Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt
EuGH: Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den Standort einer Anlage mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Vorabentscheidungsverfahren mit Urteil vom 15.01.2013 (C-416/10) entschi