Rechtsanwalt Mathias Klose
Krankenkasse muss nur Frauen unter 20 Jahren die Pille zahlen - Auch für geistig behinderte Frauen keine Ausnahme von der Altersgrenze
Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit s