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LSG Berlin-Brandenburg - L 16 RA 3/01

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 11.08.2003
Inhalt
  • mit seinen Anträgen begehrte Vergleichsberechnung in Anlehnung an § 307b SGB VI ist nicht ersichtlich
  • . Tatbestand: Streitig ist die Rentenhöhe. Der 1933 geborene Kläger war in der früheren Deutschen
  • beschäftigt. Er war mit Wirkung vom 1. Juli 1957 in das Sonderversorgungssystem der Angehörigen der
  • 1995 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. Januar 1997). Im Klageverfahren hat die
  • ; Zahlbetrag im April 1994 = 2.200,80 DM). Mit Urteil vom 21. Dezember 2000 hat das SG die auf

OLG Frankfurt - 20 W 495/05

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 18.05.2006
Inhalt
  • durch Übernahme von Stammeinlagen gedeckt ist. Im Falle der Kapitalerhöhung durch Sacheinlage ist in
  • ist die Übertragung des Grundstückes durch Umschreibung im Grundbuch am 05. Januar 2005 erfolgt. In
  • Einbringung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstückes in … erbracht werden, dessen Wert
  • 2005 mit der Begründung zurück, der Verkehrswert des Grundstückes decke im Hinblick auf die
  • weiteren Beschwerde, mit der sie im Wesentlichen geltend macht, zur Bestimmung des Wertes eines

BGH - IX ZR 94/12

Bundesgerichtshof vom 14.02.2013
Inhalt
  • die Kosten des Rechtsstreits. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Kläger ist Verwalter in dem auf
  • rechtlichen Überprüfung nicht stand. 81. Mit Recht hat das Berufungsgericht die Vorschrift des § 96
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 94/12 Verkündet am: 14. Februar 2013 Preuß
  • Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel, Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möhring für Recht
  • gegenüber dem ihr am 4. Mai 2009 in Rechnung gestellten Betrag mit der erteilten Gutschrift in Höhe von

§ 116 BetrVG

Seebetriebsrat
Inhalt
  • einverstanden ist. 3.Der Seebetriebsrat besteht in Seebetrieben mit in der Regel5 bis 400
  • entsprechen. Der Arbeitsplatz ist im Einvernehmen mit dem Seebetriebsrat zu bestimmen. Kommt eine
  • zum Seebetriebsrat gilt § 8 mit der Maßgabe, dassa)in Seeschifffahrtsunternehmen, zu
  • .Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er im Fall des § 14 Abs. 4 Satz 1 erster Halbsatz und
  • Wahlanfechtung kann auch zu Protokoll des Seemannsamtes erklärt werden. Die Anfechtungserklärung ist

LSG Bayern - L 8 AL 277/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 28.04.2006
Inhalt
  • nicht 12 Monate vor Ablauf mit eingeschriebenen Brief gekündigt wurde. Unberührt sei das Recht der
  • . Unberührt blieb das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund. Nachdem die Klägerin ihren gesamten
  • 06.03.1998 teilte L. auf eine Anfrage der Beklagten vom 18.02.1998 mit, in der Zeit vom 01.09.1995
  • DM zu erstatten. Mit dem Widerspruch machte die Klägerin geltend, aufgrund der Befristungsabrede im
  • . Mit Widerspruchsbescheid vom 06.06.2000 wies die Beklagte im Übrigen den Widerspruch als

BFH - VIII R 13/05

Bundesfinanzhof vom 22.01.2002
Inhalt
  • Bestandteile des abgetretenen Rechts, wie die Zinsansprüche, nicht anwendbar. Vielmehr ist im Wege einer
  • ). 282. Nach Maßgabe dieser Maßstäbe hat das FG im Ergebnis zu Recht das Vorliegen von --dem Kläger
  • zuzurechnenden-- vGA verneint. 29Das FG hat in Übereinstimmung mit der Einspruchsentscheidung im
  • . August 1988 IX R 220/84, BFHE 154, 503, BStBl II 1989, 137; in BFHE 184, 482, BStBl II 1998, 573). Das
  • Verhältnissen eine Sicherheit gefordert hätte. Dies hat der BFH im Urteil in BFHE 184, 482, BStBl II

Anlage 1 PStV

(zu § 11)Datenfelder in den Personenstandsregistern
Inhalt
  • Namensform des VornamensXX1119Recht der NamensführungVerweis auf maßgebliches Recht des
  • NamensführungVerweis auf Recht der EhefrauX2120GeschlechtXX2)2130Religion/WeltanschauungXX2140Tag der
  • Namensform des VornamensXX2)2219Recht der NamensführungVerweis auf Recht des EhemannesX2220GeschlechtXX2
  • VornamensXX2)3119Recht der NamensführungVerweis auf Recht des 1. LebenspartnersX3120GeschlechtXX2
  • Recht des 2. LebenspartnersX3220GeschlechtXX2)3230Religion/WeltanschauungXX3240Tag der GeburtXXX3250Ort

§ 2 SpTrUG

Spaltungsplan
Inhalt
  • ;bertragung von Gegenständen im Falle der Einzelrechtsnachfolge in den allgemeinen Vorschriften
  • Grundstücken ist § 28 der Grundbuchordnung zu beachten; im übrigen kann auf Urkunden wie
  • Rechte, welche die neuen Gesellschaften einzelnen Gesellschaftern oder Aktionären sowie den
  • Inhabern besonderer Rechte wie Anteile ohne Stimmrecht, Vorzugsaktien, Mehrstimmrechtsaktien
  • , Schuldverschreibungen und Genußrechte gewähren, und die für diese Personen vorgesehenen Ma

BGH - VIII ZR 115/08

Bundesgerichtshof vom 07.04.2008
Inhalt
  • des Bundesgerichtshofs hat im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO mit Schriftsatzfrist bis
  • Richterinnen Hermanns, Dr. Milger und Dr. Hessel für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das
  • Mietwohnung infolge 1Zahlungsverzugs in Anspruch. Die Beklagte mietete im Jahr 1997 eine Wohnung von der
  • Eigentümerin im Grundbuch eingetragen gewesen, hätte die Kündigung in ihrem Namen ausgesprochen
  • werden müssen. Dass die D. in diesem Fall als Hausverwalterin ebenfalls zur Kündigung im Namen der

OLG Düsseldorf - I-24 U 195/09

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 04.05.2010
Inhalt
  • durfte und auch eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde
  • rückständigen Nettomieten für die Zeit von Juni bis Dezember 2005 zu. 51. Ein Recht, die Miete für die
  • Mietsache gemindert (536 Abs. 1 S. 2 BGB). Die Mietsache ist mangelhaft, wenn sie mit einem Fehler
  • Lebensmittelkontrolleur der Stadt Solingen mit Bericht vom 3. Juni 2000 festgehalten worden ist, rechtfertigt
  • entgegenstehen, dann einen Fehler der Mietsache im Sinne des § 536 BGB darstellen, wenn sie mit der

BGH - VIII ZR 265/03

Bundesgerichtshof vom 20.08.2003
Inhalt
  • Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Von Rechts wegen Tatbestand: Der Beklagte
  • , Wiechers und Dr. Wolst für Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel des Beklagten werden das Urteil der 1
  • 2002 ausgeliefert. In dem beigefügten Schreiben mit der Überschrift "Auftrag-Nr. ..., Rechnung-Nr
  • der gekauften Grafikmappe in Ihrem Belieben. Der Kauf ist unter der aufschiebenden Bedingung der
  • bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) sei die Klägerin nachgekommen. Erfolglos wende sich der Beklagte gegen die

§ 3 RechtsfachwPrV

Gliederung und Durchführung der Prüfung
Inhalt
  • Prozessrecht, d)Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht. (2) Die
  • bewertet worden, so ist dem Prüfungsteilnehmer in den mit mangelhaft bewerteten
  • ;bergreifenden praxisbezogenen Fällen nachweisen, dass er in der Lage ist, -Sachverhalte
  • (1) Die Prüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche: a)Büroorganisation und
  • -verwaltung, b)Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung, c)Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und

VGH Baden-Württemberg - 2 S 2251/10

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 10.02.2011
Inhalt
  • Gemeinschaftsrecht in nationales Recht umzusetzen. Von dieser Befugnis habe der Landesgesetzgeber mit dem
  • Bestimmungen dieses Rechtsakts zu Lasten des Gemeinschaftsbürgers Gebrauch gemacht werden, erst recht nicht in
  • im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Die in der Gebührenverordnung
  • Klage danach zu Recht abgewiesen. 19 I. Das Landratsamt hat mit dem angefochtenen Bescheid die
  • ist maßgebend die für Schlachtbetriebe mit mehr als 2.000 Schlachtungen je Kalendermonat im

BGH - NotZ (Brfg) 23/13

Bundesgerichtshof vom 21.07.2014
Inhalt
  • . 14). Das Kammergericht hat zu Recht angenommen, dass sich der Kläger mit seinen Angaben im
  • (§ 124 Abs. 2 Nr.1 VwGO i.V.m. § 111d Satz 2 BNotO). Das Kammergericht hat zu Recht angenommen, dass die
  • , unabhängig davon, ob sie genehmigungsbedürftig ist. Angesichts der in den
  • 2014 - NotZ(Brfg) 20/13, ZNotP 2014, 113 Rn. 3). 4b) Das Kammergericht hat zu Recht angenommen, dass
  • hat, in der Eignungsbeurteilung nicht ein zu geringes Gewicht beigemessen. Im Ergebnis zutreffend

LSG Bayern - L 10 AL 511/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 10.05.2005
Inhalt
  • nicht begründet. Im Ergebnis zu Recht hat das SG die Klage abgewiesen. Der Bescheid vom 04.12.2002
  • . Danach ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, sobald in den tatsächlichen oder rechtlichen
  • Recht den Eintritt einer Sperrzeit von 12 Wochen festgestellt. Die Sperrzeit beginnt grundsätzlich mit
  • idG des Widerspruchsbescheides vom 21.01.2003 ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen
  • wusste, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, dass der sich im