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§ 54 LAP-htVerwDV

Prüfungsfächer, Prüfungszeiten
Inhalt
  • :   Stunden 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen   1 2

§ 38 LAP-htVerwDV

Prüfungsfächer, Prüfungszeiten
Inhalt
  • :   Stunden 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen 1 2. Leitungsaufgaben und

§ 42 LAP-htVerwDV

Prüfungsfächer, Prüfungszeiten
Inhalt
  • :   Stunden 1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen   1 2

§ 13 LAP-mtDBWVV

Gliederung des Vorbereitungsdienstes
Inhalt
  • . Einführungslehrgang (fachtheoretische Ausbildung Teil 1) 8 Wochen, 2. Lehrgang Allgemeine
  • Rechts- und Verwaltungsgrundlagen 6 Wochen, 3. praktische Ausbildung 46 Wochen und 4

LG Dortmund - 13 O 85/10

Landgericht Dortmund vom 02.09.2010
Inhalt
  • Verfügungskläger zu Recht hinweist, keine allgemeine Marktbeobachtungspflicht. Dies gilt auch für die im
  • - 26staltung. 276.4 Der Gesellschaft wird das Recht eingeräumt, diese Rechte 2829im In- und Ausland auch
  • Ablieferung an die Gesellschaft über. 256.3 Die Gesellschaft hat das Recht zur Bearbeitung und Umge
  • , dass auch die zur nicht unbedeutenden M-gruppe gehörende Verfügungsbeklagte Allgemeine
  • - und Leistungsschutzrechten für alle Nutzungsarten. Die Einräumung umfasst die Befugnis, die Rechte

OVG Berlin-Brandenburg - 4 B 52.08

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 27.06.2007
Inhalt
  • . Das Verwaltungsgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. 22 1. Hinsichtlich der
  • Klägers bedingen keine Berührung mit seinen Rechten als Beamter, erst recht keine Rechtsverletzung
  • Wirkungen gleichen sich im Grundsatz aus. Ein vermeintlich verletztes Recht des Klägers könnte daher nur den
  • Davon abgesehen gilt allgemein, dass der Gerichtsvollzieher den ihm im Innenverhältnis zustehenden
  • oder ganz allgemein eine grundsätzliche Klärung für zukünftige Fälle anstrebte. Darum geht es

Mieter hat „die Betriebskosten“ zu tragen

martina heck vom 01.03.2016
Inhalt
  • Wohnraum – seit Jahrzehnten allgemein üblich, in Mietverträgen die Umlage sämtlicher Betriebskosten
  • Betriebskostenverordnung zu tragen haben. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen
  • verpflichtet den Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach Treu und Glauben, die Rechte und Pflichten
  • Gesetz oder der Rechtsnatur eines Vertrages folgenden Rechte der Vertragsparteien ausdrücklich oder

EuGH - C-429/97

Europäischer Gerichtshof vom 25.01.2001
Inhalt
  • beweglichen körperlichen Gegenständen“. Nationales Recht 7. Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c vierter
  • (Abgabenordnung) in französisches Recht umgesetzt. Diese Bestimmung in der im vorliegenden Fall anwendbaren
  • französisches Recht umgesetzt werde, und der französischen Mehrwertsteuer unterlägen, wenn sie dort
  • Mehrwertsteuer somit zu Recht erhoben worden, habe das ausländische Unternehmen, das sie gezahlt habe
  • anderen Fällen als im Bereich der Abfallbeseitigung davon ausgehe, Frankreich habe allgemein gegen

Filesharing: Die groß angekündigten Grundsatzurteile des BGH scheinen ein Bärendienst für abgemahnte Anschlussinhaber zu sein!

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2015
Inhalt
  • allgemeine Regeln zu einem "ordentlichen Verhalten" aufgestellt haben mag, reicht insoweit nicht aus.Bei
  • Schadensberechnung einbezogenen Musiktitel ausgegangen. Das Berufungsgericht hat schließlich mit Recht
  • noch nach alten Recht möglich und geltend gemacht, eher keine Rede. Und der BGH lässt jetzt auch
  • Abmahnkanzleien, konnten sie doch nach neuem Recht keine hohen Abmahnkosten mehr erzielen. Da macht jetzt der
  • zurückgewiesen.Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, dass die Eintragung der Klägerinnen in die Phononet

BPatG - 10 W (pat) 16/06

Bundespatentgericht vom 15.11.2007
Inhalt
  • allgemein anerkannt sind, wenn sich eine einheitliche deutsche Entsprechung noch nicht herausgebildet hat
  • , weil es auf diesem Gebiet allgemein üblich ist, technische Sachverhalte auch in Texten, die
  • -Architektur. Als Nachweis für die allgemeine Verwendung der in der Anmeldung enthaltenen englischen
  • einem Beschluss ist danach eine Entscheidung zu verstehen, durch die eine die Rechte eines

LSG Bayern - L 16 RJ 520/00

Bayerisches Landessozialgericht vom 20.02.2002
Inhalt
  • Sozialgerichtsgesetz - SGG -) ist zulässig, erweist sich jedoch als unbegründet. Zu Recht haben die Beklagte und das
  • Anspruch auf Rente wegen Todes auch nach deutschem Recht grundsätzlich besteht. Eine Auszahlung von
  • Beitragserstattung, wenn eine Witwe oder ein Witwer nicht vorhanden und die allgemeine Wartezeit nicht
  • allgemeine Wartezeit erfüllt sein. Die Beitragserstattung sei deshalb abzulehnen; der Bescheid enthielt den
  • zumindest zusammen mit jugoslawischen Versicherungszeiten die allgemeine Wartezeit erfüllt sein

BAG - 9 AZR 374/12

Bundesarbeitsgericht vom 15.10.2013
Inhalt
  • Ergebnis zu Recht verurteilt, dem Urlaubskonto des Klägers vier Urlaubstage aus dem Jahr 2011
  • Rahmenvereinbarung zu kürzen. Die Kürzungsregelung hält einer Kontrolle nach dem Recht der Allgemeinen
  • Regelungen der Rahmenvereinbarung gegen § 305 ff. BGB verstoßen. Sie seien als Allgemeine
  • Allgemeine Geschäftsbedingung iSv. § 305 Abs. 1 Satz 1 iVm. Satz 2 BGB. Sowohl die Rahmenvereinbarung, die
  • . Dazu gehört auch, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen wirtschaftliche Nachteile und Belastungen

WEG: Haftet der Erwerber für die Hausgeldschulden des Voreigentümers?

martina heck vom 02.10.2013
Inhalt
  • dinglichen Rechte. Die Vorschrift regelt ihrem Eingangssatz zufolge, welche Ansprüche „ein Recht auf
  • , weil das in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG enthaltene Vorrecht kein dingliches Recht der
  • . 1 Nr. 2 ZVG ein dingliches Recht an dem Wohnungseigentum entstehen. Die erfassten Ansprüche seien
  • aber keine Rechtsgrundlage für ein dingliches Recht. 3. Der Bundesgerichtshof hat den dinglichen
  • ergibt sich nicht, dass ein neues dingliches Recht eingeführt werden sollte. Einerseits bezieht sich die

FG Baden-Württemberg - 2 K 110/07

Finanzgericht Baden-Württemberg vom 26.03.2008
Inhalt
  • Kindergeld in der Schweiz. Nach dem hier anzuwendenden Recht der Europäischen Union (EU), welches
  • dem nationalen Recht vorgehe, sei der Anspruch auf Kindergeld im Land der Erwerbstätigkeit des Vaters
  • kantonalrechtliche Kinderzulage vorrangig ist. Das nach deutschem Recht gewährte Kindergeld, das nicht von der
  • Kantons Y. Auf den Unterschiedsbetrag zu dem Kindergeld nach deutschem Recht hat die Klägerin jedoch
  • Unterschiedsbetrags unter Anrechnung der Kinderzulage nach dem Recht des Kantons Y von der Familienkasse

BVerwG - 5 B 7.13

Bundesverwaltungsgericht vom 05.06.2013
Inhalt
  • des revisiblen Rechts außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall
  • . 4). An dieser Offensichtlichkeit fehlt es hier. Die Beschwerde weist zwar mit Recht darauf hin, dass
  • aufgeworfene Frage bei der neuen Gesetzeslage in gleicher Weise stellt wie nach altem Recht. 8 Unabhängig
  • von dem Umstand, dass es sich um ausgelaufenes Recht handelt, kommt eine Zulassung der Revision wegen
  • Frage für grundsätzlich klärungsbedürftig: „Reicht es für die Erfüllung des