Suche nach "it-recht"

Ergebnisse 37666

Seite 1457 von 2512

Fußballspielabbruch: Mehrwegbecher unschuldig

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 26.08.2012
Inhalt
  • St. Pauli und Schalke 04 am 01.04.2011. St. Pauli stand 0 : 2 im Rückstand, als der Linienrichter
  • recht. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass während des Spiels kein Mehrweg-, sondern ein noch
  • Der Abbruch des Bundesligaspiels zwischen St. Pauli und Schalke 04 am 01.04.2011 wegen eines
  • eindeutig aus einem Einwegbecher, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag
  • Thorsten Schiffner in der 88. Minute einen teilweise gefüllten Bierbecher in den Nacken bekam. Das

Fußballspielabbruch: Mehrwegbecher unschuldig

Thorsten Blaufelder vom 26.08.2012
Inhalt
  • St. Pauli und Schalke 04 am 01.04.2011. St. Pauli stand 0 : 2 im Rückstand, als der Linienrichter
  • recht. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass während des Spiels kein Mehrweg-, sondern ein noch
  • Der Abbruch des Bundesligaspiels zwischen St. Pauli und Schalke 04 am 01.04.2011 wegen eines
  • eindeutig aus einem Einwegbecher, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag
  • Thorsten Schiffner in der 88. Minute einen teilweise gefüllten Bierbecher in den Nacken bekam. Das

§ 1a VZOG

Begriff des Vermögens
Inhalt
  • betreffenden Grundstücke oder Gebäude Vermögen im Sinne dieses Gesetzes und der in
  • Artikels 22 Abs. 4 des Einigungsvertrages auch dann, wenn es mit Gebäuden bebaut ist, die ganz
  • äude), Nutzungsrechte und dingliche Rechte an Grundstücken und Gebäuden, bewegliche
  • üche sowie Rechte und Pflichten aus Schuldverhältnissen, soweit sie Gegenstand der Zuteilung
  • (1) Vermögensgegenstände im Sinne dieses Gesetzes sind bebaute und unbebaute Grundst

BGH: Leidensbedingter Berufswechsel bei Berufsunfähigkeit

Rechtsexperte Christian Luber vom 05.04.2017
Inhalt
  • Ein leidensbedingter Berufswechsel des Versicherten ist im Rahmen der Nachprüfung der
  • 2016, Az. IV ZR 527/15, festgestellt, dass ein leidensbedingter Berufswechsel des Versicherten im
  • gab der Versicherung Recht und wies die Klage ab, das Oberlandesgericht verurteilte die Versicherung
  • Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in M
  • lehnen wir ab.Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei

BVerwG - 9 B 29.13

Bundesverwaltungsgericht vom 16.07.2013
Inhalt
  • Oberverwaltungsgerichts aber keinen grundsätzlichen Klärungsbedarf in Bezug auf das revisible Recht auf. Ebenso
  • Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung
  • unter Anführung zahlreicher Einzelheiten eine Reihe von Fragen, mit denen sie im Kern geklärt
  • das Gesetz besteht, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt (s. Urteile vom 27
  • hier vorliegenden Umständen nicht entstehen konnte bzw. kann. 8 Auch im Zusammenhang mit dem

BVerwG - 9 B 26.13

Bundesverwaltungsgericht vom 16.07.2013
Inhalt
  • Oberverwaltungsgerichts aber keinen grundsätzlichen Klärungsbedarf in Bezug auf das revisible Recht auf. Ebenso
  • Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung
  • unter Anführung zahlreicher Einzelheiten eine Reihe von Fragen, mit denen sie im Kern geklärt wissen
  • das Gesetz besteht, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt (s. Urteile vom 27
  • hier vorliegenden Umständen nicht entstehen konnte bzw. kann. 8 Auch im Zusammenhang mit dem

LSG Berlin-Brandenburg - L 3 R 1850/05

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 17.03.2009
Inhalt
  • Studium abschloss und das Recht erhielt, die Berufsbezeichnung Ingenieur in der Fachrichtung
  • weder das Recht unrichtig angewandt noch von einem falschen Sachverhalt ausgegangen worden sei. Die im
  • geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen, soweit sich im Einzelfall
  • Bescheids vom 07. August 2003 weder das Recht unrichtig angewandt noch ist sie von einem falschen
  • /05 - vom 26. Oktober 2005, veröffentlicht in SozR 4-8560 § 22 Nr. 1) ist die Gleichbehandlung mit

§ 5 BDBOSG

Verwaltungsrat
Inhalt
  • deren Vertreterinnen oder Vertreter hat das jeweilige Land das Recht zur Benennung nach Maßgabe
  • ;sidentin oder der Präsident hat den Verwaltungsrat regelmäßig über die Geschä
  • Bund und jedes Land erhalten jeweils einen Sitz im Verwaltungsrat. Den Vorsitz im Verwaltungsrat hat
  • das den Bund vertretende Mitglied. Die Stimmverteilung im Verwaltungsrat regelt die Satzung. Die
  • Beschlüsse des Verwaltungsrats bedürfen in den in der Satzung vorgesehenen Fällen der

LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 B 451/09 AS ER

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 08.04.2010
Inhalt
  • Antragsgegnerin ist zulässig, in der Sache aber nicht begründet. 231. Das Sozialgericht (SG) Detmold hat mit dem
  • setzt voraus, "dass sie konkret, richtig und vollständig ist, zeitnah im Zusammenhang mit dem
  • angegriffenen Beschluss vom 11.11.2009 zu Recht die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe des
  • verloren, wenn - wie im vorliegenden Fall - lediglich der Gesetzestext mit unterschiedlichen Alternativen
  • auf einer entsprechenden Anwendung des § 193 SGG. 3. Dieser Beschluss ist mit der Beschwerde nicht anfechtbar (§ 177 SGG). 7

BPatG - 20 W (pat) 79/08

Bundespatentgericht vom 16.06.2008
Inhalt
  • -Verstärkers gegeben sei, da er besonders leistungsfähig sei. II Die Beschwerde ist statthaft; sie ist
  • form- und fristgerecht eingelegt (PatG § 73 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1). Im vorliegenden Fall ist die
  • auch ausreichenden kursorischen Prüfung zu Recht die Aussicht auf Erteilung eines Patents verneint
  • BUNDESPATENTGERICHT 20 W (pat) 79/08 _______________________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In
  • der Beschwerdesache betreffend den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe mit dem Aktenzeichen 010/2007 hier

LSG Berlin-Brandenburg - L 5 AS 1673/09 B ER

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 16.11.2009
Inhalt
  • Ergebnis zu Recht abgelehnt hat. Der die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem
  • Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ablehnende Bescheid vom 6. Juli 2009 in Gestalt des Widerspruchsbe
  • -scheids vom 3. August 2009 ist (inzwischen) bindend im Sinne von § 77 SGG. Da der Antragsteller den
  • : Die Beschwerde des Antragstellers ist zwar nach § 172 Sozialgerichtsgesetz (SGG) statthaft und
  • Sozialgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG jedenfalls im

OVG Nordrhein-Westfalen - 10 B 2657/04.NE

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.05.2005
Inhalt
  • deshalb ein "Recht" im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO sein. Das Interesse des Antragstellers an
  • ausgeschlossen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans in einem seiner Rechte
  • verletzt wird. In Betracht kommt insoweit eine Verletzung des ihm zustehenden Rechts auf gerechte
  • zulässigen Bestand im Wesentlichen übereinstimmt. Ob das so ist, lässt sich jedoch anhand der dem Senat zur
  • tatsächlichen Nutztierbestandes die im Plangebiet zu erwartende Geruchsbelastung mit einer

§ 29 GVGEG

Inhalt
  • Oberlandesgericht im ersten Rechtszug in dem Beschluss zugelassen hat.(2) Die Rechtsbeschwerde ist
  • zuzulassen, wenn 1.die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder2.die Fortbildung des Rechts
  • (1) Gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn sie das
  • Rechtsbeschwerdegerichts erfordert.Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Zulassung gebunden.(3) Auf das weitere Verfahren
  • sind § 17 sowie die §§ 71 bis 74a des Gesetzes über das Verfahren in

Abmahnung Image Professionals GmbH

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 02.10.2020
Inhalt
  • streitgegenständlichen Bildmaterials in die Webseite stelle eine Vervielfältigung im Sinne des § 16
  • mehrfacher Hinsicht gegen die Rechte der Image Professionals GmbH verstoßen habe.Die Einbindung des
  • unberechtigte Verwendung eines Lichtbilds auf einer Internetseite beanstandet. In der Abmahnung wird ausgeführt
  • , dass der Empfänger der Abmahnung durch die Verwendung des streitgegenständlichen Bildmaterials in

Strafbarkeit wegen Online-Fotomontage

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 18.06.2015
Inhalt
  • Das Landgericht (LG) in Dortmund hat mit seinem Beschluss vom 20.04.2015 unter dem Az. 34 Qs 79
  • das LG nicht erkennen, weil eine Politikerin als Person der Zeitgeschichte nur eingeschränkte Rechte
  • /14 entschieden, ab wann eine Fotomontage (die im streitigen Fall im Rahmen eines politischen
  • Wahlkampfes von der gegnerischen Partei angefertigt wurde) eine Schmähkritik darstellt. Das LG Dortmund ist
  • Herabsetzung des Kandidaten im Vordergrund stünde. Auch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes konnte