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Art 48 GG
- Inhalt
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- ädigung. Sie haben das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
- (1) Wer sich um einen Sitz im Bundestage bewirbt, hat Anspruch auf den zur Vorbereitung seiner
- ;bernehmen und auszuüben. Eine Kündigung oder Entlassung aus diesem Grunde ist unzulässig
§ 5 GSG
Versorgung mit kieferorthopädischen Leistungen bei
Erwachsenen
- Inhalt
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- sie das am 31. Dezember 1992 geltende Recht vorsah, wenn die Krankenkasse vor dem 5. November 1992
- kieferorthopädischen Behandlung einschließlich zahntechnischer Leistungen in der Höhe, wie
§ 6 GSG
Versorgung mit Zahnersatz
- Inhalt
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- . Dezember 1992 geltende Recht vorsah, wenn die Krankenkasse vor dem 5. November 1992 über den Anspruch bereits schriftlich entschieden hat.
- Versicherte, deren zahnärztliche Behandlung zur Versorgung mit Zahnersatz oder Zahnkronen vor
- ;rztlichen Behandlung und der Kosten für zahntechnische Leistungen in der Höhe, wie sie das am 31
TuiFly wird Passagiere wohl entschädigen müssen
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 20.04.2018
- Inhalt
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- abgelehnt und von einigen deutschen Gerichten Recht bekommen. Auch unsere Kanzlei hatte hier, hier und
- Airline TUIFly aus dem Oktober 2016 entschieden. Allein in Hannover sollen bis zum vergangenen Jahr
9 Tipps für Ihre Start-Up-Satzung!
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 29.10.2019
- Inhalt
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- gilt es aber, bestimmte Regeln einzuhalten und das für sich Beste aus dem deutschen Recht rauszuholen
- . Wie das geht? Mit der richtigen Beratung. Wir erklären, was in eine [...] Der Beitrag 9 Tipps für
AGB-Recht: Zur Abwälzung von Mehrwertsteuererhöhungen und Empfangsbekenntnis gegenüber Verbraucher
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 29.05.2016
- Inhalt
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- Verbraucher bei vier Monate übersteigenden Lieferfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
- Verwenders … „AGB-Recht: Zur Abwälzung von Mehrwertsteuererhöhungen und Empfangsbekenntnis gegenüber Verbraucher“ weiterlesen
- grundsätzlich wirksam. Eine nicht klare und verständliche Klausel ist nur dann gemäß § 307 Abs. 1 S. 2
Filesharing: OLG München sieht Eltern in der Pflicht Kinder als Täter zu benennen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 20.02.2016
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- Eine Entscheidung des OLG München (29 U 2593/15) hat zu Recht weite Kreise gezogen: Es ging um den
- „Filesharing-Klassiker“. Allerdings mit der Variante, dass es um einen Familienanschluss ging, wobei
- es drei Kinder gab, die allesamt mit eigenen Endgeräten Zugriff hatten und die Eltern vor Gericht
- in der Pflicht Kinder als Täter zu benennen” weiterlesen
Die US-Präsidentschaftswahl 2012: Obama und Romney "verbraten" 3 Milliarden US-Dollar.
Heinz-Peter Natterer vom 06.11.2012
- Inhalt
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- Kleiderschrank lang sein, in den alle diese Roben passen. Auch wenn Roben mit Obama, Romney und der
- Präsidentschaftswahl recht wenig zu tun haben, ein Kleiderschrank von Esslingen bis Hannover macht schon
- was her Schluss jetzt mit unseren Roben-Befindlichkeiten! Stellen wir lieber die Frage, wie [...]
Trinken ist kein Arbeitsunfall
Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler vom 18.10.2013
- Inhalt
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- LTO: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sg-dresden-urteil-s-5-u-113-13-arbeitsunfall-flasche-oeffnen-zaehne/ Einsortiert unter:Nicht kategorisiert
- Das hat jetzt das Sozialgericht in Dresden entschieden, Der Arbeitnehmer hatte sich verletzt, als
§ 12 StrabBlPV
Gliederung der Prüfung
- Inhalt
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- (1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und ist in
- Verwaltung und Recht.(5) Das Fach Technik der Betriebsanlagen erstreckt sich insbesondere auf Fragen ü
- Fach Verwaltung und Recht erstreckt sich insbesondere auf tätigkeitsbezogene Fragen über 1
LSG Bayern - L 8 SO 207/10 B ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 13.12.2010
- Inhalt
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- erfolglos. Das SG hat im Ergebnis zu Recht den Antrag abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten (§ 193 SGG in entsprechender Anwendung).
- Verweigerung einer Anordnung angenommen, dass der Antrag unzulässig ist. Ein sicherungsfähiges Recht
- abgelaufen. Mit Schreiben vom 23.07.2009 ist die Ast von der Ag darüber in Kenntnis gesetzt worden
- gemachten Kosten offensichtlich unangemessen sind. Das SG hat in seinem Beschluss zu Recht aufgeführt
- - wie das SG ebenfalls zu Recht annimmt -bereits in einer Vielzahl von Entscheidungen des SG sowie des
BGH - 4 StR 147/14
Bundesgerichtshof vom 31.07.2014
- Inhalt
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- Totschlag in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bewertet. Es ist
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 S t R 1 4 7 / 1 4 vom 31. Juli 2014 in der
- Vertreterin des Nebenklägers L. , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt
- Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichen
- Einsichtsfähigkeit ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer
OLG Hamm - 2 U 148/06
Oberlandesgericht Hamm vom 26.11.2007
- Inhalt
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- , nicht unmittelbar aus eigenem Recht auf Zahlung der geltend gemachten Beträge in Anspruch nehmen
- Beklagten zu 1) ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag im Hinblick auf den gerügten Mangel des Koppens
- festgestellt, dass sich der Beklagte zu 2) mit der Annahme der vorbezeichneten Eigentumsurkunde in
- . 23Die Parteien streiten um Rückabwicklungsansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Fohlens durch
- ) in N durchgeführten Fohlenauktion, bei der der Beklagte zu 1) nach den Versteigerungsbedingungen im
KG Berlin - 14 U 164/04
Kammergericht vom 16.08.2004
- Inhalt
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- Gesellschaft von diesen mit dem Recht zur Weiterführung der Firma fortgesetzt.“ 242. Beschluss vom 11
- ein Schiedsgutachter. Dieser muß ein mit Verlagsfragen vertrauter, in der Bundesrepublik Deutschland
- besteht der Anspruch in der gesetzlichen Mindesthöhe und ist in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise zu
- Gesellschaftervertrag mit dem folgenden Wortlaut wird für nichtig erklärt: „Jeder Gesellschafter ist berechtigt, seine
- solche Erklärung nicht abgegeben, wird die Gesellschaft mit Wirksamkeit der Kündigung aufgelöst.“ Im
EuGH - C-83/98 P
Europäischer Gerichtshof vom 16.05.2000
- Inhalt
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- der Einkommensteuer; d) der Verzicht auf 180 Millionen FF an Wettabgaben im Jahr 1986; e) das Recht
- zu Recht der Auffassung war, daß die Senkung der öffentlichen Abgaben nicht in den
- nicht mit einem Rechtsmittel vor dem Gerichtshof in Frage gestellt werden kann. Folglich ist dieser
- das Gericht in Randnummer 183 des angefochtenen Urteils zu Recht festgestellt hat, daß sich nicht der
- Wahrnehmung dieser Rechte durch den PMU erfolgte anfänglich in Form eines .gemeinsamen Dienstes' (Dekret vom