungsbeträge zwischen den Vergütungsgruppen IV a BAT und II b BAT beginnend mit dem 16.06.2004, ab dem auf
- hatte der Kläger mit Schreiben vom 30.11.2004 erfolglos seine Eingruppierung in die Vergütungsgruppe II
- Vergütungsgruppen IV a BAT und II b BAT, beginnend mit dem 15.05.2004 ab dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt
- Vergütungsgruppen IV a BAT und II b BAT, beginnend mit dem 15.05.2004 ab dem jeweiligen
LSG Hessen - L 9 S 55/78
Hessisches Landessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- ist, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 7/4599 vom
- Besserstellung der Sachverständigen gegenüber dem bisherigen Recht zu bewirken. Im Gegenteil würde
- stellte. Hierbei ist die Sachverständigenentschädigung nach § 3 ZuSEG mit 380,– DM gemäß
- Verrichtungen gemäß Anlage zu § 5 ZuSEG in Höhe von 257,10 DM angesetzt worden. Der Urkundsbeamte kürzte mit
- werden, wenn in der Anlage nichts anderes bestimmt ist, die Aufwendungen nach §§ 8, 11 ZuSEG
Südfinanz Holding AG – Teil 5
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 28.02.2011
- Inhalt
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- Mandanten haben daher zu Recht ihre Geduld und das Vertrauen in die Erklärungen der Südfinanz verloren
- Südfinanz Holding AG gab im Jahr 2008 Teilschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2015 und einer
- Millionen Euro, aufgeteilt in 250 Tausend Stück mit einem Nennwert in Höhe von je 100,00 Euro
- Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die
- Verzinsung in Höhe von 9,00 % p.a. heraus. Insgesamt sollten Teilschuldverschreibungen i.H.v. € 25
OVG Niedersachsen - 2 LB 364/12
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 08.01.2014
- Inhalt
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- ist weder im Niedersächsischen Schulgesetz noch in anderen Vorschriften gesetzlich definiert. Mit
- Konzept ist von der schülerbeförderungsrechtlich zuständigen Behörde im Zweifel von der mit ihr in der
- ://www. ) heißt es dementsprechend unter „Primary school“: “From H. it is possible to graduate with
- Trägerschaft erfolge danach gerade nicht. Ein unangemessener Eingriff in das Recht der Eltern, zwischen
- Grundschulen verschiedene Bildungsgänge anbieten (anders zum - mit niedersächsischem Recht insoweit