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§ 5 DüngG

Inverkehrbringen
Inhalt
  • Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder rechtmäßig in den Verkehr
  • des Bundesrates, soweit dies zu den in § 1 genannten Zwecken erforderlich ist, 1.die nä
  • verpackt oder in Packungen oder Behältnissen von bestimmter Art oder mit bestimmtem Verschluss
  • ; bezeichnet sind, dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, soweit sie geeignet sind, 1.das
  • gefährden. Abweichend von Satz 1 dürfen Stoffe nach § 2 Nummer 1 und 6 bis 8 in den

§ 340e HGB

Bewertung von Vermögensgegenständen
Inhalt
  • ;ig aufzulösen und in seiner jeweiligen Höhe in der Bilanz oder im Anhang gesondert
  • planmäßig aufzulösen und in seiner jeweiligen Höhe in der Bilanz oder im Anhang
  • Absatz 3 Satz 6 ist nur auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen im Sinn des Satzes 1
  • Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite aufzunehmen; er ist planmäß
  • Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen werden; er ist

BFH - XI B 195/06

Bundesfinanzhof vom 25.01.2008
Inhalt
  • von Mitwirkungspflichten nicht zumutbar ist, äußert sich das BFH-Urteil in BFHE 156, 38, BStBl II
  • 1989, 462 aber nicht. 2Die Revision ist auch nicht im Hinblick auf eine Divergenz zum Urteil des
  • auf die zweiwöchige Ladungsfrist nach § 91 Abs. 1 Satz 1 FGO reicht dies aus, um sich angemessen
  • vorgenommen werden können, reicht für die bei dieser Verfahrensrüge erforderliche Darlegung, aus welchen
  • eines Vertagungsantrags Gründe 11. Die Beschwerde ist unbegründet. Das vom Kläger und

BFH - X B 253/07

Bundesfinanzhof vom 27.07.1983
Inhalt
  • klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärbar ist. Auch ist darzutun, in welchem Umfang, von welcher Seite und
  • (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO), dann ist in der Beschwerdebegründung ausführlich unter
  • Auseinandersetzung mit der in der Rechtsprechung und in der Literatur zu der aufgeworfenen Rechtsfrage
  • zu dieser Frage im Interesse der Rechtseinheit oder zur Rechtsfortbildung geboten ist. Insbesondere
  • strittig ist. Vielmehr wird in der Beschwerdebegründung insoweit lediglich ausgeführt, das FG sei zu

V Plus Fonds (V+) – Erneuter Erfolg für Anleger

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 26.07.2017
Inhalt
  • ist. Im Gegenzug muss der Anleger lediglich die Rechte aus der Beteiligung übertragen.Die
  • . Im Gegenzug müssen die Anleger lediglich die Rechte aus der jeweiligen Beteiligung an den Gr
  • Fonds auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von insgesamt € 38.500,00 nebst Zinsen erwirkt
  • ündungsgesellschafter übertragen. Das Gericht hat damit den Anlegern Schadenersatz in voller H
  • teilte in dem Verfahren die Meinung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, dass der Verkaufsprospekt der V

BVerfG - 2 BvR 939/13

Bundesverfassungsgericht vom 29.09.2013
Inhalt
  • , weil dies zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt ist (§ 93b i.V.m
  • BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 939/13 - Bundesadler Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die
  • Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des
  • begründete das Landgericht mit der Erwartung, dass „der in geordneten wirtschaftlichen und sozialen
  • Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG. Der Beschwerdeführer trägt vor

§ 10 SachenR-DV

Erlöschensbescheinigung
Inhalt
  • eingetragene Recht nicht mehr ausgeübt wird und das Unternehmen der Erteilung der Erlö
  • 2. Oktober 1990 im Grundbuch eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit für
  • Energieanlagen oder die in § 1 Satz 1 bezeichneten Anlagen nicht mehr besteht. In dem Antrag mu
  • ß die Dienstbarkeit mit ihrer Grundbuchstelle angegeben und die Erklärung des zum Zeitpunkt
  • ;schensbescheinigung zustimmt. Die zuständige Stelle bescheinigt, daß die betreffende Dienstbarkeit erloschen ist.

LAG Rheinland-Pfalz - 2 Sa 420/06

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 26.09.2006
Inhalt
  • ausschließlichen Rechte. Ein absolutes Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB wird dadurch gekennzeichnet, dass
  • . Dies ist vorliegend gerade nicht der Fall. Gerade die der Klägerin im Zusammenhang mit der
  • § 823 Abs. 1 BGB fehlt es schon an der Verletzung eines Rechts oder Rechtsgutes im Sinne der
  • Rechtsgüter, wie Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstiger Rechte. Mit der Übernahme der
  • verletzt. In Betracht kommt allenfalls eine Verletzung “sonstiger Rechte”. Solche "sonstigen Rechte

LSG Nordrhein-Westfalen - L 10 B 22/99 P

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 10.01.2000
Inhalt
  • Rechts - mit Bescheid vom 29.09.1998 zurückgewiesen. 4Die Klage vom 06.11.1998 hat der Kläger gegen
  • Versicherungsunternehmen (GPV) in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, vertreten durch den Verband
  • öffentlichen Rechts seien nicht erstattungsfähig. 12Diese Entscheidung greift die Beklagte mit der
  • Beschwerde an. Sie trägt vor: Die KVB habe nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern im
  • öffentlichen Rechts, gerichtet. Erstmals mit der Klageerwiderung vom 07.12.1998 haben die Bevollmächtigten der

BVerfG - 2 BvR 1717/98

Bundesverfassungsgericht vom 18.03.1999
Inhalt
  • genannten Rechte nicht angezeigt ist (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG; vgl. BVerfGE 90, 22 ). 2 Zwar
  • Rechts zustande gekommen sei. Dies ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden. Es stellt keinen
  • Osterloh gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993
  • verlange, aufgegeben. Vielmehr ist ein Rechtsschutzinteresse auch in Fällen tiefgreifender
  • im Verwaltungsverfahren ist nach der Generalklausel des § 40 VwGO der Verwaltungsrechtsweg gegeben

§ 7 PatAnwO

Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
Inhalt
  • besonderen Studiums im allgemeinen Recht (Absatz 3) wird mit vier Monaten auf die Ausbildung bei einem
  • Studium im allgemeinen Recht an einer Universität ergänzen. Das Studium soll sich auf
  • Studiengang im allgemeinen Recht, der für die Ausbildung von Bewerbern für den Beruf des
  • Patentanwalt oder einem Patentassessor anrechnen. Der Antrag ist vor Beginn der Ausbildung im Ausland zu
  • , Verfassungsrecht, allgemeines Verwaltungsrecht und Europarecht vermitteln. Das Studium ist mit einer Prüfung

I. BAVorstBeamtRuaAnO 2008

Übertragung von Befugnissen für Beamtinnen und Beamte der Bundesagentur für Arbeit
Inhalt
  • Beamten der Bundesagentur übertragenen Rechte als oberste Dienstbehörde im Sinne des
  • 1.Ernennung, Entlassung und Versetzung in den RuhestandDer Vorstand überträgt nach §
  • mit der aufnehmenden Dienststelle verfügt.3.3Versetzungen, Abordnungen mit dem Ziel der
  • Regionaldirektionen; gegebenenfalls im Einvernehmen mit der für die abgebende Agentur für Arbeit zust
  • wird, erfolgt durch die Agenturen für Arbeit im Einvernehmen mit den Regionaldirektionen

BGH - VIII ZR 229/09

Bundesgerichtshof vom 14.07.2010
Inhalt
  • Schadensersatzforderungen des Klägers, worauf die Revision mit Recht hinweist, nach § 396 Abs. 1 Satz 2 in
  • Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Von Rechts wegen
  • mit dem Mahnbescheid geltend gemacht werden; es reicht aus, dass dies für den Antragsgegner erkennbar
  • und die Richterin Dr. Fetzer für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 12
  • . Zivilkammer des Landgerichts München II vom 28. Juli 2009 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben

BAG - 3 AZR 214/06

Bundesarbeitsgericht vom 29.01.2008
Inhalt
  • , obwohl er eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, mit den beteiligten Arbeitgebern gem
  • des EZVKS mit einer Tarifvorschrift ankommt. Ebenso ist der Bundesgerichtshof nunmehr im Urteil vom
  • ist ein bruchloser Verlauf einer Erwerbsbiographie im öffentlichen Dienst nicht mehr in hinreichender
  • Rechts ist und als solche eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, sind die Satzungsbestimmungen am Maßstab
  • Sparkasse angestellt. Dieser Wechsel in den öffentlichen Dienst war für ihn mit erheblichen

LSG Thüringen - L 7 AS 915/05 ER

Thüringer Landessozialgericht vom 16.02.2006
Inhalt
  • im Hauptsacheverfahren fragliche materielle Recht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben ist
  • der in § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II genannten Rentenarten rechtfertige sich im Hinblick auf das von dem
  • Bundessozialgericht hat zu der in Wortlaut und Zielrichtung mit § 11 Abs. 1 S. 1 2. Halbsatz SGB II
  • erlittenen Gesundheitsschadens verpflichtet. Der mit der Ausnahmeregelung in § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II zum
  • die Teilverletztenrente nunmehr in voller Höhe. Mit Bescheid vom 11. Mai 2005 bewilligte sie