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LSG Nordrhein-Westfalen - L 6 P 60/03

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 06.01.2005
Inhalt
  • Pflegegeld weiter zu gewähren ist, dürfte allerdings im Hinblick auf die vom Kläger in der Streitsache S 6
  • im Nachhinein einfach anders überlegt hat. Ein Recht zum Widerruf steht dem Kläger allerdings nicht
  • Klage. 6Das Sozialgericht erörterte beide Verfahren mit den Beteiligten am 15.11.2002. In der vom
  • über diesen Termin heißt es: 7"Im Termin zur Erörterung des Sachverhalts erscheinen: Der Kläger in
  • hat in der Verhandlung ergänzend angeführt, alle Feststellungen im Protokoll seien gelogen. Der

§ 122 AktG

Einberufung auf Verlangen einer Minderheit
Inhalt
  • Gründe verlangen; das Verlangen ist an den Vorstand zu richten. Die Satzung kann das Recht, die
  • ) Die Gesellschaft trägt die Kosten der Hauptversammlung und im Fall des Absatzes 3 auch die Gerichtskosten, wenn das Gericht dem Antrag stattgegeben hat.
  • (1) Die Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den
  • bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 121 Absatz 7 ist entsprechend
  • anzuwenden.(2) In gleicher Weise können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

§ 577a BGB

Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung
Inhalt
  • Personengesellschaft oder mehrerer Erwerber mit einem Recht belastet worden ist, durch dessen Ausübung dem
  • ölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer
  • , bereits mit der Veräußerung oder Belastung nach Absatz 1a.(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
  • (1) Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum
  • berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 erst nach Ablauf von drei Jahren seit

§ 27 BKAG 1997

Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
Inhalt
  • deren Verhütung die Daten übermittelt werden sollen, nach deutschem Recht mit einer
  • ;tzen in Widerspruch stünde,3.die zu übermittelnden Daten bei der ersuchten Behörde
  • Freiheitsstrafe von im Höchstmaß einem Jahr oder weniger bedroht ist.
  • übermittelnde Stelle erkennbar ist, daß unter Berücksichtigung der Art der Daten und
  • Daten zu den in Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union enthaltenen Grundsä

§ 34 GenG

Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
Inhalt
  • Insolvenzverwalter oder Sachwalter das Recht der Gläubiger gegen die Vorstandsmitglieder aus.(6) Die
  • , die ihnen durch die Tätigkeit im Vorstand bekannt geworden sind, haben sie Stillschweigen zu
  • daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Ist streitig, ob sie die Sorgfalt
  • .Zahlungen geleistet werden, nachdem die Zahlungsunfähigkeit der Genossenschaft eingetreten ist
  • ür die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist, 5.Kredit gewährt wird. (4) Der

§ 139 SeeArbG

Beschwerden auf Schiffen unter ausländischer Flagge
Inhalt
  • ;ndischen Hafen anläuft oder den Nord-Ostsee-Kanal befährt, hat das Recht, sich über
  • ) Die Beschwerde ist vertraulich zu behandeln. Kapitän, Reeder und jeder in der Beschwerde
  • benannten Person ist unverzüglich Gelegenheit zu geben, binnen einer angemessenen Frist Stellung zu
  • ;berprüfung im Sinne des § 138 Absatz 3 Satz 2 durchführen.(5) Führen die Maß
  • mit Abhilfemaßnahmen vorzulegen. Sie kann von einer weiteren Behandlung der Beschwerde absehen

LAG Köln - 7 Sa 859/04

Landesarbeitsgericht Köln vom 22.12.2004
Inhalt
  • andere, hier nicht zu entscheidende Frage ist, ob dann, wenn dem Arbeitnehmer das Recht eingeräumt wird
  • der fraglichen Fahrt morgens gegen 08:45 Uhr in R aus der Straße "A " nach rechts in die B Straße
  • lassen,“ so gehört zu solchen „Familienangehörigen“ auch die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
  • Privatfahrt geschehen ist. 5. In den Schutzbereich dieser Haftungsbeschränkung fällt auch der
  • Arbeitnehmer H überlassene Firmenfahrzeug VW Golf Variant in Absprache mit diesem zu einer privaten

§ 13 GrdstVG

Inhalt
  • zugewiesenen Sachen und die zugewiesenen Rechte gehen mit der Rechtskraft der gerichtlichen
  • ür die nach ihrer Lage und Beschaffenheit anzunehmen ist, daß sie in absehbarer Zeit anderen
  • Entscheidung oder, falls in ihr ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, zu diesem Zeitpunkt auf den Miterben
  • ;ftsanteile, dingliche Nutzungsrechte und ähnliche Rechte zu erstrecken, soweit diese Gegenstände
  • gelten nur, soweit die Sachen und Rechte gemeinschaftliches Vermögen der Erben sind. Auf Reichsheimstätten sind sie nicht anzuwenden.

§ 10 WiSiG 1965

Mitwirkung von Vereinigungen
Inhalt
  • ;llen hat, der in Absatz 1 genannten Stellen mit deren Zustimmung bedienen. Diese Stellen unterstehen
  • Rechts, die Aufgaben der gewerblichen Wirtschaft wahrnehmen, bei der Ausführung der
  • ;ffentlichen Rechts, die Aufgaben der gewerblichen Wirtschaft wahrnehmen, übertragen wird. Die K
  • örperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts unterstehen insoweit den Weisungen der
  • (1) In Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 3 und 4 kann bestimmt werden, daß 1.Verb

§ 21 VerkSiG

Mitwirkung von Vereinigungen und Hilfsorganen
Inhalt
  • öffentlichen Rechts unterstehen insoweit den Weisungen der in der Rechtsverordnung bestimmten
  • Rechts, die Aufgaben des Verkehrs wahrnehmen, bei der Ausführung der Rechtsverordnungen beratend
  • Rechtsverordnungen ganz oder teilweise auf Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • (1) In Rechtsverordnungen nach den §§ 1, 3 und 4 kann bestimmt werden, daß 1.Verb
  • Grund dieses Gesetzes erlassener Rechtsverordnungen zu erfüllen hat, der in Absatz 1 genannten

LSG Nordrhein-Westfalen - P 34/04

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 02.06.2005
Inhalt
  • zulässige Berufung der Klägerin ist nicht begründet. Das Sozialgericht hat zu Recht abgelehnt, der
  • Herzerkrankung und eines Diabetus Mellitus II sei ihr Gesundheitszustand sehr angegriffen. 10Die Klägerin ist
  • II lägen nicht vor. Der Senat nimmt im Übrigen auf den Inhalt des Gutachtens Bezug. 17Wegen der
  • erschienen ist. Die Beteiligten, die beide ihr Abwesenheit entschuldigt haben, sind in den Ladungen
  • . 21Nach § 48 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) ist, soweit in den tatsächlichen oder

OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 4623/03

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.02.2005
Inhalt
  • Gebührenfreiheit nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 GebG NRW berufen kann, ist auch in Ansehung der dagegen mit dem
  • Fortentwicklung des Rechts der gerichtlichen Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf. Wie dargelegt
  • juristischen Person an. Folglich ist es ohne Belang, dass der Kläger in Erfüllung der ihm in § 2 Abs. 3 ErrV
  • . Entscheidend ist vielmehr allein, ob der Kläger, zumindest im hier betroffenen Bereich, als juristische
  • Verordnungsgeber hat - wie ebenfalls bereits im o.g. Senatsbeschluss dargestellt - in Kenntnis der vielfältigen

Art 1 ZJDVtrÄndVtr2011G

Inhalt
  • Rechts – zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik
  • Rechts – (BGBl. I S. 1597), zuletzt geändert durch den Vertrag vom 3. März 2008
  • (1) Dem in Berlin am 30. November 2011 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik
  • Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen
  • Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen

§ 40 WVG

Zweck und Gegenstand der Enteignung
Inhalt
  • ;ndet werden, die Rechte der in Nummer 3 bezeichneten Art gewähren.
  • dazu gehörende Deichvorland erstrecken; grundstücksgleiche Rechte stehen den Grundstü
  • , 2.andere Rechte an Grundstücken entzogen oder belastet werden, 3.Rechte entzogen werden, die
  • in der Benutzung von Grundstücken beschränken oder 4.Rechtsverhältnisse begrü

OLG Köln - 9 U 64/96

Oberlandesgericht Köln vom 22.10.1996
Inhalt
  • . Erst recht ist weder ersichtlich noch näher vorgetragen, wie sich der Zeitpunkt des Abstellens des
  • Kraftfahrzeuges ist etwas anderes als die "Batterie" und bietet erst Recht keinen Anlaß, sich nach einer kalten
  • eines noch vergleichsweise jungen Fahrzeuges besorgt zu sein. 4. Zu Recht weist die Beklagte in der
  • ist, nicht erbracht und kann diesen Beweis auch nicht erbringen. Der Versicherungsnehmer trägt in der
  • der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf die in den