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LSG Bayern - L 16 R 170/08
Bayerisches Landessozialgericht vom 06.08.2008
- Inhalt
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- SGB X ist, soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht
- 1988 in einem nach deutschem Recht versicherungspflichtigen Umfang hinaus. c) Im Arbeitsbuch der
- . Die fehlende Eintragung im Arbeitsbuch beruhe darauf, dass es in Rumänien üblich gewesen sei, dass mit
- Renten S. und des Rathauses der Gemeinde T. nur in geringfügigem Umfang und so nach deutschem Recht
- wahrscheinlich ist. Unstreitig ist hierbei, dass es der Klägerin nach rumänischem Recht möglich gewesen wäre
“Gefährlicher Hund” dank uneinsichtigem Halter
martina heck vom 05.09.2013
- Inhalt
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- . Die Beklagte ist vor dem Hintergrund dieser tatsächlichen Feststellungen des Gutachtens zu Recht
- er am 20.02.2011 durch den Hund des Klägers in das rechte Wadenbein gebissen worden sei. Die Wunde
- Mit der Frage, auf welcher Grundlage eine Behörde einen Hund als einen im Einzelfall gefährlichen
- Hund im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 3 LHundG NRW (mit den entsprechenden Konsequenzen
- sich das Verwaltungsgericht Köln zu beschäftigen. Der Kläger ist seit März 2010 Halter des im Februar
VG Düsseldorf - 5 K 2746/08
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 16.06.2008
- Inhalt
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- von der Stadt nach den für diese Rechte üblichen Werten mit einer Einmalzahlung in Höhe von ca
- des Klägers sei im Jahre 2006 zu bewerten mit einem einmaligen Abfindungsbetrag in Höhe von 106.342
- Beklagten und dem Verbot des Verzichts auf Gebühren ohne äquivalente Gegenleistung - mit dem Recht
- und dem Verbot des Verzichts auf Gebühren ohne äquivalente Gegenleistung - mit dem Recht
- Erlaubnis, in der Landesstraßenfläche einen Kanal zu bauen und zu betreiben (§ 1). Im Gegenzug
OLG Frankfurt - 11 W 3/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 08.06.2010
- Inhalt
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- Ungleichbehandlung eingestuft werden. 26 Wie in dem angefochtenen Bescheid bereits mit Recht ausgeführt worden
- zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung geltenden Rechts bietet das Recht der Anreizregulierung keinen
- nachhaltigen Veränderung der Versorgungsaufgabe sei zu Recht erfolgt. Eine Anwendung des § 10 ARegV im
- vor, Rn. 21). 22 1. Pauschalierter Investitionszuschlag 23 Die Beschwerdegegnerin hat es mit Recht
- vereinfachten Verfahrens mit pauschalierten Effizienzwerten. 31 2. Erweiterungsfaktor 32 Zu Recht hat die
§ 634a BGB
Verjährung der Mängelansprüche
- Inhalt
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- von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, und 3.im Übrigen in der
- ;cktritts dazu berechtigt sein würde. Macht er von diesem Recht Gebrauch, kann der Unternehmer vom
- (1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjähren 1.vorbehaltlich
- der Nummer 2 in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Verä
- ;nderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür
BGH - 1 StR 574/00
Bundesgerichtshof vom 12.06.2001
- Inhalt
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- zusätzlichen Gutachters erfordert, ist hier nicht gegeben. II. Sachrüge Die Revision hat mit der
- besonderer Umstand im Sinne des § 67b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 16.03.93 – 1 StR 888/92 – in
- Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen Gründe: Das Landgericht hat im Sicherungsverfahren die
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 574/00 vom 12. Juni 2001 in dem
- , Rechtsanwalt als Verteidiger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 KR 344/03
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 17.11.2005
- Inhalt
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- , die Zahlungen an die Fa. E T Design GbR seien zu Recht in die Bemessungsgrundlage einbezogen worden
- Design gezahlten Entgelte hat die Beklagte zu Recht in die Abgabepflicht nach dem KSVG einbezogen
- abgabepflichtig ist, 27steht zwischen den Beteiligten nicht mehr im Streit. Dies hat die Beklagte mit bindend
- ist - nur im Zusammenhang mit den §§ 1 und 2 KSVG gesehen werden (vgl. BSG, Urt. vom 24.07.2003, a. a
- (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in den Jahren 1995 bis 1999 gezahlten Entgelte der Abgabepflicht nach § 25
§ 8 ReNoPatAusbV
Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für den Patentanwaltsfachangestellten/die Patentanwaltsfachangestellte
- Inhalt
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- .Fallbezogene Rechtsanwendung im bürgerlichen Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Arbeits
- - und Sozialrecht,2.fallbezogene Rechtsanwendung im gewerblichen Rechtsschutz,3.Mitarbeit bei der
- Anmeldung gewerblicher Schutzrechte,4.Mitarbeit bei der Anmeldung gewerblicher Schutzrechte in
- Gemeinschaftsgeschmacksmusters,6.Mitarbeit im Erteilungs- und Eintragungsverfahren im gewerblichen Rechtsschutz,7.Ü
- ;berwachen von Fristen im gewerblichen Rechtsschutz,8.Mitarbeit bei der Aufrechterhaltung
Anlage I Kap X E II EinigVtr
Anlage I Kapitel X
Sachgebiet E - Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht
Abschnitt II
- Inhalt
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- folgende Nummern 3 und 4 angefügt:"3.die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung in
- genannten Gebiet begonnen haben und sie danach nach dem bisher geltenden Recht der Deutschen
- -Verordnung vom 16. Juni 1977 (BGBl. I S. 1002) wird wie folgt geändert:a)In Absatz 2 werden
- dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet Aufgaben der Überwachung des Verkehrs
- mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen dort
§ 412 FamFG
Beteiligte
- Inhalt
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- der eidesstattlichen Versicherung verpflichtet ist, und der Berechtigte;2.in Verfahren nach §
- solcher vorhanden ist;3.in Verfahren nach § 410 Nr. 3 derjenige, der zum Verwahrer bestellt
- der Eigentümer, der Pfandgläubiger und jeder, dessen Recht durch eine Veräußerung des Pfands erlöschen würde.
- Als Beteiligte sind hinzuzuziehen: 1.in Verfahren nach § 410 Nr. 1 derjenige, der zur Abgabe
- werden soll, in den Fällen der §§ 432, 1281 und 2039 des Bürgerlichen Gesetzbuchs au
§ 5 MargMFV
- Inhalt
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- Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht ist oder aus einem
- Drittland stammt und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtmäßig im
- . Der Hinweis ist in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung anzugeben, sofern nicht durch eine
- ist und, 2.soweit es sich nicht um ein Erzeugnis handelt, das in einem anderen Mitgliedstaat der Europ
- worden ist. (2) Ausländisches Margarine- und Mischfettschmalz, das in wesentlichen
BGH - VI ZR 182/01
Bundesgerichtshof vom 08.10.2002
- Inhalt
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- 18. Januar 2000 - VI ZR 375/98 - aaO m.w.N.). Zudem verweist die Revision mit Recht darauf, daß der
- ; MünchKomm-BGB/Stein, 3. Aufl., § 831 Rdn. 11 f. m.w.N.). Die Revision rügt mit Recht, daß das
- . Greiner, die Richterin Diederichsen und die Richter Pauge und Zoll für Recht erkannt: Auf die Revision
- worden ist. In diesem Umfang wird die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über
- Baustelle in M. zusammen mit dem Vorarbeiter und Baggerführer B. Grabungsarbeiten zur Herstellung eines
§ 244 AGB DDR
- Inhalt
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- stationäre Behandlung des Kindes, hat die Mutter das Recht, den Wochenurlaub zu unterbrechen und im
- komplizierten Entbindungen beträgt der Wochenurlaub 22 Wochen.(2) Bei vorzeitiger Entbindung verl
- ängert sich der Wochenurlaub um die Zeit des nicht in Anspruch genommenen Schwangerschaftsurlaubs
- ;ngert.(3) Befindet sich das Kind nach Ablauf von 6 Wochen nach der Entbindung noch in stationä
- ;ren Aufenthaltes des Kindes in Anspruch zu nehmen. Der restliche Wochenurlaub muß spä
OLG Düsseldorf - I-10 U 73/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 10.03.2005
- Inhalt
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- mit 146.088,95 EUR festgestellt hat, auf 138.010,95 EUR zurückzuführen ist. Die Klägerin hat in die
- in der Sache nicht beschieden sein. 25a) Zu Recht hat das Landgericht die Aufrechnung des Beklagten
- zwei Gaststätten in D. Der im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats zu zahlenden Pachtzins belief
- (23.546,67 DM) geltend gemacht. Nach Verrechnung mit einem Teilbetrag der Barkaution in Höhe von
- Barkaution in Höhe von 25.520,24 DM sowie mit weiteren angeblichen Schadensersatzund
LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 B 276/09 AS ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 21.12.2009
- Inhalt
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- Antragsgegnerin vom 07.04.2009 begehrt worden ist. Mit diesem Bescheid hat die Antragsgegnerin in die
- erreichen kann (vgl. Hänlein in Gagel, SGB II III, § 7 SGB II Rn. 84b). Dies ist hier nicht
- Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) mit Bescheid vom 26.03.2009 für die Zeit vom 10.02. bis
- X erfolgen. Danach darf, soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder ein rechtlich-erheblichen
- Angaben, die auch von der Antragsgegnerin nicht in Zweifel gezogen werden, im streitigen Zeitraum