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Eingebildete Schmerzen als Grund für Gehbehinderung

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 18.02.2014
Inhalt
  • jedoch recht. Sie habe Anspruch auf das „Merkzeichen G“ und damit auf kostenlose Beförderung im
  • sei daher tatsächlich in ihrem Gehvermögen eingeschränkt. Gegen die Entscheidung ist Revision beim
  • Sind Schwerbehinderte aus psychischen Gründen erheblich in ihrem Gehvermögen eingeschränkt, können
  • sie Anspruch auf das „Merkzeichen G“ in ihrem Schwerbehindertenausweis haben. Dies gilt zumindest
  • -Westfalen in Essen in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 16.10.2013 (AZ: L 10 SB 154/12

LSG Nordrhein-Westfalen - L 10 P 82/99

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2000
Inhalt
  • dann auch erfolgt ist - mit diesen sachgerecht auseinanderzusetzen. Im Hinblick auf das auf den
  • : täglich im Wochendurchschnitt) abzustellen ist. Aus dem gesamten in einer Woche anfallenden
  • des öffentlichen Rechts mit nach außengerichteter unmittelbarer Rechtswirkung, sondern eine bloße
  • von der Beklagten vor Erlaß des in die Rechte des Klägers eingreifenden Neufeststellungsbescheides
  • Rheinland-Pfalz zur Beklagten. Diese kündigte mit Schreiben vom 30.10.1996 eine Nachuntersuchung im Juli

BGH - V ZB 144/12

Bundesgerichtshof vom 11.07.2013
Inhalt
  • Umsetzungsspielraum lässt, ist allein auf das nationale Recht abzustellen. Dass Art. 16 der Richtlinie
  • ähnliche Konstellation findet sich im deutschen Recht bei der Sicherungsverwahrung, für die ebenfalls
  • Vorabentscheidung vorgelegt: Ist es mit Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und
  • Abschiebungshäftling gemeinsam mit Strafgefangenen unterzubringen, wenn er in diese gemeinsame Unterbringung
  • folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist es mit Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG des

Anlage 2 WaStrÜbgVtrGNtrag 2

Nachtrag zum Zusatzvertrag mit Hamburg
Inhalt
  • ßen in § 2 des sogenannten Köhlbrandvertrags eingeräumte Recht, Baggerungen zur
  • ;bergegangen sind, wie dies für die Wasserflächen in der Unterelbe vor Altona bis Blankenese im
  • 12 erhält folgende neue Fassung: "Das Reich überträgt auf das Land Hamburg die Aus
  • . 222). Zu §§ 11 und 12 1. Das Reich überträgt die Verwaltung und Unterhaltung des
  • der Strom- und Schiffahrtpolizei und trägt insbesondere dafür Sorge, daß ein

LSG Bayern - L 7 B 256/08 AS ER

Bayerisches Landessozialgericht vom 03.12.2008
Inhalt
  • nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Form von Arbeitslosengeld (Alg) II. Am
  • § 22 Abs. 1 SGB II. Mit einem am 01.04.2008 bei Gericht eingegangenen Schreiben hat der Bf ein auf
  • Recht verweist das SG auf die Rechtsprechung des BSG (SozR 4-1500 § 90 Nr. 1), des BVerwG (NJW 99, 2608
  • Beschluss des Senats vom 25.09.2008 in dem Verfahren L 7 B 427/08 AS ER ausgeführt ist. Die
  • 27.12.2007 hat er beim Sozialgericht Augsburg (SG) beantragt, die Bg im Wege der einstweiligen Anordnung zu

BSG - B 12 RA 7/01 R

Bundessozialgericht vom 23.09.2003
Inhalt
  • Zuständigkeit der Einzugsstellen ist im Gesetz ausdrücklich und seit dem 1. Januar 1989 in § 28h Abs 2 SGB IV
  • angegriffenen Regelungen weder gegen das GG verstießen noch mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft
  • Entwurfs zu § 28h SGB IV in BT-Drucks 11/2221 S 24/25). Nach Erlass eines Bescheides der Einzugsstelle sind
  • jedoch einen Befreiungsgrund im Sinne des § 6 Abs 1 SGB VI geltend gemacht. Ein solcher ist auch in
  • -, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung nur im Rahmen einer

LSG Bayern - L 8 AL 50/00

Bayerisches Landessozialgericht vom 20.04.2001
Inhalt
  • , in dem sich sieben Gästebetten befänden und das er mit seiner Familie bewohne, im Februar 1990
  • zurückzunehmen, soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei seinem Erlass das Recht unrichtig
  • sie nicht von der Beklagten zurückgenommen wurden und soweit das materielle Recht in Frage steht
  • Erwerbstätigkeit, so dass sie von der Beklagten zu Recht in voller Höhe angerechnet wurden. Die
  • ledige Kläger gab im März 1991 an, am 08. bzw. 16.03.1991 geheiratet zu haben. Bereits mit

§ 2 BetrAVStatV 3

Erhebungseinheiten
Inhalt
  • ;chstens 60.000 Unternehmen mit drei oder mehr tätigen Personen in den Wirtschaftsbereichen: 1
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, sonstige ö
  • (1) Die Erhebung im Jahr 1990 erstreckt sich auf eine repräsentative Auswahl von hö
  • ;ffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie Unternehmen, deren Arbeitnehmer von einem der in § 18
  • ) genannten Versorgungssysteme des öffentlichen Dienstes erfaßt werden.(2) In die Erhebung

§ 40 GeschmMG 2004

Beschränkungen der Rechte aus dem eingetragenen Design
Inhalt
  • an;4.Einrichtungen in Schiffen und Luftfahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind und nur vorü
  • Rechte aus einem eingetragenen Design können nicht geltend gemacht werden gegenüber 1
  • .Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;2.Handlungen zu
  • Wiedergaben sind mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar, beeinträchtigen
  • ;bergehend in das Inland gelangen;5.der Einfuhr von Ersatzteilen und von Zubehör für die

Pishingmails: Deutsche Sprache schwere Sprache

Rechtsanwältin Simone Weber vom 05.05.2012
Inhalt
  • Heute hatte ich mal wieder eine offensichtliche Pishingmail mit Anhang in meinem Mailpostfach.Was
  • <security@onlineupdate.de>  An: info@weber….. Betreff: Es muss aktualisieren Sie Ihr Profil
  • Ihre Mitarbeit.Copyright © 2012 Visa Europe. Alle Rechte vorbehalten
  • unter Pishing zu verstehen ist erläutert wiki ganz gut: http://de.wikipedia.org/wiki/Phishing. Und
  • wie immer outeten sich die Versender bereits in der Betreffzeile durch sehr gute Deutschkenntnisse

Aufrechnung und Elterngeldhöhe

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 21.05.2014
Inhalt
  • Aufrechnung mit einer Rückforderung wegen einer zuvor im Bemessungszeitraum entstandenen Überzahlung
  • erloschen ist.Zwar reicht es nicht aus, dass der Erwerbstätige einen Vergütungsanspruch erworben
  • Bei der Bestimmung der Höhe des Elterngelds ist auch dann das vollständige, aus den
  • zuzurechnen, weil es sich um eine konkrete Gegenleistung für gerade in dieser Zeit geleistete Dienste
  • handelt. Daher gehören auch  im Bemessungszeitraum durch Aufrechnung nicht zur Auszahlung gelangten

OLG Hamm - 18 U 182/01

Oberlandesgericht Hamm vom 25.07.2002
Inhalt
  • des nationalen Rechts, wonach diese gemäß § 430 HGB zu ersetzen sind (Frymuth in Frymuth/Thume
  • , indem es dort heißt: "Ebenso ist der führende Versicherer bevollmächtigt, mit Verbindlichkeit für die
  • VVG ist den Unterlagen, die der Zeuge T im Termin vor dem Landgericht anläßlich seiner Vernehmung
  • wenn ein Dritter aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Versicherer in Vorlage tritt und
  • Beklagten der Auftragserteilung zu einem festen Kostensatz ist bei dieser Sachlage - insbesondere im

LG Bielefeld - 25 T 762/02

Landgericht Bielefeld vom 28.01.2003
Inhalt
  • Amtsgericht hat mit dem angefochtenen Beschluß zu Recht den als Erinnerung gemäß § 766 ZPO aufzufassenden
  • . Der Gerichtsvollzieher lehnt es zu Recht ab, aus dem vorliegenden Vollstreckungsbescheid vom
  • . Vorliegend ist als Zustelladressat in dem Vollstreckungstitel nicht - wie es bei der unstreitigen
  • Titel ergibt und in ihm kein gesetzlicher Vertreter bezeichnet ist, zulässig sei, vgl. Zöller-Stöber
  • Schuldners im Erkenntnisverfahren führte. Nach alledem war die sofortige Beschwerde mit der

(XXXX) Münz5DMBek 1978-06

Inhalt
  • , die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.(2) Die Münzen werden ab 16. August 1978 in den
  • ünze Stuttgart oben rechts im Feld zwischen Rumpf und Schwinge des Adlers.(8) Der glatte Mü
  • Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte in der Staatlichen Münze Stuttgart
  • (1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in
  • der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung

LG Ravensburg - 6 S 32/02

Landgericht Ravensburg vom 30.01.2003
Inhalt
  • . Das Amtsgericht hat die Beklagte zu Recht verurteilt, der Klägerin das bezahlte Heimentgelt in Höhe
  • Parteien in 2. Instanz nicht vorgetragen. B. 2 Die zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet. 3 I
  • Erbin ihres Ehemannes aus §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 1922 Abs. 1 BGB in Verbindung mit §§ 552 Satz 2, 615
  • Beklagten gestellt wurden, steht außer Zweifel und ist zwischen den Parteien auch nicht im Streit. 8
  • Auch der im Heimvertrag in Bezug genommene Rahmenvertrag (Anlage B 1), der in seinem § 23 Abs. 3