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§ 18 ZO-Zahnärzte
- Inhalt
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- (1) Der Antrag muß schriftlich gestellt werden. In dem Antrag ist anzugeben, für welchen
- ügt werden.(4) Können die in Absatz 1 Buchstabe b und in Absatz 2 Buchstabe c bezeichneten
- des Rechts zum Führen einer bestimmten Gebietsbezeichnung hervorgehen müssen,b
- Approbation, der Tag der Eintragung in das Zahnarztregister und gegebenenfalls der Tag der Anerkennung
- )gegebenenfalls eine Erklärung nach § 19a Abs. 2 Satz 1, mit der der aus der Zulassung folgende
BVerwG zieht Konsequenzen aus Rechtsprechung des EuGH zur Anwendung der Seveso-Richtlinie im Baugenehmigungsverfahren
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt vom 21.12.2012
- Inhalt
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- eine richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts über das in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene
- Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2012 (4 C 11.11) entschieden, dass der
- Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) über die Zulässigkeit eines Gartencenters in der Nachbarschaft
- eines Störfallbetriebs in Darmstadt neu verhandeln und entscheiden muss.Das Bundesverwaltungsgericht
- hatte den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg zur Klärung mehrerer Fragen angerufen
§ 4b BSchuWG
Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger
- Inhalt
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- .die Änderung des anwendbaren Rechts, sofern die Schuldverschreibungen nicht dem deutschen Recht
- Gläubigerversammlung oder im Wege einer schriftlichen Abstimmung.(3) Beschlüsse, die in
- unterliegen;9.die Änderung des Gerichtsstands, sofern in den Emissionsbedingungen ein auslä
- ;ndischer Gerichtsstand vereinbart wurde.(2) Die Gläubiger beschließen entweder in einer
- . Wesentliche Beschlüsse, die in einer Gläubigerversammlung gefasst werden, bedürfen einer
BGH - II ZR 158/04
Bundesgerichtshof vom 17.06.2004
- Inhalt
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- Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat im schriftlichen Verfahren, in dem bis zum 3. Januar
- Abschrift BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES ANERKENNTNIS-URTEIL II ZR 158/04 Verkündet am: 23
- , Münke, Dr. Strohn und Dr. Reichart für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des
- 22. November 2002 nach Maßgabe des Beteiligungsvertrages des Klägers zu erstellen. Im Übrigen - mit
- . Januar 2006 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit
Fahrerflucht Teil 3: Strafe und Strafmaß
Rechtsanwalt Thomas Brunow vom 03.12.2010
- Inhalt
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- Die Fahrerflucht ist im strafrechtlichen Sinne ein Vergehen. In
- anderen danach, ob im Zuge der Unfallflucht Personen verletzt worden sind. So ist in der Regel bei
- haben Sie das Recht auf anwaltliche Verteidigung. Dieses Recht sollte in jedem Fall genutzt werden
- Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi
- § 142 I StGB ist festgelegt, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort – wie die Fahrerflucht
Art 144 GG
- Inhalt
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- ;nder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß
- (1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der
- deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes
- in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Lä
- ; Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.
§ 341b HGB
Bewertung von Vermögensgegenständen
- Inhalt
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- Versicherungsgeschäft handelt. § 253 Absatz 3 Satz 6 ist nur auf die in Satz 2 bezeichneten Verm
- mit § 240 Abs. 3 über die Bewertung zum Festwert ist auf Grundstücke, Bauten und im
- entgeltlich erworben wurden, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließ
- ältnis besteht, Namensschuldverschreibungen, Hypothekendarlehen und andere Forderungen und Rechte
- , Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen im Bau und Vorräte nach den für das Anlageverm
§ 2 PrKG
Ausnahmen vom Verbot
- Inhalt
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- zulässigen Preisklauseln. Satz 1 gilt im Fall 1.der in § 3 genannten Preisklauseln,2.von
- in Verbraucherkreditverträgen im Sinne der §§ 491 und 506 des Bürgerlichen
- Vertragspartei das Recht hat, eine Anpassung zu verlangen, oder3.der geschuldete Betrag sich gegenü
- (1) Von dem Verbot nach § 1 Abs. 1 ausgenommen sind die in den §§ 3 bis 7 genannten
- Gesetzbuches verwendeten Preisklauseln (§ 5)nur, wenn die Preisklausel im Einzelfall hinreichend
LSG Sachsen - L 6 VG 2/02
Sächsisches Landessozialgericht vom 25.04.2002
- Inhalt
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- Rechtsstreit durch Berufungsrücknahme erledigt ist. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III
- ... und M ... B ... tätlich angegriffen. Dem Kläger wurde mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen
- zugestellte Urteil legte dieser am 05.06.2001 beim SG Leipzig Berufung ein. Das Recht stehe auf seiner
- Berufung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden. Dies ist Ausfluss der auch im
- Prozesshandlung dar und ist gegenüber dem LSG zu erklären. Bei einer Zurücknahme in der mündlichen Verhandlung
EuGH - C-155/98 P
Europäischer Gerichtshof vom 01.07.1999
- Inhalt
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- Schadensersatzbegehrens. 20. Das Gericht hat daher in Randnummer 57 zu Recht, mit hinreichender Begründung und in nicht
- (Alexopoulou/Kommission, Slg. ÖD 1995, I-A-227 und II-683; im folgenden: Alexopoulou I) mit der Begründung
- in einer höheren Besoldungsgruppe. 13. Diese Argumentation ist mit der ständigen Rechtsprechung des
- . 50). 15. Das Gericht hat demnach die Klage zu Recht als offensichtlich unbegründet im Sinne des
- Beamte auch dann kein subjektives Recht auf eine Einstufung in eine höhere Besoldungsgruppe der
BGH - II ZR 22/01
Bundesgerichtshof vom 15.10.2001
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 22/01 Verkündet am: 15. Oktober 2001 Boppel
- . Hesselberger, Prof. Dr. Henze, Prof. Dr. Goette, Dr. Kurzwelly und die Richterin Münke für Recht
- stornierten Frachtvertrages geltend. Im Dezember 1998/Januar 1999 verhandelte die Klägerin mit der
- Beklagte hat sich in erster Linie damit verteidigt, ein Frachtvertrag mit der Klägerin sei nicht
- Fautfracht in Höhe von nur 27.475,80 USD zuerkannt. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen
Praktikant beschäftigt, Büros durchsucht – oder: Von der Mücke zum Großsaurier
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 15.07.2011
- Inhalt
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- Praktikant mag sogar recht haben. Aber das rechtfertigt eben keine Strafverfolgung, sondern ist
- – ist die nicht – vielleicht – schon „sozial abhängig“? Nein, liebe Staatsanwälte: Das ist echt eine
- gar eine Straftat darstellt, ist- bei null. Nein, sie ist unter null, weil jeder Verantwortliche mit
- , ist sie aber – vielleicht – schon in den Haushaltsbetrieb eingebunden; oder auch nicht; vielleicht
- , woran man ist, aber immer mit einer gewissen Berechtigung glaubt, den Stein der Weisen gefunden zu
LG Mönchengladbach - 5 T 627/04
Landgericht Mönchengladbach vom 19.01.2005
- Inhalt
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- Mönchengladbach hat im Ergebnis zu Recht die Tätigkeit der Beteiligten zu 1) mit einem Stundensatz
- vollständige Übereinstimmung zu fordern; es reicht eine Vergleichbarkeit im Kern aus. 14Dies ist hier
- . 2 JVEG in das JVEG geführt (vgl. BT-Drucksache 15/2487, Seite 139/140). Die Kammer ist der
- mit der Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens darüber beauftragt ist, ob und
- schuldnerischen Unternehmens bestehen und ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist. Mit der
FG Düsseldorf - 16 K 567/01 E
Finanzgericht Düsseldorf vom 14.10.2004
- Inhalt
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- (EStG) in Verbindung mit §§ 1a Abs. 1 Nr. 2, 1 Abs. 3 EStG erfüllen. 3Der Kläger erzielte im Streitjahr
- -Ausland haben muss. Darüber hinaus ist die Einkünftegrenze des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG (in der im
- Recht nicht in Betracht gekommen wäre, da das österreichische EStG dem Grundsatz der
- Revision wird zugelassen. T a t b e s t a n d : 12Der Kläger ist österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz
- in Z-Stadt. Streitig ist, ob der Kläger und seine in Y-Stadt(Österreich) wohnhafte Ehefrau, die
LG Bonn - 5 T 158/84
Landgericht Bonn vom 23.10.1984
- Inhalt
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- Bonn, 37 XVI 18/84 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Der Beschluss des
- . ist der Sohn der Beteiligten zu 3. aus deren erster Ehe mit Herrn F. Die Ehe ist rechtskräftig
- der Beteiligte zu 2. in der Familie der Eheleute X. Der leibliche Vater des Beteiligten zu 2. ist
- erforderlich ist. Die in § 1767 Abs. 2 BGB angeordnete sinngemäße Anwendung dieser Vorschrift bei der
- in § 1741 Abs. 1 BGB erwartet wird, widersprechen. Im Gegensatz dazu wird bei Volljährigen nicht