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OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 158/05

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.01.2006
Inhalt
  • vorgelegte Bescheinigung echt ist. Eine Legalisation der Urkunde im Sinne von § 438 Abs. 2 ZPO ist
  • . Aus dem mit der Begründungsschrift vom 2. Februar 2005 in Bezug genommenen Vorbringen im Schriftsatz
  • Sachvortrag sei in seinen wesentlichen Zügen unglaubhaft. Hierzu reicht es insbesondere nicht aus, wenn
  • ZPO nicht. Ob eine ausländische öffentliche Urkunde ohne näheren Nachweis als echt anzusehen ist
  • werden könne, vermag der Senat das schon im Ansatz nicht mitzutragen. Dass die mit „Heiratseintrag Nr

BFH - VIII B 258/09

Bundesfinanzhof vom 26.04.2010
Inhalt
  • -- anzuwenden ist. Mit dem Einwand, er könne nicht zwei Fahrzeuge gleichzeitig fahren und es müsse ggf
  • Kläger daher nicht gehört werden. Nicht begründet ist auch die in diesem Zusammenhang erhobene Rüge
  • der Finanzen (BMF) vom 21. Januar 2002 IV A 6 -S 2177- 1/02 (BStBl I 2002, 148) nur das Fahrzeug mit
  • . Darüber hinaus hat das FG in der mündlichen Verhandlung vom 30. Juni 2009, an der der Kläger mit seinem
  • intensiv mit dem Vorbringen des Klägers auseinandergesetzt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass

EuG - T-118/96

Gericht der Europäischen Union vom 17.07.1998
Inhalt
  • thailändischen Rechts mit Sitz in Samutprakarn (Thailand), Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Jean-François
  • im wesentlichen nur mit dem Vertrieb befassen. Aus den verfügbaren Informationen ist nicht zu
  • . September 1990 in der Rechtssache T-37/89, Hanning/Parlament, Slg. 1990, II-463, Randnr. 38). 143. Im
  • . Die Klägerin, die Thai Bicycle Industry Co. Ltd, ist eine Gesellschaft thailändischen Rechts, die
  • endgültiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in Indonesien, Malaysia und

BPatG - 30 W (pat) 66/05

Bundespatentgericht vom 10.11.2008
Inhalt
  • die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar. Im Recht der
  • Verkehrskreisen nicht in erster Linie als Hinweis auf das Herkunftsunternehmen im Unterschied zu
  • stehende Sachhinweis werde mit der einfachen Bilddarstellung eines Hakens auch nur in seinem
  • Einzelheiten wird auf die Akten Bezug genommen. II. Die zulässige Beschwerde der Anmelderin hat in der Sache
  • bloße Anpreisung oder Werbeaussage allgemeiner Art (vgl. BGH GRUR 2001, 735, 736 „Test it.“; GRUR

KG Berlin - 5 U 161/01

Kammergericht vom 03.04.2001
Inhalt
  • (Beklagten) das Recht ein, Protagonistin der klägerischen Romanreihe ist die fiktive Bonner Journalistin
  • Frau Mitte 40 recht melancholisch. 20 Hinsichtlich der Charaktereigenschaften gab es in den ersten
  • Handlungs- und Beziehungsgeflechtes, in welches die literarische Figur eingebettet ist, d. h. im
  • Marx" geprägt ist, und danach ist durch einen Vergleich der Romane mit den Episoden zu bestimmen, in
  • beruflichen Tätigkeit, sondern eher zufällig im Zusammenhang mit Beziehungen in Kontakt gerät. Die

§ 182 ZVG

Inhalt
  • einem dieser Rechte vorgehen oder gleichstehen.(2) Ist hiernach bei einem Anteil ein größerer
  • oder mitbelastenden Rechte an dem Grundstück sowie alle Rechte zu berücksichtigen, die
  • Betrag zu berücksichtigen als bei einem anderen Anteil, so erhöht sich das geringste

§ 200 SGG

Inhalt
  • öffentlichen Rechts oder einer bundesunmittelbaren Anstalt des öffentlichen Rechts
  • nicht bundesunmittelbaren Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts gelten die
  • Vollstreckung zugunsten einer Behörde, die nicht Bundesbehörde ist, sowie zugunsten einer
  • Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes entsprechend. In diesem Fall bestimmt das Land die Vollstreckungsbehörde.

BGH - VI ZR 156/06

Bundesgerichtshof vom 24.06.2008
Inhalt
  • Beschattungsaktion in Aussicht gestellt worden. Das reicht nicht aus, um die Fertigung der Fotos als
  • a) Im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung über ein bedeutendes politisches Ereignis (hier
  • . Müller, den Richter Wellner, die Richterin Diederichsen und die Richter Stöhr und Zoll für Recht
  • 2006 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist. Auf
  • wurden in der von der Beklagten herausgegebenen "Bild"-Zeitung drei Fotos veröffentlicht, mit denen

OVG Nordrhein-Westfalen - 4 A 3964/99

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.06.2004
Inhalt
  • uneinheitlich. Jeder Inkassounternehmer müsse - wie auch jeder Rechtsanwalt - das Recht haben, in strittigen
  • der Fach- und Dienstaufsicht fremd. Im Recht der Wirtschaftsaussicht, etwa im Hypothekenbankgesetz
  • jedoch seit dem 16. Juli 2003 nicht mehr mit höherrangigem Recht vereinbar und daher ungültig. Das
  • Ansicht des Senats allerdings eher fernliegt. In umgekehrter Hinsicht ist 56jedoch - mit Blick auf das
  • unter II. und III. des Bescheides erteilten Weisungen, auf die sie ihre Ausführungen "im Interesse

LAG Köln - 9 Sa 66/10

Landesarbeitsgericht Köln vom 09.06.2010
Inhalt
  • . 32 II. In der Sache hat die Berufung keinen Erfolg. 3334Zu Recht hat das Arbeitsgericht die Klage
  • ist zwischen den Parteien in der Folgezeit auch so praktiziert worden und wird von ihnen im
  • (vgl. dazu: Haag in AiB 2009, S. 212 ff.). bb. Der Tarifvertrag ist mit Wirkung zum 25. November 2008
  • Arbeitsverhältnisse Rechte und Pflichten unmittelbar begründen. Dieser Wille muss im Interesse der
  • werden – wie im vorliegenden Fall – Rechte und Pflichten der von einem Betriebsübergang betroffenen

§ 2 BGSG 1994

Grenzschutz
Inhalt
  • die Grenzüberwachung im deutschen Küstengebiet dies erfordert. In der Rechtsverordnung ist
  • dem Bund mit eigenen Kräften wahr, richtet sich die Durchführung der Aufgaben nach dem für die Polizei des Landes geltenden Recht.
  • ), soweit nicht ein Land im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes mit
  • überschreiten.(3) Das Einvernehmen nach Absatz 1 ist in einer schriftlichen Vereinbarung
  • bekanntzugeben ist. In der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und der

§ 4 RUAStrGHG

Sonstige Rechtshilfe
Inhalt
  • ;chtigte des Gerichtshofes in Absprache mit den zuständigen deutschen Behörden Vernehmungen
  • Falle den zuständigen deutschen Behörden vorbehalten und richtet sich nach deutschem Recht.
  • Teil des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen geleistet. Die §§
  • .(2) Verlangt der Gerichtshof das persönliche Erscheinen einer Person, die sich im
  • oder zur Einnahme eines Augenscheins, so kann ihr Erscheinen mit denselben Ordnungsmitteln

§ 4 YUGStrGHG

Sonstige Rechtshilfe
Inhalt
  • des Gerichtshofes in Absprache mit den zuständigen deutschen Behörden Vernehmungen
  • den zuständigen deutschen Behörden vorbehalten und richtet sich nach deutschem Recht.
  • Teil des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen geleistet. §§ 47
  • ) Verlangt der Gerichtshof das persönliche Erscheinen einer Person, die sich im Geltungsbereich
  • zur Einnahme eines Augenscheins, so kann ihr Erscheinen mit denselben Ordnungsmitteln durchgesetzt

Vorgehen eines Anwalts bei Bußgeldbescheiden

Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.) vom 22.10.2012
Inhalt
  • für die Rechtsanwaltskosten. Grundsätzlich gilt in Bußgeldsachen aufgrund der recht hohen
  • einzulegen. Sofern eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, wird startet der Anwalt im Namen des
  • Autofahrer, die bei einem Verkehrsvergehen erwischt werden, erhalten in der Regel innerhalb weniger
  • Mandanten umgehend eine Deckungsanfrage. Im Bereich des Verkehrrechts wird die Deckungsanfrage durch die
  • Rechtsschutzversicherung in fast allen Fälen erteilt. So unser beratender Anwalt. 6 Nachdem der

§ 1 TierZOV 2009

Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person
Inhalt
  • örde nach bisherigem Recht einen anderen als in Absatz 1 Satz 2 genannten Nachweis zugelassen, so
  • abgelegt worden ist, oder3.zweiten Staatsprüfung mit dem Ausbildungsschwerpunkt
  • (1) In einer Zuchtorganisation muss die für die Zuchtarbeit verantwortliche Person die
  • Diplomprüfung oder Masterprüfung in den Agrarwissenschaften an einer Hochschule oder die
  • Masterprüfung in den Agrarwissenschaften an einer Fachhochschule bestanden haben und einen Nachweis