Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 1470 von 2512
BAG - 1 ABR 82/12
Bundesarbeitsgericht vom 15.04.2014
- Inhalt
-
- Einzelhandelsunternehmen mit Sitz in H und Filialen im gesamten Bundesgebiet. In der Filiale 3106 in S
- aus eigenem Recht, die Rechtsstellung anderer Organe der Betriebsverfassung stellt er dabei nicht in
- Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen
- Betriebsrat ist dort gebildet. 3Die Arbeitgeberin hat in ihrem Hauptbetrieb in H unter Beteiligung des
- Betriebsrats ist unbegründet. 8I. In dem Verfahren sind neben den beiden Beteiligten nicht weitere
SozG Marburg - S 6 KR 72/07
Sozialgericht Marburg vom 14.02.2008
- Inhalt
-
- . Zu Recht ist in dem angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschluss vom 7. November 2007 keine
- Kostenfestsetzungsbeschluss vom 7. November 2007 verwiesen. Zu Recht ist der zuständige Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
- Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung
- . - ergangen und steht mit dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht im Einklang. In der zitierten
- der Rechtsanwalt seinem Mandanten gegenüber verpflichtet ist, ein Verfahren in jedem Stadium mit der
VerfGH Berlin - 1 AR 1362/07
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 26.11.2008
- Inhalt
-
- den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 15 Abs. 1 der Verfassung von Berlin. Er wird
- Beteiligter im Sinne des § 33 Abs. 3 StPO hat der Nebenkläger dabei das Recht, gehört zu werden
- , bevor im Rahmen einer außerhalb der Nebenkläger dabei das Recht, gehört zu werden, bevor im Rahmen
- , 15, 214 und 28, 17 ; st. Rspr.). So ist es hier entgegen der Ausführungen des Kammergerichts im
- nicht auf berechtigte Dritte übergegangen seien. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. In den
Humor am Freitag – Das Brauereipferd-Urteil
Rechtsanwältin Simone Weber vom 03.02.2012
- Inhalt
-
- parkenden Pkw) Ein Pferdefuhrwerk ist, obwohl durch PS in Bewegung gesetzt, kein Fahrzeug im Sinne der
- “Bester” ihr Gebräu trinken soll. In diesem Zusammenhang hat das Gericht es allerdings noch nie recht
- . Telefonbuch 11 der DBP, 1984, S. 93, 2. Spalte von rechts). Insgesamt jedenfalls könnte die Bekl. mit
- kommt nicht in Betracht, wenn das Pferdegespann einer Brauerei zur Reklame ständig mit leeren
- ” im Sinne des StGB § 316 ist gegeben, wenn der Bierkutscher durch Zurufe (zB “Hüh” oder “Hott”) auf
§ 26 BHO
Bundesbetriebe, Sondervermögen, Zuwendungsempfänger
- Inhalt
-
- und Ausgaben des Haushaltsplans nicht zweckmäßig ist. Der Wirtschaftsplan oder eine Ü
- ;bersicht über den Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen oder in die
- Personen des öffentlichen Rechts, die vom Bund ganz oder zum Teil zu unterhalten sind, und 2.Stellen
- Erläuterungen aufzunehmen. Im Haushaltsplan sind nur die Zuführungen oder die
- Ablieferungen zu veranschlagen. Planstellen sind nach Besoldungsgruppen und Amtsbezeichnungen im Haushaltsplan
LSG Sachsen-Anhalt - L 5 B 445/07 AS ER
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 10.11.2009
- Inhalt
-
- Akten und Beiakten Bezug genommen. II. A. Die Beschwerde ist rechtzeitig erhoben und zulässig im
- (SGB II) in der Zeit vom 1. Juni bis 30. September 2007 abge-lehnt hat. Die Beschwerdeführer zu 1. und
- 2004 von dem Verwalter einer LPG in Gesamtvollstreckung mit einem Wohnhaus, Stallungen, einer Scheune
- Beschwerdegegnerin bewilligte Leistungen nach dem SGB II, zuletzt mit bestandskräftigem Bescheid vom 26. März
- Ersparnissen aufgebracht habe, mache sie zu Lebzeiten von ihrem Recht Gebrauch und vermiete es an die
LSG Bayern - L 2 U 240/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 11.02.2004
- Inhalt
-
- Frakturlinie am Calcaneus rechts fest. Am 10.08.1998 wurde die eingesetzte Schraube im Unterschenkel
- rechts, ein Reizerguss liegt beidseits nicht vor. Radiologisch laufen leichte Verschleißerscheinungen in
- beiden Kniegelenken ab, die links eine Spur mehr als rechts ausgeprägt sind. Dies ist jedoch, so Dr
- , die Fußsohlenbeschwielung links gegenüber rechts kaum verringert ist, der Kläger nach eigenem
- eine Sprunggelenksfraktur links. Im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in R. stellte der
In Österreich tätiger „Planender Baumeister“ ist kein Architekt!
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 04.02.2016
- Inhalt
-
- In Österreich tätiger „Planender Baumeister“ ist kein Architekt! Kurzmeldung BVerwG, Urt. v
- und abgeschlossen, nach österreichischem Recht die Befähigungsprüfung für das Gewerbe Baumeister
- . 16.11.2015 – 10 C 5.15 Ein in Österreich praktizierender „Planender Baumeister“ darf sich in Deutschland
- nicht Architekt nennen und wird nicht als Architekt in die Architektenliste der zuständigen
- 9.12). Der Betroffene war ein in Bayern lebender Deutscher, der verschiedene Handwerksberufe gelernt
BGH - I ZR 40/01
Bundesgerichtshof vom 13.11.2003
- Inhalt
-
- " eines Gebrauchtwagens im Internet mit in bestimmten Zeitintervallen fallendem Preis die gemäß § 1 UWG
- der Beklagten mit dem Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs befaßt, zu Recht keine Anhaltspunkte entnehmen
- und die Richter Prof. Starck, Pokrant, Dr. Büscher und Dr. Schaffert für Recht erkannt: Die
- unter dem Logo "SIXT buy a car" in einem halbseitigen Inserat eine im Internet stattfindende
- www.sixt.de". Unter der Abbildung eines Fahrzeugs ist in hervorgehobener Schrift zu lesen: "Was der kostet
LG Aachen - 7 O 272/07
Landgericht Aachen vom 10.07.2009
- Inhalt
-
- Kosten des Rechtstreits hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
- 02.09.2005 befuhr der Kläger mit seinem Krad die BAB 44 auf dem rechten Fahrstreifen in Richtung B. Der
- , eine Commocio cerebri mit multiplen Weichteilverletzungen im Mittelgesícht, eine Rippenserienfraktur
- der Neurologe L1 für glaubhaft. Mit Blick in die Zukunft führte der Neurologe aus, dass sich die
- verstrichen. Die Klage ist teilweise unzulässig, im Übrigen unbegründet. 2526Der Feststellungsantrag ist
OLG Celle - 15 WF 15/01
Oberlandesgericht Celle vom 30.01.2001
- Inhalt
-
- herleiten lässt, den Vormund selbst im Klagewege auf Rech-nungslegung in Anspruch zu nehmen (vgl. die
- . Hierfür ist eine Anspruchsgrundlage nicht ersichtlich. Nach dem bis zum 30. Juni 1998 geltenden Recht
- . Es ist in der Literatur sehr umstritten, ob sich aus der Vorschrift des § 1840 BGB, die die
- Familiensachen im Sinne der §§ 23b GVG, 621 ZPO nur solche in den genannten Vorschriften aufgeführte
- Kindes kann vom Jugendamt als Beistand nicht im Wege der Klage vor dem Familiengericht Auskunft
OLG Hamm - 4 U 87/07
Oberlandesgericht Hamm vom 23.10.2007
- Inhalt
-
- gehandelt, weil er die Klägerin in seinen Erfahrungsberichten mit den im Tenor unter Ziffer 1
- sprechen. Diese abfällige und unsachliche Wortwahl ist im Rahmen einer Wettbewerbshandlung in
- , nicht abfällig erscheint. Sie ist in diesem Zusammenhang auch nicht unsachlich, denn im Hinblick auf
- Beklagten zu 1) fördern wollte, in dem diesem seine Kunden erhalten blieben. Es reicht aus, wenn eine
- Aussage ein Einzelfall ist.“ „Hier soll der Besteller bewusst irregeführt werden, in dem ihm
§ 54 StBDV
Anerkennung anderer Berufshaftpflichtversicherungen
- Inhalt
-
- Rechts- und Verwaltungsvorschriften genügen. Die zum Nachweis vorgelegten Unterlagen sind mit einer
- ausgestellt worden sind, als gleichwertig mit den in Deutschland ausgestellten Bescheinigungen
- Bescheinigungen dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein.(3) Ist im Falle
- (1) Ist eine versicherungspflichtige Person zugleich als Rechtsanwalt, niedergelassener europä
- ;ischer Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestellt oder ist eine
§ 8 BWKAuslG
- Inhalt
-
- Grundsätze des bürgerlichen Rechts über die Anrechnung eines im Zusammenhang mit dem Schaden erlangten Vorteils gelten sinngemäß.
- Schädigung im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes nach anderen versorgungsrechtlichen
- Vorschriften für die gleiche Zeit gewährten Leistungen angerechnet. Soweit diese in Reichsmark
Anlage I Kap III C I EinigVtr
Anlage I Kapitel III
Sachgebiet C - Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Abschnitt I
- Inhalt
-
- Durchführung des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen vom 23
- . Dezember 1953 in der im Bundesgesetzblatt III, Gliederungsnummer 312-3-1, veröffentlichten bereinigten Fassung.