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§ 67 ArbGG
Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel
- Inhalt
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- (1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszug zu Recht zurückgewiesen worden
- sind, bleiben ausgeschlossen.(2) Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszug
- ;rde oder wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt. Der Entschuldigungsgrund ist
- Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszug entgegen § 282 Abs. 1 der Zivilprozessordnung nicht rechtzeitig
- Vorbringen im ersten Rechtszug nicht aus grober Nachlässigkeit unterlassen hatte.(4) Soweit das
§ 9 See-BAV
Eignung der Ausbildungsstätten
- Inhalt
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- die Ausbildung deutsches Recht anzuwenden und dies im Berufsausbildungsvertrag mit dem
- ätte nach § 8 nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist,2.die Zahl
- der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur
- Berufsausbildung nicht gefährdet wird, und3.im Falle der Ausbildung an Bord eines Schiffes, das nicht die
- Ausbildungsstätte, in der die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
§ 69 AuslWBG
Sinngemäß anzuwendende Vorschriften
- Inhalt
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- ; 53 Abs. 1, 2 über das Recht auf Auskunft. Ist ein Auslandsbond, dessen Besitz der frü
- (1) Soweit in diesem Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, sind auf das Verfahren vor den
- Gerichten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den
- anerkannt worden ist; § 53 Abs. 4 des Wertpapierbereinigungsgesetzes gilt sinngemäß. Die
- Auslandsbonds in der amtlichen Liste (§ 12);2.§§ 54 bis 58 über die Überwachung
Marke selbst anmelden – Teil 1: Prioritäten setzen
Rechtsanwalt Axel Hellinger vom 26.01.2015
- Inhalt
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- Die eigene Marke ist im Geschäftsleben ein wichtiges Gut. Daher sollten sich vor allem
- Marktteilnehmern versagt bekommt.Denn nichts ist ärgerlicher und teurer, als im Nachhinein Domains
- anmelden – Teil 5: Onlineanmeldung bei DPMAempfohlen.Kanzlei Hellinger - Steuern ♦ Recht ♦ Controlling
- Existenzgründer frühzeitig darum kümmern, ob sie die angestrebte Marke auch im Geschäftsverkehr verwenden dürfen
- Startups ist es von untergeordneter Bedeutung, ob man andere Unternehmen (gänzlich) von der Nutzung der
Während Arbeitszeit über 17.000 Dateien privat heruntergeladen – Kündigung nach 21 Jahren
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 17.06.2014
- Inhalt
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- . Zu Recht, wie das LAG nun in seinem Urteil vom 06.05.2014 feststellte. Am Arbeitsplatz dürfe der
- herunter, müssen sie mit einer Kündigung rechnen. Bei einem solchen exzessiven Surfverhalten schützt
- Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in Kiel in einem am Montag, 16.06.2014, bekanntgegebenen Urteil (AZ: 1
- Datenverarbeitungsprozess im Unternehmen gewundert. Bei einer Untersuchung stellte er fest, dass der Kläger über
- seinen Rechner nicht nur zu Internetportalen wie Facebook oder Xing privat gesurft ist, es konnten
„Diese Frauen haben eigene Meinungen!“
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 11.11.2013
- Inhalt
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- das Arbeitsgericht ihn deshalb zu Recht für fristlos gekündigt hielt, ist keine Überraschung. Das
- nicht einer klaren Aussage und griff zu einer Rundmail im Institut: In seiner Mail holte er…zum
- Vorgesetze (w) empfand er wenig Sympathie. Seiner Vorgesetzten empfahl er die Arbeit im KZ auch mit der
- denn, einer ist bekennender Nazi natürlich) eigentlich – was in Schlagzeilen a la „KZ-Empfehlung
- Mitarbeiterinnen davor schützen muss, mit solchen Ansichten konfrontiert zu werden. Nun ist es durchaus
Mietfreie Dienstvilla war Chef von Mercedes-Benz-USA nicht genug
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 16.07.2013
- Inhalt
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- Der frühere Chef von Mercedes-Benz USA, Ernst Lieb, ist zu recht fristlos wegen Bereicherung
- ein Fitnessraum mit verspiegelten Wänden im Keller. Auch der Umbau der Waschküche sowie eine neue
- er für den Autokonzern Top-Manager in Kanada, Australien und den USA. Ab 01.09.2006 wurde er
- . Doch diese war offenbar nicht standesgemäß. So wurden auf Kosten des Autokonzerns an der Villa im
- Mercedes-Benz USA Rechnungen in Höhe von rund 6.150 Dollar ein. Erstattet bekam er dagegen rund 9.400
§ 148 StGB
Wertzeichenfälschung
- Inhalt
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- amtliche Wertzeichen als echt verwendet, feilhält oder in Verkehr bringt. (2) Wer bereits
- verwendet oder in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.(3) Der Versuch ist strafbar.
- Wertzeichen in der Absicht nachmacht, daß sie als echt verwendet oder in Verkehr gebracht
- (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.amtliche
- Wertzeichen in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes
§ 13 LuftRegV
Vornahme und Wirksamwerden von Eintragungen
- Inhalt
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- oder in anderer geeigneter Weise ist zu überprüfen, ob diese Voraussetzungen eingetreten
- ; die Aufnahme in den Datenspeicher ist zu verifizieren. Wenn die Eintragung nicht von der Person
- sind.(2) Eintragungen sind von der gemäß § 96 Abs. 2 des Gesetzes über Rechte an
- nach dem Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen und den Abschnitten 1 bis 3 dieser Verordnung
- (1) Eine Eintragung in das maschinell geführte Register wird wirksam, sobald sie in den f
LSG Nordrhein-Westfalen - L 8 B 12/09 R
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 03.09.2009
- Inhalt
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- Forderungen und verhindert ihre Gleichstellung mit Zinsen. Erst recht sind sie den genannten Zwecken nach
- belegen (BT-Drs. 15/1971, S. 155), übernimmt die mit Wirkung vom 01.07.2004 in der Fassung von Art
- Einzelrichter getroffen worden ist, ist im sozialgerichtlichen Verfahren nicht anzuwenden, weil der
- Kammervorsitzende des SG kein "Einzelrichter" in diesem Sinne ist (wie hier: Senat, Beschluss v
- zutreffend festgesetzt und dabei insbesondere zu Recht die von der Beklagten geforderten
OLG Köln - 6 U 91/95
Oberlandesgericht Köln vom 18.04.1997
- Inhalt
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- findet sich darüber hinaus auch das rechts verlaufende "Häkchen" im Aufstrich des Buchstabens "T" in
- ", reicht dafür nicht. Allerdings ist es richtig, daß die Klägerin selbst im vorliegenden Verfahren
- Handlungen, auf die daher grundsätzlich das Recht des Begehungsortes anzuwenden ist (vgl. für viele
- gleichfalls im "Mittelteil" des Etiketts wieder: In beiden Gestaltungen ist damit im Ergebnis der
- sittenwidrig, so daß sich ihr Berufen auf die aus diesem Lizenzerwerb hergeleiteten Rechte im vorliegenden
BGH - 1 StR 3/07
Bundesgerichtshof vom 03.07.2007
- Inhalt
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- Zusammenhang mit dem "Affektübersprung" ist lediglich angeführt, dass dieser "in Unkenntnis des
- § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO entspräche. Wie der Bundesgerichtshof bereits im Zusammenhang mit anderen in
- Vertreter des Nebenklägers S. R. , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht
- Totschlags an J. H. verurteilt worden ist, b) im Gesamtstrafenausspruch. 3. Im Umfang der Aufhebungen wird
- Zustand entdeckt. II. 6Revision des Angeklagten: 7Die Revision des Angeklagten hat bereits mit der
OVG Nordrhein-Westfalen - 15 A 4205/02.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.02.2004
- Inhalt
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- Entscheidung tragenden abstrakten Rechts- oder verallgemeinerungsfähigen Tatsachensatz benennt, mit dem die
- . 3 AsylVfG) in Form der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 138 Nr. 3 VwGO) ist nicht
- mit jedem Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich auseinander zu
- einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein
- eines Dachverbandes teilnimmt, in dem der Verein Mitglied ist, bedarf es nicht, da es sich um eine
BGH - V ZR 445/01
Bundesgerichtshof vom 29.11.2002
- Inhalt
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- Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Anschlußrevision des
- . O. (im folgenden: Erblasser) und die Beklagte zu 1 in ehelicher Vermögensgemeinschaft als
- Herausgabe des Surrogates zu beurteilen. II. Diese Ausführungen halten nicht in allen Punkten den Angriffen
- hat weder im Tenor noch in der Begründung zum Ausdruck gebracht, daß es die Revision nur beschränkt
- Anspruchs kann aber nur einheitlich entschieden werden; er ist nicht teilbar im Sinne von § 301 Abs. 1
Bernd Michel
Rechtsanwaltskanzlei
Studium & Lehre
Sozialrecht
Verwaltungsrecht
- Schule
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- Referendardienst Rheinland-Pfalz: 09/69 - 01/1973 Ausbildungsstationen in Justiz und Verwaltung 2. juristisches Staatsexamen 01/1973/Assessor jur.
- Bietet
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- Beratung und Vertretung in Verfahren zum öffentlichen Recht, speziell auf dem Gebiet des
- , Vertragsrecht, Organisationsrecht für Hochschulen, Instutsrecht, Urheberrecht im Bereich Hochschulen etc.)
- Organisationen
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- -studienganges "European Master in Environmental Management" (EAEME) mit Sitz in Varese (14
- Während meiner beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst habe ich folgende Netzwerke für die
- -Wallonien (1986 - 2013) - Vertretung der Universität Trier in Gremien des einjährigen Weiterbildungs
- Hochschulen in 8 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union - 1990 - 2003)