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Recht und Handeln
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 24.09.2012
- Inhalt
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- verstehe ihn. Voll und ganz. Er hat einfach – Recht. Handeln müssen wir trotzdem.
- noch den Sachverhalt. Lust habe ich, wie Sie sicher verstehen, ebenso wenig. Im Paragrafendschungel
KG Berlin - 5 Ws 118/06
Kammergericht vom 03.02.2006
- Inhalt
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- erfüllt. Es ist nicht geboten, das Rechtsmittel zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer
- wiedergegeben und angewendet. 41. Zur Fortbildung des Rechts ist die Zulassung allein dann geboten, wenn
- Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und sexueller Nötigung in Tateinheit mit Nötigung sowie
- Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung, Körperverletzung und
- Lebenspartnerin J. H., die er im Oktober 2002 in der Justizvollzugsanstalt Tegel kennengelernt hatte
OLG Hamm - 8 U 242/98
Oberlandesgericht Hamm vom 12.05.1999
- Inhalt
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- - 55kapitals. 56... 5758 1. ... 59 N5 hat das Recht, mit Vollendung 60seines 30. Lebensjahres als
- er an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung "F2" mit einem Kapitalanteil von
- ist. Die Parteien streiten darüber, in welchem Verhältnis sie an dem Festkapital der Gesellschaft
- Gesellschafter mit einem Kapitalkonto von 175.000 RM. N, die mit ihren Kindern N3 und N4 in
- Verlust mit 10 % beteiligt sein und auch ein Stimmrecht von 10 % bekommen sollte. In der
OLG Karlsruhe - 1 U 167/02
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 17.09.2003
- Inhalt
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- Insolvenzschuldners eine Gegenleistung des Beklagten zu 2) gegenüber. 25 Zu Recht ist das LG zu dem Ergebnis
- Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren. 12 Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Mit
- zu bestimmen. 16 Allerdings ist bei Verfügungen, die in mehreren Akten erfolgen, grundsätzlich der
- bestimmen. 18 Dieses Ergebnis steht in Einklang mit Sinn und Zweck des Gesetzes. Die gesetzlichen
- Problematik im Zusammenhang mit der Pflichtteilsergänzung BGH v. 2.12.1987 - IVa ZR 149/86, MDR 1988, 296
§ 6 UkV 2005
Ausgleich von Meinungsverschiedenheiten
- Inhalt
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- . Die Landesregierung kann das Recht zur Benennung der Beisitzer und Beisitzerinnen auf eine andere
- Behörde übertragen. Der Vorstand der Bundesagentur kann das Recht zur Benennung der
- vorschlagsberechtigten Behörde und der Sitz des Kreiswehrersatzamtes in verschiedenen Ländern, ist
- Beisitzer oder Beisitzerin.(3) Zuständig ist der Ausschuss bei der Wehrersatzbehörde, die
- , in deren Zuständigkeitsbereich das Kreiswehrersatzamt seinen Sitz hat.
§ 75 BNotO
- Inhalt
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- Stelle die Notarkammer.(6) Die Ermahnung durch die Notarkammer läßt das Recht der
- Aufsichtsbehörde von diesem Recht Gebrauch, erlischt die Befugnis der Notarkammer; eine bereits
- (1) Die Notarkammer ist befugt, Notaren und Notarassessoren bei ordnungswidrigem Verhalten
- leichterer Art eine Ermahnung auszusprechen.(2) Bevor die Ermahnung ausgesprochen wird, ist der Notar oder
- ordnungswidrigen Verhalten mehr als fünf Jahre verstrichen sind.(3) Die Ermahnung ist zu begrü
Höhere Erträge durch Fachanwaltstitel
Rechtsanwältin Christine Bonke-Heseler vom 28.11.2012
- Inhalt
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- Studien sind im Anwaltverlag in der Reihe „Forschungsberichte des Soldan Instituts“ erschienen. LTO
- /recht/job-karriere/j/fachanwalt-fuer-verwaltungsrecht-anforderungen-fachanwaltslehrgang-kosten-nutzen/
- Institut im Rahmen der Publikation des Forschungsberichts „Fachanwälte für Familienrecht
- “ veröffentlicht hat: „Nach den Ergebnissen der empirischen Studie verbinden Fachanwälte für Familienrecht mit
- und höhere Erträge fest, 39 % eine Verbesserung ihrer individuellen Qualifikation im Familienrecht
VG Arnsberg - 14 K 1035/05.A
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 29.05.2006
- Inhalt
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- Recht des § 51 AuslG schließe der Versagungsgrund des § 60 Abs. 8 AufenthG heutigen Rechts nicht
- : 3Der Kläger reiste im August 1989 in das Bundesgebiet ein und stellte mit Schriftsatz seiner
- . Im Juli des gleichen Jahres wurde der Kläger mit einer Schusswaffe in den Räumlichkeiten eines
- Zusammenhang mit Durchsuchungsaktionen im Jahre 1998 in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit erzielt und - vor
- . 56Die Klage ist nach alledem insgesamt mit der Kostenfolge aus § 154 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 83 b des Asylverfahrensgesetzes abzuweisen. 57
Anlage 4A LuftPersVDV 2
Lehrplan für die ergänzende theoretische Ausbildung zum Erwerb der
Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 Deutsch
(zu § 7)
- Inhalt
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- ;Bedienung –Deutung der Anzeigen–Relative Bearing Indicator (Seitenpeilung, recht- und
- missweisende Peilung –Radio Magnetic Indicator (Kompasspeilung, recht- und missweisende Peilung
- Flugplanung -Auswahl von Kartenmaterial unter besonderer Berücksichtigung von Flügen in Lufträ
- AIP und NOTAMS -Verbindungen zur Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen
- Beugung, Brechung, Reflexion, Streuung, Dämpfung, Absorption, Interferenz –Reichweiten in
Kein Anspruch auf Nachbesichtigung
Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 27.12.2010
- Inhalt
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- heruntergeladen werden. Veröffentlicht ist die Entscheidung in DV 2/2008, S. 79. Update 08.07.2010: Der
- kein Recht auf Nachbesichtigung annehmen: LG München I Urt. vom 20.12.1990 – 9 S 11609/90 -: Der
- 10.12.2010, Az. 408 C 5293/10, entschieden, dass es grundsätzlich kein Recht auf Nachbesichtigung gibt
- Die ARGE Verkehrsrecht teilt mit: Kein Anspruch auf Nachbesichtigung des unfallbeschädigten PKW bei
- - Update 27.12.2010: Nach einer Mitteilung von Captain HUK hat auch das AG Hannover in seinem Urteil vom
§ 50a GWB
Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
- Inhalt
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- ;rliche Personen nur als Beweismittel verwendet werden, wenn das Recht der übermittelnden Behö
- örde geltenden Recht gewährleistet. Das Beweisverwertungsverbot nach Satz 1 steht einer
- (1) Die Kartellbehörde ist gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003
- ;ber die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie in Bezug auf den Untersuchungsgegenstand als
- ;rde ähnlich geartete Sanktionen in Bezug auf Verstöße gegen Artikel 101 oder 102 des
Entgeltfortzahlung auch für rückfällige Alkoholkranke
Thorsten Blaufelder vom 19.03.2015
- Inhalt
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- trotzdem noch recht. Bei alkoholkranken Beschäftigten könne zwar nicht generell, aber doch im
- Arbeitsunfähigkeit in der Regel nicht selbst „schuld“. Auch bei einem Rückfall ist der Arbeitgeber daher
- Köln hatte dem Arbeitnehmer recht gegeben und entschieden, dass bei einer bestehenden langjährigen
- grundsätzlich zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, urteilte am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in
- Alkoholkranke bewusst und mit eigenem Willen die Arbeitsfähigkeit verursacht hat, könne die Pflicht
OLG Düsseldorf - I-23 W 16/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 11.04.2008
- Inhalt
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- zu Recht ZPO die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. 3Dem Kläger fallen die Kosten des Rechtsstreits
- zu seinem Recht kommen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vgl. BGH Beschluss v
- sofortige Beschwerde der Kläger gegen die Kostenentscheidung in dem Anerkenntnisurteil des Landgerichts
- . Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. G r ü n d e : 12Die sofortige Beschwerde der Kläger ist
- gemäß § 99 Abs. 2 ZPO zulässig, in der Sache aber nicht begründet. Das Landgericht den Klägern hat
LSG Berlin-Brandenburg - L 9 KR 22/08
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 25.09.2008
- Inhalt
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- Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Die das Begehren des Klägers ablehnenden Bescheide sind
- , § 15 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) in Betracht. Nach den in diesen Vorschriften im
- Leistungen der Pflegestufe II nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (Pflegeversicherung, SGB XI). Mit
- bis zum 1. Mai 2005 zur Klimaheilbehandlung ans Tote Meer in Israel. Er bewohnte mit einer
- in Höhe von insgesamt 10.076,00 EUR. Die Beklagte lehnte den Antrag des Klägers mit Bescheid vom 24
„Tatort“ OLG München
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 11.02.2011
- Inhalt
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- München I der Kläger in allen Klagepunkten Recht gab, hob das OLG München diese Entscheidung nunmehr im
- berichtet, durch welches einer Grafikerin das Recht zustehen sollte, zukünftig im Vorspann der
- In unserem Bericht vom 29. März 2010 hatten wir über das Urteil des Landgericht (LG) München I
- machen zu können. Mit Urteil vom gestrigen 10. Februar 2011 (Az. 29 U 2749/10) hob das
- , dass diese weder einen Anspruch auf Nennung als Urheberin im Vorspann noch einen Anspruch auf