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§ 50 EStDV 1955

Zuwendungsbestätigung
Inhalt
  • ; in beiden Fällen ist darauf hinzuweisen, dass die Daten der Finanzbehörde ü
  • ;rden der Länder im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen bestimmen, auf ein für
  • ögensmasse im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes ist, wenn
  • öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inlä
  • ändische juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine inländische ö

BGH - II ZR 229/05

Bundesgerichtshof vom 07.01.2008
Inhalt
  • Jahres 2001 mit mehr als 40 Ad-hoc-Mitteilungen an die Öffentlichkeit. In diesen Mitteilungen wurden im
  • - gesamtschuldnerisch mit diesem - einzustehen hat. Dabei ist - wie der Senat bereits durch Urteil vom 9. Mai 2005 (II
  • dies erst recht. Denn geschützt wird auch insoweit im Rahmen des § 826 BGB nicht das allgemeine
  • , an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Kläger machen im
  • - namentlich im Bereich des Rechts der unerlaubten Handlungen (§§ 823 ff. BGB) - auf die adäquate Kausalität

BGH - XII ZR 27/99

Bundesgerichtshof vom 30.05.2001
Inhalt
  • Richter Dr. Blumenröhr und die Richter Gerber, Sprick, Weber-Monecke und Fuchs für Recht erkannt: Auf die
  • Tatbestand: Mit Vertrag vom 25. Mai 1992 mietete der Beklagte Gewerberäume im Kellergeschoß eines
  • Anwesens in E. von der C. GmbH. Diese veräußerte das Grundstück mit notariellem Kaufvertrag vom 24
  • Vertretung des Landes erhoben hat, sondern im eigenen Namen klagt und mit ihrem Hilfsantrag - für
  • Entscheidung, ob es sich bei den Vorschriften des Thüringer Hochschulgesetzes um revisibles Recht handelt oder

LAG Köln - 11 Ta 185/08

Landesarbeitsgericht Köln vom 11.07.2008
Inhalt
  • zweiten Klage erscheint mutwillig. Dies hat das Arbeitsgericht zu Recht und mit zutreffender
  • verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde
  • , nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde. Mutwillig
  • Anschluss haben beide Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Mit Beschluss vom
  • Prozesskostenhilfe zu Recht abgelehnt. Dem Kläger war Rechtsanwalt auch nicht nach § 11a ArbGG beizuordnen. 10 1

LAG Baden-Württemberg - 3 Ta 135/05

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 06.09.2005
Inhalt
  • Beschwerde der Landeskasse hat in der Sache keinen Erfolg. Das Arbeitsgericht hat zu Recht bei der
  • beide Kündigungen hat sich die Klage gerichtet. 4 Im Gütetermin ist für die Beklagte niemand
  • abgeholfen und sie hierher vorgelegt. II. 9 Die im Hinblick auf §§ 55 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zulässige
  • Güteverfahren. Im Privatklageverfahren ist Nummer 4146 anzuwenden. 12 Die hierzu ergangene
  • Rechtsprechung sowie die Literatur, die sich mit dieser Regelung befasst, beschränkt sich im Wesentlichen auf

LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 49/03

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 07.01.2004
Inhalt
  • zutreffend dargelegt. Dieser ist in Anwendung der MdE-Erfahrungswerte zu Recht zu dem Ergebnis gelangt
  • . 15Zu Recht hat das SG die Klage abgewiesen, denn der angefochtene Verwaltungsakt ist rechtmäßig. Die
  • Unfallfolge fänden sich der Verlust von 1 1/2 Gliedern am zweiten Finger rechts mit leichter
  • Gutachtens von Dr. X in E. Dieser ist darin am 19.05.2000 zusammenfassend zu dem Ergebnis gelangt, 3 als
  • zweiten Fingers in der Regel mit einer MdE von 20 v. H. für sechs Monate bewertet werde, der hier

BGH - VII ZR 199/11

Bundesgerichtshof vom 08.11.2012
Inhalt
  • aufgehoben, soweit zum Nachteil des Klägers entschieden worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die
  • macht gegen die Beklagte Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit von der Beklagten ausgeführten
  • dieser die Zulassung der Revision erstrebt, soweit zu seinem Nachteil entschieden worden ist. II. 51
  • der Beklagten selbst einen gleichlautenden Vertrag geschlossen habe und nunmehr aus eigenem Recht
  • des Klägers entschieden worden ist, aufzuheben, und die Sache ist im Umfang der Aufhebung an das

BGH - V ZR 234/05

Bundesgerichtshof vom 27.10.2006
Inhalt
  • des Anwalts am 4. April 1997 in Verzug befunden habe. II. 10 Die Klägerin ist zwar auf Grund der
  • des Schuldners (Verkäufers) mit dem Inhaber des von der Vormerkung betroffenen Rechts (Senat, BGHZ 12
  • Richterin Dr. Stresemann und den Richter Dr. Czub für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird
  • - soweit im Revisionsverfahren noch von 5 Mit notariellem Vertrag vom 28. November 1996 verkaufte
  • Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils. Die Klägerin ist in dem Termin zur mündlichen

OLG Hamm - III-2 Ausl 65/10

Oberlandesgericht Hamm vom 11.05.2010
Inhalt
  • deutschem Recht eine rechtswidrige Tat ist, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, oder wenn
  • in den deutschen Streitkräften - der Bundeswehr - zulässig ist. Mit dieser verfassungsrechtlichen
  • Staatsangehöriger 10und seit dem 15.09.1990 im Bundesgebiet aufhältig. II. 1112Bei diesem Sachverhalt kann
  • Haftbefehl und die nach polnischem Recht zugrunde liegende innerstaatliche Haftanordnung (allein) durch
  • sie bei sinngemäßer Umstellung des Sachverhalts auch nach deutschem Recht eine solche Tat wäre

BGH - VI ZB 5/06

Bundesgerichtshof vom 23.01.2007
Inhalt
  • oblegen, weil er die Sache im Zusammenhang mit der Frist bearbeitet habe. II. Die Rechtsbeschwerde ist
  • . Daher hat das Oberlandesgericht zu Recht ein Verschulden angenommen. 132. Im Hinblick darauf kommt
  • zunächst nicht begründet worden ist, hat das Oberlandesgericht mit Verfügung vom 6. Dezember 2005
  • Begründungsfrist mit Vorfrist zum 22. November 2005 und Ablauffrist zum 29. November 2005 im Fristenkalender
  • Urteil kopiert und in die zweitinstanzliche Handakte gelegt. Eine eigene Fristübertragung im Sekretariat

VG Saarlouis - 11 L 664/10

Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 15.07.2010
Inhalt
  • Erziehungsrecht vermittelt Eltern kein Recht auf Weiterführung eines Internats, in welchem Mängel
  • Betrieb und Besuch durch die vorliegenden Verfügungen nicht in Frage gestellt werden. Ein Recht auf
  • Träger nicht bereit oder in der Lage ist, die Gefährdung abzuwenden, zumal es sich bei § 45 Abs. 2 S. 5
  • recht das gelten, was für den unmittelbar Belasteten gilt. Auch der Hauptantrag, der als Antrag auf
  • eines bestimmten Internats gegen den Antragsgegner vermitteln würde. Das Recht auf freie Wahl der

Statistik zum Jahresende

Pascal Kokken vom 30.12.2011
Inhalt
  • . Kurzum 2011 war nicht das aktivste Jahr von Recht verkehrt. II. Zahlen aus 2011 Anzahl Besucher
  •  Zeit für die Statistik.  I. Vergleich 2010 und 2011 Recht verkehrt existiert seit Januar 2010. Der
  • ? Welcher Artikel wurde am häufigsten angeklickt? Welcher wurde am meisten kommentiert? Kurz: Es ist
  • .” vom 14.02.2011 Artikel, der am meisten kommentiert wurde: “Es steht im Gesetz.” vom 14.10.2011  

BGH - 3 StR 302/03

Bundesgerichtshof vom 16.10.2003
Inhalt
  • Verletzung formellen Rechts und erstrebt mit der Sachbeschwerde geringere Strafen sowie
  • B. a) Die Rüge der Verletzung formellen Rechts ist nicht ausgeführt und daher unzulässig (§ 344 Abs
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 302/03 vom 16. Oktober 2003 in der Strafsache
  • Geschäftsstelle, für Recht erkannt: I. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des
  • Angeklagte Anna L. betrifft in vollem Umfang, 2. soweit es den Angeklagten B. betrifft a) im

LSG Berlin-Brandenburg - L 6 RA 71/02

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 11.01.2006
Inhalt
  • . Dieses Recht ist auch für die Regelung des nachehelichen Unterhalts maßgeblich. Im Zuge der
  • seit Juli 1977 in der Bundesrepublik geltende Recht wählte, so ist dies jedenfalls nicht erkennbar
  • geschiedenen Ehegatten nach dem Recht bestimmt habe, das im Beitrittsgebiet gegolten habe. § 243 a
  • Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten nach dem Recht, das im Beitrittsgebiet gegolten hat, bestimmt
  • Beitrittsgebiet im Zeitpunkt der Scheidung) richtet sich nach dem Recht, das im Beitrittsgebiet gegolten hat

§ 10a RettAssG

Inhalt
  • berechtigt sind und 1.die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig niedergelassen sind oder,2.wenn der
  • Niederlassungsmitgliedstaat rechtmäßig ausgeübt haben,dürfen als
  • mindestens zwei Jahre lang rechtmäßig ausgeübt hat.Die für die Ausübung
  • ; rechtmäßig niedergelassen sind und ihnen die Ausübung ihrer Tätigkeiten nicht, auch
  • reglementiert ist, diesen Beruf während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens zwei Jahre im