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OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 158/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.01.2006
- Inhalt
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- vorgelegte Bescheinigung echt ist. Eine Legalisation der Urkunde im Sinne von § 438 Abs. 2 ZPO ist
- . Aus dem mit der Begründungsschrift vom 2. Februar 2005 in Bezug genommenen Vorbringen im Schriftsatz
- Sachvortrag sei in seinen wesentlichen Zügen unglaubhaft. Hierzu reicht es insbesondere nicht aus, wenn
- ZPO nicht. Ob eine ausländische öffentliche Urkunde ohne näheren Nachweis als echt anzusehen ist
- werden könne, vermag der Senat das schon im Ansatz nicht mitzutragen. Dass die mit „Heiratseintrag Nr
BFH - VIII B 258/09
Bundesfinanzhof vom 26.04.2010
- Inhalt
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- -- anzuwenden ist. Mit dem Einwand, er könne nicht zwei Fahrzeuge gleichzeitig fahren und es müsse ggf
- Kläger daher nicht gehört werden. Nicht begründet ist auch die in diesem Zusammenhang erhobene Rüge
- der Finanzen (BMF) vom 21. Januar 2002 IV A 6 -S 2177- 1/02 (BStBl I 2002, 148) nur das Fahrzeug mit
- . Darüber hinaus hat das FG in der mündlichen Verhandlung vom 30. Juni 2009, an der der Kläger mit seinem
- intensiv mit dem Vorbringen des Klägers auseinandergesetzt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass
EuG - T-118/96
Gericht der Europäischen Union vom 17.07.1998
- Inhalt
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- thailändischen Rechts mit Sitz in Samutprakarn (Thailand), Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Jean-François
- im wesentlichen nur mit dem Vertrieb befassen. Aus den verfügbaren Informationen ist nicht zu
- . September 1990 in der Rechtssache T-37/89, Hanning/Parlament, Slg. 1990, II-463, Randnr. 38). 143. Im
- . Die Klägerin, die Thai Bicycle Industry Co. Ltd, ist eine Gesellschaft thailändischen Rechts, die
- endgültiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in Indonesien, Malaysia und
BPatG - 30 W (pat) 66/05
Bundespatentgericht vom 10.11.2008
- Inhalt
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- die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar. Im Recht der
- Verkehrskreisen nicht in erster Linie als Hinweis auf das Herkunftsunternehmen im Unterschied zu
- stehende Sachhinweis werde mit der einfachen Bilddarstellung eines Hakens auch nur in seinem
- Einzelheiten wird auf die Akten Bezug genommen. II. Die zulässige Beschwerde der Anmelderin hat in der Sache
- bloße Anpreisung oder Werbeaussage allgemeiner Art (vgl. BGH GRUR 2001, 735, 736 „Test it.“; GRUR
KG Berlin - 5 U 161/01
Kammergericht vom 03.04.2001
- Inhalt
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- (Beklagten) das Recht ein, Protagonistin der klägerischen Romanreihe ist die fiktive Bonner Journalistin
- Frau Mitte 40 recht melancholisch. 20 Hinsichtlich der Charaktereigenschaften gab es in den ersten
- Handlungs- und Beziehungsgeflechtes, in welches die literarische Figur eingebettet ist, d. h. im
- Marx" geprägt ist, und danach ist durch einen Vergleich der Romane mit den Episoden zu bestimmen, in
- beruflichen Tätigkeit, sondern eher zufällig im Zusammenhang mit Beziehungen in Kontakt gerät. Die
§ 182 ZVG
- Inhalt
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- einem dieser Rechte vorgehen oder gleichstehen.(2) Ist hiernach bei einem Anteil ein größerer
- oder mitbelastenden Rechte an dem Grundstück sowie alle Rechte zu berücksichtigen, die
- Betrag zu berücksichtigen als bei einem anderen Anteil, so erhöht sich das geringste
§ 200 SGG
- Inhalt
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- öffentlichen Rechts oder einer bundesunmittelbaren Anstalt des öffentlichen Rechts
- nicht bundesunmittelbaren Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts gelten die
- Vollstreckung zugunsten einer Behörde, die nicht Bundesbehörde ist, sowie zugunsten einer
- Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes entsprechend. In diesem Fall bestimmt das Land die Vollstreckungsbehörde.
BGH - VI ZR 156/06
Bundesgerichtshof vom 24.06.2008
- Inhalt
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- Beschattungsaktion in Aussicht gestellt worden. Das reicht nicht aus, um die Fertigung der Fotos als
- a) Im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung über ein bedeutendes politisches Ereignis (hier
- . Müller, den Richter Wellner, die Richterin Diederichsen und die Richter Stöhr und Zoll für Recht
- 2006 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist. Auf
- wurden in der von der Beklagten herausgegebenen "Bild"-Zeitung drei Fotos veröffentlicht, mit denen
OVG Nordrhein-Westfalen - 4 A 3964/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.06.2004
- Inhalt
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- uneinheitlich. Jeder Inkassounternehmer müsse - wie auch jeder Rechtsanwalt - das Recht haben, in strittigen
- der Fach- und Dienstaufsicht fremd. Im Recht der Wirtschaftsaussicht, etwa im Hypothekenbankgesetz
- jedoch seit dem 16. Juli 2003 nicht mehr mit höherrangigem Recht vereinbar und daher ungültig. Das
- Ansicht des Senats allerdings eher fernliegt. In umgekehrter Hinsicht ist 56jedoch - mit Blick auf das
- unter II. und III. des Bescheides erteilten Weisungen, auf die sie ihre Ausführungen "im Interesse
LAG Köln - 9 Sa 66/10
Landesarbeitsgericht Köln vom 09.06.2010
- Inhalt
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- . 32 II. In der Sache hat die Berufung keinen Erfolg. 3334Zu Recht hat das Arbeitsgericht die Klage
- ist zwischen den Parteien in der Folgezeit auch so praktiziert worden und wird von ihnen im
- (vgl. dazu: Haag in AiB 2009, S. 212 ff.). bb. Der Tarifvertrag ist mit Wirkung zum 25. November 2008
- Arbeitsverhältnisse Rechte und Pflichten unmittelbar begründen. Dieser Wille muss im Interesse der
- werden – wie im vorliegenden Fall – Rechte und Pflichten der von einem Betriebsübergang betroffenen
§ 2 BGSG 1994
Grenzschutz
- Inhalt
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- die Grenzüberwachung im deutschen Küstengebiet dies erfordert. In der Rechtsverordnung ist
- dem Bund mit eigenen Kräften wahr, richtet sich die Durchführung der Aufgaben nach dem für die Polizei des Landes geltenden Recht.
- ), soweit nicht ein Land im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes mit
- überschreiten.(3) Das Einvernehmen nach Absatz 1 ist in einer schriftlichen Vereinbarung
- bekanntzugeben ist. In der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und der
§ 4 RUAStrGHG
Sonstige Rechtshilfe
- Inhalt
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- ;chtigte des Gerichtshofes in Absprache mit den zuständigen deutschen Behörden Vernehmungen
- Falle den zuständigen deutschen Behörden vorbehalten und richtet sich nach deutschem Recht.
- Teil des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen geleistet. Die §§
- .(2) Verlangt der Gerichtshof das persönliche Erscheinen einer Person, die sich im
- oder zur Einnahme eines Augenscheins, so kann ihr Erscheinen mit denselben Ordnungsmitteln
§ 4 YUGStrGHG
Sonstige Rechtshilfe
- Inhalt
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- des Gerichtshofes in Absprache mit den zuständigen deutschen Behörden Vernehmungen
- den zuständigen deutschen Behörden vorbehalten und richtet sich nach deutschem Recht.
- Teil des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen geleistet. §§ 47
- ) Verlangt der Gerichtshof das persönliche Erscheinen einer Person, die sich im Geltungsbereich
- zur Einnahme eines Augenscheins, so kann ihr Erscheinen mit denselben Ordnungsmitteln durchgesetzt
Vorgehen eines Anwalts bei Bußgeldbescheiden
Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.) vom 22.10.2012
- Inhalt
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- für die Rechtsanwaltskosten. Grundsätzlich gilt in Bußgeldsachen aufgrund der recht hohen
- einzulegen. Sofern eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, wird startet der Anwalt im Namen des
- Autofahrer, die bei einem Verkehrsvergehen erwischt werden, erhalten in der Regel innerhalb weniger
- Mandanten umgehend eine Deckungsanfrage. Im Bereich des Verkehrrechts wird die Deckungsanfrage durch die
- Rechtsschutzversicherung in fast allen Fälen erteilt. So unser beratender Anwalt. 6 Nachdem der
§ 1 TierZOV 2009
Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person
- Inhalt
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- örde nach bisherigem Recht einen anderen als in Absatz 1 Satz 2 genannten Nachweis zugelassen, so
- abgelegt worden ist, oder3.zweiten Staatsprüfung mit dem Ausbildungsschwerpunkt
- (1) In einer Zuchtorganisation muss die für die Zuchtarbeit verantwortliche Person die
- Diplomprüfung oder Masterprüfung in den Agrarwissenschaften an einer Hochschule oder die
- Masterprüfung in den Agrarwissenschaften an einer Fachhochschule bestanden haben und einen Nachweis