
Rechtsanwalt Steffen Liebl
Hoffnung für Anleger der LeaseTrend AG: OLG Dresden sieht Prospektfehler; Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft stehen einem Schadensersatzanspruch der Anleger wegen vorvertraglichen Verschuldens nicht entgegen
München, 21.03.2013: Anleger der LeaseTrend AG, welche Ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben oder die Zahlung