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Mobbing: Zur Verwirkung von Ansprüchen im Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 17.06.2015
Inhalt
  • „Mobbing“ verwirkt sein könnten. Das Bundesarbeitsgericht hat hier – zu Recht – nochmals klar
  • gestellt, dass eine Verwirkung nur in Ausnahmefällen anzunehmen ist und nicht vorzeitig von Gerichten
  • erkannt werden darf. Aus der Entscheidung: Zwar wird auch bei einem Anspruch … Mobbing: Zur Verwirkung von Ansprüchen im Arbeitsrecht weiterlesen

BGH - V ZB 56/13

Bundesgerichtshof vom 23.10.2013
Inhalt
  • Versäumung dieser Frist zu Recht zurückgewiesen. 62. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des
  • Schreibsoftware in der Kanzlei geübt ist. Diese Mitarbeiterin, nicht ein sonst mit dem Postausgang
  • hat. 7a) In seinem Wiedereinsetzungsantrag hat der Kläger zwar vorgetragen und mit einer anwaltlichen
  • worden. 8b) Diese Darstellung sieht das Berufungsgericht zu Recht als unzureichend an. Nach
  • worden. 93. Ebenfalls in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das

BGH - VIII ZR 92/08

Bundesgerichtshof vom 17.12.2008
Inhalt
  • Rechts wegen Tatbestand: 1Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung der Kläger im Haus P. in B. . Nach § 4
  • . Zusatzvereinbarung Anlage 3". In § 23 des Mietvertrages mit der Überschrift "Sonstige Vereinbarungen" ist unter
  • die Revision zurückzuweisen ist. Zu Recht hat das Berufungsgericht den von den Klägern gegen die
  • von "Bedienungskosten", sondern nur von "Leasingkosten" die Rede ist. 172. Zu Recht hat das
  • Wiechers und Dr. Frellesen, die Richterin Dr. Hessel sowie den Richter Dr. Achilles für Recht erkannt

Kein unbegrenztes Ansammeln von Urlaubsansprüchen bei Beamten

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 07.01.2021
Inhalt
  • , dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) der nach EU-Recht vorgeschriebene
  • auch nach EU-Recht besteht kein Recht auf unbegrenztes Ansammeln von Ansprüchen auf bezahlten
  • Anspruch, wie das Verwaltungsgericht Trier in einem am Montag, 04.01.2021, bekanntgegebenen Urteil
  • entschied (AZ: 7 K 2761/20.TR). Im konkreten Fall war der klagende Beamte ab Ende Januar 2017
  • jedoch vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Von seinem Dienstherrn verlangte er die Abgeltung seines

Die Einfuhr von Schuhen kann weite Kreise ziehen – insbesondere wenn der Zoll beteiligt ist

martina heck vom 04.05.2016
Inhalt
  • Überprüfung zollrechtlicher Sachen und ihre Vereinbarkeit mit europäischem Recht. Aktuell beabsichtigt die
  • Schuhe aus der VR China und Vietnam zu unangemessen niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Im
  • 15.12.2012 Recht. Die den Antidumpingzoll einführenden Verordnungen seien aufgrund der Nichtberücksichtigung
  • . Grundsätzlich sei der Antidumpingzoll auf Schuhe zu Recht eingeführt worden. Das gelte jedoch nicht
  • Der 4. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf, der Zollsenat, ist bekannt für seine sorgfältige

VG Aachen - 6 K 1135/10

Verwaltungsgericht Aachen vom 06.09.2010
Inhalt
  • ausschlaggebenden, in der zitierten Entscheidung des OVG Berlin- Brandenburg im Einzelnen dargelegten Gründen ist
  • . 20Auch hat der Beklagte zu Recht angenommen, dass die Anmeldungen in Bezug auf alle 36 Versammlungen
  • Recht festgestellt, dass eine "bestätigungsfähige" Anmeldung der Kundgebungen nicht erfolgt ist und
  • zu versagen ist, wenn ein Erfolg in der Hauptsache nicht schlechthin ausgeschlossen, die
  • , die Versammlungseigenschaft einer angemeldeten Veranstaltung zu prüfen, in Verbindung mit der in

BGH - VIII ZR 168/05

Bundesgerichtshof vom 24.05.1995
Inhalt
  • , unter II 3 a). Der Zwangsverwalter wird in allen Fällen, in denen Rechte und Pflichten aus dem
  • unterliegt (Senat, Urteil vom 26. März 2003 - VIII ZR 333/02, NJW 2003, 2320, unter II 2 b). 7Zu Recht hat
  • Abs. 1 2. Halbs. ZVG in Verbindung mit § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB ausgeschlossen ist. Denn die dem
  • zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Kläger mieteten mit Wirkung ab dem 1. November
  • Lichtenberg Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im schriftlichen Verfahren mit

HessVGH - 3 TG 647/92

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 28.04.1992
Inhalt
  • 01.12.1982 (GVBl. I 81 S. 437 f.) habe der Beirat sodann das Recht auf Einsicht in die Akten der
  • ist - wie das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat - entgegen der Meinung des
  • Antragsteller eigenständige Rechte geltend, die ihm im Verhältnis zur Oberen Naturschutzbehörde des
  • Kassel, im Wege der einstweiligen Anordnung "aufgegeben, dem Antragsteller Einsichtnahme in die bei
  • Akteneinsichtsrechts durch den Antragsgegner in Verbindung mit dem ständig fortschreitenden Planungsstand

StGH Hessen - P.St. 1579

Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 18.10.2000
Inhalt
  • bleiben kann, ist die Möglichkeit einer Verletzung dieser Grundrechte bzw. grundrechtsgleichen Rechte
  • verfassungsrechtlichen Garantie des Rechts der Freiheit der Person in Art. 5 HV beruhen, die Grundrechtsrelevanz
  • 2000 zu entnehmen ist, wird verwiesen. 4Hiergegen wandte sich der Antragsteller mit Haftbeschwerden
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat im Übrigen in seinem Beschluss vom 9. Mai 2000 im Klageerzwingungsverfahren
  • voraussichtlich im Haftprüfungsverfahren hierzu Stellung nehmen wird. 17 Das Vorbringen des Antragstellers in

BGH - V ZB 31/02

Bundesgerichtshof vom 17.04.2002
Inhalt
  • Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes müsse im Hinblick auf das aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem
  • Rechtsbeschwerdegerichts ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts erforderlich (§ 574 Abs. 2 Nr. 2
  • Bezeichnung des Berufungsführers in der Berufungsschrift fehlt, ist in der Rechtsprechung des
  • Bundesgerichtshofes geklärt. Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist auch nicht im Hinblick auf die
  • sich die Rechtsbeschwerde der Klägerin, mit der sie die Aufhebung des Beschlusses erstrebt. II. 1

OLG Celle - 14 W 32/05

Oberlandesgericht Celle vom 19.09.2005
Inhalt
  • hat den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in dem angefochtenen Beschluss zu Recht
  • die Fahrbahn zu überqueren, oder aber ab der Straßenmitte so lange nach schräg rechts auch in die
  • : Bürgerliches Recht Normen: STVO § 9 ABS 3, StVO § 25 Abs 3 Leitsatz: Die besondere Rücksichts und
  • ist ein Verschulden des Antragsgegners zu 3 nicht festzustellen. Im Gegensatz zur Ansicht der
  • der Antragsgegner zu 3 beim Einbiegen in die G.straße nicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt

AG Wuppertal - 39 C 352/79

Amtsgericht Wuppertal vom 13.03.2017
Inhalt
  • mit einem Beweisantritt ist verspätet. Der Beklagte hat sie nicht innerhalb der ihm im schriftlichen
  • . Mai ist der Beklagte mit Ablauf des 15. Juni 1979 in Verzug geraten. 25Die Nebenentscheidungen
  • durch Ruß eintritt, reicht bereits als Eigentumsverletzung im Sinne des § 823 BGB aus (Erman- Drees
  • : Bürgerliches Recht Tenor: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 33,36 DM (i.W.: dreiunddreißig 36/100
  • Kläger günstigen Ausgang des Rechtsstreits besitzt, so ist dieser Umstand in Anbetracht der Schwere

BSG - S 22 AS 1305/05 S

Bundessozialgericht vom 17.03.2009
Inhalt
  • Zweites Buch (SGB II) im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2005. Streitig ist zwischen den
  • Ausbildungsförderung seien das mit der Ausbildung im Zusammenhang stehende Schulgeld in Höhe von 115 Euro
  • Bildung und Ausbildung in der Regelleistung nach § 20 Abs 1 SGB II nicht abgebildet sind (im Einzelnen
  • im Sinne des § 11 Abs 3 Nr 1 Buchst a SGB II ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil im BAföG
  • Lebensunterhalts (also zur Deckung der in §§ 20, 22 SGB II genannten Bedarfe) bestimmt ist. Die

OLG Düsseldorf - I-23 U 140/08

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 23.06.2009
Inhalt
  • Erörterung, ob die Beklagte dem Kläger das Recht, Gespräche mit der Behörde zu führen, einseitig im Rahmen
  • ist zur Wahrung der Rechte und Interessen des Auftraggebers im Rahmen der ihm übertragenen
  • Handlungsbereich Recht). In der Anlage 2 des Vertrages heißt es in Ziffer 3.1. ausdrücklich: "Der Auftragnehmer
  • wichtige Vorgänge im Zusammenhang mit dem angeordneten Baustopp verschwiegen hätte. Regelmäßig ist ein
  • müssen, ist dies eine Schlechterfüllung der Leistungspflichten, die ein Recht zur außerordentlichen

Ideengeschichte des Privacy by Design – Teil 1: Die Hand im Bienenstock

Dr. Sebastian Kraska vom 19.08.2016
Inhalt
  • nicht zu einer effektiven Kontrolle befähigt wurden. “If you encounter a problem you solve it” Wie
  • sich Borking die Haltung an: „If you encounter a problem you solve it.“ Wobei man bei Xerox vor allem
  • Lobbyist zum IT-Hersteller-Verband COSSO wechselte und sich mit dem Thema Software-Piraterie
  • Haltung jedoch mit Platos Höhlengleichnis: „Das Recht erfasst die Realität nicht zur Gänze, sondern
  • Recht des Orts, an dem Geschäfte getätigt werden. Damit hat die Europäische Union ein scharfes