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Eingebildete Schmerzen als Grund für Gehbehinderung
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 18.02.2014
- Inhalt
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- jedoch recht. Sie habe Anspruch auf das „Merkzeichen G“ und damit auf kostenlose Beförderung im
- sei daher tatsächlich in ihrem Gehvermögen eingeschränkt. Gegen die Entscheidung ist Revision beim
- Sind Schwerbehinderte aus psychischen Gründen erheblich in ihrem Gehvermögen eingeschränkt, können
- sie Anspruch auf das „Merkzeichen G“ in ihrem Schwerbehindertenausweis haben. Dies gilt zumindest
- -Westfalen in Essen in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 16.10.2013 (AZ: L 10 SB 154/12
LSG Nordrhein-Westfalen - L 10 P 82/99
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2000
- Inhalt
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- dann auch erfolgt ist - mit diesen sachgerecht auseinanderzusetzen. Im Hinblick auf das auf den
- : täglich im Wochendurchschnitt) abzustellen ist. Aus dem gesamten in einer Woche anfallenden
- des öffentlichen Rechts mit nach außengerichteter unmittelbarer Rechtswirkung, sondern eine bloße
- von der Beklagten vor Erlaß des in die Rechte des Klägers eingreifenden Neufeststellungsbescheides
- Rheinland-Pfalz zur Beklagten. Diese kündigte mit Schreiben vom 30.10.1996 eine Nachuntersuchung im Juli
BGH - V ZB 144/12
Bundesgerichtshof vom 11.07.2013
- Inhalt
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- Umsetzungsspielraum lässt, ist allein auf das nationale Recht abzustellen. Dass Art. 16 der Richtlinie
- ähnliche Konstellation findet sich im deutschen Recht bei der Sicherungsverwahrung, für die ebenfalls
- Vorabentscheidung vorgelegt: Ist es mit Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und
- Abschiebungshäftling gemeinsam mit Strafgefangenen unterzubringen, wenn er in diese gemeinsame Unterbringung
- folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist es mit Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG des
Anlage 2 WaStrÜbgVtrGNtrag 2
Nachtrag zum Zusatzvertrag mit Hamburg
- Inhalt
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- ßen in § 2 des sogenannten Köhlbrandvertrags eingeräumte Recht, Baggerungen zur
- ;bergegangen sind, wie dies für die Wasserflächen in der Unterelbe vor Altona bis Blankenese im
- 12 erhält folgende neue Fassung: "Das Reich überträgt auf das Land Hamburg die Aus
- . 222). Zu §§ 11 und 12 1. Das Reich überträgt die Verwaltung und Unterhaltung des
- der Strom- und Schiffahrtpolizei und trägt insbesondere dafür Sorge, daß ein
LSG Bayern - L 7 B 256/08 AS ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 03.12.2008
- Inhalt
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- nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Form von Arbeitslosengeld (Alg) II. Am
- § 22 Abs. 1 SGB II. Mit einem am 01.04.2008 bei Gericht eingegangenen Schreiben hat der Bf ein auf
- Recht verweist das SG auf die Rechtsprechung des BSG (SozR 4-1500 § 90 Nr. 1), des BVerwG (NJW 99, 2608
- Beschluss des Senats vom 25.09.2008 in dem Verfahren L 7 B 427/08 AS ER ausgeführt ist. Die
- 27.12.2007 hat er beim Sozialgericht Augsburg (SG) beantragt, die Bg im Wege der einstweiligen Anordnung zu
BSG - B 12 RA 7/01 R
Bundessozialgericht vom 23.09.2003
- Inhalt
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- Zuständigkeit der Einzugsstellen ist im Gesetz ausdrücklich und seit dem 1. Januar 1989 in § 28h Abs 2 SGB IV
- angegriffenen Regelungen weder gegen das GG verstießen noch mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft
- Entwurfs zu § 28h SGB IV in BT-Drucks 11/2221 S 24/25). Nach Erlass eines Bescheides der Einzugsstelle sind
- jedoch einen Befreiungsgrund im Sinne des § 6 Abs 1 SGB VI geltend gemacht. Ein solcher ist auch in
- -, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung nur im Rahmen einer
LSG Bayern - L 8 AL 50/00
Bayerisches Landessozialgericht vom 20.04.2001
- Inhalt
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- , in dem sich sieben Gästebetten befänden und das er mit seiner Familie bewohne, im Februar 1990
- zurückzunehmen, soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei seinem Erlass das Recht unrichtig
- sie nicht von der Beklagten zurückgenommen wurden und soweit das materielle Recht in Frage steht
- Erwerbstätigkeit, so dass sie von der Beklagten zu Recht in voller Höhe angerechnet wurden. Die
- ledige Kläger gab im März 1991 an, am 08. bzw. 16.03.1991 geheiratet zu haben. Bereits mit
§ 2 BetrAVStatV 3
Erhebungseinheiten
- Inhalt
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- ;chstens 60.000 Unternehmen mit drei oder mehr tätigen Personen in den Wirtschaftsbereichen: 1
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, sonstige ö
- (1) Die Erhebung im Jahr 1990 erstreckt sich auf eine repräsentative Auswahl von hö
- ;ffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie Unternehmen, deren Arbeitnehmer von einem der in § 18
- ) genannten Versorgungssysteme des öffentlichen Dienstes erfaßt werden.(2) In die Erhebung
§ 40 GeschmMG 2004
Beschränkungen der Rechte aus dem eingetragenen Design
- Inhalt
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- an;4.Einrichtungen in Schiffen und Luftfahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind und nur vorü
- Rechte aus einem eingetragenen Design können nicht geltend gemacht werden gegenüber 1
- .Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;2.Handlungen zu
- Wiedergaben sind mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar, beeinträchtigen
- ;bergehend in das Inland gelangen;5.der Einfuhr von Ersatzteilen und von Zubehör für die
Pishingmails: Deutsche Sprache schwere Sprache
Rechtsanwältin Simone Weber vom 05.05.2012
- Inhalt
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- Heute hatte ich mal wieder eine offensichtliche Pishingmail mit Anhang in meinem Mailpostfach.Was
- <security@onlineupdate.de> An: info@weber….. Betreff: Es muss aktualisieren Sie Ihr Profil
- Ihre Mitarbeit.Copyright © 2012 Visa Europe. Alle Rechte vorbehalten
- unter Pishing zu verstehen ist erläutert wiki ganz gut: http://de.wikipedia.org/wiki/Phishing. Und
- wie immer outeten sich die Versender bereits in der Betreffzeile durch sehr gute Deutschkenntnisse
Aufrechnung und Elterngeldhöhe
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 21.05.2014
- Inhalt
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- Aufrechnung mit einer Rückforderung wegen einer zuvor im Bemessungszeitraum entstandenen Überzahlung
- erloschen ist.Zwar reicht es nicht aus, dass der Erwerbstätige einen Vergütungsanspruch erworben
- Bei der Bestimmung der Höhe des Elterngelds ist auch dann das vollständige, aus den
- zuzurechnen, weil es sich um eine konkrete Gegenleistung für gerade in dieser Zeit geleistete Dienste
- handelt. Daher gehören auch im Bemessungszeitraum durch Aufrechnung nicht zur Auszahlung gelangten
OLG Hamm - 18 U 182/01
Oberlandesgericht Hamm vom 25.07.2002
- Inhalt
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- des nationalen Rechts, wonach diese gemäß § 430 HGB zu ersetzen sind (Frymuth in Frymuth/Thume
- , indem es dort heißt: "Ebenso ist der führende Versicherer bevollmächtigt, mit Verbindlichkeit für die
- VVG ist den Unterlagen, die der Zeuge T im Termin vor dem Landgericht anläßlich seiner Vernehmung
- wenn ein Dritter aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Versicherer in Vorlage tritt und
- Beklagten der Auftragserteilung zu einem festen Kostensatz ist bei dieser Sachlage - insbesondere im
LG Bielefeld - 25 T 762/02
Landgericht Bielefeld vom 28.01.2003
- Inhalt
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- Amtsgericht hat mit dem angefochtenen Beschluß zu Recht den als Erinnerung gemäß § 766 ZPO aufzufassenden
- . Der Gerichtsvollzieher lehnt es zu Recht ab, aus dem vorliegenden Vollstreckungsbescheid vom
- . Vorliegend ist als Zustelladressat in dem Vollstreckungstitel nicht - wie es bei der unstreitigen
- Titel ergibt und in ihm kein gesetzlicher Vertreter bezeichnet ist, zulässig sei, vgl. Zöller-Stöber
- Schuldners im Erkenntnisverfahren führte. Nach alledem war die sofortige Beschwerde mit der
(XXXX) Münz5DMBek 1978-06
- Inhalt
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- , die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.(2) Die Münzen werden ab 16. August 1978 in den
- ünze Stuttgart oben rechts im Feld zwischen Rumpf und Schwinge des Adlers.(8) Der glatte Mü
- Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte in der Staatlichen Münze Stuttgart
- (1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in
- der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung
LG Ravensburg - 6 S 32/02
Landgericht Ravensburg vom 30.01.2003
- Inhalt
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- . Das Amtsgericht hat die Beklagte zu Recht verurteilt, der Klägerin das bezahlte Heimentgelt in Höhe
- Parteien in 2. Instanz nicht vorgetragen. B. 2 Die zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet. 3 I
- Erbin ihres Ehemannes aus §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 1922 Abs. 1 BGB in Verbindung mit §§ 552 Satz 2, 615
- Beklagten gestellt wurden, steht außer Zweifel und ist zwischen den Parteien auch nicht im Streit. 8
- Auch der im Heimvertrag in Bezug genommene Rahmenvertrag (Anlage B 1), der in seinem § 23 Abs. 3