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§ 18 ZO-Zahnärzte

Inhalt
  • (1) Der Antrag muß schriftlich gestellt werden. In dem Antrag ist anzugeben, für welchen
  • ügt werden.(4) Können die in Absatz 1 Buchstabe b und in Absatz 2 Buchstabe c bezeichneten
  • des Rechts zum Führen einer bestimmten Gebietsbezeichnung hervorgehen müssen,b
  • Approbation, der Tag der Eintragung in das Zahnarztregister und gegebenenfalls der Tag der Anerkennung
  • )gegebenenfalls eine Erklärung nach § 19a Abs. 2 Satz 1, mit der der aus der Zulassung folgende

BVerwG zieht Konsequenzen aus Rechtsprechung des EuGH zur Anwendung der Seveso-Richtlinie im Baugenehmigungsverfahren

Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt vom 21.12.2012
Inhalt
  • eine richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts über das in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2012 (4 C 11.11) entschieden, dass der
  • Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) über die Zulässigkeit eines Gartencenters in der Nachbarschaft
  • eines Störfallbetriebs in Darmstadt neu verhandeln und entscheiden muss.Das Bundesverwaltungsgericht
  • hatte den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg zur Klärung mehrerer Fragen angerufen

§ 4b BSchuWG

Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger
Inhalt
  • .die Änderung des anwendbaren Rechts, sofern die Schuldverschreibungen nicht dem deutschen Recht
  • Gläubigerversammlung oder im Wege einer schriftlichen Abstimmung.(3) Beschlüsse, die in
  • unterliegen;9.die Änderung des Gerichtsstands, sofern in den Emissionsbedingungen ein auslä
  • ;ndischer Gerichtsstand vereinbart wurde.(2) Die Gläubiger beschließen entweder in einer
  • . Wesentliche Beschlüsse, die in einer Gläubigerversammlung gefasst werden, bedürfen einer

BGH - II ZR 158/04

Bundesgerichtshof vom 17.06.2004
Inhalt
  • Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat im schriftlichen Verfahren, in dem bis zum 3. Januar
  • Abschrift BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES ANERKENNTNIS-URTEIL II ZR 158/04 Verkündet am: 23
  • , Münke, Dr. Strohn und Dr. Reichart für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des
  • 22. November 2002 nach Maßgabe des Beteiligungsvertrages des Klägers zu erstellen. Im Übrigen - mit
  • . Januar 2006 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit

Fahrerflucht Teil 3: Strafe und Strafmaß

Rechtsanwalt Thomas Brunow vom 03.12.2010
Inhalt
  •   Die Fahrerflucht ist im strafrechtlichen Sinne ein Vergehen. In
  • anderen danach, ob im Zuge der Unfallflucht Personen verletzt worden sind. So ist in der Regel bei
  • haben Sie das Recht auf anwaltliche Verteidigung. Dieses Recht sollte in jedem Fall genutzt werden
  • Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi
  • § 142 I StGB ist festgelegt, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort – wie die Fahrerflucht

Art 144 GG

Inhalt
  • ;nder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß
  • (1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der
  • deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes
  • in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Lä
  • ; Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.

§ 341b HGB

Bewertung von Vermögensgegenständen
Inhalt
  • Versicherungsgeschäft handelt. § 253 Absatz 3 Satz 6 ist nur auf die in Satz 2 bezeichneten Verm
  • mit § 240 Abs. 3 über die Bewertung zum Festwert ist auf Grundstücke, Bauten und im
  • entgeltlich erworben wurden, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließ
  • ältnis besteht, Namensschuldverschreibungen, Hypothekendarlehen und andere Forderungen und Rechte
  • , Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen im Bau und Vorräte nach den für das Anlageverm

§ 2 PrKG

Ausnahmen vom Verbot
Inhalt
  • zulässigen Preisklauseln. Satz 1 gilt im Fall 1.der in § 3 genannten Preisklauseln,2.von
  • in Verbraucherkreditverträgen im Sinne der §§ 491 und 506 des Bürgerlichen
  • Vertragspartei das Recht hat, eine Anpassung zu verlangen, oder3.der geschuldete Betrag sich gegenü
  • (1) Von dem Verbot nach § 1 Abs. 1 ausgenommen sind die in den §§ 3 bis 7 genannten
  • Gesetzbuches verwendeten Preisklauseln (§ 5)nur, wenn die Preisklausel im Einzelfall hinreichend

LSG Sachsen - L 6 VG 2/02

Sächsisches Landessozialgericht vom 25.04.2002
Inhalt
  • Rechtsstreit durch Berufungsrücknahme erledigt ist. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III
  • ... und M ... B ... tätlich angegriffen. Dem Kläger wurde mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen
  • zugestellte Urteil legte dieser am 05.06.2001 beim SG Leipzig Berufung ein. Das Recht stehe auf seiner
  • Berufung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden. Dies ist Ausfluss der auch im
  • Prozesshandlung dar und ist gegenüber dem LSG zu erklären. Bei einer Zurücknahme in der mündlichen Verhandlung

EuGH - C-155/98 P

Europäischer Gerichtshof vom 01.07.1999
Inhalt
  • Schadensersatzbegehrens. 20. Das Gericht hat daher in Randnummer 57 zu Recht, mit hinreichender Begründung und in nicht
  • (Alexopoulou/Kommission, Slg. ÖD 1995, I-A-227 und II-683; im folgenden: Alexopoulou I) mit der Begründung
  • in einer höheren Besoldungsgruppe. 13. Diese Argumentation ist mit der ständigen Rechtsprechung des
  • . 50). 15. Das Gericht hat demnach die Klage zu Recht als offensichtlich unbegründet im Sinne des
  • Beamte auch dann kein subjektives Recht auf eine Einstufung in eine höhere Besoldungsgruppe der

BGH - II ZR 22/01

Bundesgerichtshof vom 15.10.2001
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 22/01 Verkündet am: 15. Oktober 2001 Boppel
  • . Hesselberger, Prof. Dr. Henze, Prof. Dr. Goette, Dr. Kurzwelly und die Richterin Münke für Recht
  • stornierten Frachtvertrages geltend. Im Dezember 1998/Januar 1999 verhandelte die Klägerin mit der
  • Beklagte hat sich in erster Linie damit verteidigt, ein Frachtvertrag mit der Klägerin sei nicht
  • Fautfracht in Höhe von nur 27.475,80 USD zuerkannt. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen

Praktikant beschäftigt, Büros durchsucht – oder: Von der Mücke zum Großsaurier

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 15.07.2011
Inhalt
  • Praktikant mag sogar recht haben. Aber das rechtfertigt eben keine Strafverfolgung, sondern ist
  • ist die nicht – vielleicht – schon „sozial abhängig“? Nein, liebe Staatsanwälte: Das ist echt eine
  • gar eine Straftat darstellt, ist- bei null. Nein, sie ist unter null, weil jeder Verantwortliche mit
  • , ist sie aber – vielleicht – schon in den Haushaltsbetrieb eingebunden; oder auch nicht; vielleicht
  • , woran man ist, aber immer mit einer gewissen Berechtigung glaubt, den Stein der Weisen gefunden zu

LG Mönchengladbach - 5 T 627/04

Landgericht Mönchengladbach vom 19.01.2005
Inhalt
  • Mönchengladbach hat im Ergebnis zu Recht die Tätigkeit der Beteiligten zu 1) mit einem Stundensatz
  • vollständige Übereinstimmung zu fordern; es reicht eine Vergleichbarkeit im Kern aus. 14Dies ist hier
  • . 2 JVEG in das JVEG geführt (vgl. BT-Drucksache 15/2487, Seite 139/140). Die Kammer ist der
  • mit der Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens darüber beauftragt ist, ob und
  • schuldnerischen Unternehmens bestehen und ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist. Mit der

FG Düsseldorf - 16 K 567/01 E

Finanzgericht Düsseldorf vom 14.10.2004
Inhalt
  • (EStG) in Verbindung mit §§ 1a Abs. 1 Nr. 2, 1 Abs. 3 EStG erfüllen. 3Der Kläger erzielte im Streitjahr
  • -Ausland haben muss. Darüber hinaus ist die Einkünftegrenze des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG (in der im
  • Recht nicht in Betracht gekommen wäre, da das österreichische EStG dem Grundsatz der
  • Revision wird zugelassen. T a t b e s t a n d : 12Der Kläger ist österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz
  • in Z-Stadt. Streitig ist, ob der Kläger und seine in Y-Stadt(Österreich) wohnhafte Ehefrau, die

LG Bonn - 5 T 158/84

Landgericht Bonn vom 23.10.1984
Inhalt
  • Bonn, 37 XVI 18/84 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Der Beschluss des
  • . ist der Sohn der Beteiligten zu 3. aus deren erster Ehe mit Herrn F. Die Ehe ist rechtskräftig
  • der Beteiligte zu 2. in der Familie der Eheleute X. Der leibliche Vater des Beteiligten zu 2. ist
  • erforderlich ist. Die in § 1767 Abs. 2 BGB angeordnete sinngemäße Anwendung dieser Vorschrift bei der
  • in § 1741 Abs. 1 BGB erwartet wird, widersprechen. Im Gegensatz dazu wird bei Volljährigen nicht