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Parkplatzrecht in Deutschland (Frauen bevorzugt)
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 26.11.2011
- Inhalt
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- einen Merger (siehe unten). Jetzt endlich – nach jahrelangen Recherchen – ist der uns der Fall in die
- . Auf Parkplätzen. Es beginnt mit einem großzügigen Arbeitgeber, der im Urteil des LAG Rheinland-Pfalz
- Beklagte beschäftigt in D.-Stadt ca. 2.500 Arbeitnehmer. Für diese stehen ca. 600 Parkplätze im X. Parkhaus
- und ca. 85 Parkplätze im Parkhaus Z.-Straße (Ebene 1) zur Verfügung…“ Also, dass ist nicht nur nett
- Verständnis aufgebracht. In Deutschland nimmt man sich aller Probleme mit derselben Ernsthaftigkeit an
Erbenhaftung - Anwendbarkeit des italienischen Erbrechts
Rechtsanwalt Bernfried Rose vom 24.03.2015
- Inhalt
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- ) unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt
- Erbfälle bearbeiten und dabei italienisches Erbrecht anwenden. Eine wichtige Frage im Vorfeld ist
- um den Erbfall eines Italieners mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. Er hinterließ zwei in
- . Erbstatut: deutsches oder italienisches Erbrecht? Nach deutschem Recht muss der Erbe die Kosten
- alle mit der Erbschaft im Zusammenhang stehenden Fragen – einschließlich der Haftung der Erben für
Markenrecht: Abmahnung der Kanzlei Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB für Firma amor GmbH wegen Verwendung der Marke " AMOR"
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.11.2016
- Inhalt
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- ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu
- Produkte nicht von der Firma amor GmbH oder in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem
- Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er
- , dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
- Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.Zu dem Zweck senden Sie
Den richtigen Anwalt finden - so geht´s!
jusmeum Team vom 01.06.2015
- Inhalt
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- tatsächliche Leistungsspektrum recht zuverlässig erkennen. Sind Publikationen im Netz verfügbar, merkt man
- ; Der Fachanwaltstitel ist daher ein recht guter Indikator dafür, dass eine gewisse Spezialisierung
- , umso schwieriger ist es, in allen Gebieten eine gleichermaßen hohe Qualität anzubieten. Gerade bei
- Erfahrung im angefragten Rechtsgebiet besteht. Mittelständische Kanzleien mit spezifischem
- beim Lesen eines Artikels in der Regel schnell, ob jemand fähig ist, rechtliche Fragen verständlich
LSG Bayern - L 11 AL 19/98
Bayerisches Landessozialgericht vom 29.01.2002
- Inhalt
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- SozR 4100 § 112 Nr 42 S 199). Dabei ist jedoch zu beachten, dass es im Recht der
- materiell-rechtlich das im streitrelevanten Zeitraum, dh das vom 01.05.1980 bis 05.12.1985, geltende Recht
- -Bemessungsentgelts auf den vorangegangenen Bewilligungsabschnitt zurückgegriffen hat, ist auch das Recht ab
- ist zuzustimmen. Der untere Rahmen der in Frage kommenden Berufe wurde im Rahmen auch des § 112 Abs
- in Betracht. Die Beklagte hat also zu Recht das maßgebliche Entgelt dem Rahmen des Tarifvertrages
Sloganizing für Rechtsanwälte
Eva Engelken vom 25.07.2011
- Inhalt
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- . Ein bewährtes, wenn auch etwas abgenudeltes Mittel sind dabei weiterhin Wortspiele mit Recht. Ein
- lautet: „Recht ist keine Kunst, Recht ist ein Handwerk.“ Diesen Slogan muss der Leser gedanklich
- weltweit“ Rödl & Partner. Also irgendwie ist Bewegung in die Sache mit den Slogans gekommen und der
- ich in meinem Buch Klartext für Anwälte: „Ein guter Slogan ist wie eine Praline: Zergeht in drei
- Neues aus. PETERS Rechtsanwälte etwa wirbt in seinen Anzeigen mit einem Schiffsmotiv und den Zeilen
OLG Hamm - 4 U 122/98
Oberlandesgericht Hamm vom 05.11.1998
- Inhalt
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- bestimmt ist. Vielmehr erweckt sie im Zusammenhang mit den vorangegangenen Werbeaussagen auch das
- genommen. 4Die Beklagte ist ein Unternehmen, das sich mit der Erforschung feinstofflicher Schwingungen und
- das Leben notwendige Energie ist kosmischen Ursprungs, die immer und überall vorhanden ist. Mit
- nicht übernehmen. Deshalb räumen wir Ihnen das Recht ein, die Geräte binnen 4 Wochen kostenfrei
- Ordnungsmitteln verboten, im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit der Aussage: 20"Seit mehr als 15
Anlage 3 FkSolV 2013
(zu § 10 Absatz 1 Nummer 3)Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen einer Versicherungsgruppe als Teilgruppe des Finanzkonglomerats, für die eine Berechnung der Versicherungsgruppen-Solvabilität auf der Grundlage des konsolidierten Abschlusses vorliegt– Konsolidierte Berechnung Versicherungsunternehmen (FSKBV) –
- Inhalt
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- Versicherungsgruppe:_____________________004Berechnungsgrundlage Konzernabschlussa) nach deutschem Recht
- Unternehmen an der Spitze der Versicherungsgruppe identisch ist mit dem Unternehmen an der Spitze des
- erläutern.Einzutragen ist die Summe aller Beteiligungsbuchwerte, die in der Gruppe an Unternehmen der Banken
- Unternehmen an der Spitze des Finanzkonglomerats in Bezug auf das Unternehmen an der Spitze der
- entfallenBerS1, I.(4)105Teile des im Konzern verbleibenden Konzernergebnisses ohne Anteile anderer
§ 92 BewG
Erbbaurecht
- Inhalt
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- (1) Ist ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist sowohl für die
- Ermittlung des Gesamtwerts ausgegangen wird.(2) Beträgt die Dauer des Erbbaurechts in dem für die
- Erbbaurechts in dem für die Bewertung maßgebenden Zeitpunkt weniger als 50 Jahre, so ist der
- verbleibt.Abweichend von den Nummern 1 und 2 ist in die wirtschaftliche Einheit des belasteten
- ist der Gebäudewert entsprechend der in den Nummern 1 und 2 vorgesehenen Verteilung des
SozG Berlin - S 37 AS 5501/05
Sozialgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- . Entscheidungsgründe 10 Die zulässige Klage ist begründet. Zu Recht wendet sich die Klägerin gegen die
- ist die Anrechnung von Kindergeld auf den Bedarf der Klägerin. 2Die Klägerin lebte mit ihren beiden
- erbrachten Leistungen in Form von Wohnen, Essen, Waschen etc.. Lebt das unterhaltsberechtigte Kind im
- und trotz ihrer nicht mit BABförderungsfähigen Ausbildung Anspruch auf eigenes Alg II haben. Die
- volljährigen Kindern, die eine Berufsausbildung absolvieren, in einer gemeinsamen Wohnung zusammen
BGH - 3 StR 127/07
Bundesgerichtshof vom 18.04.2007
- Inhalt
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- Angeklagten auf. Das Landgericht hat insoweit zu Recht den Tatbestand des bewaffneten Handeltreibens mit
- des Mit-Sich-Führens nach dieser Vorschrift ist schon dann erfüllt, wenn die Schusswaffe sich in
- festgestellt. Der Angeklagte hat sich danach im Fall Ziffer II.3 wegen unerlaubten Handeltreibens mit
- Angeklagte des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen sowie der Einfuhr von
- Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in
LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 B 183/07 AS
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2007
- Inhalt
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- ), ist nicht begründet. Das Sozialgericht hat es mit dem angefochtenen Beschluss zu Recht abgelehnt, die
- Anspruch auf Eingliederungshilfen nach § 16 SGB II in Betracht kommt, so dass zur Vermeidung von
- Ermesssensreduzierung auf Null im Rahmen der Anwendung des § 16 SGB II immer schon dann ergeben, wenn der
- diesbezüglichen Feststellungen im angefochtenen Beschluss werden in der Beschwerdebegründung nicht angegriffen
- Antragsteller in der Hauptsache obsiegen wird, so dass für das Vorliegen eines Anordnungsgrundes im Sinne
LSG Bayern - L 7 AS 172/10 B ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 14.04.2010
- Inhalt
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- Leistungen nach dem SGB II. Zuletzt wurden mit Bescheid vom 03.11.2010 laufende Leistungen für den
- Landessozialgerichts verwiesen. II. Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben (§ 173
- unterschiedlicher Gerichte und europäisches Recht. Die Ausführungen belegen durchwegs, dass die
- , einem Diskriminierungsverbot wegen Alters oder dem Strafrecht ist nicht im Ansatz zu erkennen. Die
- Beschluss des Sozialgerichts München vom 2. Februar 2010 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche
§ 138c StPO
Zuständigkeit für die Ausschließungsentscheidung
- Inhalt
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- ;ern.(3) Das Gericht, bei dem das Verfahren anhängig ist, kann anordnen, daß die Rechte des
- Mitwirkung des ausgeschiedenen Verteidigers in dem Verfahren zulässig ist. Die Feststellung der
- ) Ist der Verteidiger von der Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen worden, so können ihm
- ;ndigen Gerichts über die Ausschließung ruhen; es kann das Ruhen dieser Rechte auch für die
- Wahrnehmung der Rechte aus den §§ 147 und 148 einen anderen Verteidiger zu bestellen. § 142
BPatG - 3 ZA (pat) 25/03
Bundespatentgericht vom 16.09.2003
- Inhalt
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- , § 99 Abs 3 Satz 3 PatG. 1. Die Einsicht in die Akten von Nichtigkeitsverfahren ist grundsätzlich
- Nichtigkeitsverfahrens kein schutzwürdiges Interesse dieser Parteien, das dem Recht auf Akteneinsicht eines Dritten
- Antragsteller andererseits nicht zu erkennen ist. Den Antragstellern im Wege der Akteneinsicht auch hierüber
- Nichtigkeitsklägerin steht nach der Rechtsprechung das Recht zu, eigene schutzwürdige Interessen gegenüber dem
- Existenz der Klage nichts wissen konnte, steht dies dem Recht der Antragsteller auf Akteneinsicht