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BAG: Keine Belegschaftsversammlung für Infos zur Betriebsratswahl
Thorsten Blaufelder vom 01.03.2012
- Inhalt
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- von Betriebsräten berechtigt ist. Dabei sollte in den einzelnen Betrieben, in denen noch kein
- Arbeitgeber wollte dies aber nicht dulden. Der Gesamtbetriebsrat habe zwar das Recht, einen Wahlvorstand
- Soll in einem Betrieb ein Betriebsrat gewählt werden, darf der Gesamt- oder Konzernbetriebsrat
- mit dem Charakter einer Belegschaftsversammlung dulden muss, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG
- ) in Erfurt in einem Mittwoch, 29.02.2012, veröffentlichten schriftlichen Beschluss (AZ: 7 ABR 28/10
§ 1 GSGV 12
Anwendungsbereich
- Inhalt
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- andere Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden, so gilt die vorliegende
- ;ude und Bauten dauerhaft bedienen,2.Sicherheitsbauteilen, die in Aufzügen im Sinne der Nummer 1
- verwendet werden, und3.Bauteilen, die in Aufzüge im Sinne der Nummer 1 eingebaut werden sollen
- .(2) Diese Verordnung gilt nicht für 1.Hebezeuge mit einer Fahrgeschwindigkeit von bis zu 0,15
- Darstellerinnen während künstlerischer Vorführungen,8.in Beförderungsmitteln
Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages durch das Finanzamt – Pech für die Gemeinde
martina heck vom 07.06.2016
- Inhalt
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- im entschiedenen Fall, dazu führt, dass die Gemeinde Gewerbesteuer in Millionenhöhe zurückerstatten
- . Mit ihrer Klage machte die Gemeinde geltend, die Änderungsbescheide seien in der Sache rechtswidrig
- Recht erhalten, Steuerbescheide der Finanzämter anzufechten, wenn sie diese für (objektiv willkürlich
- großen Unternehmen, das in dem Gebiet der klagenden Gemeinde eine bedeutende Betriebstätte
- Gewerbesteuer in Höhe von 9 Millionen Euro und damit ca. ein Viertel ihres Jahresetats zurückzahlen
Gleichstellung mit Schwerbehinderten auch bei angestellten Lehrern
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 19.07.2013
- Inhalt
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- recht. Dieser könne die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen beanspruchen. Die
- Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen. In diesem Fall könnte er bei einer voraussichtlichen
- unbefristeten Beschäftigung die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen versagen. Ein
- Angestelltenverhältnis steht dem nicht entgegen, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in
- Darmstadt in einem am Dienstag, 16.07.2013, veröffentlichten Urteil (AZ: L 6 AL 116/12). Konkret ging es
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 192/00
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.04.2002
- Inhalt
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- Strenge des Besoldungs- und Versorgungsrechts auflockern und Ausdruck des auch im öffentlichen Recht
- geleistete Beiträge aus im Verhältnis zu insgesamt 18,8198 Entgeltpunkten. Dies ist in die Berechnung der
- A 65/96 -. 8283Diesen Anforderungen ist hier genügt. Die Beklagte hat mit dem Kläger im Verlaufe
- Versorgungsrechts auflockern und Ausdruck des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und
- dessen ist ein Ermessensfehler nicht festzustellen, weil weitergehende - im Zusammenhang mit einer
OLG Karlsruhe - 2 WF 191/05
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 21.11.2005
- Inhalt
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- war. Dies beanstandet die Klägerin auch nicht. 5 Zu Recht ist das Amtsgericht auch davon ausgegangen
- zusammengelebt hätten. Im Verhandlungstermin vom 06.10.2005 ist die Klägerin dann nicht erschienen
- Ordnungsgeld in Höhe von 200 EUR, ersatzweise im Falle der Uneinbringlichkeit 4 Tage Ordnungshaft
- " schlichtweg vom Gerichtsterminen am 6.10.2005 nicht erfahren. II. 3 Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 278
- informieren können, sodass - worauf das Amtsgericht zu Recht hinweist - geeignete Schutzmaßnahmen
§ 22 AMG 1976
Zulassungsunterlagen
- Inhalt
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- beigefügt werden; andere Angaben oder Unterlagen können im Zulassungsverfahren statt in
- Mitgliedstaat oder in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union geprüft, ist dies anzugeben
- § 63a verfügt, und die Angabe der Mitgliedstaaten, in denen diese Person ansässig und
- ;lt das Arzneimittel mehr als einen Wirkstoff, so ist zu begründen, dass jeder Wirkstoff einen
- ist, Arzneimittel herzustellen, und im Falle des Verbringens aus einem Land, das nicht Mitgliedstaat
§ 10 SVG
- Inhalt
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- ;rperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit jeweils mehr als 20 planmä
- öffentlichen Rechts mit jeweils mehr als 20 planmäßigen Beamtenstellen oder
- IX bis X oder Kr. I, Vc bis VIII oder Kr. II bis Kr. VI und III bis Va/b oder Kr. VII bis Kr. X des
- nicht unmittelbar in ein Beamtenverhältnis oder ein Angestelltenverhältnis im Sinne des
- durchlaufen ist, sind an Stelle der nach Satz 1 vorzubehaltenden Stellen in entsprechender Anzahl Stellen bei
EuGH - C-337/96
Europäischer Gerichtshof vom 03.12.1998
- Inhalt
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- Rechts mit Sitz in Oxted (Vereinigtes Königreich), vertreten durch Kanaar & Co., Solicitors, Beklagte
- aufgrund einer Schiedsklausel stellt nämlich eine Abweichung vom allgemeinen Recht dar und ist daher
- beantragt in ihrer Klagebeantwortung im Wege der Widerklage, die Kommission zur Zahlung von 445 174 ECU
- Vertrages vorzulegen. 10. Nach Artikel 14 galt für den Vertrag englisches Recht. Sachverhalt 11. Wie sich
- Höhe von 190 984 ECU und am 1. Januar 1988 in Höhe von 11 005 ECU. 12. Mit Schreiben vom 20
KG Berlin - 17 UF 117/06
Kammergericht vom 26.07.2006
- Inhalt
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- im einzelnen nimmt der Senat auf die Ausführungen im Schriftsatz vom 20.9.2006 (Bl. II 132ff) und in
- verweist der Senat auf die Ausführungen in der Berufungsbegründungsschrift vom 28.9.2006 (Bl. II 155ff
- ) und im Schriftsatz vom 23.10.2006 (Bl. II 186ff). 5Die Klägerin verteidigt - ebenfalls unter
- der Anschlussberufung vom 13.11.2006 (Bl. II 212ff) Bezug. II. 6Die Berufung des Beklagten ist
- € belaufen. Da zudem im Adoptionsvertrag vom 30.7.2004 festgehalten ist, dass „die Großmutter
OLG Köln - 5 U 61/93
Oberlandesgericht Köln vom 21.03.1994
- Inhalt
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- ; 2Die in formeller Hinsicht bedenkenfreie Berufung ist nicht begründet. 3##blob##nbsp; 4Das
- Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. 5##blob##nbsp; 67Dem Kläger stehen wegen seines Aufenthalts
- gegen die Beklagte nicht zu. Die Beklagte beruft sich zu Recht auf den Risikoausschluß gemäß § 4 Abs
- -tenen Urteils Bezug genommen, § 543 Abs. 1 ZPO. ##blob##nbsp; 8Ergänzend ist im Hinblick auf das
- Rehabilitationseinrichtung ge-führt. In der Informationsschrift der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ist die H
LAG Rheinland-Pfalz - 4 Ta 95/06
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 29.05.2006
- Inhalt
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- Vergütungsfestsetzung wurde zu Recht gem. § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG abgelehnt. Danach ist die Festsetzung abzulehnen
- gebührenrechtlicher Art lässt das Recht und die Pflicht des Rechtspflegers zur Festsetzung im Verfahren nach
- Trier einzureichen. Dies ist eine Einwendung, die nicht im Gebührenrecht ihren Ursprung hat. Der
- Einwendung ist aber nicht erforderlich. Ein zum sachlich-rechtlichen Einwand im Kern ausreichender
- . Gründe: Im Ausgangsverfahren vertrat die Beschwerdeführerin den Kläger und erhob vor dem
Kartenspiel zur Völkerverständigung
Thorsten Blaufelder vom 04.02.2014
- Inhalt
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- Bridge Verband e. V. als Dachverband der deutschen Bridge Vereine recht. Der Verband wollte vom
- , entschied das Finanzgericht Köln in einem am Montag, 03.02.2014, bekanntgegebenen Urteil (AZ: 13 K
- erklärt werden, so die Kölner Richter in ihrer Entscheidung vom 17.10.2013. Damit bekam der Deutsche
- Finanzamt als gemeinnützige Körperschaft anerkannt werden und damit in den Genuss von Steuervergünstigungen
- „Sport“ gelten. Lediglich Schach sei in den entsprechenden Bestimmungen als Sport ausnahmsweise
§ 37 HRG
Allgemeine Grundsätze der Mitwirkung
- Inhalt
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- (1) Die Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Hochschule ist Recht und Pflicht aller Mitglieder
- ür die Vertretung in den nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Gremien bilden die
- stimmberechtigt an Entscheidungen mit. Das Landesrecht regelt die mitgliedschaftsrechtliche Stellung der
- sonstigen an der Hochschule tätigen Personen. In nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten
- Entscheidungsgremien verfügen die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer bei der Entscheidung in
LAG Baden-Württemberg - 3 Sa 44/03
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 06.05.2004
- Inhalt
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- entwickelt hat (vgl. BAG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02, B II 3 b der Gründe) reicht für
- Klägerin ist seit 15. Oktober 1981 beim beklagten Landkreis in einem Kreiskrankenhaus als Diätassistentin
- Schreiben vom 10. Juli 2002 (Fotokopie Bl. 4 der Akte des Arbeitsgerichts) mit, sie beabsichtige, im
- Anschluss an die achtwöchige Mutterschutzfrist Elternzeit für drei Jahre in Anspruch zu nehmen. Im letzten
- Klägerin mit ihrem Teilzeitbeschäftigungswunsch in den Stellenplan integriert hätte werden können, weil sie