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BVerfG - 1 BvR 1970/99
Bundesverfassungsgericht vom 16.03.2000
- Inhalt
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- T 87/99 -, c) den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 1999 - 46 XVII BRE 816
- , Hamburg - 1. unmittelbar gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 13
- . Dezember 1999 - 20 W 359/99 -, b) den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juli 1999 - 2/28
- Richterin Jaeger und den Richter Hömig am 16. März 2000 einstimmig beschlossen: Die
- von 93 DM. Das Amtsgericht setzte im angegriffenen Beschluss die Vergütung mit einem Stundensatz von
VG Frankfurt (Main) - 7 E 7357/03
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 22.04.2005
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- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 7. Kammer Norm: § 107 BSHG Entscheidungsdatum: 22.04.2005
- . verzog am 18.06.1998 von Schlüchtern nach Stuttgart. Am 06.07.1998 beantragte sie bei der Klägerin
- vom 10.08.2001 ab. Es komme nicht darauf an, ob die Hilfe gewährt worden sei oder nicht, sondern
- fraglichen Zeitraum nicht vorgelegen. Der Zwei-Monatszeitraum beginne mit dem Zuzug am 18.06.1998 und
- ende am 17.08.1998. 8Die Klägerin teilte dem Beklagten darauf mit Schreiben vom 16.04.2003 mit
BGH - 2 StR 552/04
Bundesgerichtshof vom 20.08.2004
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- des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. August 2004 wird a) der Schuldspruch dahin geändert, daß
- Anhörung des Beschwerdeführers am 4. März 2005 gemäß § 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs. 1 a Satz 1 und 2
- das Landgericht dann ausdrücklich am unteren Ende des Strafrahmens orientiert (UA S. 15). Es ist
- Strafzumessung auch in diesen Fällen ersichtlich am unteren Rand des Strafrahmens orientiert. Diese beiden
- Jugendlichen in zwei Fällen schuldig ist, b) die Einzelfreiheitsstrafe im Fall 1 der Urteilsgründe
HessVGH - 3 TH 182/90
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 14.02.1990
- Inhalt
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- Main verwiesen hat, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main den Antrag mit Beschluß vom
- Verwaltungsgericht Darmstadt den Rechtsstreit an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht Frankfurt am
- Kunden 16,-- DM bis 18,-- DM je Tonne Bauschutt. 3Mit am 03.06.1985 bei dem Antragsgegner eingegangenem
- Kosten vorläufig auf 500,-- DM. Gleichzeitig ordnete er die sofortige Vollziehung der Verfügung an
- Interesse liege, dies unverzüglich zu unterbinden. 4Gegen diesen Beschluß hat die Antragstellerin am
LSG Hamburg - L 5 AL 8/02
Landessozialgericht Hamburg vom 02.03.2006
- Inhalt
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- SG Hamburg erhoben (Az. 14 AR 868/94 und 14 AR 1304/94). In dem Termin zur mündlichen Verhandlung am
- Schwarz, um eine dienstliche Stellungnahme dazu gebeten worden, ob im Termin am 15. November 1994
- Urteil hat der Kläger am Tag nach Pfingstmontag, dem 28. Mai 1996 mit der Begründung, die Höhe der
- die Beschwerdebegründung dahingehend berichtigt bzw. ergänzt, dass er im Termin am 11. November
- 1999 erklärt habe, bereits im Termin am 15. November 1994 den auf Anregung des Gerichts abgeschlossenen
OLG Brandenburg - 29 Lw 17/04
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 26.09.2006
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- und die Sache an das Landgericht Frankfurt/Oder zu verweisen, noch kann der Kläger von dem Beklagten
- Klägers gegen das am 26. September 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht
- Landwirtschaftsgericht und dem Senat (5 U (Lw) 6/06) um die Wirksamkeit einer von dem Verfügungsbeklagten (im folgenden
- Beklagten) am 19. September 2004 ausgesprochenen Kündigung eines Landpachtvertrages, der von den
- hatte, dass der Beklagte in der mündlichen Verhandlung am 22. Juni 2006 seine Berufung gegen das
VG Frankfurt (Main) - 8 K 1614/07.F
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 10.02.2009
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 12.10.2004 wurde der Kläger wegen unerlaubtem Handels mit Betäubungsmitteln in
- die Schlussfolgerung zu, dass Sie ein fester Bestandteil des Drogenmilieus in Frankfurt am Main waren
- von einem kriminellen Milieu abhalten könnte. Das Amtsgericht Frankfurt am Main führt in seinem Urteil
- Verwaltungsgericht Frankfurt am Main habe in vergleichbaren Konstellationen ebenfalls eine weitaus kürzere
- Frankfurt am Main vom 12.10.2004 wegen unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer
Softwarerecht - OLG Frankfurt a.M.: Keine Erschöpfung durch Herunterladen einer Testversion, die darf daher nicht durch den Nutzer vervielfältigt werden
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 19.08.2017
- Inhalt
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- Abs. 4 MarkenG, an denen Erschöpfung nicht eintreten kann (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom
- 17.7.2013 - I ZR 129/08 - Rn. 43f.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.12.2012 - 11 U 68/11
- weiter zu nutzen (BGH, aaO Rn. 63; OLG Frankfurt am Main, aaO). Dies haben die Beklagten nicht
- Das OLG Frankfurt hat mit Urteil v.om22.12.2016, Az.: 11 U 108/13 entschieden, dass die
- am 28.6.2016 ein Versäumnisurteil ergangen, mit dem die Berufung der Beklagten zurückgewiesen
BGH: zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug und Verschulden des Mieters
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 13.01.2013
- Inhalt
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- Frankfurt am Main, NJW-RR 2004, 1238 f.). b) Diese Auffassung trifft nicht zu. Der Senat hat bereits
- Voraus, spätestens am 3. Werktag des Monats kostenfrei an den Vermieter zu zahlen ist. Im Dezember 2008
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 138/11 Verkündet am: 11. Juli 2012 Der
- Beklagtenvertreter zugestellt am 8. Januar 2010) klageerweiternd geltend gemachten Räumungsanspruch
- auf eine weitere in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 22. Dezember 2010
BGH - VI ZR 356/03
Bundesgerichtshof vom 13.11.2003
- Inhalt
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- eines Schleppfluges; ebenso OLG Karlsruhe, VersR 1969, 287; LG Frankfurt/Main, VersR 1994, 1485 f
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 356/03 Verkündet am: 15. März 2005 Böhringer
- und Sachen, die sich im Unfallzeitpunkt nicht im Flugzeug befinden (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Mai
- unbekannten Erben des Fluglehrers K. bestellt worden. Am 24. Juli 1999 veranstaltete der
- Geschädigten ein, der am Betrieb des Luftfahrzeugs selbst beteiligt war. Sie betrifft nur Personen
OLG Köln - 13 U 133/02
Oberlandesgericht Köln vom 09.07.2003
- Inhalt
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- Zahlungsverpflichtung nachzuweisen (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW 1998, 997,998; OLG Köln, MDR 2000, 961; OLG
- Auszahlungen und Auflösungen grundsätzlich nicht ohne Buchvorlage vorgenommen werden (OLG Fankfurt/Main
- , deren Mitgesellschafter der Kläger war. Gegen dieses Urteil, das dem Kläger am 12.08.2002 zugestellt
- worden ist, hat dieser mit einem am 06.09.2002 bei Gericht eingegangenen Schriftsatz Berufung eingelegt
- und diese nach entsprechender Fristverlängerung mit einem am 12.11.2002 bei Gericht eingegangenen
OLG Frankfurt - 16 U 180/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 11.03.2010
- Inhalt
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- Landgerichts Frankfurt am Main vom 4. September 2009, Az. 2-27 O 461/08, abgeändert. Die Klage wird dem
- Kläger beantragt, 12das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 4. September 2009 abzuändern und
- ). 2Die Schuldnerin bot mit dem 1992 eingeführten B …. (B) ihren Kunden die Möglichkeit an, am Erfolg oder
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 16. Zivilsenat Normen: § 134 Abs 1 InsO, § 143 InsO
- Insolvenzverwalter in dem am 1. Juli 2005 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der A … GmbH
HessVGH - 4 N 177/05
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 03.11.2005
- Inhalt
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- Kriterien zu beurteilen. Während für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main die LAI-Richtlinie einschlägig
- Fluglärms Flughafen Frankfurt/Main hat sich im Jahr 1997 für eine 60 dB(A
- getroffen: 2"Bei der Bauleitplanung in den Bereichen des Flughafens Frankfurt/Main und des
- - und Landebahnsystems für den Flughafen Frankfurt/Main und/oder einer Erhöhung der Zahl der
- 60 dB(A) umfasse. 21 Auch die Kommission zur Abwehr des Fluglärms Flughafen Frankfurt/Main habe sich
BSG - S 24 VG 834/03
Bundessozialgericht vom 30.11.2006
- Inhalt
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- 2005 und das Urteil des SG Frankfurt am Main vom 24. September 2003 sowie den Bescheid des Beklagten
- Bundessozialgericht Urteil vom 30.11.2006 Sozialgericht Frankfurt S 24 VG 834/03 Hessisches
- Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz hat. 2 Die Klägerin besuchte am 21
- ängstigte sie. Als T. sich abwandte, um eine Zigarette zu holen, ging die Klägerin zu dem im dritten
- abzusteigen. Als T. am Fenster erschien, ließ sie sich fallen. Sie prallte auf das zwei Stockwerke tiefer
OLG Frankfurt - 23 U 101/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 02.09.2009
- Inhalt
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- Frankfurt am Main wie folgt teilweise abgeändert: Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Die
- . 6Die Beklagte beantragt, 7das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25.4.2008 teilweise
- Wege der Anschlussberufung das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25.4.3008 teilweise
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 23. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 02.09.2009 Normen: § 133 BGB
- Berufung der Beklagten wird das am 25.4.2008 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts