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§ 54 LAP-htVerwDV
Prüfungsfächer, Prüfungszeiten
- Inhalt
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- : Stunden 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen 1 2
§ 38 LAP-htVerwDV
Prüfungsfächer, Prüfungszeiten
- Inhalt
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- : Stunden 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen 1 2. Leitungsaufgaben und
§ 42 LAP-htVerwDV
Prüfungsfächer, Prüfungszeiten
- Inhalt
-
- : Stunden 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen 1 2
§ 13 LAP-mtDBWVV
Gliederung des Vorbereitungsdienstes
- Inhalt
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- . Einführungslehrgang (fachtheoretische Ausbildung Teil 1) 8 Wochen, 2. Lehrgang Allgemeine
- Rechts- und Verwaltungsgrundlagen 6 Wochen, 3. praktische Ausbildung 46 Wochen und 4
LG Dortmund - 13 O 85/10
Landgericht Dortmund vom 02.09.2010
- Inhalt
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- Verfügungskläger zu Recht hinweist, keine allgemeine Marktbeobachtungspflicht. Dies gilt auch für die im
- - 26staltung. 276.4 Der Gesellschaft wird das Recht eingeräumt, diese Rechte 2829im In- und Ausland auch
- Ablieferung an die Gesellschaft über. 256.3 Die Gesellschaft hat das Recht zur Bearbeitung und Umge
- , dass auch die zur nicht unbedeutenden M-gruppe gehörende Verfügungsbeklagte Allgemeine
- - und Leistungsschutzrechten für alle Nutzungsarten. Die Einräumung umfasst die Befugnis, die Rechte
OVG Berlin-Brandenburg - 4 B 52.08
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 27.06.2007
- Inhalt
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- . Das Verwaltungsgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. 22 1. Hinsichtlich der
- Klägers bedingen keine Berührung mit seinen Rechten als Beamter, erst recht keine Rechtsverletzung
- Wirkungen gleichen sich im Grundsatz aus. Ein vermeintlich verletztes Recht des Klägers könnte daher nur den
- Davon abgesehen gilt allgemein, dass der Gerichtsvollzieher den ihm im Innenverhältnis zustehenden
- oder ganz allgemein eine grundsätzliche Klärung für zukünftige Fälle anstrebte. Darum geht es
Mieter hat „die Betriebskosten“ zu tragen
martina heck vom 01.03.2016
- Inhalt
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- Wohnraum – seit Jahrzehnten allgemein üblich, in Mietverträgen die Umlage sämtlicher Betriebskosten
- Betriebskostenverordnung zu tragen haben. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen
- verpflichtet den Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach Treu und Glauben, die Rechte und Pflichten
- Gesetz oder der Rechtsnatur eines Vertrages folgenden Rechte der Vertragsparteien ausdrücklich oder
EuGH - C-429/97
Europäischer Gerichtshof vom 25.01.2001
- Inhalt
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- beweglichen körperlichen Gegenständen“. Nationales Recht 7. Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c vierter
- (Abgabenordnung) in französisches Recht umgesetzt. Diese Bestimmung in der im vorliegenden Fall anwendbaren
- französisches Recht umgesetzt werde, und der französischen Mehrwertsteuer unterlägen, wenn sie dort
- Mehrwertsteuer somit zu Recht erhoben worden, habe das ausländische Unternehmen, das sie gezahlt habe
- anderen Fällen als im Bereich der Abfallbeseitigung davon ausgehe, Frankreich habe allgemein gegen
Filesharing: Die groß angekündigten Grundsatzurteile des BGH scheinen ein Bärendienst für abgemahnte Anschlussinhaber zu sein!
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2015
- Inhalt
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- allgemeine Regeln zu einem "ordentlichen Verhalten" aufgestellt haben mag, reicht insoweit nicht aus.Bei
- Schadensberechnung einbezogenen Musiktitel ausgegangen. Das Berufungsgericht hat schließlich mit Recht
- noch nach alten Recht möglich und geltend gemacht, eher keine Rede. Und der BGH lässt jetzt auch
- Abmahnkanzleien, konnten sie doch nach neuem Recht keine hohen Abmahnkosten mehr erzielen. Da macht jetzt der
- zurückgewiesen.Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, dass die Eintragung der Klägerinnen in die Phononet
BPatG - 10 W (pat) 16/06
Bundespatentgericht vom 15.11.2007
- Inhalt
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- allgemein anerkannt sind, wenn sich eine einheitliche deutsche Entsprechung noch nicht herausgebildet hat
- , weil es auf diesem Gebiet allgemein üblich ist, technische Sachverhalte auch in Texten, die
- -Architektur. Als Nachweis für die allgemeine Verwendung der in der Anmeldung enthaltenen englischen
- einem Beschluss ist danach eine Entscheidung zu verstehen, durch die eine die Rechte eines
LSG Bayern - L 16 RJ 520/00
Bayerisches Landessozialgericht vom 20.02.2002
- Inhalt
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- Sozialgerichtsgesetz - SGG -) ist zulässig, erweist sich jedoch als unbegründet. Zu Recht haben die Beklagte und das
- Anspruch auf Rente wegen Todes auch nach deutschem Recht grundsätzlich besteht. Eine Auszahlung von
- Beitragserstattung, wenn eine Witwe oder ein Witwer nicht vorhanden und die allgemeine Wartezeit nicht
- allgemeine Wartezeit erfüllt sein. Die Beitragserstattung sei deshalb abzulehnen; der Bescheid enthielt den
- zumindest zusammen mit jugoslawischen Versicherungszeiten die allgemeine Wartezeit erfüllt sein
BAG - 9 AZR 374/12
Bundesarbeitsgericht vom 15.10.2013
- Inhalt
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- Ergebnis zu Recht verurteilt, dem Urlaubskonto des Klägers vier Urlaubstage aus dem Jahr 2011
- Rahmenvereinbarung zu kürzen. Die Kürzungsregelung hält einer Kontrolle nach dem Recht der Allgemeinen
- Regelungen der Rahmenvereinbarung gegen § 305 ff. BGB verstoßen. Sie seien als Allgemeine
- Allgemeine Geschäftsbedingung iSv. § 305 Abs. 1 Satz 1 iVm. Satz 2 BGB. Sowohl die Rahmenvereinbarung, die
- . Dazu gehört auch, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen wirtschaftliche Nachteile und Belastungen
WEG: Haftet der Erwerber für die Hausgeldschulden des Voreigentümers?
martina heck vom 02.10.2013
- Inhalt
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- dinglichen Rechte. Die Vorschrift regelt ihrem Eingangssatz zufolge, welche Ansprüche „ein Recht auf
- , weil das in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG enthaltene Vorrecht kein dingliches Recht der
- . 1 Nr. 2 ZVG ein dingliches Recht an dem Wohnungseigentum entstehen. Die erfassten Ansprüche seien
- aber keine Rechtsgrundlage für ein dingliches Recht. 3. Der Bundesgerichtshof hat den dinglichen
- ergibt sich nicht, dass ein neues dingliches Recht eingeführt werden sollte. Einerseits bezieht sich die
FG Baden-Württemberg - 2 K 110/07
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 26.03.2008
- Inhalt
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- Kindergeld in der Schweiz. Nach dem hier anzuwendenden Recht der Europäischen Union (EU), welches
- dem nationalen Recht vorgehe, sei der Anspruch auf Kindergeld im Land der Erwerbstätigkeit des Vaters
- kantonalrechtliche Kinderzulage vorrangig ist. Das nach deutschem Recht gewährte Kindergeld, das nicht von der
- Kantons Y. Auf den Unterschiedsbetrag zu dem Kindergeld nach deutschem Recht hat die Klägerin jedoch
- Unterschiedsbetrags unter Anrechnung der Kinderzulage nach dem Recht des Kantons Y von der Familienkasse
BVerwG - 5 B 7.13
Bundesverwaltungsgericht vom 05.06.2013
- Inhalt
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- des revisiblen Rechts außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall
- . 4). An dieser Offensichtlichkeit fehlt es hier. Die Beschwerde weist zwar mit Recht darauf hin, dass
- aufgeworfene Frage bei der neuen Gesetzeslage in gleicher Weise stellt wie nach altem Recht. 8 Unabhängig
- von dem Umstand, dass es sich um ausgelaufenes Recht handelt, kommt eine Zulassung der Revision wegen
- Frage für grundsätzlich klärungsbedürftig: „Reicht es für die Erfüllung des