Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 1149 von 2512
Anlage 10 StBAPO 1977
(zu § 19) – gehobener Dienst – Studienfächer, Unterrichtsstunden, Mindeststunden
- Inhalt
-
- –52501022.Privatrecht (Bürgerliches Recht, Insolvenzrecht)3596–963.Öffentliches Recht
- Mindeststunden in den FachstudienStudienfächer: Pflichtfächer (1. bis 8.) Wahlpflichtveranstaltungen
- (9.) Schwerpunktthemen (10.) Fallstudien (11.)Mindeststunden im GrundstudiumMindeststunden im
- (Finanzwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre in Wirtschaft und Verwaltung, Ökonomisches
- . bis 7., insbesondere zu den Themen Wissensmanagement und Umgang mit Innovationen60Zwischensumme
§ 7 SCEAG
Verbesserung des Umtauschverhältnisses
- Inhalt
-
- ;bertragenden Genossenschaft, dessen Recht, gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses Klage
- eingetragen und bekannt gemacht worden ist, mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen
- auf Mitglieder einer übertragenden Genossenschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der
- ;ischen Wirtschaftsraum anzuwenden, wenn nach dem Recht dieses Staates ein Verfahren zur Kontrolle und
- gestützt werden, dass das Umtauschverhältnis der Anteile nicht angemessen ist.(2) Ist bei
BGH - X ZB 43/02
Bundesgerichtshof vom 18.02.2003
- Inhalt
-
- GWB in das nationale Recht umgesetzt worden ist. IV. Sollte das vorliegende Oberlandesgericht in
- Gemeinschaftsrecht und gegen dieses Recht umsetzende einzelstaatliche Vorschriften hin im
- Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen eine dieses Recht umsetzende
- gegen die dieses Recht umsetzenden einzelstaatlichen Vorschriften. Eine Aufhebung der Ausschreibung im
- Voraussetzungen kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe hat, sondern gezwungen ist, das
Die Datenwoche im Datenschutz (KW27 2016)
Dr. Sebastian Kraska vom 10.07.2016
- Inhalt
-
- -Opt-In-Verfahrens zur endgültigen Klärung dem BGH vorgelegt werden wird. it-recht-kanzlei.de
- -Themen dieser Woche (>>> Perfekter Datenschutz nur eine Illusion >>> Double-opt-in
- , Ärztezeitung.de… *** Mittwoch, 6. Juli 2016 OLG München: Newsletterbestätigung im „Double-opt-in“-Verfahren
- -Staaten. Dies teilte die EU-Kommission am Freitag mit. Damit ist der Weg für die Annahme des so
- informationelle Selbstbestimmung betrachten manche IT-Wissenschaftler und auch Wirtschaftsvertreter immer öfter
OLG Hamm - 9 U 178/03
Oberlandesgericht Hamm vom 03.02.2004
- Inhalt
-
- BGB anspruchsmindernd entgegenhalten lassen. Zwar ist dem Kläger Recht zu geben, soweit er die
- Sternberger T (L 963) in Richtung M gefahren. Als ihm in einer aus seiner Sicht nach rechts
- äußerst rechts gelenkt, um eine Kollision mit dem Lkw zu vermeiden. Dabei habe er nicht beabsichtigt
- anderen - insbesondere breiteren - Kfz. (z.B. LKW) über die Begrenzungslinie hinaus nach rechts in
- 2002 gegen 19.35 Uhr mit seinem Pkw Rover Mini in F mit einer Geschwindigkeit von ca. 60 km/h auf der
20 Methoden für das Selbstmanagment
Harold Treysse vom 28.04.2013
- Inhalt
-
- die Zettel mit den guten Seiten in die linke Hand und die mit den schlechten Seiten in die rechte
- „fremdgesteuert“ tätig sind. Gemeint ist mit ALPEN Aufgaben, Termine etc. notieren Länge der zur Erledigung
- Informations System und ist auf DIN A6 Zettel aufgebaut, die in verschiedenfarbigen Mäppchen sortiert
- werden. Es ist in den USA bekannt unter MemoCard. Nähere Informationen finden Sie unter http
- wirklich alle anstehenden Tätigkeiten (im weitesten Sinne) in einem Verwaltungssystem (ob manuell
BPatG - 4 Ni 13/09
Bundespatentgericht vom 03.02.2010
- Inhalt
-
- kann. Die Betriebsspannung des Schutzschalters E-1048-60 (S. 279 Abb. rechts oben) liegt im 24V DC
- (S. 115 Abb. rechts oben) mit identischen Schutzschaltern gelegen sein, weil er dadurch die
- Richterin Friehe und die Richter Dipl.-Ing. Groß und Dipl.-Ing. Müller für Recht erkannt: 1. Das
- nichtig erklärt. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 3. Das Urteil ist im
- vollstreckbar. Tatbestand Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet
LG Köln - 6 T 236/09
Landgericht Köln vom 29.07.2009
- Inhalt
-
- hat die Zulassung des Beitritts der Beschwerdeführerin in Rangklasse 2 zu Recht abgelehnt, weil der
- Beschlüssen vom 07.12.2007 und 19.05.2008 berechtigt, da ihr Recht bei einer Versteigerung aus
- werden, Ziel der Neufassung ist und deshalb als Nachteil im Sinne des § 268 Abs. 3 ZVG anzusehen ist
- seine Position in dem Verfahren zu verbessern, eingeschränkt werden sollte, ist nicht erkennbar. Es
- Verkehrswertes von 84.000,00 € = 4.200 €). Die Gläubigerin der Rechte Abt.III Nr.19 und 20 bzw. 14 und 15
LSG Sachsen - L 1 B 205/05 KR
Sächsisches Landessozialgericht vom 14.08.2006
- Inhalt
-
- angefochtenen Beschluss für zutreffend. II. Die Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat es das SG
- hinreichende Aussicht auf Erfolg. Zu Recht ist in den angefochtenen Bescheiden die Durchführung eines
- Beweisführung überzeugt ist (Philippi, in: Zöller, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 114 Rn. 19). Es reicht damit aus, wenn
- keine abhängige Beschäftigung im Sinne des § 7 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) ausübe
- müssen. Im Gegensatz zur Beklagten hat die mit Beschluss vom 18.05.2005 beigeladene Kranken-kasse die
HessVGH - 11 TP 1440/04
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.06.2004
- Inhalt
-
- eines Insolvenzverfahrens, abweichend vom früheren Recht in § 7 Abs. 2 Nr. 2 b des Hessischen
- für das Klageverfahren erster Instanz ist gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthaft und auch im Übrigen
- Satz 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 1, 1. Halbsatz Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz - HASG
- hätten. Der Eintragungsausschuss der Beklagten habe zu Recht angenommen, dass die Ablehnung der
- als Versagungs- oder Löschungsgrund für die Eintragung vor. Auch das neue Recht Versagungs- oder
§ 4d BFStrMG
Prüfvereinbarung und Prüfverfahren
- Inhalt
-
- Leistungspflichten des Anbieters und des Bundesamtes für Güterverkehr,3.zum rechtmäßigen Umgang
- Rechte des Anbieters zu Gunsten des Bundes und9.zu den Pflichten des Anbieters nach Beendigung der Pr
- (1) Das Bundesamt für Güterverkehr hat mit einem Anbieter, der nach § 4 des
- Mautsystemgesetzes registriert ist und einen Antrag auf Zulassung zur Erbringung mautdienstbezogener
- Vertrag zu schließen, mit dem der Anbieter es dem Bundesamt für Güterverkehr ermö
BGH - XII ZR 9/01
Bundesgerichtshof vom 19.04.2000
- Inhalt
-
- Abreden der Parteien darüber gegeben, in welcher Weise die Beklagte mit den ihr im Rahmen der ehelichen
- Berufungsgericht auch zu Recht und mit zutreffenden Erwägungen davon ausgegangen, daß ein
- dieses Rechts hat die Beklagte nicht dargelegt; dafür ist auch sonst nichts ersichtlich. Deshalb hat
- Richterin Dr. Hahne und die Richter Sprick, Weber-Monecke, Prof. Dr. Wagenitz und Fuchs für Recht
- Schreibschwierigkeiten Probleme im Umgang mit den Banken gehabt habe und froh gewesen sei, daß sie
Der Betrieb wird verkauft. Verliere ich jetzt meinen Arbeitsplatz? Ihre Fragen zum Betriebsübergang werden hier beantwortet.
Rechtsanwältin Simone Weber vom 09.05.2016
- Inhalt
-
- , so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden
- eines Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des
- Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung
- a BGB festlegt, dass dann grundsätzlich der neue Betriebsinhaber in alle Rechte und Pflichten der
- abgeschlossen worden sind. Deshalb ist es auch nicht nötig, mit dem neuen Arbeitgeber einen neuen
OLG Celle - Not 25/01
Oberlandesgericht Celle vom 08.11.2001
- Inhalt
-
- ####### bürgerlichen Rechts (eingetragen im Handelsregister am 15. Oktober 2001) umgewandelt worden sei. Mit
- geändert, zumal dieser Vorgang erst mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam geworden sei. Im
- 2000 verneint hat. Dem ist zuzustimmen, weil die Position des Antragstellers in der ####### mit der
- : Bürgerliches Recht Normen: BNotO § 6 Abs. 1, 3, BNotO § 14 Abs. 5 Leitsatz: Einer Notarbestellung
- ####### tätig ist. Bei Ablauf der Bewerbungsfrist war der Antragsteller überdies Alleingesellschafter der in
Pflichtverteidigerbestellung im Vorverfahren nicht immer nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 14.12.2012
- Inhalt
-
- . Aufl., § 141 Rz. 24) ist im Ermittlungsverfahren – von Sonderregelungen im Recht der
- überfordert, in einer verantwortlichen Vernehmung seine Rechte ohne anwaltlichen Beistand zu wahren. Im
- Im Ermittlungsverfahren ist für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers grundsätzlich ein Antrag
- des Beschuldigten auszusprechen (§§ 141 IV, III 1 StPO), da in dem gerichtlichen Verfahren die
- Mitwirkung eines Verteidigers nach § 140 I Nr. 1 und II 1 StPO notwendig sein wird. 1. Es ist