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BPatG - 33 W (pat) 195/99
Bundespatentgericht vom 28.01.2000
- Inhalt
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- beiliegenden Kopien sei ersichtlich, daß der Begriff "Profil" insbesondere im Zusammenhang mit
- "-Entscheidung des HABM vom 7. Juni 1999. II Die Beschwerde ist unbegründet. Der Senat folgt auch unter
- die Anmeldung daher zu Recht gemäß § 37 Abs 1 MarkenG zurückgewiesen. Da der Anmelder die
- anzuschließen. Zu Recht geht auch der Anmelder davon aus, daß für die Beurteilung der (hinreichenden
- prägnant ist (vgl BGH aaO - NEW MAN). Die drei Wörter der Anmeldemarke sind aber in einfachster
BGH - V ZB 48/99
Bundesgerichtshof vom 13.04.2000
- Inhalt
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- Verschulden zur Last. II. Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Zu Recht hat das
- in den vorigen Stand nicht zu gewähren ist. 1. Mit der am 21. Juni 1999 erfolgten Zustellung der
- können. Das ist hier ohne weiteres möglich. Die auf Seite 7 in jeder Zeile fehlenden Buchstaben
- führen nicht einmal dazu, daß die nicht vollständig lesbaren Sätze unverständlich sind. Erst recht
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 48/99 vom 13. April 2000 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des
§ 8 II VOB/B: Kündigungsklausel bei Insolvenz unwirksam?
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 27.03.2015
- Inhalt
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- Baurecht zuständige VII. Zivilsenat des BGH dem IX. Senat folgen wird, ist zweifelhaft. Denn in der
- Kündigungsklausel des § 8 Abs. 2 VOB/B. Das Landgericht Wiesbaden gab der Bauherrin Recht, das OLG
- , Regiekosten, Vorhaltekosten usw.). § 8 Abs. 2 VOB/B gibt dem Bauherren auch „nur“ das Recht, den
- . Zivilsenat des BGH, der für Baurecht nicht zuständig ist, entschieden, dass in Verträgen über die
- Kündigungsrecht nicht gegeben ist. Im Baurecht besteht das freie Kündigungsrecht allerdings jederzeit
VGH Baden-Württemberg - 4 S 339/07
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 15.03.2007
- Inhalt
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- § 123 Abs. 1 VwGO gestellten Antrag des Antragstellers zu Recht im Wege der einstweiligen Anordnung
- das Beschwerdevorbringen ist zu bemerken: 2 Das Verwaltungsgericht hat zu Recht entschieden, dass
- Aktualität in erheblichem Umfang zurückbleibt mit der Folge, dass die Beurteilungen im Verhältnis
- Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint; dieser Prüfungsmaßstab ist wie im
- fachlichen Leistungen und Befähigungen des Beamten sind im Wesentlichen in dienstlichen
AG Menden - 4 C 262/02
Amtsgericht Menden vom 11.12.2002
- Inhalt
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- und sich dabei das rechte Handgelenk/Unterarm brach. Der Bruch wurde mit einer Unterarm-Gipsschiene
- Mittagszeit in das Lokal. Draußen herrschten niedrige Temperaturen mit starkem Schneeregen. Das Restaurant
- ist insgesamt mit Fliesen mit der Rutschfestigkeit der Klasse R 9 ausgelegt. Hinter der Eingangstür
- Eingangsbereich - nicht erreicht werden kann. Es ist sicherlich auch den Gästen im Lokal nicht zuzumuten, dass
- feilgebotene oder ausgestellte Waren in Anspruch genommen, sodass dann nicht mehr damit zu rechnen ist, dass
Anlage 2 SchSV 1998
(zu § 9)Schiffszeugnisse und -bescheinigungen, Schiffsbesichtigungen
- Inhalt
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- ßnahmen (SMC) nach SOLAS Regel IX/4.3 in Verbindung mit Regel I/12 (ISM)BG Verkehr(b)Vorlä
- MARPOL Anlage II Regel 11 in Verbindung mit Nummer 1.6.4 des in Nummer II.2 der Anlage zum
- örpers nur für einen begrenzten Fahrtbereich aus, so ist dies in einem mit dem
- Getreidetransporte nach SOLAS Regel VI/9 in Verbindung mit dem Internationalen Getreide-CodeBG Verkehr(9
- Massengut (IBC) nach SOLAS Regel VII/10 in Verbindung mit I/12BG Verkehr(10.)Internationales Zeugnis
§ 611 HGB
Übereinkommen über die Haftungsbeschränkung
- Inhalt
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- . 786), geändert durch das Protokoll vom 2. Mai 1996 (BGBl. 2000 II S. 790), in seiner
- Recht unterliegt;2.Ansprüche auf Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung.(5) Ergänzend zu den
- . November 1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen (BGBl. 1986 II S
- Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden (BGBl. 2006 II S. 578) (Bunkeröl-Ü
- zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden (BGBl. 1994 II S. 1150, 1152
OLG Düsseldorf - II-7 UF 227/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 01.07.2004
- Inhalt
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- Feststellungsklage in der Sache begründet. 1415Mit Recht und mit zutreffender Begründung hat das
- stark beschnittene Rechte und im Übrigen Pflichten zu, während der Beklagte als derjenige mit dem
- des Notars G. Q. mit Amtssitz in D. unter UR-Nr. 935 für 1988 erklärte Ehevertrag (Teil A. der
- Vertragsurkunde) insgesamt nichtig ist (Bl. 88 ff. GA). In diesem gut vierzehn Tage vor der Heirat
- Berufung hat in der Sache indes keinen Erfolg. 1011Entgegen der Ansicht des Beklagten ist die
LG Bonn - 2 O 221/09
Landgericht Bonn vom 14.04.2010
- Inhalt
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- gewünscht sei mit einem maximalen Risikoanteil von 55 %. In dem Abschnitt "Wertpapiersammelorder" ist
- $$$$ && ### $#$$$$# im Nominalwert von EUR 5.000,- und aller sich daraus ergebener Rechte, sowie
- ergebender Rechte in Verzug befindet. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 4. Das Urteil
- $$$$ && ### $#$$$$# und aller sich daraus ergebender Rechte in Verzug befindet. 22 Die Beklagte beantragt, 23die
- . Zivilkammer des Landgerichts Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 2 O 221/09 Sachgebiet: Recht (allgemein
LG Bonn - 1 O 376/97
Landgericht Bonn vom 14.03.2000
- Inhalt
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- Zwischengeschosses (im MT-Geschoss) gekommen war, in Zeitverzug gekommen ist. Nach der Aussage des
- Recht nicht nach Art. 27 EGBGB vereinbart ist, dem Recht des Staates, mit dem er die engsten
- Verbindungen mit einem anderen Staat aufweist. Danach ist auf die Garantien deutsches Recht
- Gespräche über die Konsole in der Achse 42 gab - möglicherweise auch mit dem Zeugen S -, so reicht dies
- unzureichender Objektüberwachung in Anspruch. Sie ist der Ansicht, die Beklagten zu 7) und 8) hätten im
BGH - II ZB 5/12
Bundesgerichtshof vom 14.01.2014
- Inhalt
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- diesem korrespondierende Recht des Vorstands, Auskünfte in der Hauptversammlung zu verweigern
- Unternehmensgegenstand der Antragsgegnerin gedeckt war, stellt die Rechtsbeschwerde zu Recht nicht in
- korrespondierende Recht des Vorstands, Auskünfte in der Hauptversammlung zu verweigern, erstrecken sich nach
- die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften (Abl. L 184 vom 14
- Aktionärsrechterichtlinie für die Auslegung von § 131 AktG nur insoweit gelten, als die Rechte von Aktionären mit
§ 7 ReNoPatAusbV
Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes
für den Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten/die
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Inhalt
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- .Fallbezogene Rechtsanwendung im bürgerlichen Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, im
- Registerrecht sowie im Arbeits- und Sozialrecht, 2.Mitarbeit bei der Vorbereitung und Abwicklung von
- Notariatsgeschäften im Liegenschafts- und Grundbuchrecht, 3.fallbezogene Rechtsanwendung im Zivil-, Straf
- - und Bußgeldverfahren sowie im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, 4.Mitarbeit im
- gerichtlichen Mahnverfahren, 5.Bearbeitung von Zwangsvollstreckungsangelegenheiten, 6.Mitarbeit im
Hier ist die Kündigung und da ist die Türe! Freistellung aus politischen Motiven?
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 01.09.2016
- Inhalt
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- In einem Arbeitsvertrag darf die Freistellung eines Mitarbeiters im Falle einer Kündigung
- Arbeitsgericht Berlin am Mittwoch, 31.08.2016, in einem Eilverfahren im Fall eines Beschäftigten der
- . Hinsichtlich der Freistellung gab das Arbeitsgericht nun der Fluglinie recht. Der Arbeitsvertrag des Klägers
- . Bildnachweis: © alphaspirit – fotolia.com Konflikte sind alltäglich. Wichtig ist der richtige Umgang mit ihnen
- beschäftigten Kläger im August 2016 zum 31.12.2016 gekündigt und ihn bis dahin von der Arbeit unter
FG Düsseldorf - 7 K 4612/02 GE
Finanzgericht Düsseldorf vom 06.11.2003
- Inhalt
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- trägt vor: 7 8 Die Vereinbarungen im Mietvertrag in Verbindung mit dem notariellen Kaufangebot vom
- ist zum Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten fällig. Die Kaufpreismodalitäten - im Fall 1 der
- Gesamtbetrachtung in Verbindung mit dem notariell beurkundeten Kaufangebot ergebe sich keine
- Der angefochtene Grunderwerbsteuerbescheid ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten
- zu verfügen. Verfügungsmöglichkeit in diesem Sinne bedeutet, dass er das Grundstück mit Auswirkung
Haftstrafen wegen Nackt-Wanderns keine Menschenrechtsverletzung
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 29.10.2014
- Inhalt
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- Kilometer) lange Nackt-Wandertour wiederholte er 2005 und 2006 mit seiner Freundin. In den Medien ist er
- . Er wolle erreichen, dass sich die Menschen ihres Körpers mehr bewusst werden. Auch sein Recht auf
- öffentlichen Orten zur Schau zu stellen, zwar Goughs Meinungsfreiheit und sein Recht auf sein
- Privatleben einschränkt, dies aber hinzunehmen ist. Gough habe sich in vollem Bewusstsein gegen die
- , urteilte am Dienstag, 28.10.2014, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (AZ