Sönke Nippel
Schonvermögen gemäß § 1 Nr. 2 der Durchführungsverordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in Höhe von nur 3.214 € bei Ehegatten – verfassungswidrig?
Der Sachverhalt: Das Sozialamt gewährt einem bedürftigen Rentner Leistungen zur Grundsicherung im Alter gemäß den §§ 41