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Fotorecht - Bei urheberrechtlichen Abmahnungen wegen Bildklau und Fotoklau bei neuen und alten Medien zum Fachanwalt
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 07.02.2019
- Inhalt
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- berechtigt die Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen
- , Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist
- Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und
- mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. So gibt es bei der Berechnung
- sich mit Seitenbetreibern von gewerblich genutzten Webseiten im Gegensatz zu den privaten
BGH - VII ZR 370/98
Bundesgerichtshof vom 27.11.1992
- Inhalt
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- worden ist, nach dem Recht des Staates beurteilt werden, in den die Gesellschaft ihren
- , die nach dem Recht eines Mitgliedsstaates wirksam gegründet worden ist, nach dem Recht des Staates
- Gesellschaft rechtsfähig ist, nach demjenigen Recht, das am Ort ihres tatsächlichen Verwaltungssitzes
- und ob sie auch nach deutschem Recht rechtsfähig ist (vgl. BGH, Urteile vom 30. Januar 1970 - V ZR
- , also auch deren Rechtsfähigkeit nach dem Recht des Staates zu bestimmen, in dem die Gesellschaft
Die Datenwoche im Datenschutz (KW30 2016)
Dr. Sebastian Kraska vom 31.07.2016
- Inhalt
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- -Themen dieser Woche (>>> Recht auf Datenschutz Ermessenssache >>> VPN-und Proxy
- Freiberufler und Gewerbetreibende. Recht auf Datenschutz ist beim Finanzamt „Ermessenssache
- in Schrems case). Dienstag, 26. Juli 2016 Und ist die Angst vor Datenklau auch noch so groß: Es
- einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.
- -Verbindungen untersagt >>> Kritische Schwachstellen Funk-Maus-Tastatur >>> Costly route
BPatG - 25 W (pat) 90/03
Bundespatentgericht vom 30.06.2005
- Inhalt
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- die Beschwerde zulässig ist, hat sie in der Sache jedoch keinen Erfolg. Zu Recht hat die
- Abs. 1 MarkenG vermutet wird, dass das durch die Eintragung einer Marke begründete Recht dem im
- widerspruchsberechtigt ist und in zulässiger Weise Widerspruch gegen eine Marke mit jüngerem
- notwendigerweise voraus, dass der Prozessstandschafter ein fremdes Recht in eigenem Namen geltend macht (vgl
- Widersprechende hat ein ihr vermeintlich zustehendes eigenes Widerspruchsrecht und damit ein eigenes Recht in
Gewerbeauskunft-Zentrale & Co.: Bundesgerichtshof spricht ein Machtwort
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.07.2012
- Inhalt
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- einer Unterschriftszeile, deren Beginn mit einem fettgedruckten “X” hervorgehoben ist, heißt es in
- Klägerin zurückgewiesen. Mit Rücksicht darauf, dass Grundeinträge in ein Branchenverzeichnis im
- zu erwarten war. Die Zahlungsklage ist daher zu Recht als unbegründet abgewiesen worden.
- , so der BGH mit heutigem Urteil (VII ZR 262/11). Ebenfalls reicht wohl schon eine Überschrift zu einem
- Machtwort gesprochen: Es ist mit dem BGH eindeutig Aufgabe eines Branchenbuch-Anbieters, seine Schreiben
Anhang EV VerschÄndG
Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel III Sachgebiet B Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 953)
- Inhalt
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- Beitritts erfolgten Todeserklärung bestimmt sich nach dem bislang in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet geltenden Recht.
- Abschnitt III Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden
- Verschollenheitsrechts in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 401-7, veröffentlichten Fassung
- genannten Gebiet geltenden Rechts abzuschließen. b)Die Wirkung einer vor dem Wirksamwerden des
- Maßgaben in Kraft: ... 9.... Gesetz zur Änderung von Vorschriften des
Anhang EV VerschG
Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel III Sachgebiet B Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 953)
- Inhalt
-
- sich nach dem bislang in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet geltenden Recht.
- Grundlage des bislang in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet geltenden Rechts abzuschlie
- Abschnitt III Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden
- Maßgaben in Kraft: ... 9.Verschollenheitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III
- Gesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1142),... mit folgenden Maßgaben:a)Die Vorschriften
EuGH - C-111/00
Europäischer Gerichtshof vom 11.10.2001
- Inhalt
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- vollständig in das österreichische Recht umgesetzt worden war, hat die Kommission die vorliegende Klage
- Umsetzungsverordnungen in den Ländern mit. 12. Hierzu ist daran zu erinnern, dass sich nach ständiger
- erforderlichen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ergriffen
- Fortschritt (ABl. L 335, S. 17, im Folgenden: Richtlinie) verstoßen hat, dass sie nicht die Rechts- und
- Arbeitsstoffe (BGBl. II Nr. 237/1998) sowie im Bereich der Landwirtschaft die bundesgesetzlichen
BGH - Umzug grundsätzlich kein wichtiger Grund zur Kündigung eines Fitnessstudio-Vertrages
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.06.2019
- Inhalt
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- hieran ist die angegriffene Entscheidung von Rechts wegen nicht zu beanstanden. In revisionsrechtlich
- typengemischter Vertrag, stets ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu (BGH, Urteil
- . Juli 2014. Im Oktober 2013 wurde der - bis dahin in Hannover lebende - Beklagte zum Soldaten auf
- abkommandiert. Seit Juni 2014 ist der Beklagte in Rostock stationiert. Am 5. November 2013 kündigte
- mit der vom Landgericht zugelassenen Revision. Entscheidungsgründe Die Revision ist unbegründet. I
§ 13c UrhWahrnG
Vermutung der Sachbefugnis, Außenseiter bei Kabelweitersendung
- Inhalt
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- Berechtigten erhält, deren Rechte sie nicht wahrnimmt, hat sie den zur Zahlung Verpflichteten von
- Wahrnehmung seines Rechts der Kabelweitersendung im Sinne des § 20b Abs. 1 Satz 1 des
- Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann, so wird vermutet, daß sie die Rechte aller
- ; 137l Abs. 5 des Urheberrechtsgesetzes geltend, so wird vermutet, daß sie die Rechte aller
- Rechte dieser Art wahrnimmt, als berechtigt, seine Rechte wahrzunehmen. Kommen dafür mehrere
LSG Bayern - L 7 AS 187/07
Bayerisches Landessozialgericht vom 27.07.2007
- Inhalt
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- . 2 SGB II nicht hö-herrangigem Recht. Wie das BSG in seinem Urteil vom 23.11.2006 (B 11b AS 1/06 R
- Recht stützt und keine Gründen ersichtlich sind, die zu einem höheren Anspruch auf Alg II führen
- auf die Klagebegrün-dung eines Rechtsanwalts in einem Verfahren vor dem Sozialge-richt Dortmund
- Sozialgesetz-buch (SGB II) zusteht. Die Beklagte bewilligte dem Kläger mit Bescheid vom 24.05.2006 für die
- Zeit vom 01.06. bis 31.10.2006 Alg II. Mit seinem Wi-derspruch rügte er insbesondere die
SozG Berlin - S 37 AS 2001/06
Sozialgericht Berlin vom 19.11.2004
- Inhalt
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- 8Der nach § 86 b Abs. 2 SGG zulässige Antrag ist begründet. Den Ast. ist vorläufig Alg II in der vom Ag
- auch der Rückkaufswert nach Kündigung des Vertrages; das Recht auf den Rückkaufswert ist nur eine
- andere Erscheinungsform des Rechts auf die Versicherungssumme. Die Begünstigungserklärung ist daher so
- gestellten Alg II-Antrag lehnte der Antragsgegner (Ag.) im Hinblick auf eine vom Ast. 1982
- einstweilige Gewährung von Alg II in der vom Ag. unter Anrechnung des Kindergeldes ermittelten Höhe von 656,96
“Kampf ums Kleingedruckte”: AGB-Reform für Unternehmen?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 04.04.2012
- Inhalt
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- noch nicht soweit, das Problem anzudenken, in dem zwei nach bisherigem Recht rechtswidrige AGB
- der “AGB-Recht-Initiative”, zu finden hier, die vor allem zwei Änderungen umsetzen möchte. Zum
- noch sittenwidrig ist. Ich sehe bei diesen Bestrebungen zum einen die Gefahr, dass hier mit einer
- mir weiterhin die Diskussion abwegig. Das typische Stammtisch-Argument, das deutsche AGB-Recht sei zu
- Unter dem Titel “Kampf ums Kleingedruckte” weist die FTD auf die Reformbestrebungen des AGB-Rechts
§ 73 GeschmMG 2004
Rechtsbeschränkungen
- Inhalt
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- Handlungen nach dem Geschmacksmustergesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer
- Eintragung eines eingetragenen Designs begründeten Recht, die vor dem 1. Juni 2004 erteilt
- wurden, gilt § 31 Absatz 5 nur, wenn das Recht ab dem 1. Juni 2004 übergegangen oder die
- Bestimmungen des Geschmacksmustergesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 442-1, ver
- ; 28 Absatz 2 ist für die Aufrechterhaltung von Abwandlungen eines Grundmusters mit der Maß
§ 34 ErstrG
Antrag auf Umwandlung
- Inhalt
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- erlischt das Recht aus der Eintragung in das Register für Herkunftsangaben oder das mit der
- Anmeldung der Herkunftsangabe begründete Recht. Das Erlöschen ist in dem Register oder in den
- Antrag ist gebührenfrei. Gegen die Versäumung der Frist findet keine Wiedereinsetzung in den
- ;hrten rechtsfähigen Verbänden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- (1) Der Antrag auf Umwandlung kann nur von den in § 17 des Warenzeichengesetzes aufgefü