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Wettbewerbsrecht: Abmahnung von Walter Thummerer Endler & Coll. auf eBay

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 10.10.2012
Inhalt
  • Streitwerts von 20.000 Euro ergibt sich in der Summe eine recht hohe Forderung. Allgemein, wie immer im
  • Fehler zu prüfen, sondern sieht sich die Angebote recht genau an. Dabei wird dann auch ein

AG Essen - 166 IN 119/09

Amtsgericht Essen vom 01.09.2009
Inhalt
  • Ge¬gen¬stand, an dem das Si¬che¬rungs¬recht beansprucht wird, die Art und der Ent¬ste¬hungs¬grund
  • ); andernfalls ist der allgemeine Gerichtsstand maßgebend (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsO). Eine im Zeitpunkt der
  • des Si¬che¬rungs¬rechts so¬wie die ge¬si¬cher¬te For¬de¬rung sind zu be¬zeich¬nen. Wer die¬se Mittei
  • ¬ders be¬deut¬sa¬me Rechts¬hand¬lun¬gen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); ins¬be¬son¬de¬re: Ver¬äu
  • , An¬hän¬gig¬ma¬chung, Auf¬nah¬me, Bei¬le¬gung oder Ver-mei¬dung ei¬nes Rechts¬streits mit er¬heb¬li

AG Bonn - 18 C 132/06

Amtsgericht Bonn vom 07.07.2006
Inhalt
  • , Wasserversorgung Normen: AVBWasser § 33 Abs. 2 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts
  • Eingriff der Verfügungsbeklagten vollzieht sich letztlich in dem (allgemein) zugänglichen Leitungsnetz
  • entfallen, wenn der Betroffene selbst länger zuwartet, um sein Recht im Wege einer einstweiligen
  • gesperrt hat. Auch unter Berücksichtigung der Konnexität gemäß § 273 BGB reicht ein einheitliches

StGH Hessen - P.St. 1294

Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 20.10.1999
Inhalt
  • Zweckverbänden neben den Gemeindeverbänden das Recht der Selbstverwaltung. 20 Die Garantie der kommunalen
  • Gemeindeverbände vorgesehen, ohne dass dieser Begriff dort eine Einengung erfahren habe. Allgemein anerkannt
  • Vorbild aber habe das Recht zur Selbstverwaltung Gemeindeverbänden in einem umfassenden Sinn unter
  • Sinne des Art. 137 HV, dem das Recht der Selbstverwaltung verfassungsrechtlich garantiert sei, sei
  • einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zum hessischen Recht. Der Bedeutung des Begriffs

BGH - III ZR 278/06

Bundesgerichtshof vom 31.10.2006
Inhalt
  • . Sichergestellt ist die Eintragung eines Rechts oder einer Rechtsänderung allgemein dann, wenn hierzu nur
  • Harsdorf-Gebhardt für Recht erkannt: Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des
  • abgetretenem Recht. Den hinterlegten Betrag kehrte der Beklagte aus. 6Das Grundbuchamt beanstandete in
  • einen Schadensersatzanspruch der Klägerin gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 BNotO zu Recht verneint. Der
  • Erstzessionare, sodann die Eintragung der Käufer als Auflassungsvormerkungsberechtigte aus abgetretenem Recht

LG Bonn - 11 T 216/09

Landgericht Bonn vom 11.11.2009
Inhalt
  • für Handelssachen Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 11 T 216/09 Sachgebiet: Recht (allgemein
  • entspricht zudem im Ergebnis der von der Gegenauffassung zu Recht für sachgerecht erachteten Anpassung der
  • - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Auf die sofortige Beschwerde wird die unter dem 10.03.2009

HessVGH - 6 TG 414/93

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 24.02.1993
Inhalt
  • Allgemeine Vertragsbedingungen können Rechte aus § 20 HGO nicht dergestalt verringert werden, daß es
  • Regeln über die Zweckbestimmung (Widmung) und Benutzung auch das sonstige geltende Recht (vgl
  • zu entscheiden ist, zu Recht gegen die Stadt gerichtet hat. 4Nutzungsmöglichkeiten können einer
  • wird). Politische Parteien und deren Funktionäre dürfen mit allgemein erlaubten Mitteln an der Bildung
  • Senat daher nicht der allgemein gehaltenen Formulierung des Verwaltungsgerichts, der Antragsteller

BGH: Politiker müssen in den Medien mehr aushalten als andere Prominente.

Rechtsanwalt Lars Rieck vom 11.07.2017
Inhalt
  • höchstrichterlicher Rechtsprechung dar. So gab der BGH Bendzko  Recht und bestätigte, dass sich die abgemahnte
  • Betroffenen am Schutz seines Persönlichkeitsrechtes und dem Recht des sich Äußernden auf
  • Privatsphäre allgemein zu schützen. Auch hätten zukünftige, lediglich befürchtete Störungen nicht
  • gesamten Presserecht & Medienrecht allgemein sollte jegliche Beratung und Vertretung von Anfang
  • persönlichkeitsrechtliche Teil des BGH-Urteils bietet Kennern des Rechts der öffentlichen

VGH Baden-Württemberg - 15 S 2634/07

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 25.11.2008
Inhalt
  • Antragsteller reklamierte mehrfach ein Recht auf Einsicht in die Bruttolohn-, Gehalts- und Gagenlisten in der
  • ausgeführt, dem Antragsteller stehe ein Recht auf Einsichtnahme in die Bruttolohn-, Gehalts- und
  • gleichbleibendes Gehalt geleistet werde. Erst recht ließe sich nicht überwachen, ob dieses feste monatliche Gehalt
  • beispielsweise allgemein künstlerische Gesichtspunkte, eine bestimmte Inszenierungsabsicht
  • , ergänzende Einzelauskünfte zu erteilen, sei das Recht eines Personalrats uneingeschränkt erfüllt. 8 Der

Markenrecht: Werktitelschutz für App

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.10.2014
Inhalt
  • recht allgemeine Begrifflichkeiten als Titel wählt (u.a. um im Store besser gefunden zu werden
  • möglich. Festzuhalten ist, dass das OLG zu Recht darauf abstellt, dass die entwickelten Grundsätze

§ 8 NamÄndG

Inhalt
  • von Amts wegen mit allgemein verbindlicher Wirkung feststellen. Die Vorschriften der § 2, §
  • Vorfrage auf den Rechtsweg verweisen.(3) Hat ein gerichtliches Verfahren das Recht zur Führung eines

AG Soest - 4 C 526/09

Amtsgericht Soest vom 03.02.2010
Inhalt
  • : Zivilabteilung Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 4 C 526/09 Schlagworte: Recht am eigenen Bild; Internet
  • nicht berechtigt, auf einer allgemein zugänglichen Internetseite ohne Zustimmung der allein

§ 11 SKAGEG

Inhalt
  • und des Verbands Berliner Ortskrankenkassen gehen mit dem Tag der Auflösung auf die Allgemeine
  • ;nderung in der Person des Schuldners, die Rechte des Gläubigers, insbesondere seine Ansprü
  • ;che gegen einen Bürgen, sowie seine Rechte aus einem Pfandrecht, einer Hypothek oder einer

Von Facebook generierte „inoffizielle“ Unternehmensseiten sind rechtswidrig

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 27.10.2020
Inhalt
  • muss. In der Erstellung einer solchen Profilseite liege ein rechtswidriger Eingriff in das Recht am
  • eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Ebenso könne dies einen Eingriff in das allgemeine

BGH - 6 O 523/02

Bundesgerichtshof vom 07.06.2005
Inhalt
  • sei auch nach dem Recht der Schweiz nicht denkbar. Ein Auskunftsanspruch könne schließlich nicht
  • das Recht des Bestimmungsstaates existiere. Ergänzend verweist der Kläger auf eine Recht des
  • seien. Nach Schweizer Recht sei die Eigentumsübertragung in der Schweiz erfolgt, und zwar unabhängig
  • im Sinne von § 26 Abs. 3 und 4 UrhG auskunftspflichtig. 38 Zu Recht und mit zutreffender Begründung
  • Eigentumsübergang nicht das deutsche Sachenrecht, sondern Schweizer Recht maßgeblich wäre. Für diesen Fall sei